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stiehl

Condor-BU: maximale BU-Rente 1/3 vom Netto bei Beamten?

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stiehl

Hallo zusammen,

 

meine Frau (Mitte 30, auf Probe verbeamtete Lehrerin, ~2500 Netto) hat sich in Sachen BU von einem Makler beraten lassen, herausgekommen ist (u.a.) ein Vorschlag bei der Condor (Tarif C80 comfort) mit einer BU-Rente von 1250 EUR/Monat.

 

Der Unterschied BU <-> DU ist mir/uns einigermaßen bekannt, wurde im Rahmen der Beratung angesprochen und eine entsprechende DU-Klausel ist im Tarif C80 Comfort enthalten.

 

Nun zur Frage:

Laut Punkt 4 ("Allgemeiner Hinweis") des Vorschlags, darf die BU-Rente max 1/3 des Nettoeinkommens betragen*. Diese Bedingung sehe ich mit der BU-Rente von 1250 EUR im Monat und damit etwa der Hälfte des Nettos, klar verletzt und frage mich, ob wir so überhaupt eine Zusage für die BU bekommen können?

 

Meinen Makler habe ich mit dieser Frage bereits konfrontiert, nur aus der Antwort werde ich nicht schlau. Er stellt nochmal die Unterschiede zwischen DU und BU heraus und erläutert, dass wir auf die DU-Klausel verzichten können, um eine höhere BU-Absicherung zu erzielen. Aber... das ist ja gar nicht meiner Frage?!

 

Was sagen die Experten dazu? Übersehe ich etwas?

 

besten Dank vorab

stiehl

 

 

* genauer Wortlaut: "Absicherungshöhe bei Beamten: Beachten Sie bitte, dass bei Beamten die BU-Rente max, 1/3 des Nettoeinkommens betragen darf. Bei Referendaren (und Lehramtsanwärtern) sind bis zu 1.000 Euro möglich. Beamte auf Widerruf und Beamte auf Probe können bis zur Verbeamtung auf Lebenszeit über einen zweiten Vertrag eine zusätzliche Absicherung von max. 1/3 des Nettoeinkommens beantragen."

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ImperatoM
· bearbeitet von ImperatoM
vor 1 Stunde schrieb stiehl:

Nun zur Frage:

Laut Punkt 4 ("Allgemeiner Hinweis") des Vorschlags, darf die BU-Rente max 1/3 des Nettoeinkommens betragen*. Diese Bedingung sehe ich mit der BU-Rente von 1250 EUR im Monat und damit etwa der Hälfte des Nettos, klar verletzt und frage mich, ob wir so überhaupt eine Zusage für die BU bekommen können?

 

Ich würde das - ohne Gewähr - auf eine der folgenden Weisen verstehen:

 

1) Wenn die Condor den Vertrag abschließen lässt, läuft er für vermutlich mindestens 30 Jahre. Tritt die BU in Jahr 1 ein, würde Klausel Nr. 4 greifen und die BU-Rente entsprechend reduzieren auf 833 Euro. Tritt sie aber in Jahr 20 ein, hat sich das Gehalt voraussichtlich nominal deutlich erhöht (üblich waren zuletzt knapp 2% pro Jahr bei Beamten, also nach 20 Jahren um fast 50%). Dann könnten die 1250 Euro ohne Anwendung der Klausel Nr. 4 ausgezahlt werden. Ich wäre aber höchst vorsichtig: was ist, wenn Deine Frau wegen Kindern oder etwas anderem ihre Arbeitszeit mal reduziert? Dann würde Klausel Nr. 4 wieder zu greifen beginnen.

 

2) Es könnte aber auch sein, dass ausschließlich das Netto zu Vertragsabschluss gilt.

 

Das könnte man ja beim versicherer schriftlich erfragen.

Auf mich wirkt es aber so oder so nach einer recht heimtückischen Klausel, über die der Versicherer später in verschiedenen Fällen versuchen kann, eine Leistungsminderung herzuargumentieren. Ich würde mich eher nach anderen Versicherern umschauen.

 

Beachte ferner, dass es viele "unechte" DU-Klauseln gibt, die in vielen Fällen nicht greifen. Google hilft, verschiedene Klauseln zu vergleichen und ihrne Sinn zu verstehen. Makler, die nicht auf Beamte spezialisiert sind, wissen das mitunter selbst nicht. Man sollte sich auch bewusst machen, dass Makler zumeist nicht gerade Akademiker sind, auch wenn sie sicher eine gewisse Hilfe beim Abschluss einer BU darstellen und auch wenn es sicher auch einige sehr gute gibt.

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polydeikes
vor 4 Stunden schrieb ImperatoM:

...

So viel Arroganz bei gleichzeitig völliger Ahnungslosigkeit ist beeindruckend. :)

 

---
 

Zitat

Der Unterschied BU <-> DU ist mir/uns einigermaßen bekannt, wurde im Rahmen der Beratung angesprochen und eine entsprechende DU-Klausel ist im Tarif C80 Comfort enthalten.

 

Offensichtlich nicht. Die Condor kennt in der DU Klausel nur den Beamten auf Lebenszeit, nicht aber den Beamten auf Probe (§2 Abs. 3 der AVB). Für den Beamten auf Probe gilt die DU Klausel nicht.


 

Zitat

Laut Punkt 4 ("Allgemeiner Hinweis") des Vorschlags, darf die BU-Rente max 1/3 des Nettoeinkommens betragen*. Diese Bedingung sehe ich mit der BU-Rente von 1250 EUR im Monat und damit etwa der Hälfte des Nettos, klar verletzt und frage mich, ob wir so überhaupt eine Zusage für die BU bekommen können?

 

 

Die Frage ist korrekt, die vorhergehende Antwort schlicht völlig am Thema vorbei. Eine Annahmerichtlinie ist keine Klausel. Während eine Klausel in den AVB dauerhafte Wirkung hätte, bezieht sich eine Annahmerichtlinie effektiv nur auf die vorvertraglichen Anzeigepflichten.

 

Heißt: Im Antrag unter Frage C5 wird das Netto des Beamten abgefragt. Ist die Angabe dort korrekt und die Condor würde die beantragte BU Rente von 1250 trotzdem zeichnen, ist das persönliches Pech des Versicherers (keine Konsequenzen für den VN). Wird aber nicht passieren. Wäre die Angabe im Antrag falsch (bspw. um sich eine höhere Absicherung zu erschleichen), gelten die üblichen Fristen für vorvertragliche Anzeigepflichtverletzungen, abhängig vom Verschuldungsgrad.

 

Es ist davon auszugehen, dass der VR die eine mit korrekten Angaben beantragte BU Rente von 1250 bei 2500 Netto schlicht nicht zeichnen würde, da dies nicht den Annahmerichtlinien entspricht.

 

Genau genommen lautet die Annahmerichtlinie übrigens 1/3 vom durchschnittlichen Netto der letzten 3 Jahre, siehe Produktinfo 05/2018. Dazu dann bereits angesprochenes Dienstanfängermodell. Da im Versicherungsrecht übrigens keine Prospekthaftung besteht, ziehen im Zweifelsfall die tatsächlichen Annahmerichtlinien (oder eben die AVB, dort aber nicht drin), nicht eine Kurzfassung aus einem Vorschlag.

 

Gibt allerdings eben immer die 1000 + ggf. Dienstanfängermodell. Ausnahme: Beamte auf Widerruf, dort nur 500 + 500 im Dienstanfängermodell.

 

 

 

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Matthew Pryor
· bearbeitet von Matthew Pryor
vor 16 Stunden schrieb ImperatoM:

Das könnte man ja beim versicherer schriftlich erfragen.

Auf mich wirkt es aber so oder so nach einer recht heimtückischen Klausel, über die der Versicherer später in verschiedenen Fällen versuchen kann, eine Leistungsminderung herzuargumentieren. Ich würde mich eher nach anderen Versicherern umschauen.

Da du ja offenbar zur erhabenen Kaste der Akademiker gehörst, könntest du bedeutend geringer gebildeten Dummchen diese deine verquaste Formulierung mit einfachen, dir eigenen Worten näherbringen? Quasi einen konkret-fiktiven Fall konstruieren? Ergebenen Dank, Massa! 

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Peter Wolnitza

Wo ist mein Popcorn? ;-) 

 

Wobei: In einem Punkt stimme ich - bei aller sonst offen gezeigter Ahnungslosigkeit - ImperatoM sogar zu: Wenn gute DU Klausel gewünscht wird, ist Condor nicht die Gesellschaft der Wahl - weder für BaW noch BaP
Und die Begrenzung für BaP auf 1.000.- ist nicht gerade üppig, können andere besser (=höher) absichern, was ich durchaus als erheblichen Vorteil ansehe.

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polydeikes
Zitat

Wenn gute DU Klausel gewünscht wird, ist Condor nicht die Gesellschaft der Wahl - weder für BaW noch BaP

Hat er doch gar nicht geschrieben. :)

 

Er hat aufgefordert zu googlen, um zu prüfen, ob es eine echte DU Klausel ist (FuB Werbegag, existiert schon lange nicht mehr) und um die DU Klausel zu bewerten. Weil ja nicht auf Beamte spezialisierte Makler "das mitunter" selbst nicht könnten. Google hilft dann dabei.

 

Meiner einer würde ja sagen, bei Vermittlern, die freiwillig Beamte annehmen, zu 99,9 % sofort weglaufen. Es ist nicht absehbar, ob dies (freiwillig Beamte, insbesondere Lehrer) dann lediglich durch F70 oder durch eine härtere F-Diagnose bedingt ist. Aber hat ja jeder so seine Meinung. :)

 

Zitat

Und die Begrenzung für BaP auf 1.000.- ist nicht gerade üppig, können andere besser (=höher) absichern, was ich durchaus als erheblichen Vorteil ansehe.

Öhm. Wie das? 40 % vom Netto ist üblicherweise Ende im Gelände. DBV ist bspw. auch nur zeitlich befristet via Dienstanfängerpolice, aber an A12 gekoppelt (bis 1800, bis Verbeamtung auf Lebenszeit, danach Pauschalgrenze oder 80 % Nettoversorgungslücke). Ansonsten generell Pauschalgrenze nach Besoldungsstufe oder 80 % der Nettoversorgungslücke, nicht 80 % vom Netto. ;)

 

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ImperatoM

lol, ich hätte wissen müssen, dass nach meinem letzten Posting sofort die Forenmakler alle ankommen :D

 

Offenbar lag ich ja mit der zweiten meiner beiden Vermutungen richtig, dass lediglich das Netto bei Vertragsabschluss zählt, wenn Polydeikes recht hat. Ich würde mir trotzdem vom Versicherer oder Makler schriftlich geben lassen, dass das künftige Nettoeinkommen nicht verwendet werden kann, um die Höhe der tatsächlich gezahlten BU-Rente nachträglich nach unten anzupassen - egal, wie unnötig das hier sicher manch einer finden wird. Schaden kann es nichts, ansonsten trägst Du selbst das Restrisiko, auch wenn manch einer hier vielleicht kein Restrisiko sieht. Es wäre nicht das erste mal, dass BU-Versicherer mit Tricks versuchen, die BU-Rente zu kürzen.

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Matthew Pryor
vor 25 Minuten schrieb ImperatoM:

lol, ich hätte wissen müssen, dass nach meinem letzten Posting sofort die Forenmakler alle ankommen :D

 

Offenbar lag ich ja mit der zweiten meiner beiden Vermutungen richtig, dass lediglich das Netto bei Vertragsabschluss zählt, wenn Polydeikes recht hat. Ich würde mir trotzdem vom Versicherer oder Makler schriftlich geben lassen, dass das künftige Nettoeinkommen nicht verwendet werden kann, um die Höhe der tatsächlich gezahlten BU-Rente nachträglich nach unten anzupassen - egal, wie unnötig das hier sicher manch einer finden wird. Schaden kann es nichts, ansonsten trägst Du selbst das Restrisiko, auch wenn manch einer hier vielleicht kein Restrisiko sieht. Es wäre nicht das erste mal, dass BU-Versicherer mit Tricks versuchen, die BU-Rente zu kürzen.

Ja, "lol". Höhöhö. Dafür, dass du mit deinen Vermutungen öfter in den sprichwörtlichen Haufen greifst als Borussia Dortmund bei der Trainersuche, reißt du den Hals erstaunlich weit auf. Noch einmal, auch wenn da mangels Quantität und vor allem Qualität von dir nichts kommen wird:

Zitat

Da du ja offenbar zur erhabenen Kaste der Akademiker gehörst, könntest du bedeutend geringer gebildeten Dummchen diese deine verquaste Formulierung mit einfachen, dir eigenen Worten näherbringen? Quasi einen konkret-fiktiven Fall konstruieren? Ergebenen Dank, Massa! 

 

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Peter Wolnitza
vor 4 Stunden schrieb ImperatoM:

lol, ich hätte wissen müssen, dass nach meinem letzten Posting sofort die Forenmakler alle ankommen :D

 

Offenbar lag ich ja mit der zweiten meiner beiden Vermutungen richtig, dass lediglich das Netto bei Vertragsabschluss zählt, wenn Polydeikes recht hat. Ich würde mir trotzdem vom Versicherer oder Makler schriftlich geben lassen, dass das künftige Nettoeinkommen nicht verwendet werden kann, um die Höhe der tatsächlich gezahlten BU-Rente nachträglich nach unten anzupassen - egal, wie unnötig das hier sicher manch einer finden wird. Schaden kann es nichts, ansonsten trägst Du selbst das Restrisiko, auch wenn manch einer hier vielleicht kein Restrisiko sieht. Es wäre nicht das erste mal, dass BU-Versicherer mit Tricks versuchen, die BU-Rente zu kürzen.

Sorry, es ist dummes Zeug und es bleibt dummes Zeug.
Wenn der Versicherer einen Antrag auf eine bestimme Versicherungssumme annimmt, dann zahlt er die auch im Ernstfall (sog: SUMMENVERSICHERUNG, analog zu Risiko-LV und neuerdings auch: Krankentagegeldversicherung) - ich versuchs nochmal langsam zu erklären:
Die Versicherungssumme, die im Antrag genannt und über die entsprechende Prämienzahlung abgedeckt ist, die zahlt der Versicherer im Ernstfall auch aus - wie man @Polydeikes Aussage anders interpretieren kann ist für mich schwer nachvollziehbar aber auch egal:
Das ist inzwischen so gefühlte hundertmal durchgeurteilt..... da ändern auch esoterische Schwafeleien nichts dran. 
BTW: bevor Du jetzt auf die Idee kommst, bei Deiner Haftpflichtversicherung anzurufen und die zu bitten, Sie sollen Dir beim nächsten Schadensfall doch gefälligst mal die 5 Miliionen Summe überweisen, die im Versicherungsschein genannt ist:
Wird leider nicht funktionieren, ist nämlich eine sogenannte SCHADENSVERSICHERUNG - solltest mal nach googeln, behütet gelegentlich davor, Unsinn zu verbreiten.

Und daß Du mit so einem gequirlten Unsinn hier Feuer von vorne bekommst: Irgendjemand muss ja Deinen Schwachfug ja korrigieren, nicht daß das am Ende noch jemand für bare Münze nimmt.

@Polydeikes: Genau das meine ich - bezog sich rein auf die kritische ca. 5 Jahresphase - der BaW/BaP  steht ein bisserl knapp da bei der Condor - wenn es z.B. mit der Verbeamtung nix wird. Nach diesen 5+- x Jahren und keine Vollzugsdienst darf man ja durchaus über Condor nachdenken,
wenn man mit der Endalterbegrenzung leben kann.

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