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hevoho

neue ETF Besteuerung - Thesaurierungsbetrag 2017

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hevoho

Hallo zusammen, 

wie so viele andere tue ich mich mit der neuen ETF-Besteuerung als Laie ziemlich schwer. Vielleicht kann mir jemand bei dem folgenden konkreten Problem weiterhelfen. Ich habe im Dezember 2017 Fondanteile ETF001 gekauft und im Januar 2018 wieder verkauft. Neben dem fiktiven Verkauf und Neukauf zum Jahresende, den ich noch glaube verstanden zu haben, wurde in der Verkaufsabrechnung zusätzlich noch ein Thesaurierungsbetrag von 746 Euro für 2017 steuerlich angesetzt. Zwei Fragen dazu: a) muss nicht an dieser Stelle nur 1/12tel von 746 Euro angesetzt werden, weil ich die Fondanteile doch erst im Dezember gekauft habe und b) müsste der dann noch steuerlich relevante Betrag von 62 Euro von meinem Freistellungsauftrag 2017 nicht abgedeckt sein, den ich dort nicht ausgenutzt hatte?

Vielen Dank für Eure Hilfe!

 

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FlyingDutchman
· bearbeitet von FlyingDutchman
vor 6 Stunden schrieb hevoho:

a) muss nicht an dieser Stelle nur 1/12tel von 746 Euro angesetzt werden, weil ich die Fondanteile doch erst im Dezember gekauft habe

Laut https://www.comdirect.de/inf/etfs/detail/uebersicht.html?ID_NOTATION=24526432 beginnt das Geschäftsjahr zum 01.07.  Also 122,8713 EUR KAG Kurs zum 29.12.2017 * 6%  * 6/12 = 3,686139 EUR Schätzwert je Stück.

 

vor 6 Stunden schrieb hevoho:

b) müsste der dann noch steuerlich relevante Betrag von 62 Euro von meinem Freistellungsauftrag 2017 nicht abgedeckt sein, den ich dort nicht ausgenutzt hatte?

Nein der Freistellungsauftrag kommt hier nicht zum tragen, da der Verkauf ja nur fiktiv war und nicht real. Der ausgewiesene Betrag muss erst bei einem richtigen Verkauf durch dich versteuert werden.

 

Ich habe danke dem Hinweis von @Beobachter2gerade bei finvesto.de (ebase) nachgeschaut. die weisen 3,730380 EUR kumulierte ausschüttungsgleiche Erträge (KaE) als Schätzung zum 02.01.2018 aus.

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moonraker
vor 16 Stunden schrieb hevoho:

a) muss nicht an dieser Stelle nur 1/12tel von 746 Euro angesetzt werden, weil ich die Fondanteile doch erst im Dezember gekauft habe

Wenn es allerding eine reguläre Thesaurierung zum 31.12.2017 war, ist der komplette Betrag anzusetzen. Die Thesaurierung fließt an einem Stichtag zu, vergleichbar einer Dividende - da ist es egal, wie lange man investiert ist.

Falls ein Schätzwert angesetzt wurde, werden die Monate eingerechnet, siehe @FlyingDutchman.

 

Wurde denn auch eine Teilfreistellung für 2018 berücksichtigt?

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hevoho

Vielen Dank für Eure Antworten (und sorry für meine verspätete Reaktion, mich hatte die Grippe erwischt - wahrscheinlich beim Dax angesteckt  :-) )

Das mein Freistellungsauftrag für 2017 nicht wirksam ist, wundert mich, weil doch die "Vorabpauschale", die es dann ja ab sofort an dieser Stelle geben wird, auch vom Freibetrag des aktuellen Jahres aufgefangen wird - auch wenn der Verkauf erst in einem der folgenden Jahre stattfindet (so habe ich es zumindest im Netz gelesen). 

Aber der andere Punkt ist eigentlich auch spannender für mich. Das mit den 3,73 EUR pro Stück als geschätztem Ausschüttungsbetrag ist ja schon mal ein Super-Hinweis (wusste gar nicht, dass man das auch nachsehen kann, und dachte, das würden die Banken nur unter sich austauschen). 3,73 * die 200 Stck ETF-Fonds macht dann genau die 746 EUR, die mir von meiner Bank als Schätzwert für die Steuerberechnung genannt wurden. Konkret rechnet die Bank so: Veräußerungsgewinn 860 ./. 258 30% Teilfreistellung ./. 113 fiktiver Veräußerungsverlust zum 31.12.2017 + eben die 746 "Erträge/Mehrbetrag/Schätzwert" = 1235 EUR Steuerbemessungsgrundlage. Die Frage für mich bleibt allerdings: wenn die 746 EUR dem Schätzwert für 6 Monate entsprechen, ich jedoch die Fondanteile nur 1 Monat (Dezember) oder von mir aus auch 2 Monate (Dezember+ Januar) gehalten habe, warum wird dann nicht ein entsprechender Bruchteil der 746 EUR für die Steuer-Berechnung verwendet?

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FlyingDutchman
· bearbeitet von FlyingDutchman

 

vor 27 Minuten schrieb hevoho:

wusste gar nicht, dass man das auch nachsehen kann, und dachte, das würden die Banken nur unter sich austauschen

Ja das sind die von WM Daten den Banken für die Steuerberechnung zur Verfügung gestellten Masterdaten. WM Daten ist in diesem Zusammenhang so eine verlängerte Werkbank des Finanzamtes. Ebase (finvesto.de) gibt seinen Kunden über sein Webinterface nun wieder Einsicht in diese Daten. Das sieht z.B. so aus:

 

2018-02-06-KaE-Daten des ComStage DAX (R) TR UCITS ETF I LU0378438732.png

vor 27 Minuten schrieb hevoho:

Die Frage für mich bleibt allerdings: wenn die 746 EUR dem Schätzwert für 6 Monate entsprechen, ich jedoch die Fondanteile nur 1 Monat (Dezember) oder von mir aus auch 2 Monate (Dezember+ Januar) gehalten habe, warum wird dann nicht ein entsprechender Bruchteil der 746 EUR für die Steuer-Berechnung verwendet?

 

Weil es ein Schätzung ist.

 

Lass es mich mal anders sagen: Wenn du deine Steuererklärung beim Finanzamt nicht fristgerecht abgibst schätzen die die auch nach einer gewissen Karenzzeit. Das ist für dich jedoch immer der ungünstigste Fall, weil Schätzungen durch das Finanzamt sind immer so angelegt, dass das Finanzamt da niemals den kürzeren zieht. Da ist immer jede Menge Buffer drin.

 

Da nun in Steuersachen immer du in der Beweispflicht bist, obliegt es dir im Rahmen deiner Steuererklärung für das Steuerjahr 2018 eine Gegenrechnung auf zu machen und die dafür notwendigen Nachweise zu liefern. Alternativ könnte deine Bank (welche ist das eigentlich) deine Abrechnung bei Änderung der Aktenlage (Comstage veröffentlicht die Besteuerungsgrundlage für das Rumpf GJ 2017) auch stornieren und noch mal neu ohne Schätzwert auf Basis der korrekten Daten aus der Besteuerungsgrundlage ausstellen.

 

 

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hevoho

Das hatte ich schon befürchtet, dass ich mich hinterher mit dem Finanzamt auseinandersetzen muss, weil meine Bank (die Comdirect übrigens) es sich da bei der Wertpapierabrechnung zu einfach macht. Vielleicht stimmt es ja auch, was auf der Abrechnung steht  (der Experte dafür sitzt ja definitiv nicht vor meinem Bildschirm). Aber trotz zweimaliger Rückfrage bei der Comdirect bin ich immer noch nicht schlauer, sondern wurde nur mit Belanglosigkeiten abgespeist. Dabei ist der Fall an sich doch eigentlich sehr überschaubar, so dass doch eigentlich ganz klar und nachvollziehbar geregelt sein sollte, ob der Thesaurierungsbetrag denn nun nur für die zwei Monate der Fonds in meinem Besitz gelten darf oder nicht. Eine letzte Chance gibt es allerdings noch: die Kollegen von der Comdirect sagten tatsächlich, dass der Schätzwert irgendwann im Laufe des Jahres noch korrigiert werden würde und dass es dann eine neue Abrechnung gäbe. Meine Befürchtung ist nur, dass dort dann statt der geschätzten 746 EUR 743 EUR stehen und ansonsten alles beim alten bleibt.

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