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Investmentsteuergesetz und REIT

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HomoSapiens

Ich besitze einen REIT aus Singapur. Meine Bank stuft ihn als „intransparenten Fonds“ ein, und in der Steuerbescheinigung wird mir ein ausschüttungsgleicher Ertrag ausgewiesen, der der Strafsteuer nach dem Investmentsteuergesetz unterliegt. Der Höhe des Betrags liegt hart an der Schmerzgrenze.

Interessanterweise sollte das Investmentsteuergesetz (InvStG) aber eigentlich gar nicht für REITs gelten. Das legt § 1 Abs. 3 Ziff. 5 InvStG so fest. Auf Nachfrage behauptet die Bank jedoch, dass es hier eine spezielle Regelung gäbe, weil der REIT in Immobilien investiert und gleichzeitig börsengehandelte Anteile ausgibt. Die Regelung kann ich im Gesetz nicht finden. Darüber hinaus weist die Bank in ihren Produktinformationen auch nicht darauf hin, dass der REIT dieser Besteuerung unterliegt. Ein böses Erwachen für alle Kunden also, die darin unbedarft investiert sind. Unter ungünstigen Bedingungen (z.B. bei stark schwankenden Kursverläufen) kann diese Besteuerung sogar zum Substanzverlust führen.

Ich möchte wissen: Ist die Vorgehensweise der Bank korrekt? Ist das einheitlich so geregelt? Oder hat da jede Bank ihr eigenes Regelwerk, wie sie die REITs einordnet? Darüber hinaus möchte ich wissen, wie ich als Kunde erkennen kann, welche REITs im einzelnen dem Investmentsteuergesetz unterliegen? Gibt es da vielleicht eine zugängliche Liste?

 

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Taxadvisor

Eine Positivliste gab es nie. Wurde der Fonds nach 2008 gekauft, wird die hohe Besteuerung beim Verkauf korrigert. Mit der Reform sollte sich das Problem der hohen Besteuerung bei einem REIT aufgrund der Ausschüttung ohnehin erledigen.

 

Gruß

Taxadvisor

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gr6312ify

Ich habe BritishLand, dieser wurde auch als Investmentfonds klassifiziert. An der Besteuerung hat sich nichts geändert (20% britische Quellensteuer, von der 15% angerechnet wird)

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HomoSapiens
vor 13 Stunden schrieb Taxadvisor:

(...) Wurde der Fonds nach 2008 gekauft, wird die hohe Besteuerung beim Verkauf korrigert. Mit der Reform sollte sich das Problem der hohen Besteuerung bei einem REIT aufgrund der Ausschüttung ohnehin erledigen.


Richtig, die Strafbesteuerung kann beim Verkauf über die Steuererklärung angerechnet werden. Aber da die Strafsteuer alle Erträge erfasst, also auch die Dividenden (die damit einer Doppelbesteuerung unterliegen), liegt sie immer höher als die Steuer, die man hinterher beim Verkauf zahlt. Schlimmer noch: Je länger man den REIT hält, desto höher akkumuliert sich die Strafsteuer auf, da sie in der Regel jedes Jahr anfällt (d.h. sofern man Erträge macht).
 

Ich weiß nicht, ob sich das Problem durch die Reform völlig erledigt. Die Reform bewirkt offenbar Erleichterungen, indem es zu Vorabpauschalen und Teilfreistellungen kommt. Das erledigt das Problem aber nicht.
Infos siehe hier:
http://www.dasinvestment.com/15-auf-ertraege-folgen-der-investmentsteuer-reform-fuer-immobilienfonds/
 

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HomoSapiens
vor einer Stunde schrieb gr6312ify:

Ich habe BritishLand, dieser wurde auch als Investmentfonds klassifiziert. An der Besteuerung hat sich nichts geändert (20% britische Quellensteuer, von der 15% angerechnet wird)

 

Es kommt darauf an, ob Ihr Investmentfonds als „intransparent“ eingestuft wird. Das ist offenbar nicht der Fall, denn sonst hätte Ihnen Ihre Bank am Anfang des Jahres in einer Mitteilung einen „jährlichen Mehrbetrag“ mitgeteilt, der anschließend Eingang in Ihre Steuerbescheinigung gefunden hätte (unter der Bezeichnung "Höhe der ausschüttungsgleichen Erträge aus ausländischen thesaurierenden Investmentfonds und Mehr-/Mindestbeträge aus intransparenten Investmentfonds").

 

Daraufhin würde es noch zu folgender zusätzlicher Strafbesteuerung kommen:
- 70 Prozent des Wertzuwachses der sich aus dem ersten im Kalenderjahr festgesetzten Rücknahmepreis und dem letzten im Kalenderjahr festgesetzten Rücknahmepreis ergibt,
- mindestens jedoch 6 Prozent des letzten im Kalenderjahr festgesetzten Rücknahmepreises
Infos:
http://finanzielle-freiheit-passives-einkommen.eu/intransparente-investmentfonds/
 

 

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Taxadvisor
vor 8 Stunden schrieb HomoSapiens:


Richtig, die Strafbesteuerung kann beim Verkauf über die Steuererklärung angerechnet werden. Aber da die Strafsteuer alle Erträge erfasst, also auch die Dividenden (die damit einer Doppelbesteuerung unterliegen), liegt sie immer höher als die Steuer, die man hinterher beim Verkauf zahlt. Schlimmer noch: Je länger man den REIT hält, desto höher akkumuliert sich die Strafsteuer auf, da sie in der Regel jedes Jahr anfällt (d.h. sofern man Erträge macht).
 

Ich weiß nicht, ob sich das Problem durch die Reform völlig erledigt. Die Reform bewirkt offenbar Erleichterungen, indem es zu Vorabpauschalen und Teilfreistellungen kommt. Das erledigt das Problem aber nicht.
Infos siehe hier:
http://www.dasinvestment.com/15-auf-ertraege-folgen-der-investmentsteuer-reform-fuer-immobilienfonds/
 

Dividenden werden grundsätzlich neben der Wertsteigerung erfasst, ist aber bei allen Anlageformen der Fall. Und wenn in der Vergangenheit jedes Jahr die "Strafbesteuerung" gem. § 6 InvStG a.F. besteuert wurde, so können diese Werte in Summe beim Verkauf abgezogen werden, vorausgesetzt, der Fonds wurde nach 2008 gekauft. Außer der ärgerlichen Liquiditätsbelastung bleibt da eigentlich kein Raum für eine Doppelbesteuerung. Und das neue Recht sieht sogar ausdrücklich den Abzug der Vorabpauschalen beim Verkauf vor. Da sollte das Problem nicht mehr auftauchen.

 

Gruß

Taxadvisor

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HomoSapiens

Danke @Taxadvisor für die Antwort. Ich habe das Ganze noch einmal überprüft. Möglicherweise ist es tatsächlich so, dass die schon versteuerten Dividenden von der Strafsteuer nicht noch einmal erfasst sind.

Allerdings heißt es § 6 InvStG der alten Fassung:

„Sind die Voraussetzungen des § 5 Abs. 1 nicht erfüllt, sind beim Anleger die Ausschüttungen auf Investmentanteile, der Zwischengewinn sowie 70 Prozent des Mehrbetrags anzusetzen, der sich zwischen dem ersten im Kalenderjahr festgesetzten Rücknahmepreis und dem letzten im Kalenderjahr festgesetzten Rücknahmepreis eines Investmentanteils ergibt; mindestens sind 6 Prozent des letzten im Kalenderjahr festgesetzten Rücknahmepreises anzusetzen.“

Hierin werden also ausdrücklich auch die „Ausschüttungen“ genannt!

Ich habe allerdings noch einmal bei mir nachgerechnet. Der von meiner Depotbank ausgewiesene „jährliche Mehrbetrag“ stimmt in seiner Höhe exakt mit der Wertsteigerung meines REITs überein. Offenbar wurden also hier die Dividenden doch nicht eingerechnet. Es könnte also stimmen.

Das Problem, das ich habe ist folgendes: Der „jährliche Mehrbetrag“ wird dann in der Steuerbescheinigung in selbiger Höhe als „Mehr-/Mindestbeträge aus intransparenten Investmentfonds“ ausgewiesen und soll in Zeile 15 KAP (ausländische Kapitalerträge) eingetragen werden. Über mein Steuerprogramm kann ich anschließend erkennen, dass mir davon rund 25% versteuert werden. Das sind dann aber 100% des Mehrertrags und nicht wie es im Gesetz oben heißt nur 70%! Ich muss also mehr Steuern zahlen als nötig.

Wo liegt hier nun der Fehler?

Hat die Bank die Steuerbescheinigung falsch ausgestellt, indem sie 100% und nicht 70% ansetzte? Oder muss ich den Betrag in meiner Steuererklärung (Zeile 15 KAP) selbst auf 70% korrigieren?

 

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HomoSapiens

Nachtrag:

Ich habe inzwischen selbst herausbekommen, dass der „jährliche Mehrbetrag“ nicht die gesamte Wertsteigerung des REIT umfasst, sondern die auf 70% geminderte. Das heißt, die Bank setzt schon die 70% an, von der der Staat dann die volle Kapitalertragssteuer einbehält. So geht es zumindest aus einem Hinweisdokument der comdirect-Bank hervor, das ich im Internet gefunden habe. Ich muss also den Betrag so übertragen wie er in der Steuerbescheinigung angegeben ist.

Bei mir selbst ist der Betrag nun aber etwas höher als ich selbst berechnet habe (Berechnung über Differenz Kurs letzter Handelstag/Handelsschluss minus Kurs erster Handelstag/Eröffnung), allerdings auch nicht so hoch, als dass ich sagen könnte, dass da die ganzen Dividenden miteinberechnet wären....!?



Ab 2018 soll die ganze Besteuerung für REITs nun scheinbar wegfallen. Der oben zitierte § 6 InvStG existiert in dieser Form nicht mehr. Und im neuen § 1 InvStG heißt es in Abs. 3 Ziff. 5, dass REIT-Aktiengesellschaften keine Investmentfonds im Sinne dieses Gesetzes sind. Damit ist aber für mich noch nicht klar, dass die Finanzbehörden nicht doch noch auf die Idee kommen, diese Art von REITs weiterhin steuerlich als intransparente Investmentfonds zu betrachten – und dementsprechend weiterhin zu besteuern (nur eben nach den neuen Berechnungsgrundlagen). Ich habe an meine Depotbank deswegen eine Anfrage gerichtet, die aber bisher unbeantwortet blieb...


Herausgefunden habe ich inzwischen nur, dass die Klassifikation von REITS als steuerlich intransparente Fonds durch die Finanzbehörden selbst erfolgt, nicht durch die Banken. Auf die Frage, wie man erkennen kann, welcher REIT betroffen ist, habe ich noch immer keine Antwort gefunden.....


 

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