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fbnbmnn

Nutzung des Steuer-Pauschbetrag bei ausländischem Broker DEGIRO

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fbnbmnn

Hallo!

 

Ich hätte eine Frage! Und zwar überlege ich den DEGIRO Broker zu benutzen. Dieser ist ja in Holland ansäßig, sodass die Steuern nicht automatisch an das Finanzamt abgeführt werden.

Dass ich dementsprechend die Anlage KAP ausfüllen muss, dessen bin ich mir bewusst. Das sollte aber denke ich an sich auch keine Problem sein, da man auch eine Steuerbescheinigung erstellt bekommen soll.

Jedoch frage ich mich, ob und wie ich dann trotzdem meinen Sparer-Pauschbetrag nutzen kann und wenn das möglich ist, wie dies von statten geht.

Mal angenommen ich habe schon 400 Euro bei meiner deutschen Bank in Anspruch genommen, stehen mir ja eigentlich noch 401 Euro steuerfreier Gewinn zu. Checkt das Finanzamt dann automatisch, wenn ich die Anlage KAP ausfülle, dass ich nur 400 Euro meines Sparer-Pauschbetrag genutzt habe und ziehen mir dann die restlichen 401 Euro auf meine andere Gewinn zu meinen Gunsten ab oder wie ist es möglich den Sparer-Pauschbetrag auch auf ausländische Gewinn anzuwenden?

 

Dann noch eine zweite kleine Frage. Muss ich für jede Bank, bei der ich Gewinne erwirtschaftet habe, eine Anlage KAP ausfüllen oder addiere ich die Gewinne, ggf. Verluste und den in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrag und fülle nur eine Anlage KAP aus. 

 

Ich wäre dir sehr dankbar, wenn mir das jemand beantworten könnte!!!

Vielen Dank im Voraus!

 

Lieben Gruß Fabian

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Kezboard

Zur zweiten Frage: nö, ich addiere immer alle Jahressteuerbescheinigungen und trage die Summe in die Anlage KAP ein. Habe ich dann immer mit einer kleinen tabellarischen Übersicht (Excel) abgegeben. Ab diesem Jahr will das Finanzamt ja keine Belege mehr ...

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WOVA1
vor 39 Minuten schrieb fbnbmnn:

Mal angenommen ich habe schon 400 Euro bei meiner deutschen Bank in Anspruch genommen, stehen mir ja eigentlich noch 401 Euro steuerfreier Gewinn zu. Checkt das Finanzamt dann automatisch, wenn ich die Anlage KAP ausfülle, dass ich nur 400 Euro meines Sparer-Pauschbetrag genutzt habe und ziehen mir dann die restlichen 401 Euro auf meine andere Gewinn zu meinen Gunsten ab oder wie ist es möglich den Sparer-Pauschbetrag auch auf ausländische Gewinn anzuwenden?

Du gibst doch in KAP Zeile 12 / 13 den 'In Anspruch genommenen Steuerfreibetrag ' ein. 

Wenn Du da halt 400 EUR  angibst , werden die restlichen 401 EUR mit den anderen Kapitaleinkünften verrechnet.

 

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fbnbmnn

Das heißt noch mal grob zusammengefasst:

 

Ich fülle für alle Banken nur eine Anlage KAP aus und rechne alle Beträge aus den mir zugesandten Steuerbescheinigungen zusammen, genauso wie auch den in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrag und die Bank zieht dann die offene Summe des Freibetrags von dem noch zu versteuernden Gewinn ab. Und dabei ist es egal, ob die Gewinne im In- oder Ausland erzielt wurden, das heißt ich kann den Sparer-Pauschbetrag also genauso auf ausländische wie auch auf inländische Gewinne anwenden - korrekt? :)

 

Und viele Dank schon mal für deine Antwort!

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reckoner
· bearbeitet von reckoner

Hallo,

 

ja, das ist korrekt (wie kommt man nur darauf, dass im vereinten Europa der Sparer-Pauschbetrag nur für inländische Banken gelten könnte? - nein, tut er natürlich nicht, er gilt sogar weltweit).

Aber eine Anmerkung: Inländische Banken musst du in vielen Fällen gar nicht erklären (außer für KAP Zeile 12).

 

Und man kann nur eine Anlage KAP abgegeben (bei zweien würde das Finanzamt vermutlich nachfragen, welche denn nun gelten soll, oder ein gewiefter Sachbearbeiter würde doch aufsummieren).

Wenn man seine Steuererklärung mit ElsterFormular macht muss man aber nicht selbst addieren, die Software fragt Bank für Bank ab und rechnet dann alleine.

 

Von Degiro bekommt man übrigens keine Steuerbescheinigung (im Sinne einer inländischen), sondern nur eine Aufstellung der Erträge und ggf. der abgeführten Steuern (Quellensteuern). Kleine Probleme gibt es da dann doch.

 

Stefan

 

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Knacker
Am 5/7/2018 um 22:11 schrieb reckoner:

Von Degiro bekommt man übrigens keine Steuerbescheinigung (im Sinne einer inländischen), sondern nur eine Aufstellung der Erträge und ggf. der abgeführten Steuern (Quellensteuern). Kleine Probleme gibt es da dann doch.

Wird denn bei DeGiro überhaupt eine (Quellen-) Steuer einbehalten?

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

Wird denn bei DeGiro überhaupt eine (Quellen-) Steuer einbehalten?

Natürlich.

Beispielsweise 25%+Soli von deutschen Aktien, 15% von niederländischen, oder 15% von US-amerikanischen.

 

Stefan

 

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intInvest
· bearbeitet von intInvest
Am 7.5.2018 um 22:11 schrieb reckoner:

...

Aber eine Anmerkung: Inländische Banken musst du in vielen Fällen gar nicht erklären (außer für KAP Zeile 12)...

 

Könntest du mir hierzu noch eine Frage beantworten:

 

Zwei Broker, 1x Consors, 1x DeGiro.

Da die Consorsbank für mich die Steuern abführt und ich nur steuereinfache ETFs hatte/habe, bin ich der Meinung dass ich in der KAP die Zeilen 7-11 nicht ausfüllen brauche?

 

So nun zum Pauschbetrag. Da ich in 7-11 nichts eintrage, aber natürlich einen Freistellungsuaftrag bei der Consors habe, wo trage ich dann den bisher in Anspruch genommenen Pauschbetrag ein, Zeile 13 ?

 

Für die ETFs bei DeGiro nutze ich Zeilen 15-18 und 52.

 

Versteh ich das richtig ?

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reckoner

Hallo,

 

ja, das siehst du richtig, Zeile 12 für erklärte Banken, Zeile 13 für nicht erklärte. [ich hätte in dem Zitat "außer für KAP Zeile 13" schreiben sollen]

 

Eine Ausnahme noch zu DeGiro: Wenn du dort Erträge hattest die der deutschen Abgeltungsteuer unterlegen haben, dann gehört das imho doch in die Zeilen 7ff und 48ff. Bei einem Consors-Konto hast du das aber bestimmt nicht, macht nämlich nicht viel Sinn.

 

Stefan

 

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intInvest
· bearbeitet von intInvest
vor 30 Minuten schrieb reckoner:

Hallo,

 

ja, das siehst du richtig, Zeile 12 für erklärte Banken, Zeile 13 für nicht erklärte. [ich hätte in dem Zitat "außer für KAP Zeile 13" schreiben sollen]

 

Eine Ausnahme noch zu DeGiro: Wenn du dort Erträge hattest die der deutschen Abgeltungsteuer unterlegen haben, dann gehört das imho doch in die Zeilen 7ff und 48ff. Bei einem Consors-Konto hast du das aber bestimmt nicht, macht nämlich nicht viel Sinn.

 

Stefan

 

 

Danke für die Rückmeldung Stefan!

 

DeGiro: Hatte keine solchen Erträge, sondern nur Gewinn aus dem Verkauf von ETFs. Die ETFs waren nur einige Tage bei DeGiro ohne das Ausschüttungen stattgefunden haben.

Soweit ich weiß behält DeGiro die Steuer nur bei Dividendenzahlung ein? Wären Gewinne aus dem Verkauf von ETFs einfach nur in Zeile 15 einzutragen? ETFs sind ja keine Aktien : )

 

Für mich also weiterhin der Plan:

 

In der Anlage KAP für mich relevant 15-18 und 52, die Sachen der Consorsbank brauche ich nicht extra aufzuführen.

Wie die KAP für 2018 aussehen wird, keine Ahnung, da ja unterschieden werden muss bis 31.12.2017 und ab 01.01.2018,

da wird wohl der Vordruck geändert werden müssen.

 

 

 

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

Wären Gewinne aus dem Verkauf von ETFs einfach nur in Zeile 15 einzutragen?

Korrekt.

 

Zitat

Wie die KAP für 2018 aussehen wird, keine Ahnung, da ja unterschieden werden muss bis 31.12.2017 und ab 01.01.2018,

da wird wohl der Vordruck geändert werden müssen.

Ich wüsste nicht warum da etwas geändert werden muss.

 

Stefan

 

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intInvest
vor 13 Stunden schrieb reckoner:

...Ich wüsste nicht warum da etwas geändert werden muss...

 

Nun, mein Gedanke dabei ist:

 

Die Steuern bis und einschließlich 2017 werden ja anders berechnet (ohne Teilfreistellung) als ab 2018 (mit Teilfreistellung).

Somit muss ja für das Finanzamt ersichtlich sein, welche Erträge/Gewinne bis 2017 realisiert wurden und welche ab 2018.

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Taxadvisor

Guckst Du Muster Steuerbescheinigung 2018...

 

Es gibt auf den Steuerbescheinigungen 2018 eine Vielzahl neuer Davon-Vermerke für die Veräußerung von Altanteilen, da sollte es auch zusätzliche Felder im Formular geben (alleine schon wegen der Fortschreibung des Freibetrags). Die TFS wird allerdings im privaten Bereich nicht gesondert gezeigt. Welche Erträge der Teilfreistellung unterlegen haben, kann man nur bei Steuerbescheinigungen für den betrieblichen Bereich sehen (da hier im Steuerabzugsverfahren nur die TFS-Quote für Privatanleger angewendet wird). 

 

Gruß

Taxadvisor

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intInvest
vor 52 Minuten schrieb Taxadvisor:

Guckst Du Muster Steuerbescheinigung 2018...

 

Es gibt auf den Steuerbescheinigungen 2018 eine Vielzahl neuer Davon-Vermerke für die Veräußerung von Altanteilen, da sollte es auch zusätzliche Felder im Formular geben (alleine schon wegen der Fortschreibung des Freibetrags). Die TFS wird allerdings im privaten Bereich nicht gesondert gezeigt. Welche Erträge der Teilfreistellung unterlegen haben, kann man nur bei Steuerbescheinigungen für den betrieblichen Bereich sehen (da hier im Steuerabzugsverfahren nur die TFS-Quote für Privatanleger angewendet wird). 

 

Gruß

Taxadvisor

 

Nun eine Steuerbescheinigung von DeGiro bekomme ich ja nicht, bestenfalls etwas Ähnliches.

Aber ja, wenn die deutschen Musterbescheinigungen Davon-Vermerke haben, sollte es da entsprechende Zeilen in der KAP geben.

 

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

Guckst Du Muster Steuerbescheinigung 2018...

Ja, richtig, alles was da drin stehen muss sollte ja auch irgendwie in die Steuererklärung einfließen.

Ich befürchte schon wieder ein großes Durcheinander im Punkto Zeilennummern. 

 

Stefan

 

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MeinNameIstHase
Zitat

"Das sollte aber denke ich an sich auch keine Problem sein, da man auch eine Steuerbescheinigung erstellt bekommen soll."

Ausländische Banken erstellen keine SteuerBESCHEINIGUNG. Die machen bestenfalls eine Erträgsaufstellung unter Berücksichtung des dt. Steuerrechts (sog. Steuerreport für unbeschränkt in Deutschland Steuerpflichtige als Service und Ausfüllhilfe für die Anlage KAP).

Steuerbescheinigungen dürfen nur deutsche Banken erstellen, z.B. die Depotbank/Deutsche Börse Clearing für deutsche Aktien, die man im Depot einer ausländischen Bank hält. (Muss man bei der Bank u.U. extra beantragen, sonst hat man Probleme, die KapErSt, welche auf Deutsche Aktien einbehalten wurden, sich anrechnen zu lassen. (Aus Sicht der ausländischen Bank sind das Quellensteuern, die in Deutschland einbehalten wurden.)

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