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herbert00

Überzahlung bei klassischem Riester Vertrag erlaubt?

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herbert00

Hallo zusammen,

 

ich habe eine klassische Riester Rente bei der cosmos direkt und wollte fragen ob ich mehr als den Mindesteigenbetrag von 2100€ pro Jahr einzahlen kann?

Das Wort "Mindesteigenbetrag" gibt ja eigentlich schon die Antwort, sonst hieße es ja "Maximaleigenbetrag".

Cosmosdirect hat mir mitgeteilt, dass eine Überzahlung nicht möglich sei, jedoch ohne weitere Begründung.

 

Kann mir jemand weiterhelfen?


Danke und Gruß

Herbert

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Rubberduck
vor 7 Minuten schrieb herbert00:

Das Wort "Mindesteigenbetrag" gibt ja eigentlich schon die Antwort, sonst hieße es ja "Maximaleigenbetrag".

 

Mindesteigenbetrag bezieht sich aber nicht auf die 2100, sondern auf 4% vom Einkommen.

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herbert00

Kann man also nicht mehr als 4% vom Einkommen einzahlen?

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paradox82
· bearbeitet von paradox82
vor 5 Stunden schrieb herbert00:

Hallo zusammen,

 

ich habe eine klassische Riester Rente bei der cosmos direkt und wollte fragen ob ich mehr als den Mindesteigenbetrag von 2100€ pro Jahr einzahlen kann?

Das Wort "Mindesteigenbetrag" gibt ja eigentlich schon die Antwort, sonst hieße es ja "Maximaleigenbetrag".

Cosmosdirect hat mir mitgeteilt, dass eine Überzahlung nicht möglich sei, jedoch ohne weitere Begründung.

 

Kann mir jemand weiterhelfen?


Danke und Gruß

Herbert

Was sagen denn die Versicherungsbedinungen des Vertrags dazu bzw. hat der Versicher sich schrifltich oder nur mündlich geäußert?

 

Meinem Versicherer habe ich nachfolgende Frage gestellt:

 

Frage: "Ich erwäge noch im Dezember 2018 den Zahlbeitrag von derzeit 1.646 Euro p.a. auf 2.100 Euro p.a. anzuheben."

 

Antwort: "Eine Erhöhung Ihres Jahresbeitrages von 1.646 Euro auf 2.100 Euro ist leider nicht möglich. Man berücksichtigt als steuerlich geförderten Beitrag den gedeckelten Betrag von 2.100 Euro abzüglich aller Grund- und Kinderzulagen. Eine Erhöhung auf einen Betrag inklusive eines steuerlich ungeförderten Betrages ist nicht möglich."

 

Allerdings wurde auf telefonische Nachfrage mitgeteilt, dass bspw. im Falle einer weiteren Kinderzulage keine Verpflichtung zur Absenkung des eigenen Jahresbeitrages besteht. Demnach läge dann eine Summe oberhalb des steuerlich ungeförderten Betrags hinaus vor.

 

Meine Interpretation: Eine Erhöhung ist im derzeitigen Zinsumfeld nicht erwünscht. Zwingend scheint es auch wegen eines fehlenden Verweis auf die Vertragsbedinungen in meinem Fall nicht. Ich wollte diesbezüglich noch nachfragen, bin aber noch nicht dazu gekommen.

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herbert00

Die Antwort der Cosmosdirekt war: "Nein, dies ist leider nicht möglich." Ich habe nochmal nach den genauen Gründen und Vertragsgrundlage nachgehakt.

Meine Idee war es da einfach mal 5.000€ drauf zu überweisen. Mein Vertrag wird mit 2,75% verzinst, da lohnt sich das meiner Meinung nach.

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Rubberduck
· bearbeitet von Rubberduck
Gerade eben schrieb paradox82:

"Eine Erhöhung auf einen Betrag inklusive eines steuerlich ungeförderten Betrages ist nicht möglich."

 

Das ist nun IMHO Quark. Ich zahle seit Jahren 2100 Euro in meinen Riester. Allerdings nicht bei Cosmosdirekt.

 

 

Gerade eben schrieb paradox82:

Meine Interpretation: Eine Erhöhung ist im derzeitigen Zinsumfeld nicht erwünscht. 

 

Vermutlich.

 

 

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paradox82
Gerade eben schrieb Rubberduck:

 

Das ist nun IHMO Quark. Ich zahle seit Jahren 2100 Euro in meinen Riester. Allerdings nicht bei Cosmosdirekt.

 

 

Meine Antwort bezog sich nicht auf Cosmos, sondern auf den Riestermeister der HanseMerkur (ehemals HanseMerkur24).

 

Du zahlst also 2.100 Euro und bekommst jedenfalls noch 154 Euro Zulage?

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Rubberduck
Gerade eben schrieb paradox82:

Du zahlst also 2.100 Euro und bekommst jedenfalls noch 154 Euro Zulage?

 

Genau so. 

 

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herbert00

so richtig schlauer bin ich noch nicht. Ist es möglich mehr Geld einzuzahlen? Oder ist das abhängig vom Anbieter?

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Manticore
· bearbeitet von Manticore

Also eine gesetzliche Regelung, nach der mehr als 2100 € verboten sind gibt es nicht. Du müsstest in dein Vertragswerk schauen, steht da nichts, dürfte es möglich sein, aber eben nicht gewünscht.

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Rubberduck

Steuerlich geltend können aber maximal die 2100 gemacht werden. Ebenso beschränkt sich der Schutz vor HartzIV und Insolvenz darauf.

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Bolanger

ich möchte diesen Thread nochmal hochholen. Was passiert denn dann in den Rentenbezugsphase, wenn man Beträge eingezahlt hat, die man nicht mehr von der Steuer absetzen konnte? Erhält man den darauf entfallenden Rentenbetrag dann steuerfrei?

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Edved
vor 14 Minuten von Bolanger:

ich möchte diesen Thread nochmal hochholen. Was passiert denn dann in den Rentenbezugsphase, wenn man Beträge eingezahlt hat, die man nicht mehr von der Steuer absetzen konnte? Erhält man den darauf entfallenden Rentenbetrag dann steuerfrei?

Siehe hier (Google Suche, 2 Minuten):

https://www.fondsvermittlung24.de/riester-rente-ueberzahlung.html

 

 

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