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Simka86

US Quellensteuer zurückfordern?

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Simka86

Hallo zusammen,

 

ich habe immer die vergünstigte US Quellensteuer (15%) auf meine Dividenden gezahlt. Soweit ich weiss, kann man auch diese 15% zurückholen.

 

Weiss jemand wie und ob sich das lohn? In 2017 habe ich 97 Euro Quellensteuer bezahlt...

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reckoner

Hallo,

 

wieso willst du die zurückholen? Sie wird doch voll auf die Abgeltungsteuer angerechnet.

 

Stefan

 

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PeterGriffin

15% ist der nach DBA zulässige Satz, woher also die volle Erstattung?

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John Silver
vor 4 Stunden schrieb reckoner:

Hallo,

wieso willst du die zurückholen? Sie wird doch voll auf die Abgeltungsteuer angerechnet.

Stefan

Das hat einen Sinn haben, wenn man insgesamt unter der 801 Euro Grenze bleibt oder wenn das Gesamteinkommen kleiner/gleich dem Steuerfreibetrag ist.

Dann kann man leider die 15% US Quellensteuer gegen "Nichts" anrechnen.

Mir wäre allerdings neu, dass man sich die Quellensteuer von den USA erstatten lassen kann oder das die das machen.

Vielleicht wenn man steuerpflichtiger US Bürger ist?

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

Das hat einen Sinn haben, wenn man insgesamt unter der 801 Euro Grenze bleibt

Das ist mir natürlich bekannt.

Da man aber unter dieser Grenze keine ordentliche Diversifizierung mit akzeptablen Spesen hin bekommt schließe ich das regelmäßig aus wenn es um Aktien geht.

 

Und selbst wenn, bei solch' Kleingeld (maximal 15% von 800 Euro, also 120 Euro) lohnt sich der Aufwand einer Steuererklärung in den USA sicher nicht; keine Ahnung ob das überhaupt möglich ist.

 

Stefan

 

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Simka86

Heisst es nicht genau deshalb Doppelbesteuerungsabkommen? Damit man nicht zweimal besteuert wird? Wenn z.B. mein Sohn (mit NV-Bescheinigung), die 15% trotzdem zahlt, muss es einen Weg geben diese 15% zurückzuholen...?

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

Damit man nicht zweimal besteuert wird?

Und wo bitte hat dein Sohn zweimal Steuern bezahlt?

 

Stefan

 

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Simka86

Er zahlt die 15% US Steuer und würde theoretisch auch in DE ab 801 Euro besteuert. Da er kein US Bürger ist, soll er in den USA kein Steuer zahlen...oder sehe ich das falsch.

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DrFaustus
· bearbeitet von DrFaustus
vor 10 Minuten schrieb Simka86:

Er zahlt die 15% US Steuer und würde theoretisch auch in DE ab 801 Euro besteuert.

Ist er aber nicht. Wenn er dann auch praktisch besteuert wurde, kannst du es anrechnen.

Zitat

Da er kein US Bürger ist, soll er in den USA kein Steuer zahlen...oder sehe ich das falsch.

Ja das siehst du falsch.

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

Er zahlt die 15% US Steuer und würde theoretisch auch in DE ab 801 Euro besteuert.

Nicht umsonst hatte ich gefragt, wo er zweimal gezahlt hat.

 

Das DBA regelt (u.a. für die USA), dass man in Deutschland die Quellensteuer anrechnen kann. Die Abgeltungsteuer wird dann praktisch erlassen, damit man nicht doppelt Steuern zahlt (Verlierer ist dabei übrigens der deutsche Staat, die USA erstattet da nichts, auch nicht an unseren Staat).

Aber mehr als erlassen geht halt nicht, genauso wie man nicht mehrere Freibeträge gleichzeitig nutzen kann (dein Sohn hätte ja z.B. auch noch den Grundfreibetrag).

 

Ob - und wenn ja wie - man eine Steuererklärung in den USA machen kann weiß ich nicht, aber lohnen wird es sich wohl kaum.

 

Irgendwo hatte ich schon mal den Tipp gegeben, die ersten 800 Euro möglichst nicht in einem Land mit Quellensteuern zu erwirtschaften, es gibt ja einige Alternativen (Inland, Großbritannien, ab 2020 auch die Niederlande).

 

Stefan

 

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Life_in_the_sun

Gibt es hier jemand der sich mit der Besteuerung von P,LP,MLP aus den USA auskennt ?

Ich habe gerade einen langen Schriftwechsel mit meinem Broker in D ( Consorsbank). Konkret geht es um den SandRidge Permian Trust US80007A1025.

Nach meinem „Wissen“ haben die Trust ja die Möglichkeit eine steueroptimierte Ausschüttung nach IRS Code 1441 vorzunehmen, dass heißt dann 30 % Quellensteuer und bei einem DBA eben nur 15 %. ( wie bei Aktien )

Nur bei einer Ausschüttung nach IRS Code 1446 fällt dann tatsächlich die Quellensteuer von 37 % an und kann eben auch nicht in Deutschland verrechnet werden.

Zum Nachweis über den IRS Code dient wohl auch die 10 Q Meldung der LP an die SEC.

 

Liege ich hier falsch ??

 

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reckoner

Hallo,

 

soweit ich weiß ist das korrekt.

Allerdings entfällt dann die Besteuerung in Deutschland, die Erträge sind in der Anlage AUS zu erklären und unterliegen nur dem Progressionsvorbehalt.

 

Wie immer ohne Gewähr.

 

Stefan

 

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Life_in_the_sun
vor 1 Stunde von reckoner:

Hallo,

 

soweit ich weiß ist das korrekt.

Allerdings entfällt dann die Besteuerung in Deutschland, die Erträge sind in der Anlage AUS zu erklären und unterliegen nur dem Progressionsvorbehalt.

 

Wie immer ohne Gewähr.

 

Stefan

 

Da ich Steuerausländer bin, entfällt die Versteuerung in D .

In meinem Fall „weigert“ sich die Consorsbank den Sachverhalt anzuerkennen. Das Argument ist, LP also müssen 37 % Quellensteuer anfallen. 

Die Unterscheidung zwischen IRS Code 1446 und 1441 ist wohl „unbekannt“, bzw werden die Steuerdaten von der Zahlstelle falsch gemeldet weil sich dort niemand die Mühe macht die korrekten Daten einzupflegen. Hatte ich auch bereits mit einem CEF. Weil der im Namen MLP trägt werden erstmal 37 % Quellensteuer abgezogen. Das hat dann gut 8 Wochen und gefühlt 20 mails später zum Ergebnis geführt.

 

Trotzdem erstmal vielen Dank für Deine Antwort.

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CorMaguire
· bearbeitet von CorMaguire
vor 43 Minuten von Life_in_the_sun:

Da ich Steuerausländer bin, entfällt die Versteuerung in D .

...

Bist Du denn in den USA steuerpflichtig? Sonst sind die 37% m.E. richtig, denn die sind ja für nicht US-Steuerpflichtige, oder?

 

Oder verstehe ich das im 10-Q falsch: "Pursuant to Internal Revenue Code (“IRC”) Section 1446, withholding tax on income effectively connected to a United States trade or business allocated to foreign partners should be made at the highest marginal rate.  Under IRC Section 1441, withholding tax on fixed, determinable, annual, periodic income from United States sources allocated to foreign partners should be made at 30% of gross income unless the rate is reduced by treaty.  This is intended to be a qualified notice to nominees and brokers as provided for under Treasury Regulation Section 1.1446-4(b) by the Trust, and while specific relief is not specified for IRC Section 1441 income, this disclosure is intended to suffice.  Nominees and brokers should withhold at the highest marginal rate on the distribution made to foreign partners."

 

(Fett markiert duch mich)

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Life_in_the_sun
vor 14 Minuten von CorMaguire:

Bist Du denn in den USA steuerpflichtig? Sonst sind die 37% m.E. richtig, denn die sind ja für nicht US-Steuerpflichtige, oder?

 

Oder verstehe ich das im 10-Q falsch: "Pursuant to Internal Revenue Code (“IRC”) Section 1446, withholding tax on income effectively connected to a United States trade or business allocated to foreign partners should be made at the highest marginal rate.  Under IRC Section 1441, withholding tax on fixed, determinable, annual, periodic income from United States sources allocated to foreign partners should be made at 30% of gross income unless the rate is reduced by treaty.  This is intended to be a qualified notice to nominees and brokers as provided for under Treasury Regulation Section 1.1446-4(b) by the Trust, and while specific relief is not specified for IRC Section 1441 income, this disclosure is intended to suffice.  Nominees and brokers should withhold at the highest marginal rate on the distribution made to foreign partners."

 

(Fett markiert duch mich)

Nein ich bin nicht in den USA steuerpflichtig.

Meines Erachtens kommt es auf die „qualifizierte“ Meldung an und diese wird ja expliziert in der 10 Q Meldung erwähnt. Warum sollte man dies tun, wenn nach 1446 ausgeschüttet wird ? Vielleicht hat die „steueroptimierte“ Ausschüttung  auch mit der Eintragung als passiver Trust in Delaware zu tun ? 

 

Die muss die Zahlungsstelle natürlich auch einpflegen und da liegt offensichtlich das Problem. Bevor die nicht aktiv werden machen die Banken In D , außer den Versuch abzuwimmeln, gar nichts. Meine Erfahrung.

 

Das ist jetzt mal die deutsche Übersetzung.

Gemäß Abschnitt 1446 des Internal Revenue Code sollte die Quellensteuer auf Einkünfte, die tatsächlich mit einem Handel oder Geschäft der Vereinigten Staaten verbunden sind und ausländischen Partnern zugewiesen werden, zum höchsten Grenzsatz erhoben werden. Gemäß Abschnitt 1441 soll die Quellensteuer auf feste, bestimmbare, jährliche, periodische Einkünfte aus Quellen der Vereinigten Staaten, die ausländischen Partnern zugeteilt werden, mit 30% des Bruttoeinkommens erhoben werden, es sei denn, der Satz wird durch ein Abkommen reduziert. Dies soll eine qualifizierte Mitteilung des SandRidge Permian Trust an Nominierte und Makler sein, wie in Abschnitt 1.1446-4(b) der Verordnung des Finanzministeriums vorgesehen, und obwohl für die Einkünfte aus Abschnitt 1441 keine besonderen Erleichterungen vorgesehen sind, soll diese Offenlegung ausreichen

Übersetzt mit www.DeepL.com/Translator (kostenlose Version)

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