Zum Inhalt springen
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  
Nudelplantage

Private Krankenversicherung

Empfohlene Beiträge

Nudelplantage

Hallo,

 

ich würde gerne mal Wissen ab wie viel Vermögen man in die Private Krankenversicherung wechseln darf.

 

Gibt es dazu irgendwelche andere Regelungen als die Beitragsbemmessungsgrenze ? Z.B. ab 200.000€ Aktienvermögen darf man wechseln.

 

Ich bin U30 und mir fehlen in meinem Angestelltenjob nur ein paar Tausend Euro zur Beiragsbemmessungsgrenze. Leider wird sich da so schnell nichts mehr daran ändern.

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Peter Wolnitza
vor 37 Minuten schrieb Nudelplantage:

Hallo,

 

ich würde gerne mal Wissen ab wie viel Vermögen man in die Private Krankenversicherung wechseln darf.

 

Gibt es dazu irgendwelche andere Regelungen als die Beitragsbemmessungsgrenze ? Z.B. ab 200.000€ Aktienvermögen darf man wechseln.

 

Ich bin U30 und mir fehlen in meinem Angestelltenjob nur ein paar Tausend Euro zur Beiragsbemmessungsgrenze. Leider wird sich da so schnell nichts mehr daran ändern.

 

 

No chance.

Zur Berechnung, ob man oberhalb der JAEG liegt (=Jahresarbeitsentgeltgrenze) werden Einkunftsarten wie Zinsen, Mieten etc. NICHT heran gezogen.
Nur kurz nochmal: Man muss die JAEG überschreiten, nicht nur die niedrigere BBG (=Beitragsbemessungsgrenze)
Im Anhang kurze Übersicht, was alles zählt. (Vereinfacht: Alles, was nicht auf der Liste steht, findet keine Berücksichtigung)

Eine Definition, die zum Wechsel in die PKV ab einer gewissen Vermögenssubstanz berechtigt, ist im Gesetz nicht vorgesehen.

 

JAEG_lang_2018.pdf

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Nudelplantage

Was machen dann die Leute, die im Lotto gewonnen haben oder geerbt haben und nicht mehr arbeiten gehen?

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
odensee

Die sind keine Arbeitnehmer.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Nudelplantage

Dann lebt man halt vom Vermögen oder Kapitaleinkünten.

 

Wie läuft es dann mit der Krankenversicherung?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Xeronas
· bearbeitet von Xeronas

Fernab vom Versicherten-Status:

 

Diese Leute haben dann - wie jeder andere auch, unabhängig von Einkommen/Vermögen - die Möglichkeit, sich als Selbstzahler behandeln zu lassen. Ob du die Rechnung komplett selbst zahlst oder aber zur Erstattung bei einer KV einreichst, ist dem Behandler völlig egal...

 

Dessen ungeachtet kann man sich als GKV-Versicherter privat zusatzversichern.

Angefangen von den Zähnen, über Krankenhaus bis hin zu ambulant (Kostenerstattungstarif).

Für den Fall der Fälle gäbe es noch Optionstarife usw. ...

 

-> Selbst wenn man wegen seinem Einkommen nicht in die substitutive PKV kommt, dann sichert man sich eben nach Wunsch und Möglichkeiten über Zusatzversicherungen ab...

 

Edit:@Peter, danke für die Ergänzung bzgl. des Status. Hierauf war ich gar nicht erst eingegangen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Peter Wolnitza

Nur kurz zur Klarstellung, bevor es in den falschen Hals kommt:

Auch der nicht (mehr) berufstätige Lottomillionär ist in D krankenversicherungspflichtig in der Gesetzlichen KV. Daran ändert sich nur was, wenn sich der Status von Pflichtig in Freiwillig ändert. Reichtum (egal, in welcher Form) ändert aber am Status nichts.
Einfach formuliert: Der Status ändert sich nur, wenn ich verbeamtet werde, mich selbststänig mache oder als Angestellter über der JAEG verdiene.
Der Millionär hätte höchstens die Option, sich (hauptberuflich) selbstständig zu machen, damit wäre er nicht mehr versicherungspflichtig, sondern freiwillig, und könnte dann die GKV verlassen.

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
whister
vor 8 Minuten schrieb Peter Wolnitza:

Nur kurz zur Klarstellung, bevor es in den falschen Hals kommt:

Auch der nicht (mehr) berufstätige Lottomillionär ist in D krankenversicherungspflichtig in der Gesetzlichen KV. Daran ändert sich nur was, wenn sich der Status von Pflichtig in Freiwillig ändert. Reichtum (egal, in welcher Form) ändert aber am Status nichts.
Einfach formuliert: Der Status ändert sich nur, wenn ich verbeamtet werde, mich selbststänig mache oder als Angestellter über der JAEG verdiene.
Der Millionär hätte höchstens die Option, sich (hauptberuflich) selbstständig zu machen, damit wäre er nicht mehr versicherungspflichtig, sondern freiwillig, und könnte dann die GKV verlassen.

 

Ist das tatsächlich so? Ich dachte ohne jegliche Beschäftigung/Rentenbezug ist man freiwillig versichert in der GKV und könnte theoretisch auch in die PKV wechseln.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Peter Wolnitza

He Leute, jetzt mal ensthaft..
SGB V §5 ff  lesen... ist eines der komplexesten und lebensfeindlichsten Gesetze, die wir in D haben... :D
habe relativ wenig Lust, bei der Hitze in eine sinnbefreite Diskussion über die 182. Verästelung dieser ganzen Optionen einzusteigen...
Nudelplantage ist wohl AN, darauf bezieht sich zunächst einmal meine Antwort...

Selbst wenn er jetzt 10 mio erbt, ändert das erstmal nichts an seinem GKV Versicherungsstatus: Er ist nach wie vor Versicherungspflichtig

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Nudelplantage
Zitat

 

Das wird aber nicht mehr ewig so sein. Mein Ziel ist die finanzielle Freiheit. In einigen Jahren wird es soweit sein, dass ich nur von Kapitaleinkünften leben kann.

 

Ich wollte dafür eigentlich weniger Geld ausgeben und nicht mehr Geld in dem  ich noch zusätzlich paar private Versicherungen abschließe.

 

Die GKV regt mich jetzt schon extrem auf. Über 600€ zahle ich jeden Monat da ein (Arbeitgeberanteil mit eingerechnet). Und wenn ich mal was vom Arzt will komme ich mir vor wie ein Bittsteller, der erst an der Sprechstundenhilfe (Türsteher) vorbei muss. 

 

Wenn ich mal so vergleiche was die Versicherung im Ausland kostet dann fühle mich hier richtig abgezockt.

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
bobby13

Als "Privatier" zahlst du dann den Mindestbeitrag von ca 340€ in die gesetzliche KV. 

Wie viel günstiger willst du denn davon kommen?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Nudelplantage

Hab da was von 800€/Monat gelesen.

 

340€ wäre im Vergleich dazu gut.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
whister
vor 3 Stunden schrieb Peter Wolnitza:

He Leute, jetzt mal ensthaft..
SGB V §5 ff  lesen... ist eines der komplexesten und lebensfeindlichsten Gesetze, die wir in D haben... :D
habe relativ wenig Lust, bei der Hitze in eine sinnbefreite Diskussion über die 182. Verästelung dieser ganzen Optionen einzusteigen...
Nudelplantage ist wohl AN, darauf bezieht sich zunächst einmal meine Antwort...

Selbst wenn er jetzt 10 mio erbt, ändert das erstmal nichts an seinem GKV Versicherungsstatus: Er ist nach wie vor Versicherungspflichtig

Du hattest doch aber gerade von einem "nicht (mehr) berufstätigen Lottomillionär" geschrieben. Und jetzt redest du wieder von einem AN - was denn nun?

 

vor 44 Minuten schrieb bobby13:

Als "Privatier" zahlst du dann den Mindestbeitrag von ca 340€ in die gesetzliche KV. 

Wie viel günstiger willst du denn davon kommen?

Bitte verzichtet hier auf solche Halbwahrheiten. Momentan (2018) zahlt man als freiwillig Versicherter in der GKV monatlich den Beitragssatz (14,0% + Zusatzbeitrag) auf sein Einkommen (dazu zählen auch Kapitelerträge). Liegt das Einkommen unter der Mindestbemessungsgrundlage dann zahlt dann den Beitragssatz auf die Mindestbemessungsgrundlage (1015,00 Euro) - maximal zahlt man den Beitrag auf ein Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze (4425,00 Euro). Das gilt jedoch nicht wenn man selbstständig oder Arbeitnehmer ist.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Xeronas

Tu mir und ggf. dir einen gefallen und argumentier nicht mit Kostenersparnis und PKV.

Sorry, dass ich da so gereizt reagiere, aber ich geh nicht in die PKV um Geld zu sparen...

 

Wenn schon die paar Euros für die vglw. günstigen Zusatzversicherungen zu teuer sind, dann solltest du die Finger von der substitutiven PKV lassen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Peter Wolnitza
vor 2 Stunden schrieb whister:

Du hattest doch aber gerade von einem "nicht (mehr) berufstätigen Lottomillionär" geschrieben. Und jetzt redest du wieder von einem AN - was denn nun?

 

Bitte verzichtet hier auf solche Halbwahrheiten. Momentan (2018) zahlt man als freiwillig Versicherter in der GKV monatlich den Beitragssatz (14,0% + Zusatzbeitrag) auf sein Einkommen (dazu zählen auch Kapitelerträge). Liegt das Einkommen unter der Mindestbemessungsgrundlage dann zahlt dann den Beitragssatz auf die Mindestbemessungsgrundlage (1015,00 Euro) - maximal zahlt man den Beitrag auf ein Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze (4425,00 Euro). Das gilt jedoch nicht wenn man selbstständig oder Arbeitnehmer ist.

Sag mal, auf welchem Planeten läufst Du denn rum?

Suchst Du mit aller Gewalt irgendwo in irgendwelchen Aussagen ein falsch sitzendes Komma, ein Krümelchen, um den Zampano zu markieren? 

Sorry, der TE hat eine ganz klare, auf seine Situation bezogene Frage gestellt.
Diese Frage habe ich beantwortet und auch die weitere Frage, bezogen auf seine Ausgangssituation (noch mal laaaangsam zum mitschreiben, damit auch Du das verstehst: Versicherungspflichtiger Arbeitnehmer) korrekt beantwortet.
 

Solltest Du andere Infos haben - gerne her damit oder, wenn Dir so langweilig ist:
Lies halt einfach mal die einschlägigen Paragraphen des SGB V und gib uns doch dann einfach hier eine kurze Zusammenfassung, dann haben wenigstens alle was davon.

BTW: Deine letzte Aussage ist übrigens auch falsch. Auch der Selbstständige und der AN zahlen Beiträge maximal auf Einkünfte bis zur Höhe der BBG - Du siehst also, wie schnell beim SGB zitieren irgendwelche Missverständnisse entstehen könne, wenn man nicht 
jedes Wort und Komma auf die Goldwaage legt.
 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
whister
vor 20 Minuten schrieb Peter Wolnitza:

Sag mal, auf welchem Planeten läufst Du denn rum?

Suchst Du mit aller Gewalt irgendwo in irgendwelchen Aussagen ein falsch sitzendes Komma, ein Krümelchen, um den Zampano zu markieren? 

Sry, das tue ich nicht. Ich war über deiner Aussage

 

vor 7 Stunden schrieb Peter Wolnitza:

Nur kurz zur Klarstellung, bevor es in den falschen Hals kommt:

Auch der nicht (mehr) berufstätige Lottomillionär ist in D krankenversicherungspflichtig in der Gesetzlichen KV. Daran ändert sich nur was, wenn sich der Status von Pflichtig in Freiwillig ändert. Reichtum (egal, in welcher Form) ändert aber am Status nichts.
Einfach formuliert: Der Status ändert sich nur, wenn ich verbeamtet werde, mich selbststänig mache oder als Angestellter über der JAEG verdiene.
Der Millionär hätte höchstens die Option, sich (hauptberuflich) selbstständig zu machen, damit wäre er nicht mehr versicherungspflichtig, sondern freiwillig, und könnte dann die GKV verlassen.

 

verwirrt. Es mag sein, dass ich das falsche interpretiert habe, jedoch redest du dort ganz klar von einem "nicht (mehr) berufstätigen Lottomillionär" der "sich (hauptberuflich) selbstständig" machen müsste um nicht mehr versicherungspflichtig zu sein. Es wäre schön wenn du meine sachliche Nachfrage, ob das tatsächlich so ist, beantworten könntest. Ich glaube es ist nicht so.

 

vor 25 Minuten schrieb Peter Wolnitza:

BTW: Deine letzte Aussage ist übrigens auch falsch. Auch der Selbstständige und der AN zahlen Beiträge maximal auf Einkünfte bis zur Höhe der BBG - Du siehst also, wie schnell beim SGB zitieren irgendwelche Missverständnisse entstehen könne, wenn man nicht 
jedes Wort und Komma auf die Goldwaage legt.

Der Satz "Das gilt jedoch nicht wenn man selbstständig oder Arbeitnehmer ist." bezog sich auf meinem kompletten Beitrag und nicht nur auf die BBG, aber ich denke das ist dir bewusst.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
TheMarl
vor 17 Stunden schrieb Nudelplantage:

Und wenn ich mal was vom Arzt will komme ich mir vor wie ein Bittsteller, der erst an der Sprechstundenhilfe (Türsteher) vorbei muss. 

 

Sorry, aber das ist doch totaler Quatsch. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
odensee
vor 17 Minuten schrieb TheMarl:

 

Sorry, aber das ist doch totaler Quatsch. 

:thumbsup:

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Okabe
vor 2 Stunden schrieb TheMarl:

Sorry, aber das ist doch totaler Quatsch. 

Der OP hat sein Gefühl ausgedrückt. ("komme ich mir vor...")

Worauf gründet sich dein Beitrag, das Gefühl des OPs Quatsch zu nennen?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  

×
×
  • Neu erstellen...