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hanser80

Übernahme Wohngebäudeversicherung bei Kauf und §19 VVG

Empfohlene Beiträge

hanser80
· bearbeitet von hanser80

Hallo Forum,

ich frage mich wie die rechtliche Situation bezogen auf die vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung nach §19 VVG bei einer Übernahme einer bestehenden Wohngebäudeversicherung beim Immobilienkauf zu bewerten ist.

Kann es da für den Käufer im Schadenfall Probleme geben sofern der ursprüngliche Versicherungsnehmer bei Abschluss der Versicherung unrichtige Angaben z.B. bei Anzahl der Vorschäden gemacht hatte?

Viele Grüße
hanser

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Matthew Pryor

Durchaus. Neuer Versicherungsnehmer, neue Vertragsparteien. Die Lösung zur Umgehung ist aber wie so häufig einfach und setzt schlicht eine Kommunikation zwischen neuem VN und Versicherer voraus. Idealerweise in Begleitung eines Profis.

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