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Metler

Bewertung Versicherungsstatus (ggf. kündigen?)

Empfohlene Beiträge

Metler

Danke für eure Meinungen und Beiträge.

 

Ich neige dazu, nun alle Versicherungen zu behalten und bei der StartPolice die Jahresdynamik von 5% erstmal auszusetzen.

Ggf. aktiviere ich diese zu einem späteren Zeitpunkt wieder - ohne Pause sind die Beiträge in wenigen Jahren sehr hoch.

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Klauss

Altes Thema neu aufgewärmt.

 

Ich habe auch die StartPolice Versicherung der Allianz, ebenfalls von meinen Eltern im Jahr 2001 für mich eingerichtet.

 

Erste Frage, die sich mir stellt: Gilt der BU-Teil auch für Beamte? Ich wurde vor 5 Jahren verbeamtet und in der Versicherungsbeschreibung wird die Berufsunfähigkeit nicht genauer spezifiziert. Als ich den Allianz Berater dazu angerufen habe, sagte er, es gilt auch für Beamte. Er wollte/konnte/durfte mir das aber nicht schriftlich geben. Komisch ...

 

Am liebsten würde ich den BU-Teil rauslösen und kündigen. 

 

Zweite Frage: Es wird ein Garantiezins von 3,x Prozent gegeben. Dass heißt, mein jährlich steigendes „Gesamtguthaben“ wird mit 3% p.a.  verzinst, richtig? Und bei Auszahlung zu Rentenbeginn bekomme ich quasi das Geld, wie wenn ich es auf ein Sparbuch mit 3% p.a. angespart hätte? 

 

Mit diesen 3% wäre ich zufrieden und würde den Rententeil weiterlaufen lassen. Oder gibt es da noch einen Haken?

 

VG

Klaus

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permabull
Am 3.12.2020 um 23:30 von Klauss:

Gilt der BU-Teil auch für Beamte? Ich wurde vor 5 Jahren verbeamtet und in der Versicherungsbeschreibung wird die Berufsunfähigkeit nicht genauer spezifiziert.

Es kommt auf den Wortlaut der Klausel an. Für Beamt*innen bietet sich eine DU-Versicherung (statt BU) an. Eine DU wird nämlich durch den Dienstherrn (in der Regel nach Gutachten durch das Gesundheitsamt) festgestellt, mit Bestandskraft des Bescheides und Versetzung in der vorzeitgen Ruhestand besteht dann DU. Wenn es "nur" eine BU-Versicherung ist, ist der Versicherer daran aber nicht gebunden. Also könnte man beamtenrechtlich DU, aber nach Versicherungsbedingungen nicht BU sein, und daher keine Leistung aus der Versicherung erhalten. Eine echte DU-Versicherung tritt hingegen ohne weitere Prüfung ein, wenn DU vorliegt (BU-Kriterien spielen dann keine Rolle).

Bei einer unechten DU-Versicherung wird die DU nach den Kriterien der BU geprüft, auch dies ist für Beamt*innen nicht optimal.

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Peter Wolnitza
Am 3.12.2020 um 23:30 von Klauss:

Altes Thema neu aufgewärmt.

 

Ich habe auch die StartPolice Versicherung der Allianz, ebenfalls von meinen Eltern im Jahr 2001 für mich eingerichtet.

 

Erste Frage, die sich mir stellt: Gilt der BU-Teil auch für Beamte? Ich wurde vor 5 Jahren verbeamtet und in der Versicherungsbeschreibung wird die Berufsunfähigkeit nicht genauer spezifiziert. Als ich den Allianz Berater dazu angerufen habe, sagte er, es gilt auch für Beamte. Er wollte/konnte/durfte mir das aber nicht schriftlich geben. Komisch ...

 

Am liebsten würde ich den BU-Teil rauslösen und kündigen. 

 

Zweite Frage: Es wird ein Garantiezins von 3,x Prozent gegeben. Dass heißt, mein jährlich steigendes „Gesamtguthaben“ wird mit 3% p.a.  verzinst, richtig? Und bei Auszahlung zu Rentenbeginn bekomme ich quasi das Geld, wie wenn ich es auf ein Sparbuch mit 3% p.a. angespart hätte? 

 

Mit diesen 3% wäre ich zufrieden und würde den Rententeil weiterlaufen lassen. Oder gibt es da noch einen Haken?

 

VG

Klaus

Moin,

 

zunächst einmal:
Eine DU (=Dienstunfähigkeitsversicherung) ist erstmal nichts anderes als eine BU (=Berufsunfähigkeitsversicherung) mit einer zusätzlichen Klausel:

Kurzversion:

Bei einer BU Versicherung muss man dem Versicherer nachweisen, dass man in seinem zuletzt ausgeübten Beruf zu 50% nicht mehr in der Lage ist, das zu tun, was man vorher getan hat.

Wenn der Vertrag jetzt eine DU Klausel beinhaltet, entfällt unter gewissen Voraussetzungen diese Nachweispflicht:

Wenn der Dienstherr den Beamten in den Ruhestand versetzt, erkennt der Versicherer das als BU an. Fertig.

Allerdings:

Es gibt da total unterschiedliche Formulierungen dieser Klausel im Markt (nur kleines Beispiel: Der Beamte auf Probe wird nicht in den Ruhestand versetzt, sondern entlassen - daher wäre die oben zitierte Formulierung wenig hilfreich, um nur ein

Beispiel zu nennen). DU Klausel ist also nicht gleich DU Klausel - mann muss da schon recht genau hinschaun.

Zudem gilt zu beachten, dass natürlich auch die Qualität der im Hintergrund stehenden BU-Vertragsbedingungen eine wichtige Rolle spielen.

 

Zusammengefasst lässt sich sagen, dass für viele Beamte mit speziellen Tätigkeiten (Polizei etc.) eine DU Klausel nicht elementar ist, während der durchschnittliche, verbeamtete "Sesselpupser" da schon einen Vorteil von haben kann.

(der aber nicht überbewertet werden sollte)

Insofern würde ich erstmal prüfen (lassen), ob und zu welchen Bedingungen eine BU Versicherung mit DU Klausel überhaupt möglich wäre.

Je nach Antwort ergeben sich unterschiedliche Handlungsoptionen (kündigen, ergänzen, erhöhen, umstellen etc..etc..)

(Allianz kommt jetzt mit einer zusätzlichen DU Klausel auf den Markt - prüfen, ob Umstieg auf neue Bedingungen evtl. möglich ist, ohne erneute Risikoprüfung durch den Versicherer)

 

Einfach so kündigen, würde ich erstmal nicht empfehlen. 

Zu der Frage mit den 3% können hier sicher einige Excel-Fetischisten mehr sagen als ich,  :D  aber auch hier gerne eine Kurzversion: Nein, ist nicht wie 3% auf dem Sparbuch.

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Klauss
· bearbeitet von Klauss

Danke für die Antworten.

 

Mit der BU hatte ich je wie gesagt schon den Versicherungsvertreter gefragt. Er meinte pauschal, JA, gilt auch für Beamte. Aber mit der Unterscheidung zwischen DU und BU ist das halt so eine Sache. Da ich im Büro sitze ist eine BU natürlich geringer, als wenn ich im Außendienst auf Masten klettern müsste. 

 

Und zum dem Rententeil: Es wird doch 3% Verzinsung versprochen. Klar, es kann auch mehr werden, was bei der jetzigen Zinslage nicht der Fall ist, aber weniger sollte es nicht werden. Wenn doch, wieviel weniger? Weil davon hängt ja ab, ob es sich überhaupt noch lohnt.

 

VG

Klaus

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bondholder
· bearbeitet von bondholder
vor einer Stunde von Klauss:

Und zum dem Rententeil: Es wird doch 3% Verzinsung versprochen.

Verspricht die Allianz, dass dir bei Fälligkeit die gezahlten Beiträge mit 3% p.a. Verzinsung ausgezahlt werden? (Tipp: Die richtige Antwort lautet nein.)

 

Für eine konventionelle Lebens- oder Rentenversicherung ohne BU-Komponente könntest du eine Berechnung durchführen:

Finanztip: Ermittle den Wert Deiner Police

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*Teufel*

Ich hab auch eine Start Versicherung aus 2003

Bu-Teil hab ich gekündigt..

 

Die RV hab ich bealten

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expert94
· bearbeitet von expert94
vor 2 Stunden von *Teufel*:

Ich hab auch eine Start Versicherung aus 2003

Bu-Teil hab ich gekündigt..

 

Die RV hab ich bealten

Hallo @*Teufel*

 

was ist das für ein Allianz Produkt, was eine 3% p.a. Verzinsung auszahlt? 

Handelt es sich zufällig um eine Index-Police, welche die Beiträge garantiert? 

Das Produkt interessiert mich. 

 

Danke vorab und Grüße

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Klauss

Die Versicherung zahlt frühestens bei Renteneintritt. Jedoch kann ich nicht sagen, wieviel. Im Vertrag steht, dass der Anlagebetrag (dessen Rate jährlich steigt), mit 3% verzinst wird. Wie @bonholder schrieb, bekommt man aber nicht die 3%. Warum? 

 

Bei vorfristiger Kündigung macht man Verlust. 

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bondholder
vor 4 Stunden von Klauss:

Die Versicherung zahlt frühestens bei Renteneintritt. Jedoch kann ich nicht sagen, wieviel.

Die Versicherung kann das natürlich.

 

vor 4 Stunden von Klauss:

Im Vertrag steht, dass der Anlagebetrag (dessen Rate jährlich steigt), mit 3% verzinst wird. Wie @bonholder schrieb, bekommt man aber nicht die 3%. Warum?

Wenn du keine Lust hast, die Funktionsweise einer deutschen Kapital-Lebens-/Rentenversicherung zu verstehen, dann lass es dir von deinem Allianz-"Berater" erklären.

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*Teufel*
vor 14 Stunden von expert94:

Hallo @*Teufel*

 

was ist das für ein Allianz Produkt, was eine 3% p.a. Verzinsung auszahlt? 

Handelt es sich zufällig um eine Index-Police, welche die Beiträge garantiert? 

Das Produkt interessiert mich. 

 

Danke vorab und Grüße

 

 

3% hat man nicht....

 

3,25% gab es 2003 auf den Sparanteil nach Kosten

man dürfte so bei 2,5% liegen

 

ist ne normale RV und lohnt nur weil man es sich Steuerfrei auszahlen kann

eine Rente sollte man daraus wohl nichr beziehen sollen(da zahlt man wieder Steuer daruf....)

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