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Hansolol

verbleibenden Verlustvortrag über mehrere Jahre verteilen

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Hansolol

Hallo zusammen,

 

ich habe jetzt nach dem Studium für die ersten Jahre meine Bescheide über meine Verluste erhalten. Die belaufen sich auf etwa 4000 Euro. Ich habe 2015 angefangen zu arbeiten und hier nur relativ wenig verdient und dementsprechend wenig Lohnsteuer gezahlt, da ich nur 6 Monate gearbeitet habe. Hier bekomme ich ohne den Verlustvortrag bereits cirka 1600 Euro zurück, von 2000 Euro gezahlter Lohnsteuer. Ich möchte meine Verluste daher für 2016 geltend machen, wo ich 12 Monate gerabeitet habe und dementsprechend auch doppelt soviel verdient wie 2015. Wie kann ich das in meiner Erklärung angeben?

 

Vielen Dank.

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

Wie kann ich das in meiner Erklärung angeben?

Für 2016 gar nicht. Verluste werden im ersten Jahr angerechnet, nicht irgendwann wenn du es willst.

Konkret sind deine 4000 Euro dann komplett weg.

 

Stefan

 

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Hansolol
vor 3 Stunden schrieb Hansolol:

habe. Hier bekomme ich ohne den Verlustvortrag bereits cirka 1600 Euro zurück, von 2000 Euro gezahlter Lohnsteuer. Ich möchte meine Verluste daher für 2016 geltend machen, wo ich 12 Monate gerabeitet habe und dementsprechend auch doppelt soviel verdient wie 2015. Wie kann ich das in meiner Erklärung angeben?

 

 

Danke für die Antwort. Bis zu welcher Grenze geht der Verlustvortrag denn runter? Bis auf 0, oder bis auf den Steuerfreibetrag?

 

Und wofür ist die Zeile 81 im Hauptvordruck? Dort heisst es unter

 

"Verlustabzug/Spendenvortrag"

 

Antrag auf Beschränkung des Verlustrücktrags nach 2014

 

Von den nicht ausgeglichenen Einkünften soll folgender Gesamtbetrag nach 2014 zurückgetragen werden

 

Kannst du mir da weiterhelfen?

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

Bis zu welcher Grenze geht der Verlustvortrag denn runter? Bis auf 0, oder bis auf den Steuerfreibetrag?

Bis auf Null, der Verlustvortrag geht vor.

Maßgeblich ist dabei das zu versteuernde Einkommen (zvE), da sind diverse Sachen wie insbesondere die Sonderausgaben schon ab (Sonderausgaben sind z.B. die Sozialversicherungsbeiträge).

 

Meiner Auffassung nach bist du 2015 auch verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben (Verlustvortrag läuft eben nicht automatisch, man muss mindestens eine entsprechende Erklärung abgeben, und das bedeutet imho auch, dass das Einkommen erklärt werden muss). Das nur mal, weil das vielleicht deine nächste Idee wäre (einfach keine Erklärung abgegeben meine ich).

 

Zitat

Und wofür ist die Zeile 81 im Hauptvordruck?

Da geht es um einen Verlustrücktrag, da hat man für ein Jahr die Wahl. In deinem Fall wäre das aber Unsinn, in 2014 hast du ja gar kein Einkommen gehabt.

 

Stefan

 

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Hansolol

Für jemanden der im ersten Berufsjahr knapp über dem Freibetrag verdient und etwa 10.000 Euro Werbungskosten hat, wäre die Konstellation denkbar ungünstig. Wenn aber nun jemand mehr verdient, weil er am Anfang des Jahres angefangen hat, profitiert dieser doch wesentlich mehr. Oder sehe ich das falsch?

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reckoner

Hallo,

 

nein, siehst du genau richtig.

Diesen Punkt spreche ich fast regelmäßig an, wenn es um Studenten geht die einen Riesenaufwand treiben um einen kleinen oder mittelgroßen Verlust aufzubauen (lohnt sich oft nicht besonders, manchmal sogar gar nicht).

 

Stefan

 

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Hansolol

Alles klar. Danke!

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