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philip92

Depotuebertrag von DE nach Luxemburg - keine Einstandswerte

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philip92

Hallo Leute,

 

Ich habe zu meinem Problem gesucht, aber hier nichts gefunden. Es handelt sich um ein Depotuebertrag von Flatex zu Internaxx. (Einem Broker in Luxemburg)

 

Meine Einstandswerte wurden nicht uebertragen. Jetzt habe ich einen Teilverkauf vorgenommen und frage mich, wie ich dem Finanzamt die Einstandswerte belegen muss? Auf den Abrechnungen von Internaxx ist natuerlich nichts zu sehen, lediglich der Verkaufserloes.

 

Ich habe in den Gesetzen gestoebert und dort nur den Fall Depotuebertrag von DE broker zu DE broker gefunden und den Fall Auslandsbroker zu DE broker, nicht aber DE broker zu Auslandsbroker.

 

Kann ich dem Finanzamt dann einfach die Abrechnung von dem Wertpapierkauf von Flatex geben? Also als ich die Aktien gekauft hatte? Das Problem ist ich habe die Aktie in unregelmaessigen Tranchen gekauft und auch jetzt nur ein Teilverkauf vorgenommen.

 

Vielen Dank schonmal!

 

Grus

 

Philip

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Taxadvisor
· bearbeitet von Taxadvisor

Dann musst Du entsprechend FiFo die Veräußerungsgewinne selbst ermitteln und erklären. Belege sind nur auf Anforderung einzureichen. Bei Nachfragen würde ich Kaufbelege und Übertragungsbelege einsenden.

 

Gruß

Taxadvisor

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philip92
vor 3 Minuten schrieb Taxadvisor:

Dann musst Du entsprewchend FiFo die Veräußerungsgewinne selbst ermitteln und erklären. Belege sind nur auf Anforderung einzureichen. Bei Nachfragen würde ich Kaufbelege und Übertragungsbelege einsenden.

 

Gruß

Taxadvisor

Super vielen Dank fuer die Antwort Taxadvisor! Also muss ich mir keine Sorge machen, dass die sagen aetsch baetsch du musst 30% pauschal auf die Veraeusserungssumme zahlen? Soll ich denen dann eine Excel Datei schicken in der ersichtlich wird, wie ich den Verauesserungsgewinn ermittelt habe? 

 

Gruss

 

Philip

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monopolyspieler
· bearbeitet von monopolyspieler

Du musst alles nachweisen.

Die komplette Kaufhistorie bei Flatex, die Überträge und dann den Verkauf beim neuen Broker.

Sinnvollerweise mit den entsprechenden Einzel-Belegen und mit einer Übersicht. 

Dann benötigst Du zusätzlich noch einen Nachweis, das beim neuen Broker vor Deinem Übertrag keine (weiteren) Bestände dieser Aktien vorhanden waren, um die korrekte FiFO Abrechnung zu gewährleisten.

Liegen Depoteröffnung und Übertrag zeitnah beieinander, reicht ein Beleg über die Depoteröffnung des neuen Brokers.

Habe alles nachgewiesen und ging alles durch. (Depot in Frankreich).

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