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Blaubär1243

Softwareentwickler - Berufseinsteiger sucht BU

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Blaubär1243
Am 20.9.2018 um 00:42 schrieb tyr:

Du bist immer noch bei monatlicher Zahlweise. Warum nicht jährlich in der Summe weniger zahlen, wenn du dir die Liquidität leisten kannst?

 

 

Dein bestes Wissen und Gewissen zählt nur begrenzt. Ich würde an deiner Stelle besser vor einem geplanten Vertragsabschluss sämtliche Patientenakten und Krankenabrechnungen einholen und darauf aufbauend Risikovoranfragen stellen lassen und dann damit einen passenden Tarif finden. Ist das schon gemacht?

 

Es bringt nichts, wenn du glaubst, nur ein paar Kleinigkeiten gehabt zu haben und in deinen Patientenakten irgendwas ganz anderes diagnostiziert und abgerechnet wurde, was dir gar nicht bewusst war.

 

Hier steht, wie man es macht:

 

 

 

Und weiter hier: 

 

 

Stimmt, das mit der monatlichen Zahlweise werde ich nochmal erfragen. Ansonsten habe ich jetzt bei den entsprechenden Stellen mal noch nach Krankenakten gefragt damit ich diese nochmal untersuchen kann und mir sicher sein kann, dass alles passt.

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tyr
· bearbeitet von tyr
vor 43 Minuten schrieb Blaubär1243:

 

Stimmt, das mit der monatlichen Zahlweise werde ich nochmal erfragen. Ansonsten habe ich jetzt bei den entsprechenden Stellen mal noch nach Krankenakten gefragt damit ich diese nochmal untersuchen kann und mir sicher sein kann, dass alles passt.

 

Nicht fragen, sondern freundlich aber bestimmt einfordern. Es besteht ein Rechtsanspruch auf Einsicht. Den Rechtsanspruch bringt man sinnvollerweise erst vor, wenn sich Arzt/Krankenhaus weigern. Dein BU-Fachmakler sollte wissen, wie man Patientenakten einholt und dich beraten können.

 

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__630g.html

Zitat

§ 630g Einsichtnahme in die Patientenakte

(1) Dem Patienten ist auf Verlangen unverzüglich Einsicht in die vollständige, ihn betreffende Patientenakte zu gewähren, soweit der Einsichtnahme nicht erhebliche therapeutische Gründe oder sonstige erhebliche Rechte Dritter entgegenstehen. Die Ablehnung der Einsichtnahme ist zu begründen. § 811 ist entsprechend anzuwenden.

(2) Der Patient kann auch elektronische Abschriften von der Patientenakte verlangen. Er hat dem Behandelnden die entstandenen Kosten zu erstatten.

...

 

 

Genau so ist es mit der jährlichen Zahlweise. Nicht fragen und dann wieder dein Interesse unter den Tisch fallen lassen, sondern bitten, dass du ein Angebot mit jährlicher Zahlungsweise bekommst. Dann kannst du beide Angebote nebeneinander legen, die jährliche Beitragssumme vergleichen und dir überlegen, wie du zahlen willst, ob du jährliche Beitragszahlung von der Liquidität verkraftest und dafür typischerweise etwas Beitrag sparst.

 

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Blaubär1243

Hallo!

 

Inzwischen habe ich über meinen unabhängigen Berater nochmal eine wirklich ausführliche Anfrage durchlaufen lassen. Leider ist das Resultat wirklich bescheiden.

 

Da ich leider vor gut 8 Jahren leichte psychische Probleme hatte, finden sich in meiner Akte seitdem bis zum Jahr 2017 Einträge einer leichten, pflanzlichen Antidepressiva-Medizin. Diese nehme ich zwar schon lange nicht mehr regelmäßig, nur steht sie leider drin. Im Endeffekt waren bereits beim Schnelltest nur zwei Versicherungen damit einverstanden, eine BU-Anfrage durchführen zu lassen, diese haben die Anfrage allerdings nun auch abgelehnt. Eine hiervon bot eine Zurückstellung von 2 Jahren an, die andere bietet eine Körperschutzpolice an. Kennt sich hiermit jemand aus?

 

Im Endeffekt bin ich mir nicht sicher was ich mit diesem Ergebnis jetzt tun soll. Das ist durchaus ernüchternd...

 

Meine Hoffnung wäre jetzt eventuell, da die allgemeinen Anfragen über den BU-Vorrechner und die anonymen psychologischen Fragebögen das doch recht geringe Ausmaß meiner damaligen Probleme vielleicht etwas zu hoch schaukeln, gezielt nochmals eine Anfrage bei einer Versicherung direkt zu versuchen.

 

Habt ihr ansonsten noch Ideen?

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Peter Wolnitza
vor 20 Stunden schrieb Blaubär1243:

Hallo!

 

Inzwischen habe ich über meinen unabhängigen Berater nochmal eine wirklich ausführliche Anfrage durchlaufen lassen. Leider ist das Resultat wirklich bescheiden.

 

Da ich leider vor gut 8 Jahren leichte psychische Probleme hatte, finden sich in meiner Akte seitdem bis zum Jahr 2017 Einträge einer leichten, pflanzlichen Antidepressiva-Medizin. Diese nehme ich zwar schon lange nicht mehr regelmäßig, nur steht sie leider drin. Im Endeffekt waren bereits beim Schnelltest nur zwei Versicherungen damit einverstanden, eine BU-Anfrage durchführen zu lassen, diese haben die Anfrage allerdings nun auch abgelehnt. Eine hiervon bot eine Zurückstellung von 2 Jahren an, die andere bietet eine Körperschutzpolice an. Kennt sich hiermit jemand aus?

 

Im Endeffekt bin ich mir nicht sicher was ich mit diesem Ergebnis jetzt tun soll. Das ist durchaus ernüchternd...

 

Meine Hoffnung wäre jetzt eventuell, da die allgemeinen Anfragen über den BU-Vorrechner und die anonymen psychologischen Fragebögen das doch recht geringe Ausmaß meiner damaligen Probleme vielleicht etwas zu hoch schaukeln, gezielt nochmals eine Anfrage bei einer Versicherung direkt zu versuchen.

 

Habt ihr ansonsten noch Ideen?

 

Zum einen: So Feinheiten wie "pflanzliche Antidepressiva" erfassen die meisten Risikoprüfungstools nicht korrekt. Für die ist Medikament=Medikament und führt bei dem kurzen zeitlichen Horizont i.d.R. zum Kick-Out.

Ohne jetzt die genaue Diagnose zu kennen (z.B. gab es einen Anlass für die Probleme?) ist es schwer, da eine Prognose raus zu hauen.
Wenn überhaupt, dann geht das nur über eine saubere Aufbereitung der Krankenhistorie, evtl. einen aktuellen Befundbericht und notfalls ein Gespräch mit dem jeweiligen Risikoprüfer, wenn die Fragebögen nicht gleich das

gewünschte Ergebnis liefern.

 

Ohne, dass ich die Gesundheitsfragen jetzt im Kopf habe: Vermutlich ist auch über BU Aktionen mit vereinfachter Risikoprüfung kein problemloser Zugang möglich.

 

Last but not least:
- evtl. kann man hier doch recht gut mit einem Ausschluss Psyche leben?
- Notlösung: Versicherer mit BU ohne Baustein Psyche...

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