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seby93

Einzahlungen in das Versorgungswerk der Psychotherapeuten

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seby93
· bearbeitet von seby93

Guten Tag,

 

ich habe mir in den letzten Tagen zusammen mit meiner Mutter Gedanken über ihre Einzahlungen in das Versorgungswerk der Psychotherapeuten Nordrhein-Westfalen gemacht. 

 

Sie hat nämlich aufgrund ihres Alters von 63 Jahren die Möglichkeit entweder die Einzahlungen des Regelbeitrags (ca. 630€/Monat) fortzusetzen. Alternativ kann sie aber wohl auch jetzt die Rente des Versorgungswerks beantragen (sehr gering, ca. 30€/Monat da sie bisher nur Berufseinsteiger Beiträge gezahlt hat) und so die weitere Beitragspflicht umgehen.

 

Nun möchte ich euch gerne um eine Einschätzung bitten, ob meine/unsere Annahmen so korrekt sind. 

 

Dazu noch ein paar Infos:

- Meine Mutter war immer und ist auch jetzt in der GKV 

- Neben der Mini Rente aus dem Versorgungswerk bestehen Ansprüche auf eine gesetzliche Rente von ca. 250€/Monat

- Meine Mutter kommt auf > 5 Beitragsjahre in der GRV. Somit muss sie als Rentnerin  den vollen GKV-Beitrag nur auf die Rente des Versorgungswerks bezahlen, nicht aber auf andere Einkünfte. Korrekt?

- Mein Vater ist bereits Rentner und mit den Ansprüchen aus GRV und Betriebsrente besteht ein Einkommen das für beide gut ausreichend ist. Mit der Hinterbliebenenversorgung ist auch im Todesfall meines Vaters eine ausreichende Versorgung meiner Mutter sichergestellt

 

Nach erster Recherche denken wir spricht für weitere Einzahlungen:

- die steuerliche Absetzbarkeit der Vorsorgeleistungen und die Verschiebung der Steuerlast ins Rentenalter. Das Einkommen meiner Eltern wird dann deutlich geringer sein, folglich wäre das attraktiv

 

Dagegen spricht aber aus unserer Sicht:

- meine Mutter spart durch die Einzahlungen jetzt keine Sozialversicherungsbeiträge, muss diese aber später auf die Rente zahlen 

- durch die gesetzliche Rente und eine Betriebsrente meines Vaters besteht ein monatliches Einkommen, das für meine Eltern gut ausreichend ist. Auch im Todesfall meines Vaters wäre die Hinterbliebenversorgung vollkommen ausreichend

 

Meine Mutter tendiert somit dazu die Mini Rente des Versorgungswerks jetzt zu beantragen, weiter zu arbeiten und das Geld lieber auf einen verzinsten Sparplan einzuzahlen.

 

Wir sind uns aber unsicher. Wie schätzt ihr die Situation ein? Sind unsere Annahmen / Gedankengänge soweit korrekt? Übersehen wir etwas?

 

Vielen Dank für eure Einschätzung!

 

LG Sebastian

 

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Soweit korrekt, mit bestehender GRV Rente folgt hier die Pflichtversicherung in der KVdR. Ebenfalls korrekt, VW Rentenzahlungen werden anders als in der GRV nicht bezuschusst. Dafür sind die Anwartschaften idR höher als in der GRV, die Zuschüsse gedanklich in der Rente eingerechnet. Die Rechnung sollte also via gedanklichem Rentenfaktor nach GKV Abzug aufgestellt werden. Es würde mich eher wundern, wenn sich das für einen heute gesunden 63jährigen Menschen nicht lohnt.

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seby93
· bearbeitet von seby93

Vielen herzlichen Dank für deine Antwort und Einschätzung @polydeikes 

 

Ich habe mal versucht, das nachzurechnen:

Aktuell stehen einer Anwartschaft von 33,-€ Beiträge von 6,420.02€ gegenüber. Ich komme damit auf einen Rentenfaktor von 51.4 vor GKV bzw. 43.7 nach GKV. Ist meine Rechnung so nachvollziehbar bzw. korrekt?

 

Da mir das Gefühl fehlt, ist der Faktor nach GKV noch als gut einzustufen? 

 

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polydeikes

Privat findest du Stand heute keine harten GRF ü27 (und brauchst 27,8 um ne biologisch realistische Chance auf Amortisation zu haben) ... insofern in der heutigen Zeit, selbstverständlich ist das gut.

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Shong09
· bearbeitet von Shong09

Kann ich mich dem Vorredner nur anschließen. 

Am 16.1.2019 um 07:41 schrieb seby93:

 

Sie hat nämlich aufgrund ihres Alters von 63 Jahren die Möglichkeit entweder die Einzahlungen des Regelbeitrags (ca. 630€/Monat) fortzusetzen. Alternativ kann sie aber wohl auch jetzt die Rente des Versorgungswerks beantragen (sehr gering, ca. 30€/Monat da sie bisher nur Berufseinsteiger Beiträge gezahlt hat) und so die weitere Beitragspflicht umgehen.

die 7500€ sind dann aber ne andere Hausnummer. Zur Beurteilung müsste man wissen, inwiefern in der VW die Anwartschaften berechnet werden. D.h. ob Proportionalität zu den Einzahlungen/Auszahlungen herrscht oder anders gerechnet wird. 

 

Abgesehen davon würde ich es evtl. eher davon abhängig machen, da der Rentenbedarf in beiden Fällen sehr gut gedeckt zu sein scheint, inwieweit das Geld jetzt Vorteile bringt. Geld an Kinder weitergeben oder Kredit tilgen oder Sonstiges. Wenn zu viel da ist/man nicht weiss wohin damit und nur aufm Konto rumliegt, dann nix wie rein damit

 

Wenn ihr noch länger ansparen wollt, behaltet die ungefähre Höhe im Blick, bis zu welcher die Rente steuerfrei ist. Bei Betriebsrente ca. 150€/Monat, bei VW kenn ich mich nicht aus.

Würde nur bis knapp drunter einzahlen. Ist eine Freigrenze, also komplett zu versteuern oder gar nicht => 1 € drüber führt zu deutlich weniger Rente nach Steuer

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polydeikes

Mal nen kleiner Tipp, hier geht es um Schicht 1, nicht um Schicht 2. Und selbst in Schicht 2 gibt es keine pauschale Steuerfreiheit, nur eine Geringfügigkeitsgrenze iS der Verbeitragung (die liegt "um 150").

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seby93

Sie hat sich jetzt dazu entschieden, den Regelbeitrag weiter einzuzahlen. Vielen Dank für die Einschätzungen!

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Shong09
vor 23 Stunden schrieb polydeikes:

Mal nen kleiner Tipp, hier geht es um Schicht 1, nicht um Schicht 2. Und selbst in Schicht 2 gibt es keine pauschale Steuerfreiheit, nur eine Geringfügigkeitsgrenze iS der Verbeitragung (die liegt "um 150").

Danke. Wie gesagt, bei Rente vom Versorgungswerk wusste ich s nicht. Inwieweit würdest du den Unterschied zwischen von mir empfundener Steuerfreigrenze und der eigentlichen Geringfügigkeitsgrenze iS der Verbeitragung sehen?

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Eine solche Steuerfreigrenze existiert nicht. Sollte als Unterschied reichen.

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