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Neu2018

Berufsunfähigkeitsversicherung

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Neu2018

Hallo zusammen, 

 

Bis vor einem Jahr musste ich Antidepressiva nehmen, diese setzte ich mit Absprache vom Heilpraktiker ab. Gehe jetzt zu einem Psyichologen, den wo ich privat bezahle, (also nichts über die Kasse). Bekomme wegen Rückenblockaden manchmal Krankengymnastik verschrieben. Jetzt meine Frage: Soll ich mit meinem Hausarzt sprechen, dass er vermerkt das ich von den Antidepressiva weg bin und meine Krankengymnastik selber zahlen, sodass ich in ca. 5 Jahren eine Bu bekomme, oder würde das keinen Sinn machen. Als Absicherung habe ich nur eine Unfallversicherungen bei der Allianz. Ich bin Lagerist und bekomme dieses Jahr 1600 Netto. Grüße :)

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Der Psychologe, "den wo du privat bezahlst" ist ebenfalls angabepflichtig. Verschweigen ist ein Ticket für Arglist. Gleichwohl kann es Sinn machen, das Ende der Medikation ärztlich sauber per Bericht dokumentieren lassen.

 

Ob man eine BU als Lagerist braucht (respektive bezahlen kann), sei mal dahingestellt.

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Neu2018
vor einer Stunde schrieb polydeikes:

Der Psychologe, "den wo du privat bezahlst" ist ebenfalls angabepflichtig. Verschweigen ist ein Ticket für Arglist. Gleichwohl kann es Sinn machen, dass Ende der Medikation ärztlich sauber per Bericht dokumentieren lassen.

 

Ob man eine BU als Lagerist braucht (respektive bezahlen kann), sei mal dahingestellt.

 

Nunja als Lagerist gehe ich einer schon schwereren körperlichen Tätigkeit einher. Ihre Antwort hilft mir jetzt eher bedingt weiter, da ich jetzt genauso schlau bin, wie vorher auch. 

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polydeikes

C'est la vie

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Neu2018
vor 11 Minuten schrieb polydeikes:

C'est la vie

Oh man... Wenn sie nix gescheites zum Thema beitragen können, dann lassen sie es doch einfach! Aber ihre Beiträge hier im Forum strotzen ja nur so vor Intelligenz. Schönen Abend noch ;)

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polydeikes

Jap, genau so isset. :)

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raptor14

Vielleicht hat polydeikes auch nur Ironie genutzt, um durch seinen Informationsvorsprung etwas vorzugreifen.

 

Wenn Du dich mal online umschaust und mit Deinen Daten mal eine BU durchspielst, wie hoch ist die Absicherungsumme zu welchen Kosten? Hast Du das Geld über, liegt es weit entfernt von den staatlichen Zahlungen ... solche Fragen

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polydeikes
Zitat

Vielleicht hat polydeikes auch nur Ironie genutzt, um durch seinen Informationsvorsprung etwas vorzugreifen.

Genau genommen nein, das ist bittere Wahrheit. Die Wertigkeit einer BU (=Statusabsicherung) hängt eben vom Status ab. Je höher meine Qualifikation / Bildung, ggf. auch je überdurchschnittlicher das Einkommen, desto höher der Schutzumfang einer BU. Mit körperlich oder nicht körperlich tätig hat das denkbar wenig zu tun.

 

Oder eben salopp gesagt: Je niedriger Qualifikation und ggf. Einkommen, desto geringer der Mehrwert einer BU ggü. reiner Krankheits- oder Arbeitskraftabsicherung.

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Neu2018

Mir ist das sicherlich bewusst, nur kann ich solche Antworten einfach nicht ab. Ich meine ich melde mich hier ja nicht umsonst an. Das eine BU für meinen Beruf teuer ist, ist mir klar, damals als Koch, war sie viel zu teuer und zu wenig Rente, deshalb gekündigt. Nur ich würde nicht sagen, dass ich niedrig qualifiziert bin, so Gott will mache ich nächstes Jahr meinen Meister in Logistik. Lohnerhöhung, Weihnachts und Urlaubsgeld, sowie Prämien bekomme ich auch. Ich meine knappe 2500 brutto geht mit 29 schon, gerade noch... Ich wollte eigentlich nur wissen, wie ich das jetzt alles am dümmsten mache, denn meinen Versicherungsmakler, den brauche ich nicht zu fragen... der Blickt selber nicht durch... 

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Tjo. Unbequeme Wahrheiten tun weh. Die andere unbequeme Wahrheit ist, mit dem Versuch Behandlungen zu verschweigen, nur weil sie nicht abgerechnet wurden, tut sich auch niemand einen Gefallen. Zu den offenbarungspflichtigen Umständen gem. Abs. 1 des §19 VVG gehören selbst Symptome, sofern sie objektiv oder offenkundig einen entscheidungsrelevanten Gefahrumstand darstellen.

 

Andererseits: Du hattest so grob eine Chance von 40:400.000 eine gleichermaßen qualifizierte Antwort zu bekommen wie hier. Du hast dich dagegen entschieden.

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Neu2018
vor 4 Minuten schrieb polydeikes:

Tjo. Unbequeme Wahrheiten tun weh. Die andere unbequeme Wahrheit ist, mit dem Versuch Behandlungen zu verschweigen, nur weil sie nicht abgerechnet wurden, tut sich auch niemand einen Gefallen. Zu den Offenbarungspflichtigen Umständen gem. Abs. 1 des §19 VVG gehören selbst Symptome, sofern sie objektiv oder offenkundig einen entscheidungsrelevanten Gefahrumstand darstellen.

 

Andererseits: Du hattest so grob eine Chance von 40:400.000 eine gleichermaßen qualifizierte Antwort zu bekommen wie hier. Du hast dich dagegen entschieden.

Nene, dass war aus dem Mund meines Beraters, deswegen bin ich auch davon ausgegangen das ich es nicht angeben muss. Und wehgetan hat mir das überhaupt nicht, ich weiß was ich will und werde meinen Weg schon gehen. Ich schätze deine Antworten, von meinem alten Profil, nur würden sie nicht so voller Häme und emphatielosigkeit strotzen. Danke trotzdem! 

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polydeikes

Häme liegt mir fremd, hab ich nichts davon. Meine Ansagen sind straight und zuweilen unbequem. Ggf. auch empathiefrei. Alternativ bin ich / sind meine Posts halt dumm, jeder wie er mag.

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Xeronas

An einen Berater, der dir so etwas empfiehlt, solltest du keine Minute deiner Lebenszeit mehr verschwenden.

Die Sachen sind angabepflichtig - egal was ominöse Berater, der Stammtisch oder der Nachbar sagen oder meinen irgendwo gehört zu haben.

Alles andere geht dann schon Richtung Vorsatz - viel Spaß damit im Leistungsfall!

 

 

Ansonsten ist den Ausführungen von poly nichts hinzuzufügen; Was ist daran verkehrt, wenn aus Kostengründen eine Statusabsicherung nicht klappt, stattdessen den Verlust der Arbeitskraft oder Krankheiten abzusichern? 

 

Was erwartest du du denn von uns? Das wir dir wider unseres Fachwissens einfach zustimmen um dein Gewissen zu beruhigen?

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HnsPtr
vor 19 Stunden schrieb Neu2018:

Bis vor einem Jahr musste ich Antidepressiva nehmen, diese setzte ich mit Absprache vom Heilpraktiker ab.

 

Das würde ich als erstes überdenken. Wer hat denn die Antidepressiva seinerzeit verschrieben? Sprich das doch auch mit dieser Person ab. Oder vertraust du ihr nicht mehr? Wenn ja, warum?

 

Das sehe ich gerade viel kritischer, als eine BU Absicherung.

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