Zum Inhalt springen
Stefan179

Vermögenswirksame Leistungen ohne Arbeitnehmersparzulage

Empfohlene Beiträge

Stefan179

Hallo zusammen,

 

mein neuer Arbeitgeber zahlt freiwillig (also nicht wegen Tarifvertrag o.ä.) 40€ im Monat vermögenswirksame Leistungen. Es wurde betont, dass das unabhängig davon ist, ob man eine Arbeitnehmersparzulage kriegt oder nicht. Ich kriege keine.

 

Ich habe schon recherchiert, aber es sind noch einige Fragen offen und manches kommt mir nicht logisch vor:

 

1. Was hat der Arbeitgeber davon? Was ist aus Sicht des Arbeitgebers der Unterschied dazu, einfach das Bruttogehalt um 40€ pro Monat zu erhöhen?

 

2. Gibt es als Arbeitnehmer abgesehen von der Zulage irgendeinen Vorteil gegenüber dem hypothetischen Szenario, dass man 40€ mehr Brutto bekommt und auf eigene Faust 40€ in einen Sparvertrag einzahlt? Wohnungsbauprämie kriegt man in beiden Fällen und eine private Rentenversicherung könnte man in beiden Fällen von der Steuer absetzen, oder?

 

3. In wie fern spielt diese Sperrfrist eine Rolle, wenn man die Zulage eh nicht kriegt? Meine Vermutung: Man kriegt die VWL nur auf einen Sparvertrag mit einer gewissen Laufzeit (also die 6 bzw. 7 Jahre) überwiesen. Aber kündigen kann man den Vertrag dann jederzeit und hat nur die üblichen Kosten, die die Bank für die vorzeitige Kündigung verlangt. Korrekt?

 

Ich freue mich auch über Beiträge, die nur einen Teil der Fragen beantworten.

 

Viele Grüße
Stefan

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
ZfT

Zu 1. Das hab ich mich auch immer schon gefragt, soweit ich weiß hat der Arbeitgeber keinen Vorteil davon. Es scheint historisch entstanden zu sein, man wollte wohl eine Sparform etablieren, die (u.U ) staatlich gefördert werden kann. In vielen Tarifverträgen steht die VL drin, dementsprechend steht sie vielen Arbeitnehmern zu.

 

Zu 2. Eigentlich auch nicht... Bei der privaten Rentenversicherung kommt es drauf an, in welcher Schicht diese ist. Stichwort Riester, Rürup, oder ungefördert...

 

Zu 3. Sollte soweit korrekt sein. Bei gewissen Ereignissen wie z.B. Heirat und Arbeitslosigkeit kann man auch kündigen, ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Stefan179

Danke für die Antwort. Da keiner widersprochen hat, nehme ich mit, dass ich das im Wesentlichen richtig verstanden habe und manches tatsächlich nicht logisch ist.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
mark89

Es sind halt nette Boni, die den Arbeitgeber attraktiver machen sollen, und Zusatzleistungen zum Gehalt. Genau wie Zuschüsse zur bAV, kostenloses Obst und Getränke etc. pp. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Bolanger

Nach meinem Verständnis ist es für Arbeitgeber durchaus vorteilhaft, möglichst viel Geld auf anderem Wege als über das Gehalt auszuzahlen. Dazu gibt es auch noch andere Möglichkeiten als VL. Wenn der Arbeitgeber da alle Register zieht (VL, Erholungszuschuss, Tankgutscheine, freiwillige Bonuszahlung etc.), dann kann da schon ein beachtlicher Teil bei herumkommen. 

Im Falle einer Gehaltserhöhung ist es dann billiger, 3% auf 1000 EUR zu erhöhen als 3% auf 1040 EUR. Im Falle einer Abfindung wird diese häufig am Monatsgehalt ausgemacht. Zusatzleistungen können sicherlich einfacher gestrichen werden als eine Gehaltskürzung durchzusetzen ist. So zieht sich die Kette der Vorteile für den Arbeitgeber immer weiter.

Mein Arbeitgeber ist dieses Jahr deshalb dazu übergegangen, jedem Mitarbeiter zum Jahresbeginn eine Aufstellung sämtlicher Bezüge des Vorjahres zukommen zu lassen. Viel Angestellte gucken eben nur auf ihr Monatsnetto und glauben dann, schlecht bezahlt zu werden. Wenn ihnen dann aber die Gesamtrechnung aufgemacht wird, in meinem Fall der AG-Anteil zur Betriebsrente, Wert eine Unfallversicherung, Bonuszahlung etc, dann sieht die Welt schnell anders aus. Korrekterweise müsste man nämlich die Jahresbezüge durch 12 teilen und nicht nur auf das Monatsnetto gucken. Das soll dann der Mitarbeiterzufriedenheit dienen.

     

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
ZfT
vor 8 Stunden schrieb Bolanger:

Im Falle einer Gehaltserhöhung ist es dann billiger, 3% auf 1000 EUR zu erhöhen als 3% auf 1040 EUR. Im Falle einer Abfindung wird diese häufig am Monatsgehalt ausgemacht. Zusatzleistungen können sicherlich einfacher gestrichen werden als eine Gehaltskürzung durchzusetzen ist. 

Gut, die prozentuale Gehaltserhöhung ist sicherlich ein Argument. Gestrichen werden kann die VL aber nicht so einfach, ist sie doch üblicherweise im Tarif- bzw. Arbeitsvertrag festgeschrieben. Und steuerlich hat der Arbeitgeber bei der VL keinen Vorteil, im Gegensatz zu anderen Zusatzleistungen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...