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Blaubär1243

Softwareentwickler - Berufseinsteiger sucht BU

Empfohlene Beiträge

hund555

Sorry, wem soll ich mehr glauben - Verbraucherzentrale oder dir, der keinen Gegenbeweis geliefert hat? Und mit Aussagen wie weltfremd, schwachsinn kommt keiner weiter.

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polydeikes

Tja. Wem soll man nur glauben?

 

Jemandem ohne Zulassung, Ausbildung und Qualifikation ohne Haftung in einem per stille Postprinzip zerhackstückselten Artikel ... oder ... jemandem mit Ausbildung, Qualifikation, Zulassung, persönlicher unbeschränkter Haftung, der eindeutige Gesetzeslage zitiert, an der es nichts zu interpretieren gibt.

 

Schwere Entscheidung, echt schwere Entscheidung.

 

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Matthew Pryor
vor 27 Minuten schrieb hund555:

Sorry, wem soll ich mehr glauben - Verbraucherzentrale oder dir, der keinen Gegenbeweis geliefert hat? Und mit Aussagen wie weltfremd, schwachsinn kommt keiner weiter.

Willst du uns veräppeln oder fehlt es dir wirklich an jeglicher Form von Lesekompetenz? Dir wurde ein § benannt, der sogar den Vorteil hat, recht kurz und vergleichsweise einfach formuliert zu sein. Für dich offensichtlich immer noch eine Nummer zu hoch. Daher kommt man auch mit "Schwachsinn" weiter. Manch Einem muss es eben zur Not an die Stirn getackert werden.

Daher: Glaube weiter, was du willst. Und wenn die Verbraucherzentrale demnächst dazu rät, sein Leben ohne Internet zu verbringen, folge bitte auch diesem klugen Rat.

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Flughafen
Am ‎19‎.‎07‎.‎2018 um 19:55 schrieb Blaubär1243:

Ich bin jetzt 22, fertig studiert und bereits voll im Berufsleben als Softwareentwickler. Damit stelle ich von sich aus wohl schonmal keine zu sehr gefährdete Berufsgruppe dar.

Man merkt, dass Dir noch Berufserfahrungen fehlen. :D In meiner zweiten Firma hatten innerhalb von nur 2 Jahren bei 6 Kollegen in unserer Niederlassung zwei Software-Entwickler folgende Unfälle:

  • der eine ist vor Freude über das gelöste Problem so hoch gesprungen, dass er mit dem Kopf den Türramen rammte. Die Platzwunde am Kopf musste genähnt werden.
  • der andere hat sich den Finger an der Tastatur gebrochen.

So ungefährlich halte ich seitdem den Beruf eines Software-Entwicklers nicht.

 

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tyr
· bearbeitet von tyr

 

vor 15 Minuten schrieb Flughafen:

Man merkt, dass Dir noch Berufserfahrungen fehlen. :D In meiner zweiten Firma hatten innerhalb von nur 2 Jahren bei 6 Kollegen in unserer Niederlassung zwei Software-Entwickler folgende Unfälle:

  • der eine ist vor Freude über das gelöste Problem so hoch gesprungen, dass er mit dem Kopf den Türramen rammte. Die Platzwunde am Kopf musste genähnt werden.
  • der andere hat sich den Finger an der Tastatur gebrochen.

So ungefährlich halte ich seitdem den Beruf eines Software-Entwicklers nicht.

 

:lol:

 

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Warlock

Ich gebe zu bedenken, dass in der Softwareentwicklung Home-office nicht unüblich ist. Eine berufsunfähigkeit nachweisen wird daher nicht ganz leicht. Eine Querschnittslähmung bspw. ist für eine Programmierer keine Berufsunfähigkeit. Es bleibt nur ein schmaler Korridor an fatalen Ereignissen die dich zum einen als Programmierer berufsunfähig machen und gleichzig überleben lassen. Wenn du Pflegefall wirst bezahlt ohnehin die Pflegeversicherung.

 

Ich vermute sogar das man schon Pflegefall sein kann und noch (teilweise) berufstätig als Programmierer.

Am 21.7.2018 um 18:07 schrieb Flughafen:

Man merkt, dass Dir noch Berufserfahrungen fehlen. :D In meiner zweiten Firma hatten innerhalb von nur 2 Jahren bei 6 Kollegen in unserer Niederlassung zwei Software-Entwickler folgende Unfälle:

  • der eine ist vor Freude über das gelöste Problem so hoch gesprungen, dass er mit dem Kopf den Türramen rammte. Die Platzwunde am Kopf musste genähnt werden.
  • der andere hat sich den Finger an der Tastatur gebrochen.

So ungefährlich halte ich seitdem den Beruf eines Software-Entwicklers nicht.

 

:D

 

Einfach den kapputen Finger an einen heilen tappen und tippen mit einer Hand trainieren, die guten Code-Bitches haben da einige Tricks drauf.

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Matthew Pryor
vor 6 Minuten schrieb Warlock:

Eine Querschnittslähmung bspw. ist für eine Programmierer keine Berufsunfähigkeit. Es bleibt nur ein schmaler Korridor an fatalen Ereignissen die dich zum einen als Programmierer berufsunfähig machen und gleichzig überleben lassen.

Erstaunlich, was du hartnäckig als unumstößliche Wahrheit verkaufen möchtest. "Berufsunfähigkeit" als Begrifflichkeit ist mittlerweile für die meisten der privaten Versicherungswirtschaft vorbehalten, in jedem Falle aber, was den TO begrifft. Und daher darf man sich auch mit der entsprechenden Definition vertraut machen. 

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Warlock
vor 11 Minuten schrieb Matthew Pryor:

Erstaunlich, was du hartnäckig als unumstößliche Wahrheit verkaufen möchtest. "Berufsunfähigkeit" als Begrifflichkeit ist mittlerweile für die meisten der privaten Versicherungswirtschaft vorbehalten, in jedem Falle aber, was den TO begrifft. Und daher darf man sich auch mit der entsprechenden Definition vertraut machen. 

Ich verkaufe keine unumstößliche Wahrheit. Ich teile nur meine Einschätzung mit.

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Matthew Pryor

Vielleicht ist dir "Tetraplegie" ein Begriff. Und spätestens da wird aus einer Einschätzung unfassbar hanebüchener Unsinn.

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Peter Wolnitza
vor 34 Minuten schrieb Warlock:

Ich gebe zu bedenken, dass in der Softwareentwicklung Home-office nicht unüblich ist. Eine berufsunfähigkeit nachweisen wird daher nicht ganz leicht. Eine Querschnittslähmung bspw. ist für eine Programmierer keine Berufsunfähigkeit. Es bleibt nur ein schmaler Korridor an fatalen Ereignissen die dich zum einen als Programmierer berufsunfähig machen und gleichzig überleben lassen. Wenn du Pflegefall wirst bezahlt ohnehin die Pflegeversicherung.

 

Ich vermute sogar das man schon Pflegefall sein kann und noch (teilweise) berufstätig als Programmierer.

:D

 

Einfach den kapputen Finger an einen heilen tappen und tippen mit einer Hand trainieren, die guten Code-Bitches haben da einige Tricks drauf.

Hast Du zufälligerweise zu der von Dir angesprochenen "Nicht" -Berufsunfähigkeit eines Programmierers bei einer Querschnittslähmung ein entsprechendes Gerichtsurteil parat? so ab OLG aufwärts würde mir vollends ausreichen.

Das, was Du da verbreitest erinnert mich an die Spinne in der Yucca-Palme ist (bei freundlicher, wohlwollender Betrachtung) in die Rubrik der "urban legends" zu packen: "Ich hab da mal was gehört von einem....."
Hängt aber leider auch damit zusammen, daß der Begriff BU in diversen Zusammanhängen mit völlig anderer Bedeutung versehen ist:
- die Gesetzliche RV spricht von verminderter Erwerbsfähigkeit - im Volksmund BU genannt..
- die gesetzliche KV beendet die Zahlung des Krankengeldes, weil Erwerbsminderung vorliegt - im Volksmund BU genannt
....
Überall wird der Begriff BU verwendet, aber jedesmal mit anderer Bedeutung und Definition
 

Vermutlich rühren solche stories daher, dass niemand so recht weiss, wie denn überhaupt im Falle eines Falles eine BU nachzuweisen ist.

Die von Dir getroffene Aussage ist ebenso falsch wie die pauschale Gegenaussage "Querschnittslähmung beim Programmierer ist immer BU"

Es kommt im Leistungsfall IMMER auf die konkrete Ausgestaltung des inviduellen Einzelfalles an! 
Ich versuchs mal einfach (wirklich einfach!)  zu erklären:

Die BU Versicherung leistet, wenn man zu 50% seinen zuletzt ausgeübten Job, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung durchgeführt wurde, nicht mehr ausüben kann. Das ist durch den Versicherungsnehmer nachzuweisen.
(Ist übrigens bei JEDER Versicherungsart so: Der VN muss nachweisen, dass ein entschädigungspflichtiges Ereignis eingetreten ist - auch wenn diverse Verbrauchsschutzclowns das als bösartige Besonderheit der BU Versicherung unterstellen:
Es kann ja niemand ernsthaft erwarten, dass der Versicherer sich die Leistungspflicht auch noch selbst nachweisen muss.)

 

Wie wird das gemacht?
Zunächst mal: "Mein Arzt hat mich BU geschrieben" hilft hier definitiv nicht weiter. Der Arzt kennt die Anforderungen des Berufes im Einzelfalle doch gar nicht - kann also gar nicht einschätzen, wie sich die Krankheit auf
das alltägliche Arbeitsprofil auswirkt.

 

Was ist zu tun:
Man erstellt eine exakte, minutiöse Aufstellung darüber, wie der Tagesablauf (üblicherweise) zu gesunden Tagen ausgesehen hat.
- was hat man den ganzen Tag gemacht? (mal beim Selbstständigen: Beginnt bei den ersten Planungen morgens unter der Dusche -endet beim Einschlafen, wo die letzten Gedanken noch durch den Kopf gehen)
- aufgeschlüsselt in alle Einzeltätigkeiten mit den dazu notwendigen körperlichen/geistigen Voraussetzungen, wie lange wurden diese einzelnen Tätigkeiten ggfls. durchgeführt?

- jetzt kann der Arzt entscheiden, aufgrund des ihm bekannten Krankheitsbildes, welche dieser Tätigkeiten noch ohne Probleme, evtl zeitlich/räumlich begrenzt oder eben gar nicht mehr durchgeführt werden können.

Wieder vereinfacht gesprochen:  Wenn das mehr als 50% ergibt (Dinge die man nicht mehr, oder nur eingeschränkt ausführen kann) ist die erste Hürde (50% Klausel) schon mal übersprungen.
(Dass der Versicherer das unter Umständen anders einschätzt bzgl. geht noch-geht nicht mehr, liegt in der Natur der Dinge - ggfls. muss das ein Arbeitsmediziner nach einer Vor Ort Besichtigung entscheiden)

 

Auch, wenn der zeitliche Ansatz (=quantitativer Ansatz) die 50% Marke nicht erreicht, gibt es eine weitere Möglichkeit (sog. qualitativer Ansatz): Wenn durch die Krankheit, den Unfall man nicht mehr in der Lage ist,
das zu tun, was die vorherige Tätigkeit geprägt, ausgezeichnet hat, kann daraus sehr wohl eine BU resultieren, auch wenn zeitlich gesehen, die 50% nicht erreicht werden.

Ich erkläre das immer ganz gerne an einem Fall aus dem Kollegenkreis hier in der Frankfurter Region (jetzt bitte nicht über den Ton beklagen, kann es halt nicht anders rüber bringen und ist bewusst sehr einfach erzählt!) 
Junge Dame, versichert als Hotelkauffrau, grosses PromiHotel hier in FFM. Ihr Job: VIP Betreuung. Wenn also z.B.  Agassi, Becker, Lendl in der Festhalle auf die Filzkugel geprügelt haben, war es ihr Job, dafür zu sorgen, dass
am nächsten morgen ein Ferrari oder Porsche bereit stand oder die Spezial Eintrittskarten für den Zoo oder das Theater oder das Schwimmbad bereit lagen. Also im wesentlichen eine Tätigkeit des Telefonierens, organisierens, Beziehungen nutzen...
Junge Dame hatte schweren  Verkehrsunfall, durch die Scheibe geflogen - sah danach bei weitem nicht mehr so hübsch aus wie vorher. Konnte nach 1 jähriger (Teil)Genesung eigentlich Ihren Job fast normal wieder ausführen,
ohne große Einschränkung (Telefonieren, Organisiseren, Möglichkeiten finden)
Aber das, was das prägende Element Ihrer Tätigkeit war, was ihren Job besonders gekennzeichnt hat "Hallo Herr Becker, hier sind die Schlüssel für den gewünschten Ferrari" war nicht mehr möglich (gab es damals extra ein Gutachten für). 
Damit hat die junge Dame ihre Leistungen erhalten - zumindest ein paar Jahre lang.
 

Zurück zu unserem Programmierer: Es ist ohne weiteres möglich, dass im Falle einer Lähmung tatsächlich keine BU vorliegt - wenn er z.B. im wesentlichen von zu Hause arbeitet, sein Arbeitsplatz behindertengerecht
umgestaltet werden kann (der Arbeitgeber das auch macht) und er tatsächlich den ganzen Tag "nur auf der Tastatur rumkloppt"

Komplexer wird es schon, wenn er als Teamleiter ständig an wechselnden Orten live bei Konferenzen und Besprechungen teilnehmen muss - evtl. kurzfristig, ohne lange Vorbereitungszeit (wird evtl. gerade nicht gehen, 

weil er einen Termin bei Physiotherapeuten hat)

Noch heftiger, wenn er an ständig wechselnden Arbeitsorten eingesetzt werden muss - als Sklave an Auftraggeber verliehen wird o.ä.
 

Nochmal: Es ist keine Versicherung gegen Querschnittslähmung - es ist eine Versicherung für den Fall, dass man seinen Job zu 50% nicht mehr ausführen kann.

Deswegen bitte nicht einfach mit so platten Aussagen irgendwelche Dinge in die Welt streuen, die einer genaueren Betrachtung nicht stand halten.

Noch ein letzter Satz zum Pflegefall und teilweise weiter programmieren: Wenn er in seinem zuletzt ausgeübten Beruf eine BU anerkannt bekommt, danach vom Pflegebett aus weiter wurstelt, wird das bei einem guten Versicherer kein 
Problem darstellen - er bezieht seine Rente und darf dazu verdienen. Unter Umständen sogar mehr als vorher! Aber auch hier wieder: ja nachdem, wie seine Tätigkeit vorher ausgestaltet war, Aber das ist wieder ne andere Baustelle.
:D
hoffe, das bringt ein ganz klein wenig Transparenz ins Thema.






 

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polydeikes

Sieht man mal von der neuen, eigenwilligen Definition der Allianz ab, ist Pflegebedürftigkeit gem. Definition des Versicherers (meist ADL Katalog) bereits ein Leistungsauslöser und dieser ersetzt den 50 % Nachweis gänzlich.

 

Pflegebedürftigkeit gem. "Volksmund" ^ "nicht BU" ist gem. ADL Definition am Markt mehrheitlich unmöglich, losgelöst vom 50 % Nachweis.

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Blaubär1243

Hallo,

 

leider bin ich erst jetzt dazu gekommen eure Kommentare zu lesen - Vielen Dank schonmal.

 

Nun, das mit dem unabhängigen Vermittler finde ich eine gute Idee - Nur wo findet man denn so jemanden? Wie nennt sich denn das Berufsbild oder das Keyword hierbei?

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Matthew Pryor
vor 11 Stunden schrieb Blaubär1243:

Wie nennt sich denn das Berufsbild oder das Keyword hierbei?

Versicherungsmakler, Versicherungsberater, Google...

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Blaubär1243

Heute war ich dann tatsächlich mal beim Versicherungsmakler. Hatte das Gefühl ganz gut beraten worden zu sein.

 

Momentaner Favorit ist eine BU bei der Barmenia für knappe 63€ im Monat.

 

Auf den Betrag sind wir jetzt mittels der Gesundheitsfragen gekommen. Weiterhin hat er mich für ein paar andere Anbieter ausgeschrieben und lässt mir dann alles zukommen wenn es so weit ist.

 

Hat sich deutlich besser angefühlt als eine Standardlösung hingeklatscht zu bekommen.

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tyr

Rechne doch mal aus, ob du es dir leisten kannst, die Beiträge jährlich statt monatlich zu zahlen. Das ist oft in der Summe billiger, du musst es nur hinbekommen, die Liquidität zu haben, wenn der Beitrag fällig ist.

 

Zudem geht es m.E. viel weniger um die Beitragshöhe, sondern viel mehr darum, was man für einen Beitrag als Absicherung erhält.

 

Das eine Barmenia bei BU Vertragsbedingungen Champions League sein soll höre ich ebenso zum ersten Mal. Kann aber individuell je nach Patientenakten vielleicht so sein.

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Blaubär1243

So, ich nochmal. Ja, jährlich statt monatlich sollte machbar sein, definitiv. 

 

Ich werde am Mittwoch vermutlich vor dem Abschluss stehen. Ich bin zwar immer noch am Hin- und Herüberlegen, ob es die perfekte Lösung ist und nicht doch irgendwie zu wenig Sinn macht für mich als Informatiker, und ob ich nicht doch nach einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung schauen soll, oder das Endalter etwas runtersetzen..

 

Habt ihr mir vielleicht noch ein paar Last-Minute-Tipps?

 

Auf jeden Fall werde ich die Gesundheitsfragen nochmal durchgehen und wenn möglich den Vertrag zuhause komplett nochmal lesen.

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Xeronas

Stell doch alle Angebotsimformationen übersichtlich hier ein, dann lässt es sich wenigstens bewerten...

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Blaubär1243

Okay, stand jetzt hab ich das Angebot vorliegen:

 

Barmenia - SoloBU:

 

Eintrittsalter: 22 Jahre

Versicherter Beruf: Softwareentwickler

Überschussverwendung: Beitragsminderung, im Leistungsfall: Bonusrente

 

Leistungen: 

Monatsrente: 1800€ + evtl. mögliche Leistungen aus Überschuss

 

Letzte Zahlung und Ablauf wäre 2063, die Vertragslaufszeit ist also bis 67 angesetzt.

 

Und jetzt noch das interessante:

 

Der Beitrag ist auf 88,21€ angesetzt, effektiv sind es aber 61,75€ momentan. Die Schere nach oben geht also nicht bis 100€+

 

Das SoloBU Modell besitzt wie von mir gewünscht keine doppelte Funktion als zusätzliche Rente oder ähnliches nach Ablauf der Versicherung.

 

Die Gesundheitsfragen bin ich mit meinem Berater nach bestem Gewissen durchgegangen. Aufgrund von Statur und einer chronischen Hörminderung komme ich nun mit entsprechend eingerechneten Zuschlägen auf den genannten Betrag.

 

In dem Vertrag ist eine Dynamik von 5% eingebaut, der man entsprechend jeweils 2 Jahre in Folge widersprechen kann.

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tyr
· bearbeitet von tyr

Du bist immer noch bei monatlicher Zahlweise. Warum nicht jährlich in der Summe weniger zahlen, wenn du dir die Liquidität leisten kannst?

 

vor 3 Stunden schrieb Blaubär1243:

Die Gesundheitsfragen bin ich mit meinem Berater nach bestem Gewissen durchgegangen.

 

Dein bestes Wissen und Gewissen zählt nur begrenzt. Ich würde an deiner Stelle besser vor einem geplanten Vertragsabschluss sämtliche Patientenakten und Krankenabrechnungen einholen und darauf aufbauend Risikovoranfragen stellen lassen und dann damit einen passenden Tarif finden. Ist das schon gemacht?

 

Es bringt nichts, wenn du glaubst, nur ein paar Kleinigkeiten gehabt zu haben und in deinen Patientenakten irgendwas ganz anderes diagnostiziert und abgerechnet wurde, was dir gar nicht bewusst war.

 

Hier steht, wie man es macht:

 

Am 7/21/2018 um 00:10 schrieb polydeikes:

Einen fähigen Vermittler suchen, tatsächliche Gesundheitshistorie aufbereiten. Anschauen, wie eine BU funktioniert, welche Auswahlkriterien es gibt. Daraus ergeben sich automatisch passende Versicherer, respektive ggf. auch die, die im Zuge der Risikoprüfung noch verbleiben. Dann überlegen, wie man eine für heute und für Jahrzehnte an Zukunft passende Ausgestaltung wählen kann.

 

 

Und weiter hier: 

 

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OceanCloud
· bearbeitet von OceanCloud

Ich hätte da mal eine Frage aus eigener Erfahrung (ich habe keine BU, da ich 70% schwerbehindert bin):

 

Wie wichtig ist der versicherte Beruf?

 

Ich habe auch als Softwareentwickler angefangen (und 8 Jahre lang gemacht). Aber die Zeiten ändern sich und seit über 11 Jahren programmiere ich nicht mehr, dafür arbeite  ich  als IT Consultant (weil mein AG keinen Kunden fand, der Softwareentwicklung wollte, als mein letzter Programmierauftrag fertig war)

 

Ich sitze zwar immer noch den meisten Tag am PC, nutze aber keine Entwicklerwerkzeuge mehr, sondern eben andere Programme.

 

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polydeikes

Worauf bezieht sich die Frage denn genau? In der BU ist immer der zuletzt ausgeübte Beruf versichert, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigungen (die zum Leistungsfall geführt haben / respektive vor deren Eintritt o. Beginn) ausgestaltet war. Der Abschlussberuf ist nur Grundlage für die Prämienkalkulation.

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OceanCloud
· bearbeitet von OceanCloud
vor 32 Minuten schrieb polydeikes:

Worauf bezieht sich die Frage denn genau? In der BU ist immer der zuletzt ausgeübte Beruf versichert, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigungen (die zum Leistungsfall geführt haben / respektive vor deren Eintritt o. Beginn) ausgestaltet war. Der Abschlussberuf ist nur Grundlage für die Prämienkalkulation.

 

Angenommen, die Beeinträchtigungen kommen mit der Zeit. Man möchte den den BU Antrag stellen und dabei kommt heraus (falls man dann nochmal seinen Tagesablauf beschrieben soll), dass man schon seit x Jahren nicht mehr programmiert. 

Kann dann die Versicherung sagen, der ganze Vertrag ist "nichtig", weil ich den angegeben Beruf "Softwareentwickler" gar nicht mehr mache in der Form?

Oder muss man da flunkern "ja ich hacke immer noch 8h am Tag code".

 

Oder anderes Beispiel: man hat nach x Jahren genug von der Softwareentwicklung und sucht sich eine andere Tätigkeit im IT Umfeld. Muss der Vertrag dann angepasst werden?

 

 

 

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polydeikes

Wie ich schon sagte, der Beruf zum Abschlusszeitpunkt hat einzig und allein Relevanz für die Prämienkalkulation. Versichert ist der zuletzt (tatsächlich) ausgeübte Beruf vor Eintritt der gesundheitlichen Beeinträchtigungen.

 

War ich bei Abschluss Programmierer und direkt vor Eintritt der Berufsunfähigkeit Dachdecker, wird auf den Dachdecker geprüft. War ich zum Abschluss Dachdecker und direkt vor Eintritt der Berufsunfähigkeit Programmierer, wird auf den Programmierer geprüft.

 

Eine Nachmeldeobliegenheit bei Berufswechsel gibt es grundsätzlich nicht, mit Ausnahme von Azubis / Studenten / Schülern, wenn man einen bescheidenen Vertrag erwischt.

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goccih
vor 22 Stunden schrieb Blaubär1243:

 

Leistungen: 

Monatsrente: 1800€ + evtl. mögliche Leistungen aus Überschuss

 

Letzte Zahlung und Ablauf wäre 2063, die Vertragslaufszeit ist also bis 67 angesetzt.

 

Ich, als Informatiker, habt die Parameter anders gewählt: 1.800 wären mir zu wenig. Man will ja davon leben.

Und meine Versicherung läuft nur bis 60. Gerade als hoch bezahlter Informatiker sollte man dann seine Schäfchen im trockenen haben. Wer arbeitet den wirklich bis 67?

Ist aber nur meine Laien-Meinung.

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polydeikes

 

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