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Tomizz

Versteuerung ausländischer Währungen bei Mintos

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Tomizz

Hi,

 

ich bin seit 2017 in verschiedenen P2P-Plattformen investiert. Auch bei Mintos. Nun geht’s an die Versteuerung der Zinseinkünfte. Ich habe mir bei Mintos den Kontoauszug für die jeweiligen Erträge ausgedruckt. Ich habe aber nicht nur Investitionen in Euro, sondern auch in anderen Währungen. Auch hierfür habe ich die Zusammenfassungen ausgedruckt und würde diese mit beim FA einreichen. Welche Beträge schreibe ich aber bei den ausländischen Kapitalerträgen in die Steuererklärung ein? Eigentlich müssen alle Beträge addiert und als eine Gesamtsumme eingetragen werden. Ich könnte jetzt die jeweiligen Beträge der Fremdwährungen nach einem (dem aktuellen?) Kurs in EUR umrechnen. Geht das so?

 

Ich habe auch mal gehört, dass für die Erträge die steuerliche Umrechnung in Euro am Tag der Gutschrift gelten soll. Dafür gibt es vom Bundesfinanzministerium entsprechende Tabellen mit Umsatzsteuer-Umrechnungskursen. Zumindest für einige Währungen.

 

Weiß da jemand mehr? Bin gespannt auf Eure Antworten.

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IRRer-Zins

Google hilft:

BMF v. 18.01.2016 - IV C 1 - S 2252/08/10004 :017 BStBl 2016 I S. 85

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Tomizz
· bearbeitet von Tomizz

Aha. Das ist doch schon mal ein Ansatz. In diesem Dokument steht also folgendes:

 

Zitat

Regelung des maßgeblichen Zeitpunkts bei Veräußerungstatbeständen

 

Der Zeitpunkt, in dem das der Veräußerung/Einlösung zugrunde liegende obligatorische Rechtsgeschäft abgeschlossen wird, ist der maßgebliche Zeitpunkt für die Währungsumrechnung und die Berechnung des steuerlichen Veräußerungs- bzw. Einlösungsgewinns- oder verlustes sowie für die Freistellungsauftragsverwaltung und die Verlustverrechnung.

 

Der entsprechende Zeitpunkt wäre dann also konkret der 31.12.2017, oder? Wenn das so ist, dann muss man nur noch die historischen Wechselkurse für dieses Datum ermitteln (z. B. bei Oanda). Habe ich das so richtig verstanden?

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alsuna

Es ist immer der Zeitpunkt der Veräußerung/Einlösung der maßgebliche Zeitpunkt. Wenn du also am 03.11.2017 Zinsen erhalten hast, dann musst du sie mit dem Kurs des 03.11.2017 umrechnen.

Das machst du für jede einzelne Transaktion. Dann kannst du die Gesamtsumme berechnen.

 

Nimm aber bitte eine offizielle Quelle. Für EUR Wechselkurse ist das die EZB. Die Daten findest du hier: http://sdw.ecb.europa.eu/browse.do?node=9691296 (Im Filter die Frequenz auf "[D] Daily" setzen und dann deine Währungen auswählen.)

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IRRer-Zins
vor 10 Stunden schrieb alsuna:

Es ist immer der Zeitpunkt der Veräußerung/Einlösung der maßgebliche Zeitpunkt. Wenn du also am 03.11.2017 Zinsen erhalten hast, dann musst du sie mit dem Kurs des 03.11.2017 umrechnen.

Das machst du für jede einzelne Transaktion. Dann kannst du die Gesamtsumme berechnen.

 

Nimm aber bitte eine offizielle Quelle. Für EUR Wechselkurse ist das die EZB. Die Daten findest du hier: http://sdw.ecb.europa.eu/browse.do?node=9691296 (Im Filter die Frequenz auf "[D] Daily" setzen und dann deine Währungen auswählen.)

vgl. Rz. 247 im oben genannten Dokument. Kann man über Suche nach Fremdwährung im Dokument leicht finden.

Da fällt z.B. noch Rz. 131 auf, die vielleicht relevant ist.

Ohne gute Buchführung im Fremdwährungsbereich ist Vorsicht geboten.

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