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Shak

Überschussbeteiligung unabhängig von -verwendung?

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Shak

Hallo da draußen,

 

bekanntermaßen bieten bei Risikoversicherungen wie der BU-Versicherung diverse Versicherer die Möglichkeit, die Überschüsse unterschiedlich zu verwenden.

So können diese verzinslich angesammelt werden, in Fonds investiert werden, mit Beiträgen verrechnet werden und vielleicht existieren auch weitere Möglichkeiten.

Ist hier die Überschusshöhe immer gleich, egal wie sie verwendet wird?

 

Wenn man die jüngsten Ereignisse um Versicherer wie die WWK und Generali ausklammert, war der einmal festgelegte Nettobeitrag und damit die Höhe der Überschussbeteiligung bei der BU-Versicherung "quasi festgelegt". Er hätte sich immer entsprechend der Marktsituation ändern können, tat es aber (meist) nicht.

Aber wie ist das, wenn man die Überschüsse investieren lässt? Gefühlt(!) ordne ich das dann schon nahe an die Renten- und Lebensversicherungen ein, bei denen die Höhe Überschussbeteiligung deutlich häufiger angepasst wird.

Natürlich sind da faktisch schon noch einige große Unterschiede. So wird bei der BU-Versicherung der Überschussbeitrag monatlich angelegt, während bei der RV/LV lediglich die Voraussage der Überschüsse für  in x Jahren angepasst wird und eben der Zukunftsfaktor eine enorme Rolle spielt.

Gefühle machen mich aber misstrauisch.


Eine nicht-beitragsreduzierende Überschussverwendung ist eher die Ausnahme. Aber hat dennoch jemand Erfahrungen, wie Versicherer (Alte Leipziger etc) in dem Bereich agieren?

Sprich, kann ich mich darauf verlassen, dass die Höhe der Überschüsse in meinem Vertrag unabhängig von der Verwendung ist?


Danke und viele Grüße!
Shak

 

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polydeikes

Kommt auf die Tarifkalkulation an. Bei klassisch kalkulierten Tarifen geht idR schlicht die Differenz Zahlbeitrag / Tarifbeitrag in die gewünschte Überschussverwendung. Da besteht überhaupt kein Unterschied zu ganz normaler Beitragsreduzierung.

 

Anders sieht das aus, wenn Tarife technisch einjährig kalkuliert werden. Bspw. mehrheitlich in den Invest BUs der Fall. Jährlich neue Festsetzung möglich und interne Kalkulation teilweise so absurd hoch angesetzt, dass hier keine Nachhaltligkeit erwartet werden kann.

 

Bedenkt man, dass bereits 2016 fast 60 % der Prämien in der Risikoversicherung (GDV) für Leistungen drauf gegangen sind, der eigentliche Leistungspeak (ab 2001 Massenmarkt, BU idR 25-35 ... Hochrisiko ab ca. 50J) aber noch aussteht, kann man beruhigt von den vermeintlich disruptiven Produkten abraten.

 

---

 

Beitragsstabilität BU ist kein besonderes Hexenwerk. Generali hatte ich bspw. seit 2014 gewarnt (ua. mit Screenshots zur Kostenanpassung nach "billigem Ermessen"), WWK war schon immer unterfinanziert und die große Beitragserhöhung schon 2 Jahre vor dem eigentlichen Knall angekündigt worden.

 

Man muss halt berücksichtigen, dass seit LVRG 2015 zwischen Biometrie und Leben nicht wirklich getrennt wird. Heißt, Risikogewinne aus BU finanzieren bspw. die Zinszusatzreserve mit. Ua. ein, wenn nicht der Grund, warum sich derzeit so viele BU-Anbieter neu auf dem Markt tummeln, die von dem Geschäft eigentlich überhaupt keine Ahnung haben.

 

Somit sind insbesondere jene Versicherer stark gefährdet, die über ausgeprägte konventielle KLV / RV Bestände verfügen. Und da stehen noch ein paar Anpassungen bevor.

 

Man könnte auch böswillig behaupten, dass wir bereits seit 2015 eine marktbreite Unterfinanzierung in der BU haben (auch wenn der Beweis schwer zu führen sein würde). Stark vereinfacht ist das leicht erklärt. Die Risikogewinne haben sich mit LVRG quasi mehr als halbiert (zumindest bezogen auf die gesetzlichen Mindestwerte). Die Preissettings haben sich marktbreit aber trotz dieses Umstands und trotz niedrigerem Rechnungszins eher nach unten bewegt oder sind gleich geblieben.

 

Die Versicherer sind aber mehrheitlich einen anderen Weg gegangen. In den heutigen Preissettings stecken viel schärfere Annahmerichtlinien. Viele kleine Stories, die man bis 2015 marktbreit problemlos glatt versichert hätte, lösen heute Risikozuschläge zwischen 10 und 30 % aus. Liegt einfach daran, dass idR der Vermittlermarkt nach (Listen-)Preis funktioniert. Wird der Tarif x Euro teurer, rutscht er in der Vergleichssoftware y Plätze, was xy % weniger Neugeschäft heißt. Stiftung Warendings, Ratingagenturen oder solcher Schmarrn wie jüngst von NTV befeuern solche Spielchen zusätzlich.

 

Zeitgleich sind die Settings der Rückversicherer deutlich restriktiver geworden. Führt dazu, dass zwar die AVB seit 2015 marktbreit erheblich besser geworden sind, bestimmte Punkte aber noch immer marktbreit sogar unter höchstrichterlicher Rechtssprechung geregelt werden (bspw. Azubis).

 

 

 

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JohBe
vor einer Stunde schrieb polydeikes:

 

Zeitgleich sind die Settings der Rückversicherer deutlich restriktiver geworden. Führt dazu, dass zwar die AVB seit 2015 marktbreit erheblich besser geworden sind, bestimmte Punkte aber noch immer marktbreit sogar unter höchstrichterlicher Rechtssprechung geregelt werden (bspw. Azubis).

 

 

Rein aus Interesse, wie genau beeinflussen Lebensrückversicherer das BU- Geschäft bzw. wann kommt in deinem Tagesgeschäft ein Rückversicherer ins Spiel? 

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Shak

Danke polydeikes!
Da es sich nicht um einen technisch einjährig kalkulierten Tarif handelt, passt das ja dann.
Hatte mir Gedanken darüber gemacht, ob der Steuervorteil der Überschussansammlung durch eine niedrigere Überschussbeteiligung aufgefressen werden könnte. Aber da es sich um einen klassisch kalkulierten Tarif handelt, ist die Sorge ja aus der Welt.

 

vor 25 Minuten schrieb JohBe:

 

Rein aus Interesse, wie genau beeinflussen Lebensrückversicherer das BU- Geschäft bzw. wann kommt in deinem Tagesgeschäft ein Rückversicherer ins Spiel? 

 

 

Auch BU-Versicherer wollen einen Teil des Risikos abwälzen, auf die Rückversicherer. Wenn also die Rückversicherer restriktiver werden, dann sind die BU-Versicherer geneigt sich deren Vorgaben anzupassen.

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polydeikes

In meinem "Tagesgeschäft" als Versicherungsmakler habe ich keinerlei Berührungspunkte mit Rückversicherern.

 

Allerdings konnte ich mich bspw. wiederholt bei 3 Versicherern in der Produktentwicklung beteiligen. Stark vereinfacht: Anregung für Wording x produziert Ergebnis y beim Rückversicherer. Das Ergebnis ist eine direkte Prämienwirkung, da vereinfacht schlicht höhere Rückversicherungskosten -> höhere Versicherungsprämie.

 

---

 

Rückversicherer beeinflussen die Tarifentwicklung massiv. Prominentestes Beispiel ist hier der marktbreite Entfall vom Verzicht auf §163 VVG vor ein paar Jahren. War früher in einigen Tarifen zu haben, heute nur noch äußerst selten oder wie im Fall der Dialog nur noch gegen Aufpreis.

 

Ein anderes Beispiel steht schon oben. Marktbreit sind bspw. Azubis schlechter geregelt, als das gem. IV ZR 119 / 09 aus der höchsrichterlichen Rechtssprechung abzuleiten wäre. Hier wird nun bald der erste Versicherer den Stand 2010 konsequent in den AVB umsetzen / zu Ende denken und die Lebensstellung des Azubis von Beginn ohne wenn und aber auf den Zielberuf referenzieren. Zeitgleich hat derselbe Versicherer eine im Marktvergleich unterdurchschnittliche Studentenklausel, bekommt die aber ob des Rückversicherers nicht sauber.

 

---

 

Das Thema ist allgemein nicht gerade nutzlos für den interessierten Makler. Es hilft Relevanz von Klauseln zu verstehen und die dahinter stehenden Prozesse. Ua. auch deswegen habe ich mich entschlossen dieses Thema per Gastbeitrag auf meinem Workshop in diesem Jahr darzustellen. Eben gerade auch weil man als Vermittler von diesen Vorgängen im Tagesgeschäft normalerweise nichts oder nur sehr wenig mitbekommt.

 

Selbst habe ich noch nie mit Rückversicherern kommuniziert.

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Der Kunde selbst spürt das Problem sofort bei höheren BU Renten. Beim initialen Abschluss ist idR um etwa 4.500 Euro Schluss. Das entscheidet idR nicht mehr der Erstversicherer, sondern der Rückversicherer.

 

Auch in der Nachversicherung ist das spürbar. Wir haben aktuell nur noch 6 Gesellschaften am Markt, die tatsächlich Nachversicherung ohne erneute Risikoprüfung haben. Also Nachversicherung ohne Prüfung von Hobbies / Beruf im Ggs. zu Nachversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung (nur Gesundheitszustand wird nicht neu geprüft).

 

Die Nachversicherungsoptionen sind idR ohnehin stark gedeckelt. Meist ist mit 2.500 mtl. BU Rente Schluss. Wenige Ausnahmen (bspw. Allianz, Conti, Condor, Canada Life) bestätigen diese Regel. Marktrelevanz haben Nachversicherungen kaum. Im Tagesgeschäft der Versicherer unbedeutend. Wobei man da wild spektakulieren kann, ob es an falscher Vermittlung, kurzen Fristen, restriktiven Bestimmungen in den AVB ... oder woran auch immer liegt.

 

Gleichwohl stellen Nachversicherungen eine Risikoerhöhung dar. Der Versicherer hätte nun statt bspw. 1000 Euro BU Rente halt 2000 Euro BU Rente im Risiko, ohne das bei sauberer Regelung prüfen zu können. Risiko kostet Geld, insbesondere auch in Form von Rückversicherungsprämien. Geld führt zu höheren Prämien und somit am Markt zu weniger Neugeschäft.

 

Ua. deswegen sind Anpassungsoptionen, insbesondere auch Nachversicherungsgarantien in den letzten Jahren schlechter geworden, während AVB rein quantitativ marktbreit besser wurden.

 

Prominentes Beispiel hierfür wäre die Alte Leipziger. War früher mal der BU Versicherer mit der höchsten technischen Flexibilität. Mit den AVB 01/2017 entfiel die Nachversicherung ohne erneute Risikoprüfung effektiv für Schüler, Azubis und Studenten. Mit den AVB 06 / 2017 wurde dieser drastische Schritt zurückgenommen und die Nachversicherung ohne erneute RP ist zumindest noch im Rahmen der Ausbaugarantie (ereignisunabhängige Nachversicherung binnen 5 Jahren, max. 35) möglich, aber in der ereignisabhängigen Nachversicherung nicht mehr.

 

Salopp gesagt: Kostet eine Regelung Geld, bringt aber kein Neugeschäft, dann macht sie für den Versicherer keinen Sinn. Vermittlung real konzentriert sich mehrheitlich auf oberflächliche Vergleichssoftware und bezahlte Ratings. Die Produktentwicklung tut es entsprechend auch.

 

 

 

 

 

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