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McScrooge

Aufheben von Aktien-Kaufbelegen

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Basti
· bearbeitet von Basti
Rechtschreibung

Ich drucke auch alles aus und hefte es ab :-)

Bei den Anleihen wird es einfach datum aufsteigend abgelegt, bei den Aktien sind die Unterlagen nach Unternehmen einsortiert. Depotauszüge und Steuerunterlagen sind in einem extra Ordner.

 

Kostet Papier, Toner und Zeit... aber Papier ist geduldig. Meistens drucke ich es sowieso in der Praxis aus und pflege es dann zuhause in die Exceltabelle ein, wenn sich mehrere Transaktionen angesammelt haben. Zum Glück habe ich keine Sparpläne oder monatliche Dividendenzahler :-)

 

Ob man es jemals wieder braucht oder Sinn macht, wer weiß...  ich fühle mich damit wohler - das reicht für mich als Grund, mir die Arbeit einfach zu machen.

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enma

Ich speichere alle Wertpapierbelege in einer Ordnerstruktur, via Boxcryptor verschlüsselt (lokales Konto, d.h. den Schlüssel habe nur ich) in der Dropbox. Nicht nur "für alle Fälle", sondern weil ich so auch schneller mal was nachschauen kann.

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dimido

Aus meiner Sicht hat die Aufbewahrung stark an Bedeutung gewonnen, seit 2009 der Einstandspreis gemäß FIFO herangezogen werden muss. Ebenso wie die, seit neuestem, über die Jahre zu zahlende Vorabpauschale, die beim Verkauf dann auch wieder mit verrechnet werden muss. Vom Nachweiss von Vor-2009-Altbeständen ganz zu schweigen.

Gerade wenn man ein Depot mit langfristigen Positionen hat, die man über Jahre Stück für Stück angespart hat, ergibt sich dann die Notwendigkeit für die Bank, auf sehr alte Daten für den Verkauf zugreifen zu müssen.
Früher war es nach 12 Monaten steuerfrei, da bedurfte es keiner Uralt-Anschaffungsdaten.

 

Ich denke da auch an Depot-Überträge von Bank zu Bank. Die aufnehmende Bank braucht ja neben den Beständen auch die historischen Daten zu den Anschaffungskosten damit sie dann nach der Depot-Übernahme dann gemäß FIFO die Differenz ermitteln kann für die Besteuerung. Hand auf's Herz: wer hat das nach einem Depot-Übertrag jemals genau nachgeprüft, also die Histore, nicht nur die aktuellen Bestände?

Wenn's dumm läuft bemerkt man Probleme eben erst Jahre später beim Verkauf.
Würde ich jetzt von meiner Depot-Bank zu einer anderen gehen, könnte ich bei meiner aktuellen Bank lediglich die Bestandsverlaufs-Historie für knapp 2 Jahre online rückwirkend prüfen. Der Rest steckt in den Abrechnungen und das auch nur 4 Jahre im Online-Postfach-Archiv. Ich habe aber ETF-Positionen die ältere FIFO-Bestände haben.

Da will ich dann wenigstens das Original-Dokument von der Abrechnung (Order + Verrechnungskonto) haben für den Fall der Fälle. Und das Original sind in meinem Fall eben pdfs (nicht der eigene Ausdruck dieser Dateien).


Ich habe alles auf papierlos umgestellt. Es wird pro Bank getrennt in eigene Verzeichnisse gespeichert sobald was neues da ist, und ich es sowieso in PP eintrage. Also kein Extra-Aufwand.
Die Dateien haben sowieso "sprechende" Dateinamen mit Depotnummern, WKN, Datum usw., ich muss also nix umbenennen. Außerdem kann die Text-Suche in Windows auch in pdfs suchen und finden. Darüber finde ich in sekundenschnelle alle pdfs die z.b. "E.ON" als Text enthalten.

Diese Verzeichnisse sind auch ganz normal Bestandteil meines üblichen regelmäßigen Backups auf 2 externe verschlüsselte Medien von denen eins außer Haus ist. Also auch kein Extra-Aufwand.

 

Alten Bank-Papierkram habe ich vernichtet sobald älter als 6 Jahre und steuerlich oder sonstwie nicht mehr relevant.

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Maikel
· bearbeitet von Maikel

Ich bewahre auch alle Unterlagen auf, irgendwo steht noch ein Ordner mit Kaufbelegen von 1986 etc rum.

 

Aber letztlich ist so ein 32 Jahre alter Kaufbeleg doch kein Nachweis, dafür, daß die Aktien, die ich jetzt im Depot habe, diejenigen sind, die ich vor 32 Jahren gekauft hatte. Erst recht nicht, nachdem sie mehrfach in andere Depots umgezogen sind.

 

Theoretisch könnte ich die Aktien doch zwischenzeitlich verkauft haben, irgendwann wieder gekauft haben (ggf. auch als "Wash Sale"); aber diese Unterlagen inzwischen weggeworfen haben.

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Gast231208
· bearbeitet von pillendreher
vor 42 Minuten schrieb Maikel:

Ich bewahre auch alle Unterlagen auf, irgendwo steht noch ein Ordner mit Kaufbelegen von 1986 etc rum.

 

Aber letztlich ist so ein 32 Jahre alter Kaufbeleg doch kein Nachweis, dafür, daß die Aktien, die ich jetzt im Depot habe, diejenigen sind, die ich vor 32 Jahren gekauft hatte. Erst recht nicht, nachdem sie mehrfach in andere Depots umgezogen sind.

Theoretisch könnte ich die Aktien doch zwischenzeitlich verkauft haben, irgendwann wieder gekauft haben (ggf. auch als "Wash Sale"); aber diese Unterlagen inzwischen weggeworfen haben.

 

Was ich mir noch überlegen würde (ohne Ahnung davon zu haben): kann mein Speichermedium überhaupt noch nach 30-50 Jahren von einem System gelesen werden? Oder muss ich das ständig neu speichern?

Ich denke dabei an Thermopapier (Faxgeräte der 1980-1990er Jahre), Kassetten und Floppys zur Datenspeicherung (Sinclair ZX81, Commodore VC20, Programmiersprache BASIC) und Bons von aktuellen EC-Cash Geräten (Thermopapier).

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vanity

Einfach alle Kaufbelege in Stein meißeln - eine Technik, die sich seit Jahrtausenden bewährt hat, und bei der du davon ausgehen darfst, dass du auch noch in den nächsten tausend Jahren FIFO gegenüber der Finanzverwaltung nachweisen kannst.

 

Für Sicherheitsfanatiker: die Nachweissteine noch notariell beglaubigen lassen!

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Gast231208
· bearbeitet von pillendreher

Also - wenn schon, denn schon: nicht profaner Stein, sondern Aurum ;) (PS Löst dann auch noch die oft gestellte Frage: macht physisches Gold in meinem Depot Sinn? Ja - zur Datenspeicherung)

 

https://de.wikipedia.org/wiki/Voyager_Golden_Record

 Mit einer geschätzten Lebensdauer von 500 Millionen Jahren überleben meine Daten auch noch, wenn die Menschheit dann vielleicht sicher nicht mehr existiert.

 

 

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dev
· bearbeitet von dev
vor 2 Stunden schrieb Maikel:

Aber letztlich ist so ein 32 Jahre alter Kaufbeleg doch kein Nachweis, dafür, daß die Aktien, die ich jetzt im Depot habe, diejenigen sind, die ich vor 32 Jahren gekauft hatte. Erst recht nicht, nachdem sie mehrfach in andere Depots umgezogen sind.

Dann gehören die Belege der Depothistorie dazu, sollte alles leicht nachvollziehbar sein, sonst zahlt man.

 

Auch ein Grund warum mir die Targobank gefällt, hier gibt es jeden Monat ein Finanzstatus.

Alle Konten, Depots & Bewegungen des Girokontos auf A4-Blättern bzw. jetzt als PDF.

 

Fürs Depot gibt es dann noch eine jährliche Übersicht zum Jahresende.

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Bärenbulle

Was man so liest, reicht es übrigens noch nicht einmal die Kaufbelege aufzuheben. Die Bank muss Sie beglaubigen. Im Falle der Consorbank, die alle Einstandsdaten von Altbeständen bei der Systemumstellung "verschlampt" zu haben scheint, wohl unmöglich ist. Viele Kunden laufen da schon Amok. Aber nützen tut es nichts.

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dev
vor 15 Minuten schrieb Bärenbulle:

Was man so liest, reicht es übrigens noch nicht einmal die Kaufbelege aufzuheben. Die Bank muss Sie beglaubigen. Im Falle der Consorbank, die alle Einstandsdaten von Altbeständen bei der Systemumstellung "verschlampt" zu haben scheint, wohl unmöglich ist. Viele Kunden laufen da schon Amok. Aber nützen tut es nichts.

Das hört sich nicht gut an!

 

Ich kann wie schon geschrieben, monatlich mein Girokonto und später auch mein Depot nachweisen - somit alles nachvollziehbar.

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Bärenbulle
· bearbeitet von Bärenbulle
vor 7 Minuten schrieb dev:

Das hört sich nicht gut an!

 

Ich kann wie schon geschrieben, monatlich mein Girokonto und später auch mein Depot nachweisen - somit alles nachvollziehbar.

Das Problem ist vermutlich auch das man rechtlich nichts mehr machen kann, da die Bank nur eine Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren hat. Die Cortalbank hat Ihre Kunden fies über ein Jahr hingehalten und zum 1.1.2019 ist nun die Aufbewahrungsfrist verstrichen. Da hilf es als Kunde nur noch mit den Füßen abzustimmen, was ich in Kürze auch tun werde.

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Maikel
· bearbeitet von Maikel
vor 5 Stunden schrieb pillendreher:

 

Was ich mir noch überlegen würde (ohne Ahnung davon zu haben): kann mein Speichermedium überhaupt noch nach 30-50 Jahren von einem System gelesen werden? Oder muss ich das ständig neu speichern?

Ich denke dabei an Thermopapier (Faxgeräte der 1980-1990er Jahre), Kassetten und Floppys zur Datenspeicherung (Sinclair ZX81, Commodore VC20, Programmiersprache BASIC) und Bons von aktuellen EC-Cash Geräten (Thermopapier).

 

Die Kaufbelege von den Banken habe ich noch nie auf Thermo-Papier o.ä. bekommen; die pdf-Dateien landen bei mir auf einer Archiv-Festplatte; davon gibt es natürlich Backups, alle paar Jahre wird das Archiv eh auf eine neue Festplatte übertragen.

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Maikel
vor 3 Stunden schrieb dev:

Dann gehören die Belege der Depothistorie dazu, sollte alles leicht nachvollziehbar sein, sonst zahlt man.

 

Auch ein Grund warum mir die Targobank gefällt, hier gibt es jeden Monat ein Finanzstatus.

Alle Konten, Depots & Bewegungen des Girokontos auf A4-Blättern bzw. jetzt als PDF.

 

Fürs Depot gibt es dann noch eine jährliche Übersicht zum Jahresende.

 

Das fiel mir dazu auch noch ein: Ggf. braucht es also einen lückenlosen Nachweis der Kontoauszüge; dort kann man ggf. Käufe/Verkäufe nachvollziehen. Auch "normale" Kontoauszüge sind durchnummeriert, da würden also Lücken auffallen.

 

Die Depotübersicht zum Jahresende zeigt nur einen Ist-Zustand, keine Trades. Dort würde es also nicht auffallen, wenn man unterjährig ver- und gekauft hätte.

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hund555
Am 19.1.2019 um 11:30 schrieb Bärenbulle:

Im Falle der Consorbank, die alle Einstandsdaten von Altbeständen bei der Systemumstellung "verschlampt" zu haben scheint, wohl unmöglich ist. Viele Kunden laufen da schon Amok. Aber nützen tut es nichts.

Das ist ein Grund mehr für mich größere Portfolios über mehrere Broker zu streuen.

Welche Einstandkurse werden in dem Fall bei Consorsbank beim Verkaufen genommen?

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juliusjr

Altbestände von Aktien brauchts auch keine Einstandskurse.....

Bisher hab ich also noch nie gehört dass jemand seine alten Abrechnungen gebraucht hat, oder? Wie is das eigentlich bei ing-diba? Muss ing die Belege nicht 10 jahre speichern? Warum speichrn sie nicht für den kunden auch zb 10 jahre?

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Allesverwerter
vor 8 Minuten schrieb juliusjr:

Altbestände von Aktien brauchts auch keine Einstandskurse.....

Bisher hab ich also noch nie gehört dass jemand seine alten Abrechnungen gebraucht hat, oder? Wie is das eigentlich bei ing-diba? Muss ing die Belege nicht 10 jahre speichern? Warum speichrn sie nicht für den kunden auch zb 10 jahre?

Ich hatte ein Zertifikat (Altbestand, aber steuerpflichtig), bei der Fälligkeit wurden mangels Einstandskursen ordentlich Steuern abgezogen.
Für die Geltendmachung beim Finanzamt benötige ich die Kaufabrechnung.

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juliusjr

Wow.....Ok.......spricht fürs aufheben und abspeichern.......und gegen consors oder die abgebende depotbank.. . 

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Bassinus

Mittlerweile auch alles Digital aufbewahrt inklusive Backup täglich und davon extern nochmals Backup. 

 

PDF-Name: Datum, Hinweis auf Art und Aktie

Also 20190122_KAUF_BASF oder 20190115_sparplan_vanguardworld

 

Hau das ganze Zeug auch einfach nur in Ordner "Depot" und darin dann die Jahreszahlen nochmal als Ordner. 

Dem Rest vertrau ich der Bank... Sollte in 50 Jahren mal "Probleme" hinsichtlich Kaufkursen geben, werden die Ordner 2018-2067 ausgedruckt, abgeheftet und dem Finanzamt als Nachweis hingeschickt. Dann sind die erstmal beschäftigt ^^

 

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hund555

Bringen diese Belege wirklich den Nachweis? Man kann den Broker wechseln und seine Aktien übertragen, würden die Belege noch gelten?

Oder ich verschiebe meine Aktien welche ich vor 30 Jahren gekauft habe zum anderen Broker und bei diesen Broker kaufe ich genaue Anzahl der Aktien nochmal

und zeige diesen Beleg dem Finanzamt wenn es zu dem Problem kommen sollte - wie können die feststellen, dass es nicht die gleichen Aktien sind?

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Mangalica
Am 1/19/2019 um 11:21 schrieb dev:

Auch ein Grund warum mir die Targobank gefällt, hier gibt es jeden Monat ein Finanzstatus. Alle Konten, Depots & Bewegungen des Girokontos auf A4-Blättern bzw. jetzt als PDF. Fürs Depot gibt es dann noch eine jährliche Übersicht zum Jahresende.

Macht das nicht jede Bank so? Kenne ich von ING, comdirect, DKB auch nicht anders. Und eine quartalsweise Depotübersicht ist seit MiFID II ja auch Pflicht.

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Bassinus
vor 43 Minuten schrieb hund555:

Bringen diese Belege wirklich den Nachweis? Man kann den Broker wechseln und seine Aktien übertragen, würden die Belege noch gelten?

Oder ich verschiebe meine Aktien welche ich vor 30 Jahren gekauft habe zum anderen Broker und bei diesen Broker kaufe ich genaue Anzahl der Aktien nochmal

und zeige diesen Beleg dem Finanzamt wenn es zu dem Problem kommen sollte - wie können die feststellen, dass es nicht die gleichen Aktien sind?

Also im Zweifel kann das Finanzamt natürlich 10+3 Jahre zurück. Und du würdest eine Steuerhinterziehung begehen. Und wer weiß ob sich das Problem in Zukunft nicht ehh erledigt durch andere Steuergesetze, Pflichten zum Nachweis oder weil die Banken eben doch verpflichtet sind aus steuerlichen Gründen solche historischen Daten aufzuheben bzw. mit absoluter Nachweiskraft vorzutragen in nen "historischen" Kontoauszug. 

 

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dev
· bearbeitet von dev
vor 50 Minuten schrieb skrause:

Macht das nicht jede Bank so? Kenne ich von ING, comdirect, DKB auch nicht anders. Und eine quartalsweise Depotübersicht ist seit MiFID II ja auch Pflicht.

Ich habe einen monatlichen Finanzstatus für Konto & Depot seit Depoteröffnung 1996. Somit kann ich jede Transaktion nachweisen.

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Maikel
vor 4 Stunden schrieb hund555:

Bringen diese Belege wirklich den Nachweis? Man kann den Broker wechseln und seine Aktien übertragen, würden die Belege noch gelten?

Oder ich verschiebe meine Aktien welche ich vor 30 Jahren gekauft habe zum anderen Broker und bei diesen Broker kaufe ich genaue Anzahl der Aktien nochmal

und zeige diesen Beleg dem Finanzamt wenn es zu dem Problem kommen sollte - wie können die feststellen, dass es nicht die gleichen Aktien sind?

 

Das Thema hatte ich hier vor ein paar Tagen schon mal angerissen. Was du schreibst erscheint mir auch als Umgehung möglich, so daß die Kaufbelege nicht als Nachweis reichen können. Genaugenommen brauchte man dafür eine lückenlose Folge der Kontoauszüge (die sind durchnummeriert, so daß Lücken auffallen würden), so daß man anhand dieser Belege nachweisen könnte, daß man nicht zwischenzeitlich ver- und gekauft hat. Das wäre allerdings eine sehr aufwendige Prozedur.

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dev
vor 1 Stunde schrieb Maikel:

 

Das Thema hatte ich hier vor ein paar Tagen schon mal angerissen. Was du schreibst erscheint mir auch als Umgehung möglich, so daß die Kaufbelege nicht als Nachweis reichen können. Genaugenommen brauchte man dafür eine lückenlose Folge der Kontoauszüge (die sind durchnummeriert, so daß Lücken auffallen würden), so daß man anhand dieser Belege nachweisen könnte, daß man nicht zwischenzeitlich ver- und gekauft hat. Das wäre allerdings eine sehr aufwendige Prozedur.

Das kann sich aber lohnen, wenn man 5 oder 6 stellig im Plus ist - gut das ich das alles lückenlos habe.

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Wertpapiernoob
vor 8 Stunden schrieb hund555:

Bringen diese Belege wirklich den Nachweis? Man kann den Broker wechseln und seine Aktien übertragen, würden die Belege noch gelten?

Oder ich verschiebe meine Aktien welche ich vor 30 Jahren gekauft habe zum anderen Broker und bei diesen Broker kaufe ich genaue Anzahl der Aktien nochmal

und zeige diesen Beleg dem Finanzamt wenn es zu dem Problem kommen sollte - wie können die feststellen, dass es nicht die gleichen Aktien sind?

 

Aber selbst das ist doch absolut kein Problem. Dann musst halt noch die Belege der Effekten Ein- und Ausbuchung inkl. den von dir eingereichten Auftrag an der neuen Bank mitabspeichern. Aber eine Sache sollte man sich aus dieser Diskussion merken: Wenn wir in der Zukunft einmal Probleme bekommen sollten, dann wird es wirklich schwierig (aufwendig) einen Lückenlosen Nachweis zu erbringen. Sorgfältigkeit sollte die Devise sein.

 

Ich speichere alle Dokumente aus meinen Postkörben auf meiner Festplatte. Diese wird in meinen NAS mit RAID 0, als auch in einer Cloud jeweils über Boxcryptor verschlüsselt gesichert. Für einen potentiellen Einbruch ist der Heimcomputer über Veracrypt verschlüsselt. Alles sicher und nicht für dritte Zugänglich.

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