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tr1ck3d

BU Abschluss mit Psycho-Historie

Empfohlene Beiträge

Back-Broker

Moin, 

nach einer Woche endlich nochmal am eigenen PC, Zeit zu schreiben und vielleicht nochmal die eine oder andere Aussagen aufzugreifen: 

Am 27.2.2018 um 12:57 schrieb polydeikes:

@Backbroker, du verwechselst zwei Dinge. Es ging zum Einen um die pauschale Unterstellung ggü. der dritten Person, über welche der TO schrieb. Dazu Post #11. Dahinter stehe ich.

 

In Folge wurde ich im Post #12 auf die von mir über mich getroffene Aussage angegriffen. Darauf bezieht es sich in Folge, dass ICH einen Stubenkameraden aus dem Wolf gepuzzelt habe. Und meine Aussage, dass ich ohne den Impfstatus Fehler Masar damals aus Gewissensgründen verweigert hätte, ist als solche völlig richtig. Auch die grundsätzliche Möglichkeit den Einsatz abzulehnen ist völlig richtig, ist bereits seit 2005 höchstrichterlich ausgeurteilt. Hier liegst du falsch.

 

Generell ist jede Form von Befehlsverweigerung aus Gewissensgründen seit diesem BGH Urteil ausgeurteilt risikofrei. Für Afghanistan im Allgemeinen wurde das (Gewissensgründe objektiv gegeben) auch in Folge mehrfach gerichtlich bestätigt. Die Basis ist und bleibt die FDGO in Form Artikel 4 des Grundgesetzes, siehe BGH Urteil.

(...)

Dieses Recht steht jedem Soldaten basierend auf Artikel 4 des GG zu, seit 2005 höchsrichterlich ausgeurteilt. Vermutlich warst du nie Disziplinarvorgesetzer, das würde deine Wissenslücken entschuldigen.

(...)

Die Geburt eines Kindes findet sich auch nicht in der FDGO wieder. Ich leite es nun zum dritten Mal her: Artikel 4 des GG, ausgeurteilt seit 2005. Wie gesagt, du warst vermutlich nie Disziplinarvorgesetzter und hast daher sicherlich nur rudimentäres Wissen über rechtliche Zusammenhänge in der BW. Dafür kannst du dann ja nichts und es tut deinem Dienst ja keinen Abbruch.

(...)

Völlig an den Haaren herbei gezogener Schwachsinn. Die Verweigerung eines Einsatzes aus Gewissensgründen darf weder mit Laufbahnnachteilen oder sonstigen Risiken verbunden zu sein, noch hat das irgendwas mit Wehrdienstverweigerung zu tun. Hier bitte erst rechtliche Wissenslücken schließen.

(...)

Dieses Recht steht jedem Soldaten basierend auf Artikel 4 des GG zu, seit 2005 höchsrichterlich ausgeurteilt. Vermutlich warst du nie Disziplinarvorgesetzer, das würde deine Wissenslücken entschuldigen

In der Tat sollte zur Einordnung gesagt werden: den Brückenschlag zum Thema "Einsatz verweigern aus Gewissensgründen" kommt von Dir. Dass dieser Gedanke für Soldat A überhaupt im Raum stand, geht aus dem SV nicht hervor, ist also nur am Rande OnTopic. Vermeintlich geht es ja um "Angst" vor dem Einsatz/Befreiung hiervon aus medizinischen bzw. psychischen Gründen.

Und hierbei geht es jetzt doch in der Tat um folgende, feine Unterschiede: 

  

Fall 1: Soldat A verweigert den Befehl (Einplanung für den Einsatz, Kommandierung / = das alles gleich Befehl) in der Form, dass er sein ihm zustehendes Recht auf Kriegsdienstverweigerung gem. Art 4 (Abs. 3) GG in Anspruch nimmt. Folge: Bei Anerkennung* i. d. R. Entfernung aus dem Dienstverhältnis, keine weiteren Bezüge, keine Übergangsgebührnisse und BFD, ggf. Zahlung einer Ausbildungsentschädigung (Studium etc.) an den Dienstherrn, wie in den Fällen, über den der von mir verwiesene Artikel berichtet (oder siehe auch hier). Aber natürlich auch keine Belangung wegen dem Ungehorsam § 20 WStG. 

 

(*Die KDV müsste ja auch erst durch ein Gericht festgestellt werden bei SaZ / BS, wie in den Fällen, von denen der Welt-Artikel #17 berichtet).

 

Fall 2: Soldat A kann aus (psychologisch-)medizinischen Gründen nicht in den Einsatz, bekommt in der Folge aber weiter volle Bezüge bis zum DZE, Übergangsgebührnisse, BFD usw. usw.

...und hier steht die entscheiden Frage im Raum, wie "authentisch" die vorgebrachten medizinischen Gründe tatsächlich waren. Nicht mehr und nicht weniger. Und allein die zeitliche Abfolge der Ereignisse bzw. die reinen Schilderungen, geben hier ja wohl genügend Anlass zur Skepsis. Dazu weiter unten.

 

Jetzt zu Deinem Nischen-Fall 3, den Du als "Einsatz ablehnen" bezeichnest. Ablauf ist aber erst mal wie folgt Soldat A verweigert den Befehl bei seinen Vorgesetzten und mit Verweis auf Gewissensgründe (und von mir aus auf die von Dir angesprochenen Gerichtsurteile). In der Folge gibt es zwei Dinge die passieren können: 

 

3a: dem Vorgesetzten erscheinen die Gründe tatsächlich plausibel, er gibt Soldat A entsprechend eine "gewissensschonendere Handlungsalternative" usw. Für die Wahrnehmung des Einsatzdienstpostens fehlt es ja nun mindestens auch an Eignung und Befähigung. Der Rest läuft im Prinzip wie im Fall zwei.

 

3b: der Vorgesetzte erscheinen die dargelegten Gründe unschlüssig. Dann liegt hier zunächst mal WStG § 20 (Ungehorsam) vor. Die Frage, ob die Gewissensgründe in dem individuellen Fall, dann berechtigt sind, wird erneut einem Gericht vorgelegt. Denn jeder Fall liegt anders und ob hier die selben Parameter wie in der Entscheidung vom 21. Juni 2005 angewandt werden können, v. a. der Teil mit den Gewissesgründen...? 

Durch welche Tätigkeit genau, für die er vorgesehen ist, sieht er sich in der Gefahr, an völkerrechtswidrigen Handlungen zu beteiligen? Allein durch die Tatsche, dass Amerikaner im Camp sind, die andere Einsatzgrundlagen haben und er denen "Guten Tag" auf dem Weg zur Unterkunft sagen könnte und damit supportet? Es mag sein, dass der Rahmen hier "weit" ausgelegt wird, aber dazu muss es halt auch erst mal kommen. 

 

Welche Gewissensgründe kann der Soldat denn anfügen, genau diesen Befehl nicht auszuführen? Und sofern die Gewissensgründe nicht authentisch sein sollten, muss Soldat A das auch erst mal einem Gericht vorlügen können... Aber klar, mit der entsprechenden anwaltlichen Unterstützung bestimmt kein Problem. 

 

Die hier zugrunde liegenden Fälle von Jürgen Rose oder Philip Klever (Panorama-Reportage) z. B. und andere Heldengeschichten vom Darmstädter Signal sind einem dabei natürlich schon mal begegnet (...als "Gedientem"). Dem mag man (wohl mehrheitlich) mit Kopfschütteln begegnen, auf der anderen Seite hat zugegeben der Gedanke auch etwas für sich, das System mal gehörig vor die Wand fahren zu lassen. Wer wollte dies nicht schon mal? Letztlich kämpfen dann aber die meisten dann doch lieber gegen die nicht-hausgemachten Probleme, welche schon völlig auslastend sind. Das Thema klang ja auch schon durch.

 

Aber aufgrund dessen von "risikofreier Befehlsverweigerung" und "Einsatz ablehnen" zu sprechen... Ich würde mir das doch nochmal durch den Kopf gehen lassen. Von daher sind meine Aussagen alles andere als "völlig an den Haaren herbei gezogener Schwachsinn." Das ist eher, den Eindruck zu erwecken, dass die hier rangezogenen Fälle dazu taugen würden, seine Einsatzplanung "beliebig" selbst beeinflussen zu können oder die Gewissensgründe wie einen "Joker" gegen unliebsame Befehle einsetzen zu können.

Von daher kann ich nur uneingeschränkt wiederholen, was ich in #17 geschrieben hatte: 

"leider Gottes verpissen sich die Verpisser dann natürlich v. a. zu Lasten jener Soldaten, die tatsächlich die Einsatzbefreiung aus den genannten oder sonstigen medizinischen Gründen in Anspruch nehmen wollen oder müssen. Mit jedem, der das System ausnutzt, wird es für Letztere nämlich schwieriger und die Messlatte und eigene Hemmschwelle liegt auch wieder höher."

 

Sofern man tatsächlich auch nur einen kleinen Funken Respekt für die Beweggründe der o. g. Personen aufbringt, sollte also jedweder "Beliebigkeit" zu solchen Entscheidungen kein Vorschub geleistet werden. 

 

Jeder der Fälle 1-3a/b muss durchgezogen werden, ggf. die gerichtlichen Konsequenzen getragen werden, und darüber hinaus mit seinem Gewissen vereinbart werden. Übrigens gehört dazu wie gesagt auch der Aspekt, dass Soldat As Platz im Einsatz wahrscheinlich dann auch durch Soldat X substituiert wird, der an seiner statt in den Einsatz verlegen darf. Liegt natürlich nicht mehr in der Verantwortung des Soldaten A, sollte aber zumindest im Wertekosmos auftauchen, v. a. wenn auch schon die sehr indirekte Beteiligung an vermeintlich völkerrechtswidrigen Unterstützungsleistungen hier mit reinspielen (in die rein rechtliche Aufarbeitung aber natürlich nicht...).

 

Hier mag sogar bei bisher aufgetretenen Fällen auch intern in der Bundeswehr mittlerweile eine "weite Auslegung" die Praxis sein, d. h. Gewissensgründe werden anerkannt, wenn plausibel begründet und nicht direkt an ein Gericht abgeben. Dabei sollte einem aber schon klar sein, dass das nur so lange funktioniert, solange dieses Recht nicht übermäßig (eben zur "Selbstplanung") benutzt bzw. missbraucht wird. Ja, besagtes Urteil hat die das Grundrecht der Gewissensfreiheit sogar höher bewertet als die Funktionsfähigkeit der Bundeswehr, aber da steht der scharfe Realitätstest (System an die Wand fahren) ja noch aus. Ich wäre mal gespannt, würde aber nicht wetten :thumbsup: 

 

 

Und allen Außenstehenden sei auch nochmal verdeutlicht: Es gibt jedenfalls zum Planungsvermerk oder zur Kommendierung kein "Würden-sie-denn-auch-gehen?"-Feld zum ankreuzen (mir war nur so, als könnte der Eindruck hier entstehen...) Und zu den vermeintlichen Laufbahnnachteilen, die es nicht geben darf: Dann dürfte es folglich auch nicht wirklich "Laufbahnvorteile" geben, für jene, die schon oft im Einsatz waren. Gibt es aber glücklicherweise, und wie ich meine zurecht (und manchmal auch einfach nur aus "Fürsorge"). Die Koexistenz vom beidem schließt sich zwar nicht kategorisch aus, aber manchmal ist der Wunsch auch eher Vater des Gedankens. Irgendwie muss ja noch der Anspruch aus § 3 Abs 1 SG (Eignung, Leistung, Befähigung) verwirklicht werden, was natürlich nicht das Problem von irgendwelchen Gerichtsentscheidungen ist. Aber für die Besetzung von einigen, höherwertigen Dienstposten ist Einsatzerfahrung in Puncto Eignung nun mal vorteilhafter. 

 

Apropos Werte/Wertung und nochmal On-Topic:

++



Die Wertung, xyz hätte das System ausgenutzt, basiert auf einer Aussage über einen Dritten. Eine schwache Basis.

Die Wertung basiert wohl vornehmlich auf...

 

Am 25.2.2018 um 12:21 schrieb tr1ck3d:

Folgender Fall:

Person A ist Soldat, für 12 Jahre verpflichtet. Er wird als Büromensch eingestellt und unterschreibt dafür. Er bekommt eine zweite Verwendung zugeteilt (keinen Einfluss) und fängt an an seinem Standort zu arbeiten. Nach 5 Jahren soll der Standort geschlossen werden, Soldat A soll nun seine Zweitverwendung im Ausland antrefen, Alternativen gibt es nicht, da ein Mangel an der Zweitverwendung besteht. Soldat A fragt sich warum, er hatte nie einen Lehrgang hierfür und ist deswegen unzufrieden mit dieser gefühlten Willkür. Er sucht sich Rechtsbeistand, welcher nur einen Ausweg sieht: Der Arzt muss bescheinigen, dass Soldat A die Zweitverwendung nicht ausüben darf.

 

Also geht Soldat A zum Psychologen und sagt ihm, dass er Angst vor Kriegen hat und deswegen diese Verwendung nicht ausüben kann. Der Arzt schreibt ihn "Nicht Verwendungsfähig" für diese Tätigkeit, also darf Soldat A wieder ein Büromensch sein.

 

Zu dem bereits mehrfach zitierten treffenden Aussage von @Ramstein aus #2 sagt der TO ja auch... 

Am 25.2.2018 um 12:46 schrieb tr1ck3d:

Danke, das sehe ich ähnlich, (...). Ein ähnliches Szenario hätte auch durch moralisch mehr vertretbare Handlungen eintreten können. Aber du hast definitiv recht in diesem Punkt, (...)

So what? Da sollte die anderen scharfen Aussagen aus #5, #8 und #10 ja wohl wirklich nicht verwundern, oder die Tatsache, dass man ihm bzgl. des BU-Vorhaben hier nicht gerade "viel Glück" wünscht.

 



Das ist Taschenspielerpingpong. Wie du genau weißt, erhöhen sich die Bezüge im Einsatz erheblich und das steuerfrei. Die ganze Argumentation würde nur aufgehen, hätte er diese "Belohnung in Anspruch genommen", ohne im Einsatz gewesen zu sein. Was nicht funktioniert. Somit hat er den Dienst geleistet, für den er bezahlt wurde. Alles andere ist Mickymauskacke.

An späterer Stelle schreibst Du: 



Da haust du erneut völlig verschiedene Dinge durcheinander. Wenn ich nach erfolgreichem Studium mich "zufällig" dafür entscheide, generell nicht mehr Soldat sein zu wollen, hat das nichts mit Verweigerung eines Einsatzes aus Gewissensgründen zu tun.

Zu dieser Unterscheidung und meiner Meinung dazu, s. o.

 

Ich versuche aber noch einmal den direkten Bezug on Topic: Des Pudels Kern ist aber doch, dass (nicht nur) ich aus dem SV schließe, dass Soldat A seine Angst (vor dem Krieg...) genau so "plötzlich" und "zufällig" entdeckt hatte, nachdem die Sache mit dem Einsatz auf ihn zu kam. Er konnte also überhaupt nur noch seinen Dienst im Inland erbringen und die damit verbundenen Leistungen erhalten können, aufgrund einer hier nicht unwahrscheinlich anzunehmenden Täuschung. Natürlich lässt sich das nicht abschließend klären (v. a. nicht hier), aber die Angst trat ja erst NACH dem Gespräch mit dem Rechtsbeistand auf (der ihm dazu geraten hat?).

 

Es ist überhaupt natürlich auch verwunderlich, warum der von A aufgesuchte Rechtsbeistand nicht zur "Ablehnung" aus Gewissesgründen geraten hat, wo doch die Rechtslage so eindeutig ist? Aber vielleicht handelte es sich ja auch "nur" um den Kosovoeinsatz, oder einen, der zu 100% durch ein Mandat des Bundestages abgedeckt ist und man hier beim besten Willen aus der vorgesehen Tätigkeit heraus konstruieren kann, dass vom Mandatsrahmen abgewichen wird. Oder dass sich aus dieser Tätigkeit heraus eine signifikante Änderung zu der Inlandstätigkeit ergeben hätte, die ja auch mit dem Gewissen vereinbart werden konnte. Man weiß es nicht. Wie es aussieht, hätte er sich ja die ganze Geschichte mit dem Arzt i. V. m. möglichen negativen Auswirkungen auf seine Krankenhistorie sparen können und müsste sich nun nicht um seine BUV sorgen machen?




Gleichermaßen unzulässig ist die Unterstellung, xyz habe seinen Dienst nicht erfüllt, da darüber (Dienst in der Heimat) keine Aussage getroffen werden kann. Schon gar nicht von ungedienten Internetmaulhelden aus "wann bricht der Dax wieder ein".

Wie gesagt: Ansichtssache, aber i. V. m. dem hier sicherlich dünn geschilderten SV ist die gegenteilige Auffassung wohl wie gesagt gerade nicht "unzulässig". 

Dabei ist er natürlich so dünn, dass hier kleine Details das Bild grundsätzlich ändern können. Ein pflegebedürftiges Familienmitglied? Ein verständnisloser Vorgesetzter? Ein inkompetenter BwSozialdienst am StO? Weiß man natürlich alles nicht. Aber bleibt man bei dem, was man rein aus dem SV hört, und dichtet nichts dazu, fliegen Soldat A hier nun mal nicht die Herzen zu... 

 

++

OffTopic: 



#11 War ganz neutral geschrieben. Wenn ein Frosch dann aber denkt sich auch noch über mich undifferenzierte Werturteile erlauben zu müssen, antworte ich schlicht mit der gleichen Medizin.

 

Mal abgesehen davon ging dem #7 voraus, neben #4 der einzige sachdienliche Hinweis. Und ich kann gar nicht ausdrücken, wie mich diese belämmerte Moralhellseherei ankotzt, wenn nicht einmal auch nur im Ansatz etwas inhaltlich beigetreagen wurde.

Frösche, Internetmaulhelden, belämmerte Moralhellseherei ...ich verstehe und merke mir das mal so: wer austeilt muss auch einstecken können. 

 



Konstruiert habe ich nichts. Siehe die 2 Paar Schuhe TO Schilderung / meine Erfahrungen. Und meine Erfahrungen kann ich jederzeit belegen, verträgt dann nur die ein oder andere großspurige seichte Seele hier nicht.



Dann frag doch mal Fachdiener (egal ob nun als StUffz / Feldwebellaufbahn oder Hauptmann / Major eingestellt), was man Ihnen bei Einstellung alles versprochen hat. Das die Einstellung der Fachdiener verwendungsbezogen erfolgt, ist ebenfalls völlig richtig. Ausgenommen sind jene, die bspw. S1 aus Hauptfeldwebel in Oberfähnrich Fachdienst gewechselt haben, dass sind (besser gesagt waren) noch normale Truppendienstler.

Kommt mir bekannt vor, von den ganzen Versicherungsgeschichten hier: Was einem versprochen wurde... und was dann tatsächlich ist... 

Lessons learned: Man sollte sich allein auf das stützen, was man schriftlich hat. 

Btw. da Du alles belegen kannst: Ich würde mal gerne so eine Verpflichtungserklärung / Weiterverpflichtung sehen, in dem Zuführung zu einer besonderen Auslandsverwendung individuell und explizit ausgeschlossen wird. A la "Er wird als Büromensch eingestellt und unterschreibt dafür."

 



Vermutlich würde es dich aber im gleichen Maße provozieren, würde ich hier nun pauschal und undifferenziert Urteilen, dass du deinen Dienst nicht erfüllt habest, dich mit den Grundlagen der inneren Führung nie auseinandergesetzt habest, SG / GG / ZDV nie gelesen habest. Vielleichst verstehst du jetzt, worauf ich hinaus will.

Halte ich (so gerade noch) aus...

 



SAZ 12 wurden zumindest zu meiner Zeit mit 25+ gar nicht mehr eingestellt. Da hatten wir aber auch noch eine Wehrpflicht und mussten nicht die Dümmsten der Dummen rekrutieren um irgendwie die Mannstärke zu halten. Derartig arrogante Aussagen kotzen mich schlichtweg an. Ein 18-20 Jähriger kann solche Entscheidungen idR weder verstehen, noch bewusst treffen. Egal ob Grundausbildung von SAZ, Dienstpostenausbildung oder was auch immer, selbst beim ROE Schießen haben die Kids das alles noch als Spiel angesehen. Mir sind in meiner Zeit vielleicht 2-3 Offzanwärter begegnet, denen ich die nötige geistige Reife in jungen Jahren zugetraut hätte.

Dich selbst aber wahrscheinlich eingeschlossen? Sry, aber hier habe ich wohl einfach ein anderes Menschenbild und 18-20 Jährige sind zwar junge und noch unerfahrene Menschen, aber keine "Kids" mehr. Und natürlich können diese für sich wichtige und auch weitreichende Entscheidungen treffen. Das mag natürlich gegen den Zeitgeist sein, der immer weniger individuelle Verantwortungsübernahme predigt...

Und was schwebt Dir hier eigentlich vor(die Antwort nach der Alternative blieb ja aus)? Soldaten nur noch Zeitverträge für 2 Jahre max. auf Sicht fahren kann, welche Einsätze da am Horizonte erscheinen und nur noch ab 30+ wegen der "geistigen Reife", die ab dann auch erst wegen der Tragweite der Entscheidungen als Soldat vorausgesetzt werden kann?

 



Das ist ergänzend zwar richtig, allerdings a) durch ein "MUSS" zu ersetzen und b) traf genau das praktisch durch den mangelnden Impfstatus für Masar zur. Und hätte das für Masar nicht zugetroffen, hätte ich abgelehnt [Punkt].

Fürsorge war mir auch immer wichtig, aber es gilt nun mal folgendes Prinzip: Fürsorge ist das aller, aller wichtigste! Es gibt nur eine Sache, die noch ein bisschen wichtiger ist: der Auftrag. Ohne Auftrag, keine Fürsorge. Alles andere läuft auf den Punkt hinaus, dass die Bundeswehr nur noch zu ihrem Selbstzweck da ist. Funktioniert nicht bei der Bw und auch sonst nirgendwo (jedenfalls nicht für alle gleichzeitig ;)).

 

Übrigens: Der Impfstatus wird nicht durch Naturgesetze, sondern durch eine Erlass- bzw. Befehlslage festgehalten, kann und wird also im Laufe der Zeit natürlich immer mal angepasst... (BMVg InSan I 1 Az 52-14-60 vom 05.08.1999 / siehe weiterhin diesbezüglich runtergebrochene Befehlslagen der TSKs).

 



Hiermit verstößt du gegen geltendes und ausgeurteiltes Recht, sowie gegen die FDGO. Diese pauschale Äußerung im oberen Kontext hätte dich bei mir 600 Euro Diszi gekostet, plus gebuchte Teilnahme an politischer Bildung. Wäre eine Sache von 5 Minuten gewesen, absolut wasserdicht.

Ist klar. Dann hätte ich hier den Befehl aus Gewissensgründen einfach verweigert. Und nun? 

 

Soweit ich weiß, kann ich individuell nur schwerlich gegen die FDGO oder das Grundgesetz verstoßen. Bleiben wir doch bei der Verletzung von Vorschriften oder (Wehr-)Straftatsbeständen, vor Gericht wird ja auch niemandem vorgeworfen, gegen Urteil XYZ oder Art. 2 GG verstoßen zu haben.  

 

Aber zum Glück ist der Kelch unter Dir gedient zu haben, ja auch an mir vorbei gegangen ^_^ Hast Du nicht an anderer Stelle geschrieben, Du bist als Leutnant raus? Solange kann die Zeit als DVorg ja nicht gewesen sein... oder war das wieder nur ein theoretisches Konstrukt?

 

Theorie und Praxis ist halt immer noch etwas anderes, wie auch mit dem Streitthema hier. Recht auf Gehorsamsverweigerung aus Gewissensgründen (in bestimmten Konstellationen) in Anspruch nehmen ist das eine, dafür noch Schulterklopfer von Kameraden, die stattdessen in den Einsatz müssen zu erwarten, natürlich etwas anderes... 

 

Apropos Gewissen. Du schriebst: 



Und ich habe nirgendwo mein Kreuz dafür gesetzt, hochgerödelten Amikonvois (müssen sie losgelöst vom tatsächlichen Szenario, sie werden nach Bedrohungslage bezahlt) ohne jedwede kulturbezogene Vorbildung voran zu fahren. Nicht grundlos wurden deutsche Badges für die Fahrzeuge in Afghanistan zu 150 $ / Stück gekauft. Billiger und wirksamer als Risikolebensversicherungen.

Mit der taktischen Einschätzung könnte ich mich sogar noch anfreunden(wobei ich das natürlich auch besser kann, als all meine Vorgesetzten ;)). Gewissensgründe mit / bzgl. des Einsatzes / vermeintlicher Völkerrechtswidrigkeit des Einsatz vermag ich hier aber nicht zu erkennen (es sei denn, man unterstellt den Amis, per se auf Schritt und Tritt völkerrechtswidrig zu handeln. Der Phantasie sind ja keine Grenzen gesetzt). Du schriebst ja auch: 



Nach Kunduz bin ich gegangen, ganz andere Story.

Waren da nicht auch Amis in ihrem eigenem Lager unfern des PRTs? :rolleyes: Wären die Gewissensgründe also doch nur als "Notanker" angeführt worden, weil die vermeintliche taktische Situation so "brenzlig" eingeschätzt wurde?

 

Aber wie gesagt, muss jeder selbst mit seinem Gewissen vereinbaren. Auch vor jenen Kameraden, die es tatsächlich ehrlich aus diesen Gründen tun...

 

++

 

Am 27.2.2018 um 13:06 schrieb polydeikes:

 

Das ist leider Art und Weise in diesem Forum. Zur Sache / fachlich hat man nichts beizutragen und kann es auch nicht, dafür aber nen ganzen Ar**** voll Meinungen, die man unbedingt anderen mitteilen muss. Theoretisch ist auch das von der FDGO geschützt. Meinungsfreiheit endet allerdings dort, wo die Freiheit anderer beschnitten wird. Mag sein, dass ich ob eigener Vergangenheit diesbezüglich übersensibel bin, aber das sehe ich hier mehr als erfüllt an.

Krokodilstränen. Wolltest Du nicht vor kurzem bei dieser Diskussion noch das Forum schmollend verlassen? Es sind immer die anderen... und Deine Sensibilität schwingt förmlich in jeder Zeile mit. 

MfG

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polydeikes

Würde mich als inaktiv beschreiben, insofern passt das schon. Schmollend eher nicht, aber Diskussionen auf WPF Niveau sind reine Zeitverschwendung.

 

Daher auch hier in Kürze:

 

Du vermengst Kriegsdienstverweigerung und den abgelehnten Auslandseinsatz aus Gewissensgründen. Ernste Gewissensnot rechtfertig immer eine Befehlsverweigerung. Dazu BVerwG 2 WD 12.04 vom 21.06.2005. Der prominenteste Fall dürfte der Oberstleutnant aus WBK IV im Zuge des Tornadoeinsatzes gewesen sein. Wurde medial durch jedes Dorf getrieben.

 

Damit ist eigentlich alles abschließend gesagt. Die Rechtslage ist eindeutig, da gibt es nichts zu "meinen".

 

---

 

Zitat

Aber zum Glück ist der Kelch unter Dir gedient zu haben, ja auch an mir vorbei gegangen  Hast Du nicht an anderer Stelle geschrieben, Du bist als Leutnant raus? Solange kann die Zeit als DVorg ja nicht gewesen sein...

 

Korrekt, DU Nov 2008. Ändert am Sachverhalt und Ausbildungsverlauf nichts.

 

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thopueh
Am 9.3.2018 um 01:00 schrieb Back-Broker:

...

:thumbsup: für deine Beiträge. Leider gab es nur heiße Luft und moralische Überhöhung als Erwiderung, aber sei es drum.
Horrido!

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Back-Broker

Moin,

Am 22.4.2018 um 11:51 schrieb polydeikes:

Würde mich als inaktiv beschreiben, insofern passt das schon.

Is klar...



Schmollend eher nicht, aber Diskussionen auf WPF Niveau sind reine Zeitverschwendung.

Streiche "schmollend", setze "arrogant"? Aber hier sind ja bestimmt auch nur "Kids" unterwegs...



Daher auch hier in Kürze:

 

Du vermengst Kriegsdienstverweigerung und den abgelehnten Auslandseinsatz aus Gewissensgründen.

In Kürze: Negativ. Wurde in #26 sauber aufgedröselt. Aber schon klar... reine Zeitverschwendung... 

 



Ernste Gewissensnot rechtfertig immer eine Befehlsverweigerung. Dazu BVerwG 2 WD 12.04 vom 21.06.2005. Der prominenteste Fall dürfte der Oberstleutnant aus WBK IV im Zuge des Tornadoeinsatzes gewesen sein. Wurde medial durch jedes Dorf getrieben.

WBK IV: Der gute Mann hieß OTL Jürgen Rose, habe ich in #26 sogar erwähnt/verlinkt. 

 

Betonung liegt auf "ernste". Hiervon sowieso keine Spur in Fall von Soldat A (ursprüngliches Thema), und auch in Deinen Ausführungen zur eigenen vermeintlichen Einsatzplanung. Von Dir aber ins Spiel gebracht in #16ff.

 



Damit ist eigentlich alles abschließend gesagt.

Warten wir's ab. Der "Stresstest" steht ja noch aus... ;)

 



Die Rechtslage ist eindeutig, da gibt es nichts zu "meinen".

Aha. Ein bisschen Offizier steckt doch noch drin. ;)

 



Korrekt, DU Nov 2008. Ändert am Sachverhalt und Ausbildungsverlauf nichts.

Schuster, dann bleib doch einfach bei Deinen Leisten...

 

MfG

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