Zum Inhalt springen
wasabi

RS und BU vom selben Versicherer (Allianz)

Empfohlene Beiträge

wasabi

Guten morgen!

 

Ich habe eine BU- sowie meine RS-Versicherung bei der Allianz. Es wird in diversen Quellen dazu geraten, die beiden Versicherungen bei verschiedenen Anbietern abzuschließen. In der Tat, enthält meine RS eine Klausel, dass sie bei Streitigkeiten mit dem Versicherer nicht zahlen. Jetzt ist es aber auch so, dass die Allianz in verschiedene Teile separiert ist, wobei jeder für einen anderen Versicherungs- bzw. Geschäftsbereich zuständig ist. Meines Verständnisses nach, ist "die Allianz" nur eine Art Holding Gesellschaft für die einzelnen Bereiche. Mein Allianz-Vertreter hat mir vor Abschluss der BU (RS bestand da schon) bestätigt, dass im Streitfall der RS-Bereich zahlt, da es sich um getrennte "Gesellschaften" handelt. Diese Aussage wurde mir mehrfach vom RS-Bereich bestätigt (unabhängig voneinander).

 

Da ich zurzeit dabei bin, meine Versicherungsstruktur auf Vordermann zu bringen, habe ich mich gefragt, ob hier Erfahrungen bezüglich der Thematik existieren oder ob mir hier jemand bestätigen kann, dass die verschiedenen Allianz-Mitarbeiter einfach gelogen haben (mein Bauchgefühl)? In den Versicherungsbedingungen steht dazu nichts konkretes drin.

 

Vielen Dank!

 

wasabi

 

PS: Es mag sehr gut sein, dass ich oben Begriffe aus dem Finanz- sowie Versicherungsrecht fehlerhaft benutze. Daher bitte ich dies zu entschuldigen. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Matthew Pryor
· bearbeitet von Matthew Pryor
vor 2 Stunden schrieb wasabi:

Guten morgen!

 

Ich habe eine BU- sowie meine RS-Versicherung bei der Allianz. Es wird in diversen Quellen dazu geraten, die beiden Versicherungen bei verschiedenen Anbietern abzuschließen. In der Tat, enthält meine RS eine Klausel, dass sie bei Streitigkeiten mit dem Versicherer nicht zahlen. Jetzt ist es aber auch so, dass die Allianz in verschiedene Teile separiert ist, wobei jeder für einen anderen Versicherungs- bzw. Geschäftsbereich zuständig ist. Meines Verständnisses nach, ist "die Allianz" nur eine Art Holding Gesellschaft für die einzelnen Bereiche. Mein Allianz-Vertreter hat mir vor Abschluss der BU (RS bestand da schon) bestätigt, dass im Streitfall der RS-Bereich zahlt, da es sich um getrennte "Gesellschaften" handelt. Diese Aussage wurde mir mehrfach vom RS-Bereich bestätigt (unabhängig voneinander).

 

Da ich zurzeit dabei bin, meine Versicherungsstruktur auf Vordermann zu bringen, habe ich mich gefragt, ob hier Erfahrungen bezüglich der Thematik existieren oder ob mir hier jemand bestätigen kann, dass die verschiedenen Allianz-Mitarbeiter einfach gelogen haben (mein Bauchgefühl)? In den Versicherungsbedingungen steht dazu nichts konkretes drin.

 

Vielen Dank!

 

wasabi

 

PS: Es mag sehr gut sein, dass ich oben Begriffe aus dem Finanz- sowie Versicherungsrecht fehlerhaft benutze. Daher bitte ich dies zu entschuldigen. 

Hallo,

 

ich kenne die genaue Formulierung nicht, es dürfte aber so oder ähnlich heißen (selbstredend unter "Ausschlüssen"):

Zitat

Sie wollen gegen uns oder unser Schadenabwicklungsunternehmen vorgehen

Was heißt das nun? Versicherer, die sowohl Leben (→BU)-Geschäft als auch Kompositgeschäft (→Rechtsschutz) betreiben, müssen sich an das Gebot der sog. Spartentrennung halten. Beide Bereiche firmieren also unter einem dach, bspw. der Allianz, operieren aber unabhängig voneinander. Konsequenz daraus: Der Ausschluss würde dann greifen, wenn du den RS-Versicherer verklagen möchtest. Der gewährt dir dann keine Deckung... Klagen gegen den BU-Versicherer sind davon nicht betroffen.

Was sein könnte: je nach Bedingungswerk könnte ein Ausschluss vorhanden sein, dass Fälle aus dem Bereich der Lebensversicherung (womit wir wieder bei der BU wären) ebenfalls einen Ausschlusstatbestand darstellen. Kann ich nicht beurteilen, wäre dann misslich.

Von daher: Bezogen auf deine "Ängste" ist das unbegründet, unabhängig davon würde ich persönlich weder RS noch BU bei der Allianz abschließen. Aber: Andere Baustelle.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
wasabi
· bearbeitet von wasabi

Vielen Dank für deine Erklärung. Ich werde die Bedingungen der RS nochmals auf diese Art des Ausschlusstatbestandes prüfen. Wenn sich aber alle Versicherer an diese Spartentrennung halten müssen, weshalb existiert dann die Empfehlung, die Anbieter bei diesen beiden Versicherungen zu trennen?

 

Was ist dein Problem mir der Allianz? Würde mich sehr interessieren. Evtl. hat es Einfluss auf meine "Aufräumaktion".

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Matthew Pryor
vor einer Stunde schrieb wasabi:

Vielen Dank für deine Erklärung. Ich werde die Bedingungen der RS nochmals auf diese Art des Ausschlusstatbestandes prüfen. Wenn sich aber alle Versicherer an diese Spartentrennung halten müssen, weshalb existiert dann die Empfehlung, die Anbieter bei diesen beiden Versicherungen zu trennen?

Keine Ahnung. Du wirst im Netz nicht nur zu diesem Thema unqualifizierte oder bei näherer Betrachtung unbegründete "Empfehlungen" finden. In diesem Fall heißt es dann gerne: Die Katze beißt sich nicht in den Schwanz, bzw. im Konzernverbund pin*elt man sich nicht gerne gegenseitig an das Bein. Nette Theorie, mehr aber auch nicht. Ich sehe das Kostenverweigerungsrisiko genauso hoch oder niedrig, als bei einer "Trennung".

 

vor einer Stunde schrieb wasabi:

 

Was ist dein Problem mir der Allianz? Würde mich sehr interessieren. Evtl. hat es Einfluss auf meine "Aufräumaktion".

Problem würde ich das nicht nennen. Bis auf wenige Ausnahmen habe ich mit keinem Versicherer an sich einen Gnatz. Nein, es liegt eher daran, dass ich die Allianz in beiden Sparten nicht zu den (nahezu) uneingeschränkten Empfehlungen zähle. Nicht mehr, aber auch nicht weniger.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
wasabi

Was verhindert denn die uneingeschränkte Empfehlbarkeit der Allianz-BU? Bei meiner Recherche empfand ich die als eine der besten.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Matthew Pryor

Kein Tarif ist uneingeschränkt empfehlenswert. Mir fällt jedoch kein plausibler Grund ein, warum man sich bei freier Verfügbarkeit aller Tarife gerade für die Allianz entscheiden sollte. Welches Bedingungswerk liegt zugrunde?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
wasabi

BU Invest plus (E23)

 

Ich hatte damals die Checkliste von finanztip.de abgearbeitet. Mit der Nebenbedingung, dass der Versicherer "to big to fail" sein soll, erschien mir die Allianz am ehesten übrig zu bleiben. Ich konnte in den Versicherungsbedingungen auch keinen Pferdefuß finden. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Matthew Pryor

Gut. Anders: Wann war der Versicherungsbeginn?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
wasabi

12.2016 (noch nicht so lange her)

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Peter Wolnitza

Moin, nur kurz und spontan:
3-4 Dinge, die in den Allianz AVB nicht gerade zum Vorteil des Kunden geregelt sind (=bei anderen Gesellschaften besser zu bekommen) - ohne Wertung der einzelnen Punkte
- mehr als altersentsprechender Kräfteverfall

- Ausscheiden aus Berufsleben nicht sauber geregelt

- Umorganistation nicht sauber geregelt

- Verkehrsdelikte Regelung nicht sauber

- Terrorklausel nicht sauber
...

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
polydeikes

Bezogen auf 01/12er AVB: Die Umorga selbst ist Referenzregelung am Markt. Verzicht auf abstrakte Prüfung via AL Wording + weniger als 5 Mitarbeiter (exkl. Praktikanten, Azubis etc.) pauschal. Es fehlt bedauerlicherweise der Satz bzgl. der zumutbaren Einkommensreduzierung beim Selbstständigen und 1.6 a) stellt nur auf das Brutto des AN ab. Kann man aber via Klarstellung in Textform korrigieren.

 

Terrorklausel hat sie keine, nur den vorsätzlichen ABC-Waffeneinsatz.

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
wasabi

und was heißt da nun? Welche BU wäre denn in euren Augen "die Beste" (von den Versicherungsbedingungen her)?

 

Was bedeutet denn "AL Wording"?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Peter Wolnitza
vor 20 Stunden schrieb polydeikes:

Terrorklausel hat sie keine, nur den vorsätzlichen ABC-Waffeneinsatz.

ok - muss man jetzt nicht vertiefen ... hatte aus dem Kopf zitiert, ohne nach zu schauen und daher evtl. nicht sauber definiert/zitiert -
Aber hier das, was ich als  Terrorklausel bezeichne:

12/2016 - 5.g) in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit
• vorsätzlich eingesetzten atomaren, biologischen oder chemischen Waffen (ABC-Waffen) oder
• vorsätzlich eingesetzten oder vorsätzlich freigesetzten radioaktiven, biologischen oder chemischen Stoffen,

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...