Zum Inhalt springen
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  
BlackCatzchen

Aufbewahrungsfristen Altverträge

Empfohlene Beiträge

BlackCatzchen

Hallo zusammen,

 

beim alljährlichen Ausmisten zum Jahresabschluss fielen mir meine ehemaligen Jugendsünden bei der DVAG in die Hände, genauer gesagt ein Bausparvertrag (gekündigt und ausgezahlt ohne Darlehen), eine Riester-Versicherung (stillgelegt) und eine BU (ebenfalls gekündigt und ausgezahlt).

Wenn ich richtig informiert bin, gibt es für Privatleute keine Aufbewahrungsfristen, ist das soweit richtig?

Was ist mit dem Bausparvertrag und der BU? Ich hätte jetzt die Kündigungsunterlagen aufgehoben und den eigentlichen Vertrag+sonstige Unterlagen geschreddert, spricht da irgendwas dagegen?

Die Vertragsunterlagen zum Riester werde ich natürlich behalten, da mir daraus noch Ansprüche zustehen. 

 

Liebe Grüße und danke für Ratschläge

 

BlackCatzchen

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
polydeikes

Von noch existierenden Lebensversicherungen (Riester zählt dazu) die Police aufbewahren, sonst brauchst du effektiv nichts aufbewahren.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
John Silver

Grundsätzlich hat Polydeikes recht.

Die Frage ist aber, wofür Du gewisse Unterlagen vielleicht später einmal brauchen kannst.

-Wenn Du beispielhaft Unterlagen hast um ggf. später Dein Rentenkonto zu klären, ist das i.d.R. einfacher.

-Oder ich hatte mal jemanden getroffen, der nach Jahrzehnten im Keller seine alten Kontounterlagen gesucht hat, um bei der Scheidung nachweisen zu können.

welcher Teil seines Vermögens in die Ehe eingebracht wurde.

Das sind jetzt vielleicht nicht die gängigen Fälle, Du solltest aber bei der Entsorgung von Unterlagen so etwas im Hinterkopf behalten.

Oder die Sachen zumindest digitalisieren (scannen). Ist natürlich auch nicht 100% sicher, aber besser als nichts und ein praktikabler Mittelweg. 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
BlackCatzchen

Erstmal danke für die Antworten, das hilft mir schonmal weiter und deckt sich dann mit meinen Erwartungen.

 

vor 7 Stunden schrieb John Silver:

Grundsätzlich hat Polydeikes recht.

Die Frage ist aber, wofür Du gewisse Unterlagen vielleicht später einmal brauchen kannst.

-Wenn Du beispielhaft Unterlagen hast um ggf. später Dein Rentenkonto zu klären, ist das i.d.R. einfacher.

-Oder ich hatte mal jemanden getroffen, der nach Jahrzehnten im Keller seine alten Kontounterlagen gesucht hat, um bei der Scheidung nachweisen zu können.

welcher Teil seines Vermögens in die Ehe eingebracht wurde.

Das hatte ich auch schon überlegt, aber Rentenansprüche bestehen aus beiden Policen nicht und für den Heirats-/Scheidungsfall hab ich meine Kontoauszüge digital.

Hauptüüberlegung für Piolicen war ja:

Gibt es in Zukunft Ansprüche gegenüber dem Versicherer? -> Nein -> Tonne

Gibt es in Zukunft Ansprüche gegenüber dem Versicherer? -> Ja -> aufbewahren.

 

Danke und liebe Grüße

 

BlackCatzchen

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  

×
×
  • Neu erstellen...