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MaxMusterMann91

Immobilien Erbe/Schenkung/Kauf - was ist empfehlenswert

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MaxMusterMann91

Hallo zusammen, 

 

bei mir bzw. meinen Schwiegereltern steht aktuell ein Thema im Raum, zu dem ich einen Rat brauche. Es geht um das (Doppel-) Haus des 85 Jährigen Großvaters. Das Haus würde, wenn es soweit ist, an meine Schwiegermutter und ihren Bruder vererbt werden. Meine Schwiegermutter will es (als Mietobjekt) behalten, ihr Bruder verkaufen - soweit ok.

Da bei uns sowieso ein Umzug in die Gegend ansteht, gibt es nun die Überlegung dass meine Schwiegereltern das Haus schon jetzt erben/kaufen/geschenkt bekommen und wir vorerst in die zweite Haushälfte einziehen (Vorteil wäre, dass unsere Miete bis zur Fertigstellung unseres Eigenheims "in der Familie" bleibt). Der Großvater soll natürlich lebenslanges Wohnrecht haben. 

 

Mit dem Bruder ist das Thema soweit geklärt, dass das Haus geschätzt werden soll und meine Schwiegereltern ihm die Hälfte des Wertes auszahlen. Die Frage ist, wie man das ganze (rechtlich möglichst sauber) gestallten kann, ohne zusätzlich zum Kaufpreis noch eine hohe Steuerzahlung leisten zu müssen.

 

Hat dazu jemand Erfahrungen und kann Tipps geben? Muss die Schätzung in einer besonderen Form erfolgen, damit der Wert bei eventuellen steuerlichen Berechnungen auch anerkannt wird?

 

Zusatzinfo: In der Leerstehenden Hälfte muss zuerst renoviert werden, was den Immobilienwert steigern wird. Daher sollen die Besitzverhältnisse schon jetzt geklärt werden.

 

Danke und viele Grüße!

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wurstwasser

Inhaltlich werde ich mich hüten, Hinweise zu diesem Thema zu geben: Wenn ihr eine solche Konstruktion vorhabt, dann investiert vorab einige Euro in einen Profi zum Thema Steuern/Recht und sprecht in der Familie über Erwartungen/Wünsche, ggf. unter Anleitung.

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Portfolio2055

Dazu würde ich zu einem Steuerberater gehen und mich beraten lassen.

wieviel vorher steuerfrei verschenkt werden kann, liegt an der Erbfolge und kann 20.000, 400.000 oder 500.000 alle 10 Jahre sein. Zu beachten alle 10 Jahre. Verstirbt der Erblasser früher, fällt es trotzdem in die zu versteuernde Erbmasse.

Bei Immobilien gibt es auch Ausnahmen, je nach Nutzung.

Geht zu einem Steuerberater/Fachanwalt für Erbrecht, macht ein stichfestes Testament und lasst euch beraten bezüglich Gestaltungsmöglichkeiten 

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Anleger Klein
vor 9 Stunden schrieb MaxMusterMann91:

Zusatzinfo: In der Leerstehenden Hälfte muss zuerst renoviert werden, was den Immobilienwert steigern wird. Daher sollen die Besitzverhältnisse schon jetzt geklärt werden.

 

Ab zum Fachmann, die paar hundert Euro kann man vielfach verdummen wenn man sparen will.
Beispielmöglichkeiten anhand der zitierten Zeile: Ihr renoviert das Haus, Wert steigt, dann Eigentumsübertrag, jetzt (zu) hoher Wert --> ihr versteuert eure eigene, selbstbezahlte Wertschöpfung. Was ihr unter euch ausmacht  ist juristisch nicht relevant solange kein Notar seine Arbeit gemacht hat.

 

Nicht auf ein Forum vertrauen, hier ist es der richtige Weg zum Anwalt zu gehen.

 

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Thomas_384

Zum Anwalt oder zum Steuerberater?

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Anleger Klein

Ein steuerberatender Anwalt :P

Jemand der sich damit auskennt, was gemeint ist erkennt man doch...

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Shong09

Meiner Meinung nach spielt es eine große Rolle, ob nach dem Tod ein Erbe evtl. dort wohnen würde. Dann macht es evtl. Sinn, den Fall abzuwarten. Der Opa kann aber vlt auch noch 20 Jahre leben.

Andere rhetorische Frage, bei wem sind die Steuern auf die Mieteinnahmen am geringsten. Abschreibung, kaufpreisabhängig, dabei nicht vergessen.

Du ca. 30, Schwiegereltern ca 50-60. 

Sehe da auch Konfliktpotenzial, wenn sich der Preis ändert, bis zum eigl. Erbfall.

Kostenlos wohnen lassen ist auch nicht verboten. 

Alles abhängig von der Konstellation, sonniges Vermögen.

Denk ein bisschen drüber nach ud über die Gebühren, die dementsprechend jetzt fällig wären und welche evtl. in der Zukunft fällig wären

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Maikel
Am 18/02/2019 um 22:07 schrieb MaxMusterMann91:

Mit dem Bruder ist das Thema soweit geklärt, dass das Haus geschätzt werden soll und meine Schwiegereltern ihm die Hälfte des Wertes auszahlen. Die Frage ist, wie man das ganze (rechtlich möglichst sauber) gestallten kann, ohne zusätzlich zum Kaufpreis noch eine hohe Steuerzahlung leisten zu müssen.

 

Ein Teilaspekt: Bei der Reihenfolge/Aufteilung aufpassen: Wenn deine Schwiegereltern erst das ganze Haus geschenkt bekommen, und dann den Bruder auszahlen, dann wird ggf. erst Schenkungssteuer fürs ganze Haus fällig, und dann nochmal Schenkungssteuer für die Auszahlung an den Bruder.

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MaxMusterMann91

Vielen Dank für eure Antworten - wir werden uns wohl wirklich an einen Anwalt oder Steuerberater wenden, um hier nicht böse auf die Nase zu fallen. 

 

Danke udn viele Grüße 

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