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etf24

Erstes ETF Jahr - Frage zur Steuererklärung

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etf24

Hallo Steuer-Experten,

 

nachdem mein 1. ETF Jahr zu Ende ist, bin ich aktuell auch an der Steuererklärung, in der ich die Eträge angebe.

Dabei habe ich 3 ausschütter (steuereinfach) sowie 1 EM IMI thesaur. (steuerhässlich), der jedoch erst in diesem Jahr die Gewinne thesauriert.

 

Liege ich dann richtig, dass es genügt, wenn ich die Angaben aus der Steuerbescheinigung der Diba 1:1 in die Steuererklärung übernehme?

 

Summe der anrechenbaren noch nicht angerechneten ausländischen Steuer (Zeile 52) EUR 0

Ausländischer thesaurierender Investmentfonds vorhanden

 

^ Sind die letzten Zeilen in der Bescheinigung

 

Sind Ausländische thesaurierende Investmentfonds vorhanden?

wird auch im Programm gefragt, sollte man dort dann ja und eine 0 melden? Oder auf Nein belassen, da es ja nichts zu thesaur. gab im Jahr 2017?

 

Die thesaur. Erträge wären ja erst mit der Steuer für dieses Jahr relevant, was sich aber mit der Reform m.W. ohnehin dann "erledigt hat".

 

Viele Grüße

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PeterGriffin

Du musst schauen was im Bundesanzeiger gemeldet ist. Aufgrund der Reform sind wohl einige eigentlich steuereinfache Fonds steuerhässlich geworden

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etf24

ok dann prüfe ich die 3 Ausschütter (bzw. 2, da der von ishares ja Domizil DE haben sollte) im April noch mal, ob sich hier der Status von steuereinfach ausschüttend noch mal auf hässlich geändert hat

 

der thesaur., steuerhässliche EM Imi ist dann aber nicht relevant bzgl. weiterer Prüfung oder?

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magicw

Ich würde mich auf die Bescheinigung der Diba stützen.
Das ist doch der offizielle Beleg.

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PeterGriffin
vor 13 Stunden schrieb magicw:

Ich würde mich auf die Bescheinigung der Diba stützen.
Das ist doch der offizielle Beleg.

 

Da bin ich dieses Jahr vorsichtig - ich habe den Emerging Markets der UBS im Depot. Auf meiner Steuerbescheinigung ist nichts diesbezüglich aufgetaucht (ich nehme an weil es eigentlich ein Ausschütter ist) - der Fonds hat aber wegen der Reform thesauriert gehabt. Eine korrigierte Bescheinigung habe ich bisher nicht erhalten, weswegen ich davon ausgehe, dass man hier noch etwas Eigenarbeit investieren muss. 

 

vor 20 Stunden schrieb etf24:

ok dann prüfe ich die 3 Ausschütter (bzw. 2, da der von ishares ja Domizil DE haben sollte) im April noch mal, ob sich hier der Status von steuereinfach ausschüttend noch mal auf hässlich geändert hat

 

der thesaur., steuerhässliche EM Imi ist dann aber nicht relevant bzgl. weiterer Prüfung oder?

 

du müsstest alle Fonds angeben, die ausschüttungsgleiche Erträge haben. Wenn du einen mit Domizil Deutschland hast, ist es kein Problem, da der KapESt Abzug dann ganz normal erfolgt. 

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magicw
vor 14 Minuten schrieb PeterGriffin:

Da bin ich dieses Jahr vorsichtig - ich habe den Emerging Markets der UBS im Depot. Auf meiner Steuerbescheinigung ist nichts diesbezüglich aufgetaucht (ich nehme an weil es eigentlich ein Ausschütter ist) - der Fonds hat aber wegen der Reform thesauriert gehabt. Eine korrigierte Bescheinigung habe ich bisher nicht erhalten, weswegen ich davon ausgehe, dass man hier noch etwas Eigenarbeit investieren muss. 

 

Du bist ein vorbildlicher Bürger willst also nicht, dass der Staat zu kurz kommt :-*

Wenn es zu deinem Vorteil ist - klar dann leiste die Eigenarbeit - wenn nicht freut sich der Finanzminister. 

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west263

Ich werde bis August warten und was bis dahin nicht von den Banken bei mir schriftlich angekommen ist, wird auch nicht in die Steuererklärung übernommen.

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F-Lion

Hallo liebes Forum, 

meine Frage passt gut zu dem Thread-Titel, weshalb ich keinen neuen eröffnet habe:

Ich hatte in 2017 einen ETF-Sparplan gestartet und 

1. MSCI World (LU0392494562)
2. MSCI EM (LU0635178014) 

bespart. Als stiller Mitleser hatte ich hier mitbekommen, dass meine beiden ETFs in 2017 einmalig steuerhässlich sind, da das Geschäftsjahresende ungleich 31.12.2017. Um der "Steuerhässlichkeit" aus dem Weg zu gehen, habe ich die beiden ETFs Ende letzten Jahres verkauft. Ich dachte, damit wäre alles erledigt und habe dementsprechend Anfang 2018 meine Steuererklärung für 2017 ans Finanzamt geschickt. Nun kam die Tage die Steuerbescheinigung von meinem Broker. Es sind keine Gewinne über dem FSA angefallen. Mal ganz blöd gefragt: Deshalb reicht es die Jahressteuerbescheinigung zur Kenntnis zu nehmen oder muss ich hiervon noch Werte in KAP übertragen und dem Finanzamt nachreichen? 

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magicw
vor 12 Minuten schrieb F-Lion:

Es sind keine Gewinne über dem FSA angefallen

 

In dem Fall mußt du nix nachreichen.

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F-Lion
Am 25.3.2018 um 21:41 schrieb magicw:

 

In dem Fall mußt du nix nachreichen.

Super, danke :thumbsup:

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etf24

So 2 Monate später sind die Daten nun im Bundesanzeiger:

Worauf muss ich bei den Ausschüttungsgleichen Eträgen achten und wann was in der Erklärung angeben?

 

Sind bei beiden meiner (nicht DE) Ausschütter vorhanden für 2017.

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etf24

So neues Jahr, neue Steuererklärung.

 

Mit der Steuerreform der ETFs soll ja einiges einfacher werden.

In meiner Bescheinigung habe ich neben den üblichen Zeilen 7, 48-50 keine weiteren Zahlen.

Auch sind keine anrechenbaren ausländ. Quellensteuern vorhanden.

 

Fällt eine Überprüfung der Daten im Bundesanzeiger damit weg?

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chirlu
vor 24 Minuten von etf24:

Fällt eine Überprüfung der Daten im Bundesanzeiger damit weg?

 

Ja.

 

vor 25 Minuten von etf24:

Auch sind keine anrechenbaren ausländ. Quellensteuern vorhanden.

 

Wird es unter dem jetzigen System auch nie mehr geben (für Publikumsfonds).

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etf24

super, vielen Dank für die Bestätigung!

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