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howhardgerrard87

Verlustrechnungstopf am Beispiel erklärt

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howhardgerrard87
· bearbeitet von howhardgerrard87

Hallo,

 

mal eine Frage bzgl. des Verechnungstopfs.

Ich habe für dieses Jahr bisher knapp 2500€ KapSt gezahlt. Zurzeit stehe ich mit einer Aktie ordentlich im Minus (-5000€)

Wenn ich dieses Aktien verkaufen würde, erhalte ich dann meine KapSt 2500€ vollständig zurück?

 

Ich blicke bei der Verrechnung nicht ganz durch :(

 

Vielen Dank!

 

beispiel.PNG

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ChrisKI

-5000 heißt, dass Du 5000 Gewinn nicht versteuern musst, also im Endeffekt ca. 1250 Steuern "sparen" würdest. 

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howhardgerrard87

mmmh sparen bedeutet erhalten?

Verkaufe mit -5000 und erhalte davon 25% ?

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ChrisKI

Ne, das musst Du Dir dann über die Steuererklärung wiederholen. 

Wenn die Transaktionen andersrum, also zuerst mit Verlust verkaufen und dann mit Gewinn verkaufen, gewesen wären, dann wäre das direkt verrechnet worden. 

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howhardgerrard87

aber ich hatte schon einmal eine Aktie mit Verlust verkauft und da Geld zurückerhalten.

Die Aktie ich verkaufen möchte habe ich dieses Jahr schön öfter getradet (jeweils mit Gewinn verkauft).

 

 

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domkapitular
· bearbeitet von domkapitular

Nach dem Aktienverkauf macht die Bank irgendwann - spätestens zum Jahresende- eine Verlustverrechnung mit Steuererstattung. In der Steuererklärung muss das also nicht angegeben werden.

Die Gewinne aus Aktiengeschäften und damit die Steuer halbieren sich ja etwa - Erstattung also etwa die Hälfte der gezahlten Steuern.

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howhardgerrard87

bisschen verwirrend für einen Anfänger...der eine sagt Steuererklärung...der andere das Gegenteil.

Zur Berechnung:

 

-5000 * 0,25 = 1250€, diese bekomme ich aber nur weil ich bereits über 2500€ steuern gezahlt habe?

Oder hätte ich diese 1250 € auch so bekommen wenn ich noch keine Steuern erwirtschaftet habe?

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multivitamin
Am ‎16‎.‎10‎.‎2018 um 18:36 schrieb howhardgerrard87:

 

-5000 * 0,25 = 1250€, diese bekomme ich aber nur weil ich bereits über 2500€ steuern gezahlt habe?

Oder hätte ich diese 1250 € auch so bekommen wenn ich noch keine Steuern erwirtschaftet habe?

 

Der Broker wird, wenn der Stand vor dem Verlustgeschäft Ertrag 10.000, Steuer 2.500 war, irgendwann vor Erstellen der Steuerbescheinigung und vor dem 31.3. des Folgejahres, die Abgeltungssteuer ausgleichen und 1250€ erstatten, und dann eine Steuerbescheinigung mit Kapitalerträge 5000 und Steuer 1250 ausstellen.

 

Hätte es vorher keine Verkäufe mit Gewinn gegeben, wäre der Verlust einfach im Verrechnungstopf gelandet und würde mit künftigen Erträgen verrechnet oder auf Antrag bescheinigt.

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