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gg_cap

Bitte um Hilfe zu Steuerproblem mit ausländisch thesaurierendem Aktienfonds

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gg_cap

Hallo,

 

ich habe mich durch Unwissen und Ignoranz in eine ungünstige Lage manövriert und suche nun Rat.

 

Ich habe in 2010 ein Depot bei der eBase München eröffnet und einen (1) ausländischen thesaurierenden Dachfonds bespart (derzeitiger Wert: ca 22000 Euro). Die jährlichen Steuerbescheinigungen von meiner Depotbank habe ich leider ignoriert, so dass die "ausschüttungsgleichen Erträge aus ausländischen thesaurierenden Investmentvermögen" (insgesamt ca 800 Euro) nicht bei der Steuererklärung angegeben wurden. Insgesamt wurden bisher ca. 7000 Euro Gewinne erwirtschaftet. Ich lebe seit 2009 dauerhaft in Kanada, und bin dort Steuerpflichtig und habe den Fonds praktisch "vergessen". Ich weiß inzwischen dass ich die Erträge bei der Steuererklärung angeben hätte müssen und beiße mich in den A**** dass ich nicht schon früher aktive wurde.

 

Ich habe mich schon mit meinem alter Steuerberater in Verbindung gesetzt. Dem ist der Fall zu kompliziert, zwei andere haben auch abgewunken. Ich bin weiter auf der Suche nach einem Steuerberater der die Sache klären kann.

 

Ich würde allerdings auch gerne Eure Meinung hören:

 

- Wie soll ich die Sache am besten in Ordnung bringen? Aussitzen, Steuerberater, Steueranwalt, oder Selbstanzeige beim Finanzamt?

- Wenn ich nun (mit der neuen Gesetzgebung seit) den Fonds ganz oder teilweise verkaufe, muss ich dies in einer Steuererklärung angeben, oder werden die Gewinne automatisch versteuert (abgezogen)? Hangt dies davon ab ob die Erträge über dem Freibetrag liegen?

 

Die Angelegenheit bereitet mir einigen Stress, so dass ich über jeden Ratschlag der mir Klarheit verschafft dankbar bin.

 

- Günther

 

 

 

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whister
vor 1 Stunde schrieb gg_cap:

Ich lebe seit 2009 dauerhaft in Kanada, und bin dort Steuerpflichtig und habe den Fonds praktisch "vergessen".

Und warum kümmert dich jetzt die deutsche Steuergesetzgebung? Bist du zusätzlich weiterhin in Deutschland steuerpflichtig? Ich vermute nein. Du musst die Sache also mit dem Finanzamt in Kanada klären. Wie werden denn Fonds dort besteuert?

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Taxadvisor

In der Tat muss zunächst die Steuerpflicht geklärt werden bzw. geprüft werden, ob die Freibeträge bei den Kapitalerträgen (in D) überhaupt überschritten wurden. Wenn eins von beiden mit nein beantwortet wird, ist alles erledigt. Wenn beides mit ja beantwortet wird, gibt es die richtige Lösung ((Selbst-)Anzeige beim FA)  oder die "Praktikerlösung" (keine Anzeige und keine Kürzung der Erträge beim Verkauf). Warum bei einem so kleinen Fall Berufskollegen gänzlich abwinken ist mir allerdings schleierhaft, oder lag es am Honorar?

 

Gruß

Taxadvisor

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gg_cap

Danke whister und Taxadvisor für die Antwort

 

Ich hab heute mit der Depotbank gesprochen. Soweit ich es richtig verstanden habe bin ich in Deutschland - als Deutscher ohne Wohnsitz -  zwar nicht unbeschränkt (global), aber beschränkt steuerpflichtig - also nur für Einkommen in Deutschland. Mein Fonds ist aber ein ausländischer und gilt somit als ausländisches Einkommen (obwohl bei einer Deutschen Bank gehalten). Somit ware bei der Angelegenheit nur das kanadische Finanzamt betroffen, da ich seit Eröffnung des Fonds in Kanada uneingeschränkt, in Deutschland aber eingeschränkt steuerpflichtig bin.

 

whister: Soweit ich weiß, werden Kapitalerträge in Kanada zu 50% auf das jeweilige Einkommen angerechnet und dann je nach Steuerklasse versteuert.

 

Zusatzfrage: Falls ich verhindern möchte das die Depotbank am Ende 2018 (bzw beim Verkauf der Position) Steuern an das deutsche FA weiterleitet, muss ich einen Nachweis erbringen, dass ich "Steuerausländer" bzw. in Deutschland nur eingeschränkt Steuerpflichtig bin. Hat jemand damit Erfahrung? Meinem Finanzamt is seit 2016 bewusst, dass ich keinen Wohnsitz mehr in Deutschland habe und hat mich seitdem nicht mehr nach einer Steuererklärung gefragt. Kann ich mir das vom Finanzamt schriftlich bestätigen lassen?

 

Danke nochmal,

Gruß,

Günther

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Taxadvisor
vor 10 Minuten schrieb gg_cap:

Danke whister und Taxadvisor für die Antwort

 

Ich hab heute mit der Depotbank gesprochen. Soweit ich es richtig verstanden habe bin ich in Deutschland - als Deutscher ohne Wohnsitz -  zwar nicht unbeschränkt (global), aber beschränkt steuerpflichtig - also nur für Einkommen in Deutschland. Mein Fonds ist aber ein ausländischer und gilt somit als ausländisches Einkommen (obwohl bei einer Deutschen Bank gehalten).

Zusatzfrage: Falls ich verhindern möchte das die Depotbank am Ende 2018 (bzw beim Verkauf der Position) Steuern an das deutsche FA weiterleitet, muss ich einen Nachweis erbringen, dass ich "Steuerausländer" bzw. in Deutschland nur eingeschränkt Steuerpflichtig bin. Hat jemand damit Erfahrung? Meinem Finanzamt is seit 2016 bewusst, dass ich keinen Wohnsitz mehr in Deutschland habe und hat mich seitdem nicht mehr nach einer Steuererklärung gefragt. Kann ich mir das vom Finanzamt schriftlich bestätigen lassen?

 

Wo der Fonds domiziliert ist, ist unerheblich. Auch ein Deutscher Investmentfonds wäre bei Steuerausländern nicht in D steuerpflichtig. Lediglich bei deutscheN Aktien ergibt sich eine beschränkte Steuerpflicht.

 

Eine Bestätigung der ausländischen Finanzbehörde (Wohnsitzbestätigung) sollte i.d.R. ausreichen.

 Eine Negativerklärung der dt. Finanzbehörden gibt es eigentlich nicht.

Gruß

Taxadvisor

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gg_cap

Ok, danke für die weitere Klärung bzgl. Domizilierung. Ich glaube ich hab jetzt alle Informationen um die Sache ordentlich in die Wege zu leiten. Vielen Dank an alle und schönes WE.

 

Gruß, Günther

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