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Thomas_384

Private Pflegeversicherung - Sinnhaftigkeit bei vorhandener BU und EU Absicherung?

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Thomas_384
· bearbeitet von Thomas_384

Hallo zusammen,

 

bin wieder dabei meine Risikovorsorge zu prüfen. Dabei kam auch (abermals) das Thema private Pflegeversicherung auf den Tisch. Ein Thema das ja auch hier im Forum immer wieder mit verschiedensten Meinungen diskutiert wird.

Bin momentan 37 Jahre alt - zur Debatte steht ein Pflegetagegeld. Kinder (momentan) noch nicht vorhanden.

 

Je mehr ich mich einlese, desto mehr frage ich mich aber bzgl. der Sinnhaftigkeit eines Pflegetagegeldes, wenn schon höhere Beträge innerhalb einer EU und BU Versicherung abgesichert sind.

Sprich: Leisten EU und BU typischerweise wenn man zum Pflegefall wird? Oder gibts da keinen nennenswerten Zusammenhang?

 

Beispielhaft mal folgende Absicherung, Männlich, 35 Jahre:

- Private BU - Schicht 3: 3.000 Euro / Monat

- Erwerbsunfähigkeitsversicherung (bei voller und halber EU gemäß RV) - Schicht 2 über BAV: 4.000 Euro / Monat

- Anspruch aus gesetzlicher RV (bei voller EU) - 1.500 Euro /Monat 

- Rentenanspruch geseztliche RV (Bei Stop der Einzahlung mit 35): 1.300 Euro/Monat

- Rentenanspruch aus BaV (Bei Stop der Einzahlung mit 35) - Schicht 2: 3.700 Euro / Monat

 

Angenommen man würde mit 35 pflegebedürftig und hat die o.g. Versicherungen:

- Kann man davon ausgehen, dass bei den "relevanten" Pflegegraden die o.g. Versicherungen für EU (4.000 / Monat) und BU (3.000 / Monat) auch leisten?

- Ich habe mir einige vollstationäre Pflegeheime in verschiedenen Regionen in Deutschland angeschaut (Polydeikes hatte vor einiger Zeit hier mal eine sehr gute Website gepostet). Der Gap zwischen gesetzlicher Pflege und privater Zuzahlung könnte mit den o.g. Beträgen auf jeden Fall geschlossen werden.

- Schlecht schaut es natürlich aus, wenn man pflegebedürftig wird und die o.g. Versicherungen nicht leisten... (und damit das Pflegetagegeld wieder interessanter wird)

 

Vieleicht eine etwas doofe Frage.

Mir geht es hauptsächlich darum zu verstehen ob eine private Pflegeversicherung "Sinn macht", wenn im Bereich der Arbeitskraftsabsicherung bzw. Rentenansprüche schon "etwas" vorhanden ist.

 

Würde mich sehr über eure Meinung freuen, bzw. wenn Ihr mir bzgl. des "Denkvorgangs" etwas auf die Sprünge helfen könntet.

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CHX
vor 1 Stunde schrieb Thomas_384:

Polydeikes hatte vor einiger Zeit hier mal eine sehr gute Website gepostet ...

 

Moin,

welche Website war das?

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ohnePeil

Hallo Thomas_384,

 

die BU zahlt aber nur bis zu einem bestimmten Alter. Wie ist das bei der Pflegeversicherung?

 

Gruß

ohnePeil

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chirlu
Am 22.12.2018 um 05:27 schrieb Thomas_384:

Leisten EU und BU typischerweise wenn man zum Pflegefall wird? Oder gibts da keinen nennenswerten Zusammenhang?

 

Einen Zusammenhang gibt es schon (wenn du dauerhaft im Koma liegst, bist du pflegebedürftig und kannst auch nicht arbeiten), aber er ist nicht „sicher“.

 

Beispielsweise war Stephen Hawking jahrzehntelang schwer pflegebedürftig, zugleich aber als Wissenschaftler und Buchautor sehr aktiv. Eine eventuelle BU-Rente wäre sicherlich spätestens an der konkreten Verweisung gescheitert. Das ist nun ein spezieller Fall, aber es gibt z.B. reichlich Leute mit hoher Querschnittslähmung (Arme betroffen), die mit Hilfe einer Assistenz Denkberufe ausfüllen.

 

Andererseits kann etwa jemand, der an einem chronischen Erschöpfungssyndrom leidet, je nach Schwere vielleicht nicht mehr arbeiten, sich aber noch selbst waschen und anziehen usw.

 

Wie @ohnePeil schon sagte, haben Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherungen ein Endalter, im Gegensatz zu Pflegeversicherungen. (Für die gesetzliche Erwerbsminderungsrente gilt das nicht, bzw. sie geht in eine Altersrente mindestens in der Höhe der bisherigen Erwerbsminderungsrente über. Daher wundern mich deine Zahlen hier.) Gegebenenfalls müßten also die Zahlungen aus der BU/EU auch dafür reichen, die Kosten der Pflege im Alter anzusparen.

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Peter Wolnitza
vor 23 Stunden schrieb chirlu:

 

Einen Zusammenhang gibt es schon (wenn du dauerhaft im Koma liegst, bist du pflegebedürftig und kannst auch nicht arbeiten), aber er ist nicht „sicher“.

 

Beispielsweise war Stephen Hawking jahrzehntelang schwer pflegebedürftig, zugleich aber als Wissenschaftler und Buchautor sehr aktiv. Eine eventuelle BU-Rente wäre sicherlich spätestens an der konkreten Verweisung gescheitert. Das ist nun ein spezieller Fall, aber es gibt z.B. reichlich Leute mit hoher Querschnittslähmung (Arme betroffen), die mit Hilfe einer Assistenz Denkberufe ausfüllen.

 

Andererseits kann etwa jemand, der an einem chronischen Erschöpfungssyndrom leidet, je nach Schwere vielleicht nicht mehr arbeiten, sich aber noch selbst waschen und anziehen usw.

 

Wie @ohnePeil schon sagte, haben Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherungen ein Endalter, im Gegensatz zu Pflegeversicherungen. (Für die gesetzliche Erwerbsminderungsrente gilt das nicht, bzw. sie geht in eine Altersrente mindestens in der Höhe der bisherigen Erwerbsminderungsrente über. Daher wundern mich deine Zahlen hier.) Gegebenenfalls müßten also die Zahlungen aus der BU/EU auch dafür reichen, die Kosten der Pflege im Alter anzusparen.

Weil, Weihnachten ist, sage ich es freundlich: Erstmal die Vertragsbedingungen lesen, dann nochmal drüber nachdenken, dann das Posting korrigieren. Ist nämlich in weiten Teilen Unsinn. 

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Thomas_384
· bearbeitet von Thomas_384
Am 22.12.2018 um 07:16 schrieb CHX:

 

Moin,

welche Website war das?

 

Hole den nochmal raus, da die Frage nie beantwortet wurde, vielleicht für andere interessant.

 

Ich hatte folgendes als Bookmark gesetzt:

http://www.pflegetagegeldversicherung.com/

(wird wohl nicht mehr richtig aktualisiert) und diese hier:

https://www.pflegeplan.de/pflegeplan.php#

 

Habe die letzten Tage nochmal einige Threads hier im Forum dazu gelesen. Leider ist das Thema recht "verstreut" aber auf jeden Fall jede Menge wissen dokumentiert (insbesondere die Relevanz von Gedankengängen alá will ich zu Hause oder im Heim sein und ein paar der relevanten Stellschrauben). Also wenn sich jemand die Mühe macht und mal 8 Stunden sucht und liest hat er schonmal einen nicht allzu schlechten Background.

 

Bei mir wirds jetzt wohl auf ein Pflegetagegeld über 30-40 Euro bei der Allianz hinauslaufen für 35 Euro im Monat mit einer Erhöhung der ambulanten Leistung gegenüber dem Basistarif.

Fand gut, dass bei Stationär ab Stufe 2 voll gezahlt wird und bei Ambulant mit der Erhöhungsoption ab 2 auch schon "etwas mehr".

Ein Negativpunkt ist hier wohl, dass

- Die Beitragsbefreiung erst ab Pflegestufe 5 ist - ehrlich gesagt erschließt sich mir noch nicht, wieso diese Beitragsbefreiung so kritisch ist (OK, klar - "frisst" natürlich vom Auszahlungsbetrag)

- Das die Dynamik mit kurz vor 70 aufhört (zumindest wird auch beim Leistungsfall davor weiter dynamisiert)

 

Die Gesundheitsfragen sind auch recht kurz.

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Peter Wolnitza

Nur kurz, aus eigener, leidvoller Erfahrung in der Verwandschaft:
Unbedingt drauf achten, dass auch während eines stationären Aufenthaltes im Krankenhaus die Pflegeleistung weiter gezahlt wird. 

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Thomas_384
· bearbeitet von Thomas_384

Vielen Dank.

 

Die Weiterzahlung im Krankenhaus / bei Reha ist bei dem gewählten Allianz Tarif (PZTB03 + PZTA03 plus) nur bis zur ambulanten Pflegehöhe möglich.

 

Bei 1.200 € Auszahlung pro Monat bei PG2 bis PG5 stationär, würde die Zahlung im Krankenhaus dann mit der momentanen Tarifkombination (für 35 Euro Beitrag im Monat) so ausschauen, gemäß Staffelung bei Ambulant:

  • PG 5: 1.200
  • PG 4: 1.080
  • PG 3:    900
  • PG 2:    780
  • PG 1:    240

 

Für 45 Euro Beitrag (also 10 Euro mehr) im Monat gäbe es die Option die obige Ambulant Staffelung für PG 2-5 auch auf 1.200 "hochzuschrauben" (und die Lücke für den Krankenhausaufenthalt auch entsprechend kleiner werden). Der Tarif nennt sich dann PZTB03 + PZTA03 max.

 

Hmm.... jetzt ist die Frage ob die 35 / Monat Beitrag Variante reicht oder ob man hier an der falschen Stelle spart und lieber auf den vollen ambulanten Satz für PG2-5 geht.

 

Ehrlich gesagt..... ich weiß es nicht.

 

 

 

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Peter Wolnitza

Das Problem ist ein anderes - kurze Schilderung dessen, was bei uns passiert ist, leider war ich aufgrund ca. 400km Entfernung nicht in den Vorgang eingebunden...

Schwiegervater (80) - Pflegefall stat.  - mit Mühe und einen Not Pflegeplatz in der Nähe ergattert - Zusatz Kosten ca. 2k pro Monat, Pflegeversicherer zahlt 1800.-  - nach drei Monaten Aufenthalt im Pflegeheim kommt Opa zur stat. Behandlung ins Krankenhaus - wird vom Pflegeheim dem Pflegeversicherer angezeigt - der stellt Zahlungen ein - Oma kümmert sich nicht um Mahnungen (der Opa liegt ja schliesslich im Krankenhaus) -  als Opa dann nach knapp 4 Monaten die Klinik wider Erwarten nochmal verlässt, ist der Pflegeplatz weg - Opa darf dann die letzten 2 Lebensmonat in einem Heim ca. 90 km entfernt von zuhause verbringen. Könnte man jetzt sagen, dass es ihn nicht mehr so arg gestört hat, aber für Oma war es die Hölle.

Also: Drauf achten - es geht nicht um die Pflegeleistung stationär, sondern darum, dass die Pflegeleistung auch bei einem Krankenhausaufenthalt geleistet wird!!

 

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Thomas_384
· bearbeitet von Thomas_384

Vielen Dank, dass das Beispiel geteilt wird - ich weiß es sehr zu schätzen. Ich hoffe Oma geht es zumindest den Umständen entsprechend gut.

 

Ich habe mich oben glaube ich recht missverständlich ausgdrückt. Ich probiers mal anders.

 

Bei dem von mir momentan ausgewählten o.g. Tarif, wird die Pflegeleistung auch bei einem Krankenhausaufenthalt erbracht ABER nur nach der ambulanten Staffel (und nicht nach der stationären). Der Tarif leistet unterschiedlich in stationär und ambulant.

 

Besipiel PG3, Person ist im Heim, also Leistung nach Stationärer Pflege:

  • 1.200 Euro Leistung

 

--> Dann ins Krankenhaus --> Leistung aus privater Pflege nur noch:

  • 900 Euro (nach ambulanter Leistungsstaffelung)

 

--> Lücke von 300 Euro obwohl Pflegeplatz stationär ja weiter bezahlt werden muss, d.h. die 300 Euro "Lücke" müssten "irgendwo anders" her kommen....

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