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Thomas

Aufnahmebedingungen für einen Index

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Thomas

Hallo.

Wo kann ich Informationen zu den Aufnahmebedingungen der deutschen Indizes finden? Ab wann kommt man rein, ab wann fliegt man raus?

Google konnte mir leider nicht behilflich sein. :blink:

Vielleicht wisst ihr es.

 

Danke. :thumbsup:

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desesperado
· bearbeitet von desesperado

Wichtigste Merkmale deutsche Indices:

- im Prime Standard gelistet sein

- in Xetra fortlaufend gehandelt werden

- einen Mindest- Freefloat von 5% aufweisen

 

 

http://www.finanzplatz.de/internet/dai/dai...e/Studie_14.pdf

 

 

 

Meiner Meinung nach ab Kapitel 5

http://www.finanzplatz.de/internet/dai/dai...e/studie_12.pdf

 

 

 

http://www.ftd.de/bm/bo/1047819382734.html

 

Vielleicht hilft´s ja weiter

 

despo :narr:

 

EDIT: Aufgrund Deiner Parkettkamera war ich davon ausgegangen, dass dies für Dich die 1, Adresse sei, hast Du hier nichts gefunden?

 

http://deutsche-boerse.com/dbag/dispatch/s...ldertype=_Index

 

 

Außerdem gibt´s ja hier jetzt auch was dazu:

https://www.wertpapier-forum.de/index.php?s...findpost&p=3783

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desesperado
· bearbeitet von desesperado

Und da wir ja spätestens 1-2 Tage später bei der Hauptversammlung von Porsche gelernt haben, dass 1/4 jährlicher Quartalsbericht eine Pflichtübung ist um in einen deutschen Index zu gelangen :(

 

hier etwas "Aktuelles" zu Hauptversammlungen und zur Freude der Kleinanleger: :rolleyes:

 

 

 

 

Rückschritt: Die neuen Regeln zur Hauptversammlung

 

Regierung stärkt Privataktionäre. Schlagzeilen wie diese tun Rot-Grün richtig gut. Geschickt verkaufte Justizministerin Brigitte Zypries erneut eine mehr als ein Jahr alte Nachricht: Anleger sollen Vorstände und Aufsichtsräte leichter auf Schadensersatz verklagen können.

 

Die Haffas dieser Welt dürfen ihre Millionen künftig nicht mehr dem Zugriff geprellter Aktionäre entziehen. Angesichts dieser frohen Botschaft ging unter, dass mit dem selben Gesetz auch Aktionärsrechte beschnitten werden. Unternehmen dürfen Hauptversammlungsbeschlüsse, zum Beispiel über Kapitalerhöhungen, künftig im Eilverfahren ins Handelsregister eintragen lassen. Selbst wenn Aktionäre später mit Anfechtungsklagen erfolgreich sind, bleiben die Beschlüsse bestehen. Unternehmen sollten nicht gelähmt werden, rechtfertigt Zypries die Regelung.

 

Das Feindbild vom räuberischen Aktionär, der ein Unternehmen lieber vor die Hunde gehen lässt, als auf ein paar Euro zu verzichten, dominiert noch immer die Politikerköpfe. Dabei kommt es viel häufiger vor, dass Privatanleger von im Konzert mit Großaktionären agierenden Vorständen übervorteilt werden.

 

Ebenso falsch ist es, das Frage- und Rederecht von Aktionären auf der Hauptversammlung zu begrenzen. Rot-Grün erfüllt damit eine Forderung des Bankenverbandspräsidenten und Deutsche-Bank-Aufsichtsratschefs Rolf Breuer. Aktionäre aber haben außerhalb der Hauptversammlung kaum eine Chance, mit berechtigten Anliegen Gehör zu finden. Natürlich gibt es auch notorische Querulanten und Spinner, die Aktionärstreffen unnötig in die Länge ziehen.

 

Ihre Beiträge sind aber fast nie so langweilig wie die durchweg vom Blatt abgelesenen Reden der Vorstandsvorsitzenden, in denen diese ihren Aktionären mit längst bekanntem Zeug viele Stunden stehlen. Wenn die Hauptversammlung einer AG wirklich mal chaotisch abläuft, bis Mitternacht dauert oder gar am folgenden Tag fortgesetzt wird, dann gibt es aus Aktionärssicht immer Gravierendes zu kritisieren und das häufig zu Recht.

 

Der in Berlin vorgestellte Gesetzesentwurf bringt Aktionäre, was Schadensersatzfragen betrifft, sicher einen Schritt voran. Die neuen Regeln zur Hauptversammlung aber bedeuten einen Rückschritt.

 

HAUKE REIMER / FRANKFURT

 

20.01.2004

 

 

Quelle:

 

http://www.wiwo.de/pswiwo/fn/ww2/sfn/build...ot/0/index.html

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Thomas

Ich hab ganz vergessen mich für deine super Hilfe zu bedanken. :ermm:

Also Vielen lieben Dank, hat mir sehr weiter geholfen. :thumbsup:

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