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Sailermoon

Verhalten der Steuern

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Sailermoon

Mein Anliegen hat zwar nichts mit Wertpapieren zu tun, aber vielleicht weiß es ja trotzdem wer :)

 

Gehen wir mal davon aus man hat sich über Jahre Kenntnisse in der Webentwicklung angeeignet.

Tun wir mal weiter so man hat in der Zeit den ein oder anderen Kontakt aufgebaut und weiß daher dass das eigene Können ausreicht um Aufträge für Geld zu bearbeiten.

 

Jetzt überlegt man ob man nicht erst mal neben dem eigentliche Beruf probieren soll.

Dazu wäre es nötig sich entsprechend als Freiberufler zu melden und wir tun so als ist das alles machbar.

Gelesen habe ich jetzt schon einiges, aber ganz klar ist es noch nicht...

 

Angenommen man nimmt 20 000€ im Jahr damit ein. Davon gehen 19% Umsatzsteuer ab und es bleiben 16 200€ übrig.

Im eigentlichen Beruf bekommt man beispielsweise 50 000€ Brutto.

 

Jetzt tut man erst mal so als wäre das Jahreseinkommen (sonst kommt kein Geld rein) 66 200€.

Das kann man in ein Brutto Nettorechner eingeben und stellt fest (SK1, W-De, keine Kids und keine Kirche).

15548,4 Euro sind für Steuer (Eink & Soli) fällig und 12419,78€ für Sozialversicherungen (in der man erst mal bleiben will) und hat letztlich ein Netto von 38231,82€ im Jahr.

 

Um den persönlichen Gewinn des Nebenjobs, also das Netto das man für sich ausgegeben kann, zu ermitteln müsste man nur im Rechner das feste Gehalt angeben und die Werte könnte man dann Gegenüberstellen.

 

Finden die Regelungen die beispielsweise für Kleinunternehmer gelten Anwendung? Meines Wissens nach nicht, oder wäre es in diesem Fall tatsächlich vorteilhaft unter den 17 500€ zu bleiben und folge dessen keine Umsatzsteuer bezahlen zu müssen?

Dadurch wäre zwar dann das persönliche Brutto vor Einkommensteuer usw. nur ein wenig höher aber man könnte im Nebenjob mit weniger Stunden das gleiche Netto erzielen...

 

 

Ich weiß ein Steuerberater ist die nötige Anlaufstelle für all das, momentan bin ich aber da noch weit von weg. Mir geht es darum mir mal ein Bild zu machen wie sich das alles in verschiedenen Situationen verhalten würde

 

 

 

 

 

 

 

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Ramstein

Angenommen, du könntest rechnen, dann würdest du bei 20.000 Euro Einnahmen nicht davon 3.800 Euro Umsatzsteuer zahlen.

 

Angenommen, du hättest eine selbständige Tätigkeit, dann müsstest du selbstverständlich dafür einen Einnahmenüberschussrechnung machen.

 

Angenommen, du hättest gewerbliche Kunden, dann ist denen egal, ob du Mehrwertsteuer zusätzlich in Rechnung stellst.

 

Angenommen, Du wüsstest was Vorsteuer ist, dann würdest du die Kosten der selbständigen Tätigkeit auf Nettoniveau senken können.

 

Angenommen, du würdest ein vernünftiges Buch zum Thema lesen, dann würdest du was lernen.

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beamter97

Dafür reicht ein Brutto/Netto-Gehaltsrechner nicht aus. Der kann eben nur "Gehalt", also nichtselbständige Arbeit. Kauf dir eins der besseren Steuererklärungsprgramme wie "SteuerSparerklärung", WISO Steuer, Taxman etc. Da kannst Du auch gewerbliche oder freiberufliche Einkünfte simulieren und bekommst Tips, was als Kosten absetzbar sein wird.

 

Auch die (meist) kostenfreien Seminare bei deiner IHK zum Thema "Selbständigkeit" geben dir viel Input.

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kleinerfisch

Angenommen, dies wäre ein Internetforum, könnte man hier einfach mal mit Halbwissen fragen, ohne gleich einen übergebraten zu bekommen.

....

Upps, wir sind ja eins.

 

Na dann:

Für die Steuer kann man die Gehaltsrechner schon benutzen. Es geht ja nur um einen ungefähren Überblick.

Besser wäre ein reiner Steuerrechner ohne automatische Erhöhung der Sozialversicherungen, da diese ja wieder abiehbar sind.

Denn, ganz wichtig: Selbständige Tätigkeiten sind (mit wenigen Ausnahmen) nicht sozialversicherungspflichtig!

 

 

vor 36 Minuten schrieb Sailermoon:

Finden die Regelungen die beispielsweise für Kleinunternehmer gelten Anwendung? Meines Wissens nach nicht, oder wäre es in diesem Fall tatsächlich vorteilhaft unter den 17 500€ zu bleiben und folge dessen keine Umsatzsteuer bezahlen zu müssen?

Die Umsatzsteuer sieht man als Unternehmer als durchlaufenden Posten, den man bei solchen Rechnungen ignorieren kann. Da interesieren nur die Nettobeträge.

Das gilt sowohl für Dich als auch für Deine Kunden, sofern sie Unternehmer sind. Daher wirst Du, außer bei privaten Kunden, keinen Cent mehr generieren, wenn Du Kleinunternehmer (KU) bist.

Trotzdem spart der KU-Status einiges an Aufwand, hat aber den Nachteil, dass Du die Vorsteuer auch nicht absetzen kannst. Das kann in den Anfangsjahren bei hohen Gründungskosten, die ich bei Dir eher nicht sehe, erheblich sein. Ansonsten würde ich Dir durchaus dazu raten, denn Du hast als Gründer schon genug zu tun. Da brauchst Du nicht auch noch die Problematik mit Vorsteueranmeldung und korrekter Rechnungstellung bei Ein- und Ausgangsrechnungen.

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dev
· bearbeitet von dev

Durch die Kleinunternehmer-Regelung kannst du bis zum Umsatz von 17500 EUR ohne Umsatzsteuer arbeiten.

http://www.kleinunternehmer.de/kleinunternehmerregelung.htm

 

Für deine Nebentätigkeiten mußt du als Arbeitnehmer keine Sozialabgaben leisten, weder Krankenkasse, noch Arbeitslosenvers. & Co. Deshalb kannst du da mit dem Gehaltsrechner nicht arbeiten!

 

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bm171103

Ich würde auch nebenberuflich keine Optimierung in Richtung Kleinunternehmerregelung betreiben bevor unklar ist ob du überhaupt da rein fällst. Angenommen deine Kunden sind Firmen, so ist wie für dich deren Vorsteuer- bzw. Umsatzsteuer ein durchlaufender Posten den letztendlich der Endkunde trägt.

 

Für mich bist du gedanklich viel zu weit. Du bist bei 0 Euro Einnahmen und machst dir schon Gedanken über die Kleinunternehmerregelung bevor du den ersten Euro verdient hast. Komm wieder wenn du die ersten 15.000 Euro erwirtschaftet hast. Und an der Stelle muss ich wieder auch als Deutscher sagen: typisch deutsch. Bevor man etwas unternommen hat (=Unternehmer) und den ersten Schritt gemacht, macht macht sich schon den Kopf über den dritten Schritt. Erster Schritt ist Freiberuflichkeit beim Finanzamt anmelden, Kunden und Aufträge akquirieren und gute Arbeit abliefern. An Steuern denkt man wenn überhaupt Geld verdient hat und das Geschäft läuft. Und da ist immer noch der beste Ansprechpartner der Steuerberater.

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dev

Ich finde es schon sehr wichtig die Steuern und Abgaben zu beachten, da hier schon manche durch Nachzahlungen ganz schön auf die Fresse gefallen sind!

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MannohneGeld
vor 23 Stunden schrieb Ramstein:

Angenommen, du könntest rechnen, dann würdest du bei 20.000 Euro Einnahmen nicht davon 3.800 Euro Umsatzsteuer zahlen.

 

Angenommen, du hättest eine selbständige Tätigkeit, dann müsstest du selbstverständlich dafür einen Einnahmenüberschussrechnung machen.

 

Angenommen, du hättest gewerbliche Kunden, dann ist denen egal, ob du Mehrwertsteuer zusätzlich in Rechnung stellst.

 

Angenommen, Du wüsstest was Vorsteuer ist, dann würdest du die Kosten der selbständigen Tätigkeit auf Nettoniveau senken können.

 

Angenommen, du würdest ein vernünftiges Buch zum Thema lesen, dann würdest du was lernen.

LOL XDD HAHAHAA :D

echt geil

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Taxadvisor
vor 2 Stunden schrieb bm171103:

Ich würde auch nebenberuflich keine Optimierung in Richtung Kleinunternehmerregelung betreiben bevor unklar ist ob du überhaupt da rein fällst. Angenommen deine Kunden sind Firmen, so ist wie für dich deren Vorsteuer- bzw. Umsatzsteuer ein durchlaufender Posten den letztendlich der Endkunde trägt.

 

Für mich bist du gedanklich viel zu weit. Du bist bei 0 Euro Einnahmen und machst dir schon Gedanken über die Kleinunternehmerregelung bevor du den ersten Euro verdient hast. Komm wieder wenn du die ersten 15.000 Euro erwirtschaftet hast. Und an der Stelle muss ich wieder auch als Deutscher sagen: typisch deutsch. Bevor man etwas unternommen hat (=Unternehmer) und den ersten Schritt gemacht, macht macht sich schon den Kopf über den dritten Schritt. Erster Schritt ist Freiberuflichkeit beim Finanzamt anmelden, Kunden und Aufträge akquirieren und gute Arbeit abliefern. An Steuern denkt man wenn überhaupt Geld verdient hat und das Geschäft läuft. Und da ist immer noch der beste Ansprechpartner der Steuerberater.

Geiler Tip!! Klar, der Weg ist das Ziel, aber m.E. sollte man schon eine Vorstellung haben, wo denn das Ziel liegt....Wir haben gerade so einen Fall:

 

Ankauf (EUR 100) und Renovierung (TEUR 100) einer Wohnung. Die Wohnung wird jetzt möbliert kurzfristig an Handwerker etc. vermietet. Jährliche Mieteinahmen ca. TEUR 10, der Eigentümer der Wohnung sitzt im Ausland, ein Verwandter hat hier alles geregelt. Jetzt kommt er mit den Rechnungen (ungezählte Kleinbetragsrechnungen mit Kundenkarte (wegen der 3% Skonto), die alle auf den Verwandten im Inland lauten) und will die StErkl. machen lassen (eigentlich ja noch zu früh, weil noch keine Einnahmen ;-))). Schade, war trotzdem zu spät. Wenn er vorher gekommen wären, würden die Rechnungen auf den Eigentümer und nicht auf den Verwandten lauten. Die Vorsteuer von ca. TEUR 16 aus den Renovierungskosten hätten wir uns wiedergeholt, für 10 Jahre bei der Vermietung zur USt optiert und insgesamt in den 10 Jahren TEUR 6,5 an das FA gezahlt. Das wäre neben dem "Stundungseffekt" noch eine echte Ersparnis von TEUR 9,5 gewesen (plus Vorsteuer aus den laufenden Kosten).

 

Gruß

Taxadvisor  

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feymo211283
vor 30 Minuten schrieb Taxadvisor:

Geiler Tip!! Klar, der Weg ist das Ziel, aber m.E. sollte man schon eine Vorstellung haben, wo denn das Ziel liegt....Wir haben gerade so einen Fall:

 

Ankauf (EUR 100) und Renovierung (TEUR 100) einer Wohnung. Die Wohnung wird jetzt möbliert kurzfristig an Handwerker etc. vermietet. Jährliche Mieteinahmen ca. TEUR 10, der Eigentümer der Wohnung sitzt im Ausland, ein Verwandter hat hier alles geregelt. Jetzt kommt er mit den Rechnungen (ungezählte Kleinbetragsrechnungen mit Kundenkarte (wegen der 3% Skonto), die alle auf den Verwandten im Inland lauten) und will die StErkl. machen lassen (eigentlich ja noch zu früh, weil noch keine Einnahmen ;-))). Schade, war trotzdem zu spät. Wenn er vorher gekommen wären, würden die Rechnungen auf den Eigentümer und nicht auf den Verwandten lauten. Die Vorsteuer von ca. TEUR 16 aus den Renovierungskosten hätten wir uns wiedergeholt, für 10 Jahre bei der Vermietung zur USt optiert und insgesamt in den 10 Jahren TEUR 6,5 an das FA gezahlt. Das wäre neben dem "Stundungseffekt" noch eine echte Ersparnis von TEUR 9,5 gewesen (plus Vorsteuer aus den laufenden Kosten).

 

Gruß

Taxadvisor  

Zumal ja vor den Einnahmen noch die Erklärung im steuerlichen Erfassungsbogen steht, wo er ja die Kleinunternehmerregelung ankreuzen kann. Man sollte sich schon im Vorfeld Gedanken machen. Vorallem TO, da er wahrscheinlich Wissen in Webentwicklung hat, aber von Unternehmensgründung/Businessplänen/Steuern von Tuten und Blasen keine Ahnung hat.

 

Steuerberater ist der richtige Weg. Hier im Forum läufst du immer in die Gefahr, dass jemand seinen Senf zu einer Sache gibt, der noch weniger Ahnung hat als man selbst und man das leider noch nichtmals merkt.

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bm171103
vor 16 Minuten schrieb Taxadvisor:

Geiler Tip!! Klar, der Weg ist das Ziel, aber m.E. sollte man schon eine Vorstellung haben, wo denn das Ziel liegt....Wir haben gerade so einen Fall:

 

Ankauf (EUR 100) und Renovierung (TEUR 100) einer Wohnung. Die Wohnung wird jetzt möbliert kurzfristig an Handwerker etc. vermietet. Jährliche Mieteinahmen ca. TEUR 10, der Eigentümer der Wohnung sitzt im Ausland, ein Verwandter hat hier alles geregelt. Jetzt kommt er mit den Rechnungen (ungezählte Kleinbetragsrechnungen mit Kundenkarte (wegen der 3% Skonto), die alle auf den Verwandten im Inland lauten) und will die StErkl. machen lassen (eigentlich ja noch zu früh, weil noch keine Einnahmen ;-))). Schade, war trotzdem zu spät. Wenn er vorher gekommen wären, würden die Rechnungen auf den Eigentümer und nicht auf den Verwandten lauten. Die Vorsteuer von ca. TEUR 16 aus den Renovierungskosten hätten wir uns wiedergeholt, für 10 Jahre bei der Vermietung zur USt optiert und insgesamt in den 10 Jahren TEUR 6,5 an das FA gezahlt. Das wäre neben dem "Stundungseffekt" noch eine echte Ersparnis von TEUR 9,5 gewesen (plus Vorsteuer aus den laufenden Kosten).

 

Gruß

Taxadvisor  

Und was hat das Beispiel jetzt mit einem Webentwickler zu tun, bei dem es am Ende darum geht ob er die Umsatzsteuer abführt oder nicht ? Der Umsatz hängt beim Freelancer direkt an der Auslastung und am Stunden- bzw. Tagessatz und ist offensichtlich unbekannt. Er macht es noch nicht einmal hauptberuflich sondern nebenbei, so wie man es machen sollte wenn man nicht weiß ob die Idee funktioniert oder nicht. Ich arbeite selbst als Freelancer. Man kann nicht alles vorab planen und muss es als Freelancer auch nicht. Vor allem wenn man noch keine Idee hat in welchem Umfang man das Geschäft überhaupt betreiben will. Sonst weiß man auch ob man dabei bei 17,5k landet oder nicht. Sich da vom Steuerthema her zu nähern ist abenteuerlich. Das ist wie ein Investment zu planen bei dem man am Meisten Steuern spart. Wobei hier gar nix gespart wird, außer ein wenig Aufwand. Bei mir ca. 15 Minuten pro Monat.

 

Niemand behauptet sich nie mit der Steuer auseinander zu setzen oder dass z.B. Nachzahlungen zu einem Problem werden können wenn man keine Rücklagen bildet. Mein Punkt war: bevor man das erste Mal als Freelancer überhaupt den ersten Auftrag erledigt hat bereits zu schauen ob man 15 Minuten im Monat für die Umsatzsteuervoranmeldung sparen kann oder seinen Umsatz danach zu richten ob man 15 Minuten im Monat spart. Das finde ich schon eine interessante Vorgehensweise.

 

Was man auf jeden Fall machen muss und das wird bereits bei der Anmeldung als Freelancer klar. Man muss seinen Umsatz im ersten und zweiten Geschäftsjahr schätzen. Danach richtet sich dann auch die Regelung. Ich würde auch als Kleinunternehmer Umsatzsteuer ausweisen, so kann man nämlich tatsächlich Geld sparen, indem man Smartphone, PC etc. über die Firma laufen lässt und die Umsatzsteuer verrechnet. Dann lohnen sich auch die 15 Minuten.

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feymo211283
vor 19 Minuten schrieb bm171103:

Und was hat das Beispiel jetzt mit einem Webentwickler zu tun, bei dem es am Ende darum geht ob er die Umsatzsteuer abführt oder nicht ? Der Umsatz hängt beim Freelancer direkt an der Auslastung und am Stunden- bzw. Tagessatz und ist offensichtlich unbekannt. Er macht es noch nicht einmal hauptberuflich sondern nebenbei, so wie man es machen sollte wenn man nicht weiß ob die Idee funktioniert oder nicht. Ich arbeite selbst als Freelancer. Man kann nicht alles vorab planen und muss es als Freelancer auch nicht. Vor allem wenn man noch keine Idee hat in welchem Umfang man das Geschäft überhaupt betreiben will. Sonst weiß man auch ob man dabei bei 17,5k landet oder nicht. Sich da vom Steuerthema her zu nähern ist abenteuerlich. Das ist wie ein Investment zu planen bei dem man am Meisten Steuern spart. Wobei hier gar nix gespart wird, außer ein wenig Aufwand. Bei mir ca. 15 Minuten pro Monat.

 

Niemand behauptet sich nie mit der Steuer auseinander zu setzen oder dass z.B. Nachzahlungen zu einem Problem werden können wenn man keine Rücklagen bildet. Mein Punkt war: bevor man das erste Mal als Freelancer überhaupt den ersten Auftrag erledigt hat bereits zu schauen ob man 15 Minuten im Monat für die Umsatzsteuervoranmeldung sparen kann oder seinen Umsatz danach zu richten ob man 15 Minuten im Monat spart. Das finde ich schon eine interessante Vorgehensweise.

 

Was man auf jeden Fall machen muss und das wird bereits bei der Anmeldung als Freelancer klar. Man muss seinen Umsatz im ersten und zweiten Geschäftsjahr schätzen. Danach richtet sich dann auch die Regelung. Ich würde auch als Kleinunternehmer Umsatzsteuer ausweisen, so kann man nämlich tatsächlich Geld sparen, indem man Smartphone, PC etc. über die Firma laufen lässt und die Umsatzsteuer verrechnet. Dann lohnen sich auch die 15 Minuten.

1. Er fragt explizit selbst nach der Steuerproblematik.

2. Ist dein letzter Absatz absoluter Quatsch, wenn man nicht mehr über sein Business weiss. Definitiv auf die Kleinunternehmerreglung zu verzichten ist nämlich dummes Zeug, wenn man seine Endkunden nicht kennt.

3. Du hast Recht, dass Thema muss einen nicht 24/7 in Anspruch nehmen, sollte aber im Vorfeld geklärt werden, und dürfte maximal eine halbe Stunde in Anspruch nehmen.

4. Hast du Taxadvisors Beispiel nicht verstanden, und das zeigt leider, wie wenig Ahnung du von dem Thema hast.

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domkapitular
· bearbeitet von domkapitular
vor 34 Minuten schrieb bm171103:

Und was hat das Beispiel jetzt mit einem Webentwickler zu tun,

Das Beispiel ist ein Gleichnis und es will sagen, dass es besser und wichtig ist, sich vorher ggf. auch durch Beratung schlau zu machen, wenn man von Steuern und sonstigen Fallstricken keine Ahnung hat.

Da kann ich auch noch ein Beispiel anfügen und der Depp von damals bin ich. Wenn mir vor meiner ersten Steuererklärung jemand Fachkundiges gesagt hätte, dass ein paar Quadratzentimeter weniger Arbeitszimmer besser sind, dann hätte ich bei Betriebsaufgabe eine ganze Menge Probleme weniger. Aber ich habe ja auch keinen gefragt .....

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MeinNameIstHase
· bearbeitet von MeinNameIstHase

Da werden Fragen zur Umsatzbesteuerung mit Fragen zur Einkommensbesteuerung vermischt.

 

Für die EStG gibt es diverse Software, die auch eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung beherrschen, die man bei selbständiger Tätigkeit in der Regel wählt. Komplizierter wird es, wenn man seinen Gewinn per Vermögensvergleich ermittelt (Jahresabschluss und Steuerbilanz erstellt. Überschüsse aus selbst. Tätigkeit tauchen in der Steuererklärung genauso auf, wie Arbeitslöhne, Vermietungseinnahmen etc.. Sie erhöhen das zu versteuernde Einkommen.

Die USt ist ein eigenständiges (Minen)-Feld. Das fängt bei der Unternehmereigenschaft an, geht über Geschäftsvorfälle "für sein Unternehmen" (in Abgrenzung zu privaten) etc. pp. Relevant dürften die Regeln zu Kleinunternehmer und die Ist-Besteuerung (versus Soll-Besteuerung) sein. Der Ist-Versteuernde erfasst Ausgaben und Einnahmen zum Zeitpunkt des Geldflusses, der Soll-Versteuernde bei Eingehen der Verpflichtungsgeschäfte (im Rahmen der offene Postenbuchhaltung für Kreditoren/Debitoren).
 

Ich empfehle eine Schulung für Steuerrecht für Start-Ups etc, damit Du Dir wenigstens ein Grundgerüst an Wissen darüber aneignest. Das wird ein Forum nämlich nicht leisten können.

 

Als angehender Webentwickler wirst du aber ganz andere Alltagsprobleme haben. Das fängt bei der Vertragsgestaltung an, denn Du versprichst Deinem Kunden im Regelfall einen Erfolg (Werk) und nicht nur ein Bemühen (wie Ärzte, die sich nur bemühen, dass du gesund wirst) und geht weiter über Urheberrechte am Programm, Herausgabe des Quellcodes etc. Nach der Arbeit kommt die Rechnungserstellung. Fehlerfreie Rechnungen nach USt-Recht sind nicht trivial. Große Unternehmen zahlen nicht, wenn sie da Fehler entdecken und sie prüfen in der Regel gut. Last but not least: Sieh zu, dass du Dein Geld bekommst. Inkasso macht den Erfolg ... Viele gehen Pleite, weil sie nicht an ihr Geld kommen.

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Martina88

Ja, das liebe Steuerrecht ist relativ kompliziert. Da es ein Nebengewerbe ist, würde ich so starten, dass ich erst einmal unter 17.500 Euro bleibst (was zu Anfang eines Nebengewerbes meiner Meinung nach auch realistischer ist als gleich vom großen Umsatz zu träumen. Falls Du merkst, dass Du über diese Grenze kommen wirst, kannst Du ja noch einmal neu darüber nachdenken. Im ersten Jahr halte ich es in einem Nebengewerbe jedoch für relativ unwahrscheinlich, da Du noch viele Nebenarbeiten zu erledigen hast wie schon mein Vorredner hier geschrieben hat. 

 

Solltest Du doch umsatzsteuerpflichtig werden, kann ich Dir nur raten, diese gleich auf ein extra Konto zu legen. Viele gehen nämlich deshalb pleite, weil sie die Umsatzsteuer mit ausgeben und dann ganz schnell in Schwierigkeiten geraten, wenn die Steuer zu bezahlen ist. 

 

Für die Einkommensteuer wird natürlich alles zusammen gerechnet (Dein normales Gehalt + die Einnahmen aus dem Nebengewerbe). 

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