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TheMarl

Pflicht zur Unterschrift Beratungsprotokoll PKV

Empfohlene Beiträge

TheMarl
· bearbeitet von TheMarl

Hallo,

 

meine Frau ist zurzeit in Elternzeit und ihre Beihilfe (sie ist Beamtin, ich ebenfalls, sie ist dann beihilfeberechtigt über mich) erhöht sich. Entsprechend ist sie an ihren Debeka-Vertreter herangetreten, die KV entsprechend anzupassen. 

 

Der Vertreter hat dann einen Antrag zur Änderung ausgefertigt. Der Kontakt lief ausschließlich über E-Mail ab. Wir haben dann den Antrag zur Änderung bekommen, meine Frau hat alles unterschrieben, bis auf die 1. Seite (siehe Anhang). Ich persönlich empfinde dieses Beratungsprotokoll als sehr dürftig (und auch falsch, da wir uns eben nicht in der Wohnung getroffen haben). Der Vertreter beharrt jetzt auf eine Unterschrift links unten, da ohne diese Unterschrift die Änderung nicht vorzunehmen ist. 

 

Liegt er hier im Recht? Meiner Meinung nach nämlich nicht. Der eigentliche Antrag, auf den nachfolgenden Seiten, ist hingegen unterschrieben.

 

Danke schon mal Vorab

 

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Ramstein

Die Seite handschriftlich korrigieren, unterschreiben, direkt an Debeka schicken?

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polydeikes

Beamte sind immer wieder die Krönung der Schöpfung ... :w00t:

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TheMarl
vor 43 Minuten schrieb polydeikes:

Beamte sind immer wieder die Krönung der Schöpfung ... :w00t:

 

Danke für deine wertvolle Hilfe. 

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DrFaustus

Ich vermute!!! mal, der Dokumentationsaufwand für persönliche Beratungen ist deutlich geringer als für solche per Mail, Post oder Telefon.

Fernabsatzgesetz und Co.

Ist aber nur eine Vermutung.

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Trivialer. Der Debeka Vertreter hat ein Fixum, das er ins Verdienen bringen muss. Nun hat ihm wieder jemand Zeit gestohlen und er nichts dabei verdient. Weil er keinen Bock auf Nachschulung Sonntag früh um 07:00 Uhr hat, muss er sich rechtfertigen (siehe Verzichtserklärung am Ende des Dokuments).

 

Mit Dokumentationsnotwendigkeit hat das nichts zu tun.. Dokumentation hat keine Formerfordernis, die Dokumentation via erfolgte Mails ist völlig hinreichend. Da bedarf es keiner zusätzlichen Dokumentation und rechtlich schon gar keiner Unterschrift.

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