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Future21

Freibetrag und Steuern bei Aktiengewinnen/Verlust und Dividenden

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Future21

Guten Tag,

 

folgendes zeitliches Szenario:

1. Freibetrag durch Aktiengewinn genau ausgeschöpft.

2. Dividenden erhalten und da kein Freibetrag mehr voll versteuert

3. Aktienverlust realisiert und kein Steuerausgleich, da Gewinne aus Dividenden nicht mit Aktiengewinnen verrechnet werden

 

Wäre die Dividende zuerst mit dem Freibetrag verrechnet worden, wären die Aktiengewinne versteuert worden und diese hätten mit den Verlusten Verrechnet werden können. Wie kann man die Steuer zurückholen oder wird dies am Jahresende von der Depotführenden Bank steuerlich verrechnet?

 

Vielen Dank vorab.

 

Gruß,

Future

 

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Taxadvisor

Sollte die Bank machen.

 

Gruß

Taxadvisor

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kleinerfisch

Manche Banken machen das sofort, andere (da kenne ich nur flatex) am Jahresende.

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reckoner

Hallo,

 

genau das ist ein Beispiel, warum Banken intern noch weitere Töpfe führen sollten (müssen).

 

Bei Codi wird das beispielsweise direkt umgebucht.

 

Stefan

 

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MeinNameIstHase

Gewinne- und Verluste aus Aktienveräußerungen (Topf: §20 II-Aktien) können verrechnet werden. Das hat nichts mit dem Sparerpauschbetrag zu tun. Der wird erst abgezogen, wenn nach der Verrechnung noch ein Gewinn über ist. Vom Verlust kann man den eh nicht abziehen, das würde bedeuten, dass man bei 0,- Einkünften, den nicht genutzten Sparerpauschbetrag sonst als Verlust vortragen könnte. (Genau das geht nicht, der verfällt dann.) Kommen dazu später laufende Erträge, erhöhen diese wiederum die zu versteuernden Einkünfte von denen der Sparerpauschbetrag abgezogen wird.

 

Wenn die Bank das anders handhabt, lass Dir eine Steuerbescheinigung ausstellen und gibt eine Steuererklärung ab und beschwere Dich.

 

Aber lass Dich nicht verwirren, was bei chronologischer Abarbeitung mit den "Töpfen" geschieht. Unterjährig gibt es kein Gebot, dass das chronologisch gemacht werden muss, aber die Bank nimmt regelmäßig an, dass der jüngste Geschäftsvorfall, der letzte im Jahr sein könnte. Das macht die zum Schutz, damit später nicht doch noch Liquidität für Steuern gebraucht werden, die der Kunde zwischenzeitlich abgebucht hat. Insoweit kann ein Pauschbetrag später im Jahr durchaus wieder "aufleben".

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