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trashkitten

Riesterrente + Rürup (BUZ) sinnvoll?

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trashkitten
· bearbeitet von trashkitten

Hallo zusammen,

 

ich habe heute bei meinem MLP Berater (bitte lyncht mich nicht) eine BUZ abgeschlossen und bin mir nun nach Recherchen im Internet nicht mehr sicher ob das sinnvoll war. Ich habe die letzten Stunden sämtliche Artikel und Forenbeiträge zu dem Thema gelesen und bin nun einfach nur noch verwirrt. Eventuell kann mir hier ja jemand helfen..

 

Kurz ein paar Daten: Ich bin 26, kerngesund, und beende diesen Monat mein Masterstudium und werden dann zeitnah (hoffentlich) in das Berufsleben starten. Die Versicherung ist die Basisrente Alte Leipziger ALfonds-Basis FR70 / BR-BUZ BZ21 mit garantierte monatliche Berufsunfähigkeitsrente 1.000,00 EUR und garantierte jährliche Rentensteigerung 2,0 % sowie vermindertem Anfangsbeitrag von 27,50€ und Folgebeitrag ab 01.11.2019 92,69€.

 

Mein Berater sagte mir, dass dieses Modell für mich sinnvoll sei damit im Falle einer Berufsunfähigkeit auch weiterhin Beiträge zur Rente gezahlt werden und dass es gut wäre das jetzt abzuschließen solange ich noch Studentin bin. 

Ich habe aber bereits eine Riesterrente, macht es überhaupt für mich Sinn noch eine zusätzliche Rentenversicherung abzuschließen oder würde eine "normale" BU nicht reichen? 

Ich bin sehr unentschlossen ob ich den Vertrag widerrufen soll (heute erst abgeschlossen) oder nicht..

 

Falls jemand eine Meinung dazu hat wäre ich sehr dankbar! :wacko:

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polydeikes

Welche "neue Meinung" erhoffst du dir denn, nachdem das Thema nun schon tausendfach ausdiskutiert wurde? 1000 Euro BU Rente ist eine Hartz 4 Vermeidungspolice. Mit BU-Absicherung hat das nichts zu tun, es entlastet nur den Staat. Das Argument "Beiträge zur Rente" bedingt keine Umsetzung als Rüruppolice. Eine Umsetzung in Schicht 1 (Rürup) ergibt zu 99 % keinen Sinn. Nein, auch du bist da nicht individuell ganz besonders. Verminderte Anfangsbeiträge zahlst du nach hinten raus mit erheblichem Aufschlag wieder zurück. Ein teureres Darlehen kann man nicht aufnehmen.

 

Und was kerngesund angeht: Sieht das die Aktenlage der letzten 5-10 Jahre auch so?

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trashkitten
vor 5 Minuten schrieb polydeikes:

Welche "neue Meinung" erhoffst du dir denn, nachdem das Thema nun schon tausendfach ausdiskutiert wurde? 1000 Euro BU Rente ist eine Hartz 4 Vermeidungspolice. Mit BU-Absicherung hat das nichts zu tun, es entlastet nur den Staat. Das Argument "Beiträge zur Rente" bedingt keine Umsetzung als Rüruppolice. Eine Umsetzung in Schicht 1 (Rürup) ergibt zu 99 % keinen Sinn. Nein, auch du bist da nicht individuell ganz besonders. Verminderte Anfangsbeiträge zahlst du nach hinten raus mit erheblichem Aufschlag wieder zurück. Ein teureres Darlehen kann man nicht aufnehmen.

 

Und was kerngesund angeht: Sieht das die Aktenlage der letzten 5-10 Jahre auch so?

Danke für deine Antwort. Es ging mir speziell um die Frage, ob es Sinn macht eine Riesterrente UND Rürup zu haben. Ich entnehme deiner Antwort dass dem nicht so ist, also hast du mir da schon mal geholfen und ich werden meine BUZ dann wohl widerrufen.

Was kerngesund angeht: Ja das bestätigen alle (kaum vorhandenen weil nie krank) Akten der letzen 10 Jahre. 

 

Macht es deiner Meinung nach generell Sinn sich selber einzulesen und eine BU abzuschließen oder besser einen unabhängigen Berater zu fragen?

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tyr
vor 20 Minuten schrieb trashkitten:

Was kerngesund angeht: Ja das bestätigen alle (kaum vorhandenen weil nie krank) Akten der letzen 10 Jahre. 

 

Ist das deine Annahme oder hast du alle Patientenakten der letzten 10 Jahre eingeholt und siehst du es schriftlich, dass dem so ist?

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trashkitten
vor 1 Minute schrieb tyr:

 

Ist das deine Annahme oder hast du alle Patientenakten der letzten 10 Jahre eingeholt und siehst du es schriftlich, dass dem so ist?

Nein nicht eingeholt aber ich weiß ja dass ich nicht beim Arzt war bzw wenn dann nur zur Vorsorge bei der nichts raus kam. Aber wieso ist das gerade so wichtig? Sollte man trotzdem lieber die Patientenakten anfordern? Mein Berater hat mich auch nur nach den letzten 5 Jahren gefragt.

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tyr
· bearbeitet von tyr
vor 9 Minuten schrieb trashkitten:

Nein nicht eingeholt aber ich weiß ja dass ich nicht beim Arzt war bzw wenn dann nur zur Vorsorge bei der nichts raus kam.

 

Die Erinnerung kann trügen bzw. man kann durchaus auch mal was vergessen oder etwas für unwichtig halten. Solange du die Patientenakten nicht selbst gelesen hast weißt du nicht, was dort drin steht und abgerechnet wurde. Insbesondere, wenn du die Abrechnungen als GKV-Patient gar nicht zu Gesicht bekommst.

 

Zitat

Aber wieso ist das gerade so wichtig?

 

Weil bei einer BU der Versicherer im Leistungsfall nur nach Aktenlage prüft und entscheidet, ob z. B. eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung besteht. Die fragen nicht, was du denkst, wie gesund du dich gefühlt hast, sondern schauen sich an, was der Arzt schriftlich diagnostiziert hat. Solange du das nicht alles eingeholt hast kennst du es nicht.

 

Zitat

Sollte man trotzdem lieber die Patientenakten anfordern?

 

Ich bin der Meinung, dass man das nicht sollte, sondern muss. Weil sonst weißt du es nicht. Ein kompetenter und erfahrener BU-Fachmakler wird das wissen und dich da durch führen. Beim MLP-Verkäufer mit seinen immer gleichen Standardverträgen und dem bunten Bauchladen an Finanz-Standardangeboten hätte ich da Zweifel, ob du da ungeprüft bei einem kompetenten und erfahrenen BU-Spezialisten bist.

 

Tipp: du bist nicht bei einem BU-Spezialisten, wenn der die Patientenakten nicht einholen lässt, keine Risikovoranfragen bei mehreren Gesellschaften stellt und mit dir nicht mehrere Angebote und BU-Absicherungsmöglichkeiten vorlegt, sondern es gleich um Rürup-Produkte geht. Aber das ist nur meine unmaßgebliche Meinung als Laie!

 

Zitat

Mein Berater hat mich auch nur nach den letzten 5 Jahren gefragt.

 

Bei der bevorzugten Rürup-BU-Gesellschaft dieses "Beraters" (eher Verkäufer als Berater) mag das so sein.

 

Wie man eine Gesundheitshistorie für einen sinnvolle BU-Absicherung einholt und aufbereitet ist z. B. hier beschrieben:

 

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trashkitten

Danke für deine Antwort! 

 

vor 13 Minuten schrieb tyr:

 

Die Erinnerung kann trügen bzw. man kann durchaus auch mal was vergessen oder etwas für unwichtig halten. Solange du die Patientenakten nicht selbst gelesen hast weißt du nicht, was dort drin steht und abgerechnet wurde. Insbesondere, wenn du die Abrechnungen als GKV-Patient gar nicht zu Gesicht bekommst.

 

Da gebe ich dir Recht, dann werde ich meine Akten wohl mal anfordern und mich selber um eine BU kümmern.

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

 

Zitat

Mein Berater hat mich auch nur nach den letzten 5 Jahren gefragt.

Es ist ziemlich irrelevant wonach der Vermittler (streiche Berater) fragt. Relevant ist nur, wonach der Versicherer dich im Antrag fragt. Der AL Antrag sieht 10 Jahre stationär vor und enthält "bestehen oder bestanden"-Fragen, die je nach Konstellation problemlos auf 10 Jahre aufhebeln können.

 

Zitat

Nein nicht eingeholt aber ich weiß ja dass ich nicht beim Arzt war bzw wenn dann nur zur Vorsorge bei der nichts raus kam.

Frauen (ü25) sind gem. Aktenlage Hochrisikogruppe in der BU. Das hat den einfachen Grund, dass Frauenärzte GKVler idR nur abrechnen können wie Hausärzte aber Fixkosten wie Fachärzte haben. Dazu kommt: Vorsorge ist idR in der GKV zeitlich definiert, will man früher ran, bedingt das Kreativität in der Abrechnung.

 

Gängige Fallstricke für Frauen:

 

- gewechselte Kontrazeptiva (Blankocheck für F und R Diagnosen)

- Informationsgespräche ohne Krankheit (aber es muss eine Diagnose abgerechnet werden, sonst nix EBM, somit nix Geld)

- Vorsorgeuntersuchungen obwohl die Kasse sie (noch) nicht bezahlt

- Und der Overkill: Mutter und Kind Kuren und alles rund um Schwangerschaftsbetreuung

 

Meiner persönlichen Erfahrung nach sind "kerngesunde" Frauen ü25 zu guten 60 % nach Aktenlage bereits berufsunfähig.

 

---

 

Ich bin anders als tyr nicht der Meinung, dass man pauschal KV / KAV oder Arztakten anfordern sollte. Das ist schon rechtlich ob der Voraussetzung "bekannt" für Vorsatz so ziemlich die dämlichste Meinung zur Aufbereitung der Gesundheitshistorie, die man vertreten kann. Insofern kann ich auch nicht zustimmen, dass ein Makler kein BU Spezialist wäre, wenn er keine Akten anfordern lässt. Eher andersrum, wer immer Akten anfordert, ist mit Sicherheit kein Spezialist. Aber Meinungen gehen ja durchaus auseinander ...

 

Ich fordere nur dann dazu auf Akten zu besorgen, wenn entsprechende Trigger erkennbar sind. Frau ü25 ist ein Trigger.

 

---

 

Zitat

ob es Sinn macht eine Riesterrente UND Rürup zu haben.

Die Frage hat dann allerdings nichts mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu tun.

 

 

 

 

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trashkitten
vor 5 Minuten schrieb polydeikes:

 

Gängige Fallstricke für Frauen:

 

- gewechselte Kontrazeptiva (Blankocheck für F und R Diagnosen)

- Informationsgespräche ohne Krankheit (aber es muss eine Diagnose abgerechnet werden, sonst nix EBM, somit nix Geld)

- Vorsorgeuntersuchungen obwohl die Kasse sie (noch) nicht bezahlt

- Und der Overkill: Mutter und Kind Kuren und alles rund um Schwangerschaftsbetreuung

 

Meiner persönlichen Erfahrung nach sind "kerngesunde" Frauen ü25 zu guten 60 % nach Aktenlage bereits berufsunfähig.

 

Das war mir auch komplett neu, vielen Dank für diese Info. Dann werde ich meine Akte von der FA auf jeden Fall anfordern.

 

vor 6 Minuten schrieb polydeikes:

Die Frage hat dann allerdings nichts mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu tun.


Es geht darum ob eine BU MIT Rürup Sinn macht weil ich ja schon eine Riesterrente habe.

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polydeikes
Zitat

Es geht darum ob eine BU MIT Rürup Sinn macht weil ich ja schon eine Riesterrente habe.

Die Sinnlosigkeit einer Rürup BU hat absolut nichts mit Riester zu tun. Rurüp nichts mit BU, Riester nichts mit BU ... also in Summe alles mit nix zu tun. Völlig falsche Frage, sorry.

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trashkitten
Gerade eben schrieb polydeikes:

Die Sinnlosigkeit einer Rürup BU hat absolut nichts mit Riester zu tun. Rurüp nichts mit BU, Riester nichts mit BU ... also in Summe alles mit nix zu tun. Völlig falsche Frage, sorry.

Dann sorry, bin da absoluter Laie und versuche mich da verzweifelt einzulesen und zurechtzufinden falls das nicht deutlich wurde.

Ich habe die Gemeinsamkeit darin gesehen, dass die BU in Verbindung mit der Rurüp abgeschlossen wurde (man ja aber auch nur eine BU abschließen kann) und ich, weil ich ja bereits eine Riester habe, die Notwendigkeit der Rurüp in Frage gestellt habe weil beides auf die Rentenversorgung abzielt. So habe ich es zumindest verstanden, vielleicht wird jetzt deutlicher was ich meine. 

 

Aber ich werde die BUZ auf jeden Fall widerrufen und versuchen mich selber einzulesen mit Hilfe des Forums und der Anleitungen und Tipps von dir, danke dafür.

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koellefornier

Rürup = zu 99% nicht sinnvoll 

Riester = je nach Förderkonstellation sinnvoll 

BU = Zur Absicherung des Status sinnvoll 

 

Ich würde mich an einen versierten BU Berater wenden. Der kann Dir sicherlich helfen eine geeignete Lösung zu finden.

Die abgeschlossene BUZ wird dann wahrscheinlich ad acta gelegt. 

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trashkitten
vor 12 Stunden schrieb koellefornier:

Rürup = zu 99% nicht sinnvoll 

Riester = je nach Förderkonstellation sinnvoll 

BU = Zur Absicherung des Status sinnvoll 

 

Ich würde mich an einen versierten BU Berater wenden. Der kann Dir sicherlich helfen eine geeignete Lösung zu finden.

Die abgeschlossene BUZ wird dann wahrscheinlich ad acta gelegt. 

Vielen Dank für deine Antwort, das hilft mir und werde ich machen.

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