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paradox82

Beihilfe nach BBhV

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paradox82
· bearbeitet von paradox82

Ich habe bisher keinen Faden für einen Austausch über Beihilfe nach BBhV gefunden. Deswegen fange ich hier an:

 

Die Kinderärztin hat eine in der Apotheke zu mischende Salbe für die Haut mit den Inhaltsstoffen Hydrophobe DAC Basiscreme mit 10 % Nachtkerzensamenöl ad 100,0 verschrieben. Kosten: 20,75 Euro. Wird wohl noch mehrmals anfallen dieser Posten.

 

Beihilfe zahlt nicht, da Aufwendungen für Nichtarzneimittel nicht beihilfefähig seien (§ 22 Abs. 1 Nr. 1 BBhV).

 

Ist eine solche in der Apotheke zu mischende Salbe wirklich keine Arznei im Sinne des Gesetzes? Wie erkennt man so etwas als Laie? PKV hat problemlos gezahlt.

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chocobo
· bearbeitet von chocobo

Das erkennt man z.B. an diesem Dokument. :)

https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/DLZ/Informationsschriften/Beihilfe/arzneimittel_beihilfefaehigkeit.pdf?__blob=publicationFile&v=25

 

Deshalb empfiehlt es sich bei seiner Restkostenversicherung auch einen Ergänzungstarif zu versichern. Platt gesagt zahlt der alles was die PKV vom Grundsatz zahlt, aber die Beihilfe nicht.

 

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paradox82
vor 9 Stunden schrieb chocobo:

Das erkennt man z.B. an diesem Dokument. :)

https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/DLZ/Informationsschriften/Beihilfe/arzneimittel_beihilfefaehigkeit.pdf?__blob=publicationFile&v=25

 

Deshalb empfiehlt es sich bei seiner Restkostenversicherung auch einen Ergänzungstarif zu versichern. Platt gesagt zahlt der alles was die PKV vom Grundsatz zahlt, aber die Beihilfe nicht.

 

Danke. Einen solchen Ergänzungstarif habe ich tatsächlich, sodass die Restkosten vermutlich von der PKV erstattet werden.

 

Für den konkreten Fall sehe ich in dem von dir verlinkten Fall den Grundatz, dass Nichtarzneimittel nicht beihilfefähig sind. Aber wieso ist diese vom Arzt verschriebene und in der Apotheke gemischte Salbei kein Arzneimittel?

 

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TheMarl

Weil, ganz pauschal gesagt, die Beihilfe nix bezahlt, was nicht verschreibungspflichtig ist. 

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Alter

Interessantes Thema. Mein PKV-Vertrag sieht vor, dass nur Arzneimittel bezahlt werden, die gemäß Stand der Forschung auch wirksam sind.

 

Meine Frau kam dann mal mit einem Tee an, den die Apotheke zusammengemischt hatte gegen den trockenen Husten bei unserem Sohn.

 

Mir war gleich klar dass die PKV das nicht zahlt. Beihilfe auch nicht.

 

Ich finde das auch ok. Mich graust es wieviel die GKV für esoterischen Schwachfug zahlt.

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odensee
vor 17 Minuten schrieb Alter:

Ich finde das auch ok. Mich graust es wieviel die GKV für esoterischen Schwachfug zahlt.

Ist das so? Ich muss eine Reihe von Medikamenten selber zahlen (kein "esoterischer Schwachfug") und Hustentee bezahlt "meine" GKV auch nicht.

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Alter

Es gibt GKV die z.B. klar mit Homöopathie werben. 

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Alter

Schon klar. Das kostet aber dann halt Aufpreis. Wer esoterischen Kram bezahlt bekommen will, der soll dafür extra zahlen.

Die GKV sollte sich auf wissenschaftlich fundierte Medizin beschränken.

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TheMarl

Das ist in der PKV auch in den Standardtarifen drin. Bei der Debeka beispielsweise "4. Heilpraktiker Der Versicherer erstattet Aufwendungen für Leistungen durch Heilpraktiker." 

 

Wird nicht weiter eingegrenzt. 

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Alter

Ah okay. Interessant. Meiner nicht. Da ich von diesem Berufsstand nichts halte, macht mir das nichts aus. 

Anderen ist das wichtig...okay.

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paradox82

Es geht um eine Vorsorgeuntersuchung von Kindern beim Augenarzt:

 

Beihilfestelle (Bund) lehnt die Übernahme von Ziffer 1259a Infrarot-Photoskiaskopie ab, da die analog bewertete Leistung Bestandteil einer anderen bereits in das Gebührenverzeichnis aufgenommenen Leistung sei. 
 

Beihilfestelle der Gattin (auch Bund) hat nach Ziffer 1259a gezahlt.


PKV auch. 
 

Wegen 30 Euro erhebe ich keine Klage. Aber irgendwie unverständlich. 

 

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gebe_nix
· bearbeitet von gebe_nix

Nach meinem Eindruck orientiert sich die Beihilfe eng an den Regeln der GKV. Dort wird die unter 1259a abgerechnete Untersuchung wohl auch nicht bezahlt. Der einen Beihilfestelle ist es vielleicht einfach durchgerutscht.

 

Statt Klage würde ich vielleicht einfach mal höflich nachfragen. 

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paradox82
vor 30 Minuten von gebe_nix:

Statt Klage würde ich vielleicht einfach mal höflich nachfragen.

Hatte ich gemacht, im Wege eines höflich aufgesetzten Widerspruchs, den ich nach der obigen Erklärung dann zurückgenommen habe. Das war jetzt quasi der Bericht dazu.

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