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Holzhirsch

Verkäufer / Berater / Makler / Vertreter -*in Unterschied?

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Holzhirsch

Kann mir mal bitte jemand erklären, wo die Unterschiede zwischen Verkäufer / Berater / Makler / Vertreter -n*innen sind?

Ich blicke nicht mehr durch. Vermutlich liegt der Unterschied darin, für welche Tätigkeit an welcher Stelle und von wem die Bezahlung statt findet. Alle Begriffe werden allerdings in verschiedensten Kontexten genutzt und haben dann plötzlich eine andere Bedeutung. Bisher fahre ich am besten damit, alle unter dem Oberbegriff Verkäufer zu sehen. Liege ich damit richtig? Ich bitte um Aufklärung.

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Trauerschwan

Hab da auch noch etwas nach längerer Recherche finden können: Verkäufer - Beratung - Makler - Vetreter

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Holzhirsch
· bearbeitet von Holzhirsch

Danke.

Habe es jetzt so verstanden:

Verkäufer=Oberbegriff

Vertreter=Zu einer bestimmten Firma zugehörig

Makler=Kann alles vertreten

Berater=Gibt gegen Honorar Auskunft oder gegen Provision Verkaufsgespräch (Interessenskonflikt)

Alle können, müssen aber nicht, Provision bekommen.

Ich versuche nur die Ziele dahinter besser zu verstehen.

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Studi24
· bearbeitet von Studi24
vor 12 Stunden schrieb Holzhirsch:

Danke.

Habe es jetzt so verstanden:

Verkäufer=Oberbegriff

Vertreter=Zu einer bestimmten Firma zugehörig

Makler=Kann alles vertreten

Berater=Gibt gegen Honorar Auskunft oder gegen Provision Verkaufsgespräch (Interessenskonflikt)

Alle können, müssen aber nicht, Provision bekommen.

Ich versuche nur die Ziele dahinter besser zu verstehen.

Ich gebe mal folgende ergänzende Punkte dazu. Von welchem Beratungsfeld sprechen wir eig. (Versicherungsberatung, Finanzierungsberatung, Anlageberatung, etc.)?

Da gibt es nämlich (auf die Versicherungsberatung bezogen) vier verschiedene Zulassungen: Versicherungsvertreter, Mehrfachvertreter (Mehrfachagent auch genannt),

Versicherungsmakler, Versicherungsberater. 

Versicherungsvertreter (https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/versicherungsvertreter-48845) und Mehrfachvertreter (https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/mehrfirmenvertreter-52469,

vor allem große Vertriebe ala Tecis etc.) agieren rechtlich gesehen auf der Seite der Versicherer und vertreten nicht den Kunden!

Versicherungsmakler und Versicherungsberater müssen als Treuhänder des Kunden agieren und stehen rechtlich gesehen auf der Seite des Kunden!

Der Versicherungsmakler (https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/versicherungsmakler-48993) kann sowohl Courtageberatung als auch Honorarberatung anbieten.

Der Versicherungsberater (https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/versicherungsberater-52142, meistens Juristen) kommt oftmals erst zum Tragen, sobald es um bspw. komplizierte Leistungsfälle geht 

und der Kunde eine Rechtsberatung diesbezüglich haben möchte.

Es gibt also durchaus erhebliche Unterschiede und nicht alle dürfen als reine "Verkäufer" agieren.

 

Gruß

Studi24

 

 

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Framal

@Holzhirsch,

Zitat

Makler=Kann alles vertreten

Im Prinzip richtig, was Du meinst. Aber der Versicherungsmakler "vertritt" nie eine Versicherungsgesellschaft, sondern ist ausschließlich dem Kunden verpflichtet.  

Zitat

Berater=Gibt gegen Honorar Auskunft oder gegen Provision Verkaufsgespräch (Interessenskonflikt)

Der VERSICHERUNGSberater berät und verkauft nie! Um eben den Interessenkonflikt zu vermeiden. 

 

Lg

Framal

 

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