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boersenchris

Verluste bei (Bonus-)Zertifikaten und physischer Lieferung des Basiswertes

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boersenchris

Hallo zusammen,

 

ich möchte mich heute mit einer Frage zu (Bonus-)Zertfikaten und der steuerlichen Berücksichtigung von Verlusten hieraus bei physischer Lieferung des Basiswertes an Euch wenden. :)

 

Hintergrund: Ich habe in meinem Depot ein Bonus-Zertifikat, das in wenigen Wochen ausläuft und leider schon vor geraumer Zeit seine Barriere gerissen hat - der Bonus-Mechanismus ist also nicht mehr intakt und das Zertfikat bildet nun praktisch 1:1 die Entwicklung des Basiswertes nach (ähnlich als wenn ich die betreffende Aktie direkt im Depot hätte). Laut Unterlagen zum Zertifikat erfolgt in diesem Fall eine physische Lieferung des Basiswertes (es sei denn, der Kurs der Aktie würde am Bewertungstag über dem Cap liegen, was hier nicht der Fall sein dürfte).

 

Mit dem Zertfikat stehe ich folglich aktuell im Minus und daran wird sich in der kurzen Restlaufzeit von wenigen Wochen wohl auch nichts mehr ändern. Ich überlege mir nun, ob ich das Zertfikat kurz vor Ende noch verkaufen soll oder ob ich es auslaufen lassen soll.

 

Wichtig ist für mich nun die Frage, in welchem Topf die Verluste landen, die ich durch das Zertifikat erziele. Wenn ich das Zertfikat verkaufe, landen die Verluste logischerweise im "allgemeinen Verlusttopf". Aber was ist, wenn es auslaufen lasse und die entsprechende Aktie ins Depot eingebucht bekomme?

 

Machen wir mal ein Beispiel mit etwas vereinfachten Zahlen:

 

Gekauft wurden 70 Stück eines Bonus-Zertfikates zu je 40,00 EUR. Die Barriere wurde schon vor einiger Zeit gerissen, sodaß die Kurse von Bonus-Zertfikat und Aktie quasi identisch sind. Nehmen wir des weiteren folgende Kurse an (Transaktionskosten werden der Einfachheit halber jetzt mal nicht berücksichtigt):

 

- Zertifikat / Aktie am Bewertungstag (Mitte Dezember): 28,00 EUR
- Zertifikat / Aktie am Fälligkeitstag (ein paar Tage später): 27,00 EUR
- Aktie an einem theoretischen Verkaufstermin X irgendwann nach Einbuchung: 26,00 EUR

 

Was sind nun die steuerlichen Folgen bei einem Auslaufen des Zertfikates und physischer Lieferung des Basiswertes (im Verhältnis 1:1)?

 

Entsteht am "Umtausch"-Tag von Zertifikat zu Aktie ein Verlust im "allgemeinen Verlusttopf" (so als ob ich selbst das Zertfikat verkauft und die Aktie gekauft hätte)? Falls ja, wie hoch: 70 x (40,00 - 27,00) = 70 x 13 = 910 EUR (auf Basis des Kurses am Fälligkeitstag)? Und wenn ich die Aktie dann später zu 26,00 EUR/Aktie verkaufe, kommt dann ein Verlust im "Aktienverlusttopf" von 70 x (27,00 - 26,00) = 70 EUR hinzu?

 

Oder entsteht durch den "Umtausch" zunächst gar kein steuerlich relevanter Verlust, sondern erst beim Verkauf der Aktie - das wären dann wohl 70 x (40,00 - 26,00) = 980 EUR im "Aktienverlusttopf"?

 

Da ich zur Zeit (sowohl dieses, als wohl auch nächstes Jahr) vor allem Gewinne mit "Nicht-Aktien" (also Zertfikaten etc.) habe, wäre es für mich ja sinnvoll, wenn ich die Verluste des Zertifikates im "allgemeinen Verlusttopf" hätte und nicht im "Aktienverlusttopf"...

 

Ich bin gespannt auf Eure Meinungen zum Thema :)

 

Viele Grüße
boersenchris

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domkapitular

Hatte ich vorhin schon mal bei discountern geschrieben :

26-40 wäre also der Verlust, der nur mit Aktiengewinnen zu verrechnen wäre

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

Oder entsteht durch den "Umtausch" zunächst gar kein steuerlich relevanter Verlust, sondern erst beim Verkauf der Aktie - das wären dann wohl 70 x (40,00 - 26,00) = 980 EUR im "Aktienverlusttopf"?

Genau das.

 

Stefan

 

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MeinNameIstHase

§20 Absatz 4a Satz 3 EStG regelt  ...

Kann der Inhaber eines Zertifikats die Lieferung eines Wertpapiers verlangen, der Emittent (anstelle von Geld) ein Wertpapier andienen und wird davon Gebrauch gemacht, dann gelten die Anschaffungskosten des Zertifikats 

a) als Veräußerungspreis des Zertifikats (Kauf/Verkauf des Zertifikats ist netto also ein Nullgeschäft) UND

b) als AK des Wertpapiers, das geliefert wird. (Falls bei Lieferung weitere Beträge fällig sind, gehören die ebenfalls zu den AK des zu liefernden Wertpapiers) 

 

Zeitpunkt der Anschaffung ist der Moment, wo für beide Vertragsparteien eine unbedingte Verpflichtung besteht, das Geschäft so auszuführen/abzuwickeln (sprich Eintritt der Bedingung bzw. Geltendmachung des Rechts auf Lieferung durch Zertifikat-Inhaber bzw. Andiendung durch Emittent. (Könnte eine Rolle spielen, wenn die FiFo-Regel relevant wird.)

 

Im Grunde folgt das der Logik eines "Vertrags unter aufschiebender Bedingung" (158 Absatz 1 BGB):

Wird ein Rechtsgeschäft unter einer aufschiebenden Bedingung vorgenommen, so tritt die von der Bedingung abhängig gemachte Wirkung (erst) mit dem Eintritt der Bedingung ein.

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boersenchris
· bearbeitet von boersenchris

Hallo zusammen,

 

vielen herzlichen Dank für Eure Antworten!  :)

 

MeinNameIstHase hat netterweise auch direkt die dazugehörige Rechtsgrundlage genannt. Der Originaltext im §20 EStG ist da ja ziemlich unübersichtlich und auch etwas verschwurbelt; in der hier im Thread geposteten Form ist die Thematik gleich viel verständlicher... B-)

 

Bei dieser gesetzlichen Regelung ist es sinnvoll, sich vor dem Auslaufen eines Zertfikates mal in Ruhe zu überlegen, welche Entscheidung (kurz vor Schluß noch verkaufen oder einfach auslaufen lassen) für die jeweilige individuelle Situation die bessere ist...

 

Viele Grüße

boersenchris

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MeinNameIstHase

Vermutlich sind die vertraglichen Bestimmungen des Zertifikats komplizierter als das Steuergesetz in diesem Fall. 

... zumindest in diesem Fall ... :D

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