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TTC

ETF-Ausländische Thesaurierer bisher nicht korrekt versteuert - was tun?

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TTC


Hallo zusammen,

bin ein kleiner Privatanleger und habe 2008 mein freies Geld in ETFs gesteckt, nach dem ich ausführlich recherchiert hatte und wollte diese die nächsten 30 Jahre liegenlassen. Aus auch mir selbst unerfindlichen Gründen habe ich bis zu ersten Steuererklärung 2 Jahre später völlig verdrängt, dass ich ausländische Thesaurierer in meinem Portfolio habe und diese - eigentlich - einer besonderen Behandlung bedürfen. Da ich normalerweise keine KAP abgebe, ist das nie aufgefallen, weder mir noch dem FA. Erst nach dem im letzten Jahr ein Zwangsumtausch stattfand, war auf der Jahressteuerbescheinigung auf einmal ein viel höherer Betrag aufgetaucht als in den Vorjahren. Ein Blick in die Erträgnisaufstellung brachte mehr Klarheit und nach Recherche war mir klar, dass ich die ganzen Jahre versäumt hatte, meine drei ausländischen Thesauriern ordnungsgemäß zu versteuern.
Jetzt weiß ich nicht so recht, was tun und/oder an wen wenden?
Wenn ich es richtig verstehe, ist meine einzige echte Möglichkeit, dem FA gegenüber die Hosen runter lassen, damit ich mich nicht strafbar mache und dann werde ich vermutlich die letzten 10 Jahre KAP nachholen. Wobei ich das immer noch nicht so recht verstanden habe, wie das zu berechnen ist und die Unterlagen auch nicht mehr vollständig sind. Aber das ist noch mal ein anderes Thema.
Wenn ich alles richtig verstanden habe, wird die Besteuerung sich ja ohnehin ändern. Kann ich dann nicht alles so lassen, wie es ist und jetzt für den zwangsumgetauschten Fonds und später für die zwei anderen Ausländer einfach die anfallende Steuer zum Verkaufszeitpunkt bezahlen?
Ich hoffe, die Frage ist für einen Erstbeitrag ok. Ich weiß wirklich nicht, wen ich da fragen kann als kleines Licht?

Danke für Eure Hilfe.

TT

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west263

der Staat wollte nicht warten, bis Du deine ETF wieder verkaufst und dann erst die Steuern auf die Thesaurierung bezahlst. Deswegen warst Du eigentlich verpflichtet, diese Erträge jedes Jahr in der Steuererklärung anzugeben und zu versteuern. Beim Verkauf belastet der Broker deine Abrechnung mit diesen Steuern automatisch. Über die Steuererklärung hättest Du dir dann die doppelt gezahlte Steuer zurück holen müssen.

 

Ich würde da jetzt keine "schlafenden Hunde wecken" und die Hosen runter lassen.

Trage das ein, was in der Steuerbescheinigung steht und fertig.

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TTC

Ach so, das ist ja noch eine Möglichkeit. Ich hätte jetzt, wenn ich nicht die Hosen runterlassen wollte, auch keine KAP abgegeben, so wie in den letzten Jahren auch. Auch weil ich befürchtete, dass der ausländische Thesaurier eher auffällt, wenn er jetzt angegeben wird und die letzten Jahre nie aufgetaucht ist.*seufz*

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whister

Darf ich fragen um was für Beträge es geht? Ohne diese Info ist eine Einschätzung sehr schwierig.

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IndexP

Diese Dinger einfach jetzt zu verkaufen (und zeitgleich/zeitnah einen Ersatz kaufen) löst doch aber auch das Problem - und zwar sofort, oder?

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west263

Mit Beginn des Jahres 2018 gibt es doch kein Problem mehr mit ausschüttungsgleichen Erträgen. 

Da er sie bis jetzt nicht angegeben hat, könnte man auch für 2017 sich "dumm" stellen und wenn nötig Ahnungslosigkeit vorschieben.

 

PS. nur zur Klarstellung, in keinsterweise will ich damit sagen, das Du dumm bist.

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vanity
vor 6 Stunden schrieb IndexP:

Diese Dinger einfach jetzt zu verkaufen (und zeitgleich/zeitnah einen Ersatz kaufen) löst doch aber auch das Problem - und zwar sofort, oder?

Nein.

 

vor 10 Stunden schrieb whister:

Darf ich fragen um was für Beträge es geht? Ohne diese Info ist eine Einschätzung sehr schwierig.

Würde ich auch zunächst prüfen. Falls die Kapitaleinkünfte einschließlich dieser thesaurierten Beträge während der Vorjahre unterhalb des Pauschbetrags von 801 € lagen, kann der Fall auch erledigt sein (schlimmstenfalls wäre der Pauschbetrag "verschenkt").

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TTC

 

Guten Morgen,

 

danke, dass Ihr Euch mit meinem Problem beschäftigt:

Hier die Zahlen vom (Zwangs)Verkauf

FR0010028860  Lyx.EUROMTS A.-M.I.G.(DR)U.ETF

Stück 80,00

Kurs EUR 178,8903 

Kurswert EUR 14.311,22

Kapitalertragsteuer 25,00% EUR 968,47

Solidaritätszuschlag 5,50% EUR 53,26

Endbetrag zu Ihren Gunsten EUR 13.289,49

 

Bereinigte akkumulierte ausschüttungsgleiche Erträge 3.322,62 EUR

KapSt-pflichtiger Kapitalertrag 4.639,38 EUR

Mit Sparer-Pauschbetrag verrechnet 402,06 EUR

Bemessungsgrundlage für KapSt vor QuSt 4.236,21 EUR

Mit Verrechnungstopf ausländ. Quellensteuer verrechnet 90,58-EUR

Auf Kapitalertrag angerechn. ausl. QuSt 362,32-EUR

Bemessungsgrundlage für KapSt 3.873,89 EUR
 

Die Gesamtkapitaleinkünfte lagen nicht unter dem Pauschbetrag.

 

Braucht es noch mehr Zahlen?

@west263: Naja, so ein bisschen dusslig war es schon, in meinen Rechercheunterlagen von 2008 war es überall markiert und dann war es doch fort aus dem Hirn.

 

Eine gute Woche

TT

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vanity
vor 1 Stunde schrieb TTC:

Die Gesamtkapitaleinkünfte lagen nicht unter dem Pauschbetrag.

2017 nicht, das ist klar. Das ist aber auch nicht das Problem, der Zwangsumtausch ist ja bereits "ordnungsgemäß" versteuert und bringt dich nicht in die Bredouille. Den musst du auch nicht angeben, wenn du keine Steuer zurückhaben willst.

 

Spannender sind die Jahre 2009 ff. Lagen da die Kapitaleinkünfte (einschl. der bisher nicht angegebenen Thesaurierungen - die sich im Bundesanzeiger recherchieren lassen) über dem Pauschbetrag? Falls nein, bist du aus dem Schneider. Falls ja, hast du ein Problem, welches gelöst werden muss.

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TTC
Zitat

 

Ja auch vorher lag ich jeweils knapp drüber.

 

LG

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wodorne

Verstehe ich richtig: Du hast inzwischen verkauft? In diesem Fall hat dann ja die Bank die fälligen Steuern einbehalten.

Schlimmstenfalls hast Du also etwas verspätet und wegen des nicht genutzten Pauschbetrages auch etwas höhere Steuern bezahlt.

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IndexP

Diese Dinger einfach jetzt zu verkaufen (und zeitgleich/zeitnah einen Ersatz kaufen) löst doch aber auch das Problem - und zwar sofort, oder?

Am 16.4.2018 um 07:10 schrieb vanity:

Nein.

 

Wo ist da mein Denkfehler?

Weil die Banken wegen der 2017er Jahresend-Geschichte immer noch nicht alle relevanten Daten haben? (und eine derzeitige Verkaufs-Abrechnung immer noch vorläufig bzw. fehlerhaft sein kann?)

Oder ein anderes Problem?

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TTC

Vanity/Whister - die Zahlen habe ich jetzt nachgereicht - meint Ihr, Ihr könntet nochmal schauen?

Mittlerweile habe ich auch die Zahlen aus dem Bundesanzeiger rausgefischt, alles laut der Erklärung hier im Forum, immerhin schon mal etwas.

 

Außer dass ich immer noch nicht recht weiß, was ich tun soll - versuche ich ja - eigentlich - die Steuererklärung korrekt auszufüllen. Falls ich die KAP abgeben möchte, weiß ich immer noch nicht so recht, wie ich die Steuerbescheinigung in die Steuererklärung übertragen muss. Es steht für Zeile 7 € 6001,81 (das sollten dann alle Erträge aus allen ETFs sein) und ganz unten das vielzitierte "Bei Veräußerung/Rückgabe von Anteilen an ausländischen thesaurierenden Investmentfonds" mit € 4612,91. In einem anderen Forumsbeitrag steht aber, dass ich das nur machen darf, wenn ich zuvor ordnungsgemäß die Steuern abgeführt habe. Was ich aber, durch Nichtabgabe der KAP, aber nicht getan habe.

 

Ich bin immer noch um Erklärungen/Kommentare zu beiden Zahlen sehr dankbar.

Danke Euch.

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clarck1

Sitze leider im selben Boot.

Ich habe vor meinen Fonds zu verkaufen und mir ist aufgefallen dass ich diesen nie in meiner Steuererklärung angegeben habe.

Beim Verkauf des Fonds wird der gesamte Wertzuwachs doch eh versteuert und das Problem sollte gelöst sein.

Jetzt lese ich ein paar Beiträge weiter oben dass es keine Lösung zu meinem Problem ist.

 

On 4/16/2018 at 0:26 AM, IndexP said:

Diese Dinger einfach jetzt zu verkaufen (und zeitgleich/zeitnah einen Ersatz kaufen) löst doch aber auch das Problem - und zwar sofort, oder?

On 4/16/2018 at 7:10 AM, vanity said:

Nein.

 

Kann mir das bitte jemand erklären? 

 

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TTC

Rückmeldung:

Ich habe die Steuererklärung eingereicht ohne KAP, sowie die letzten Jahre auch. Mittlerweile ist die Erstattung ganz normal - mein Problem blieb also unbemerkt und ich hoffe mal, dass es so bleibt.

 

Danke an diejenigen, die sich um mein Problem gekümmert haben.

 

Ciao

TTC

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dapacerman
· bearbeitet von dapacerman

Habe auch ein ähnliches Problem, bei den Zahlen handelt es sich um Peanuts.

 

Ich bin im Prinzip nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Nachdem 2012 durch einen Einspruch sehr lange gebraucht hat um "final" zu sein, habe ich die Folgejahre bisher so weit wie möglich aufgeschoben. Also 2013 Ende letzten Jahres abgegeben.

 

2014: "normale" Erträge + ausschüttungsgleiche Erträge überschritten die 801€ um wenige Euro (sagen wir ca. 10€). Nach meinem Verständnis wäre ich in dem Jahr eben doch zur Abgabe verpflichtet gewesen und bin somit jetzt viel zu spät. Meint ihr ich kann die Abgabe trotzdem ganz normal erklären, oder sollte ich mich proaktiv dazu äußern?

2017: War hatte ich eigentlich keine ausländischen Thesaurierer mehr, aber 2 UBS ETF haben mir dann einen Streich gespielt. Somit wiederum verpflichtet gewesen, rechtzeitig abgegeben und die Erträge sicherheitshalber nicht korrigiert (ca. 170€ hätte ich abziehen können). Blöd gelaufen, aber in der Summe sollte das keine großen Probleme machen!?

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