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Neue Versteuerung Altbestände. Stilblüte bei maxblue?

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Mitte Februar habe ich wieder einige Altbestände (aktiver Aktienfonds) bei maxblue verkauft.

Da seit Anfang des Jahres Verluste entstanden sind, wurde richtigerweise ein Veräußerungsverlust festgestellt.

Von diesem wurde dann die Teilfreistellung abgezogen.

 

Jetzt hätte ich allerdings vermutet, dass dieser Verlust nun dem 100.000-€-Freibetrag zugerechnet werden müsste.

Die Deutsche Bank macht es jedoch anders. Sie zahlt die entsprechenden Steuern (25% + Soli) auf das Verrechnungskonto aus.

 

Strange.

Ich habe jetzt eine Steuererstattung auf einen Fonds bekommen, der nach 20 Jahren weit im Plus steht.

Ob der Gesetzgeber sich das so gedacht hat? :-)

 

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kleinerfisch

Den Freibetrag führt nur das Finanzamt, nicht die Banken. Man könnte ja mehrere Depots haben, und dann?

Der Freibetrag kann auch nicht über 100k ansteigen.

Also alles in Ordnung, was maxblue gemacht hat.

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Wer zahlt denn den Betrag, den ich da erhalten habe? Alles in Ordnung? Wirklich?

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Taxadvisor

Der Freibetrag wird nur auf Veranlagungsebene gewährt. Grundsätzlich erhöht sich der Freibetrag durch "Alt-"Verluste dann wieder. Ob das auch zu einer Erhöhung über TEUR 100 führt ist noch ungeklärt.

 

Gruß

Taxadvisor

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Ich halte die Auslegung der Deutschen Bank zwar für falsch, aber mir soll es recht sein.

Schön, wenn der Staat sich mit barer Münze an meinen Buchverlusten beteiligt.

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kleinerfisch

Aus dem Entwurf eines BMF-Schreibens zum InvStG

Zitat

56.81 Verluste können nicht dazu führen, dass der festgestellte verbleibende Freibetrag mehr als
100.000 Euro beträgt.

Ja, es ist noch ein Entwurf. Aber das ist alles, was wir im Moment haben, oder?

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· bearbeitet von Pinback

Das kann ja sein, aber die Deutsche Bank weiß ja nichts von meinen Gewinnen/Verlusten bei anderen Banken. Insbesondere kann sie nicht wissen, ob am Jahresende die Gewinne/Verluste die 100.000-€-Grenze über- oder unterschreiten. Die SUMME aller Gewinne/Verluste bei allen Banken reiche ich ja nächstes Jahr erst bei der Steuererklärung ein.

 

Es bleibt die Tatsache, dass ich hier eine Steuererstattung aut Steuern erhalte, die ich nie gezahlt habe.

Mal so ganz nebenbei wird auch gleich die Abeltungssteuer (25%) angesetzt, obwohl mein [Edit: Spitzen-]Steuersatz wahrscheinlich nur bei ca. 20% liegen wird.

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kleinerfisch
vor 2 Stunden schrieb Pinback:

Es bleibt die Tatsache, dass ich hier eine Steuererstattung aut Steuern erhalte, die ich nie gezahlt habe.

Ich glaube, Du missverstehst, worauf Du (Einkommen-)Steuern zahlst.

Du zahlst die Steuer auf Dein persönliches Einkommen, nicht etwa auf verschiedene Vorgänge in Deinem Leben (wie etwa dieser spezifische Fondskauf und -verkauf).

Bei der Abgeltungssteuer ist das nicht anders, nur dass der Steuersatz eben nicht vom Gesamteinkommen abhängt und das die steuerabführende Bank nur die bei Ihr erzielten Einkommen berücksichtigt (wie bei zwei Jobs der eine Arbeitgeber das Einkommen beim anderen bei der Lohnsteuer nicht berücksichtigt).

Du schreibst, Du hättest Steuern zurückerhalten, die Du nie gezahlt hast. Ich bin aber sicher, dass Du dieses Jahr schon AbgSt bei maxblue gezahlt hast, und zwar mindestens in der Höhe der durch den Fondsverkauf ausgelösten Rückzahlung. Wäre das nicht der Fall, wären die Verluste in den Verlustverrechnungstopf gewandert, wo sie dann zukünftge Steuerzahlungen bei maxblue (und bis zur Erstellung einer Verlustbescheinigung nur dort) in wiederum gleicher Höhe verhindert hätten.

Und diese Steuern mögen sogar aus einem analogen Fall stammen, wo Du auf einen "Altgewinn", der eigentlich in den 100k-Freibetrag fällt, Steuern gezahlt hast. Aus maxblues Sicht kann ja sein, dass Du die 100k schon anderweitig verbraucht hast.

Was maxblue macht, ist nicht viel anders, als was bei einer Steuererklärung passiert - nur eben im Kleinen, lediglich maxblue betreffend und laufend das ganze Jahr über.

 

vor 2 Stunden schrieb Pinback:

Mal so ganz nebenbei wird auch gleich die Abeltungssteuer (25%) angesetzt, obwohl mein [Edit: Spitzen-]Steuersatz wahrscheinlich nur bei ca. 20% liegen wird.

Und was wäre die Alternative? Dass sich maxblue eine Glaskugel beschafft, in der sie Deinen zukünftigen, selbst Dir noch unbekannten Steuersatz schon heute lesen können?

 

Versuche einfach mal, die ganze Geschichte unter der Prämisse zu durchdenken, dass die Regelungen zur Abgeltungsteuer grundsätzlich vernünftig und fair sind.

Über Sinn und Gerechtigkeit dieser Steuer (also die politische Entscheidung) kann man trefflich streiten, aber für Kritik an den Verwaltungsvorgaben, wie die Steuer von Banken und Finanzämtern durchzuführen ist (also der praktischen Umsetzung) sehe ich nur wenige Ansätze im Bereich der Kleinanleger.

Und davon sind einige jetzt beseitigt worden (z.B. Probleme bei ausländischen thesaurierenden Fonds) oder zukünftig stark vermindert (Bankenfehler bei Depotüberträgen).

Für die große Masse der Anleger läuft alles ganz automatisch und korrekt. Nur wer zusätzliche Vorteile haben will (niedrigerer Steuersatz, 100k-Freibetrag, schnellere Verlustverrechung zwischen Banken), muss halt eine Erklärung machen und auf den Bescheid warten.

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Leider hält sich die Deutsche Bank bei der Angabe der Topfsalden immer sehr bedeckt.

Vielleicht liegt aber doch darin die Lösung.

 

Bis jetzt bin ich immer davon ausgegangen, dass die Thesaurierungen am Jahresende (Rumpfgeschäftsjahr) steuerlich in das Vorjahr gehören.

Wenn ich sie allerdings diesem Jahr zuordne, dann habe ich dieses Jahr natürlich bereits eine Menge Abgeltungssteuer gezahlt.

 

(Das würde mir aber gar nicht passen: Letztes Jahr war mein Spitzensteuersatz 0%.)

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kleinerfisch
vor 5 Minuten schrieb Pinback:

Bis jetzt bin ich immer davon ausgegangen, dass die Thesaurierungen am Jahresende (Rumpfgeschäftsjahr) steuerlich in das Vorjahr gehören.

Das ist auch so.

 

vor 5 Minuten schrieb Pinback:

Wenn ich sie allerdings diesem Jahr zuordne, dann habe ich dieses Jahr natürlich bereits eine Menge Abgeltungssteuer gezahlt.

Bei deutschen Fonds ja, bei ausländischen nicht.

Aber wie gesagt, eigentlich gehören die zu 2017.

 

Hat maxblue gar keine Steuervorschau, wo Du wenigstens schauen kannst, wie viel AbgSt beisher gezahlt wurden?

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Nein, eine Steuervorschau gibt es nicht.

Es gibt auch keine Topfsaldenübersicht.

 

Bei einer Verkaufsabrechnung werden auch die (mit den Töpfen) verrechneten Beträge nicht explizit ausgewiesen. Es wird nur die endgültige Steuerbelastung genannt.

 

Weiterhin ist es so, dass die jetzigen Steuererstattungen (um die es hier ja geht) einfach auf das Verrechnungskonto gezahlt werden. Ich habe keinerlei Abrechnung erhalten. Aus den Buchungsdaten geht nur hervor: "Steuererstattung, Wertpapiername, KapESt, Soli".

Dass es sich um 25% + 5,5% handelt, durfte ich selber nachrechnen.

 

Ich habe eine Menge deutscher (!), aktiver Fonds bei denen ein Rumpfgeschäftsjahr gebildet wurde. Die Auszahlungen (Liquidation minus Steuer) erfolgten mit der Valuta 2.1.18.

 

Hmmm ....

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dev
· bearbeitet von dev

Bei der Targobank kann man seine Verlustvorträge online einsehen!

Mal unter Service, Steuerdaten, Steuerübersicht oder Freistellungsauftrag suchen.

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Ramstein
vor einer Stunde schrieb kleinerfisch:

Hat maxblue gar keine Steuervorschau, wo Du wenigstens schauen kannst, wie viel AbgSt beisher gezahlt wurden?

 

vor 49 Minuten schrieb Pinback:

Nein, eine Steuervorschau gibt es nicht.

Es gibt auch keine Topfsaldenübersicht.

 

Selbstverständlich gibt es das bei maxblue: Services -> Freistellungsauftrag

 

Bildschirmfoto 2018-02-18 um 14.58.59.png

 

Die Zahlen habe ich weggelassen.

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· bearbeitet von Pinback

Das wusste ich nicht. Ich habe keinen Freistellungsauftrag. Deshalb habe ich da nie draufgeclickt. Danke.

 

Die Beträge (KESt u. Soli) für gezahlte Steuern sind negativ. Was bedeutet das jetzt?

 

Edit: Ach ja: Verlusttöpfe auf 0.

 

Edit 2: Am Vorjahr konnte ich erkennen, dass die gezahlten Steuern wohl immer negativ ausgewiesen werden.

Ergo: Es wurden Steuern abgeführt. Werde noch mal alle Abrechnungen durchgehen. Kenne ja jetzt den Betrag der Steuer.

 

Vielen Dank.

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Sodele,

die Thesaurierungen zum Jahreswechsel sind es nicht. Die tauchen vom Betrag her nicht in diesem Jahr auf.

 

Mir fehlt bzw. fehlen aber immer noch die Abrechnung/en, die die abgeführte Steuer erklären.

Entweder ist die auf dem Postweg verloren gegangen oder befindet sich noch auf demselben.

Werde weiter forschen ...

 

Herzlichen Dank soweit.

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