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mike2k

Auf der Suche nach der passenden Riester-Rente

Empfohlene Beiträge

mike2k

Hallo zusammen,

 

ich bin etwas überfordert mit der Auswahl nach einer passenden Riester-Rente und hoffe hier evtl. einen wertvollen Input zu bekommen...

 

Kurz zu meiner Person:

2.1 Alter, Familienstand, Kinder, geplanter Renteneintritt

32; verheiratet; erstes Kind kommt im Juni 2019; 67

2.2 Berufliche Situation / Bruttojahreseinkommen / wieviel Geld bleibt bei Abzug aller Kosten im Monat übrig

Friseurmeisterin; 30.000 EUR

2.3 mtl. reserviertes Kapital für Altersvorsorge insgesamt

70 EUR

 

Durch die anstehende Geburt des ersten Kindes überlegen wir, ob es sinnvoll ist einen Riester-Vertrag für mich abzuschließen.

Mein Partner ist ausreichend versorgt - ohne Riester. Ich hab momentan nur die gesetzliche Rentenversicherung und interessiere mich aufgrund der Zulagen ggf. für die Riester-Rente.

 

Mein Fokus liegt zurzeit bei den Riester Nettopolicen und den ETF Fonds gebundenen Verträgen (bspw. Continentale VR3-FDL-BR).

 

Ich hab schon diverse Vergleiche bei https://vorsorgekampagne.de gemacht - wirklich voran komme ich aber irgendwie nicht. :-(

 

Vielleicht kann mir der ein oder andere hier noch einen wertvollen Denkanstoß geben.

 

Vorab vielen Dank für die Beiträge!

 

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chocobo

Nur dazu.

Es kommt bald eine Riester Rente der Conti analog des Schicht 3 Produktes RIG.

Hier sind dann variable Aktienquoten möglich. Dies als FDL Tarif wäre dann ein weiterer Tarif der Verwirrung stiften könnte.

Der VR3 bietet nur einen fallende Aktienquote.

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jensebluemchen

Bei 30K und einem Kind würde ich persönlich nicht Riestern! Eher nach einer guten BAV schauen.

 

Wenn Riester, würde ich einen Fondssparplan nehmen. Ich selbst habe fairr und kann dich gern werben. 

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Knacker
Am 6.3.2019 um 21:58 schrieb chocobo:

Es kommt bald eine Riester Rente der Conti analog des Schicht 3 Produktes RIG.

Schicht 3 und Riester widersprechen sich.

vor 5 Stunden schrieb jensebluemchen:

Bei 30K und einem Kind würde ich persönlich nicht Riestern! Eher nach einer guten BAV schauen.

Eine bAV ist m. E. die schlechtere Alternative. Infolge der dann (auch vom ArbG) ersparten Sozialversicherungsbeiträge bekommt man weniger gesetzl. Rente und muss für die spätere Rente auch noch Krankenversicherungsbeiträge zahlen. Für den Riestervertrag muss man mit einem Kind - bei einem Brutto von 30.000 € - netto nur 725 € zahlen und bekommt 475 € Zulagen. Zusätzlich hat man mit dem Riester anstelle der Rente die Chance einer Kapitalisierung vor Rentenbeginn. Eine bAV kann nur interessanter sein, wenn der ArbG einen ordentlichen Beitrag leistet.

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Nachdenklich
vor 33 Minuten schrieb Knacker:

Eine bAV kann nur interessanter sein, wenn der ArbG einen ordentlichen Beitrag leistet.

Das würde ich genauso beurteilen.

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chocobo
· bearbeitet von chocobo
vor 17 Stunden schrieb Knacker:

Schicht 3 und Riester widersprechen sich.

 

Es kommt ein Riester Produkt, welches wie das Schicht 3 Produkt "RIG" der Conti ausgestaltet ist.

Deshalb schrieb ich analog. Es bezog sich auf die Aufteilung der Beiträge - nicht in welcher Schicht.

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Knacker
vor einer Stunde schrieb chocobo:

Es kommt ein Riester Produkt, welches wie das Schicht 3 Produkt "RIG" der Conti ausgestaltet ist.

OK. Wir haben hier ja auch schon diskutiert, dass eine Riester-Rente bei schädlicher Kündigung nach der 12/62er-Regelung wie ein Rente der Schicht drei versteuert wird. Entweder ist das nicht so, oder weiß es kein Mensch, denn nirgendwo wird für dieses Modell geworben. Der Vorteil gegenüber einer RV der Schicht 3 wäre die zinslose Nutzung der staatlichen Förderung zur Gewinnmaximierung.

vor 1 Stunde schrieb chocobo:

Deshalb schrieb ich analog. Es bezog sich auf die Aufteilung der Beiträge - nicht in welcher Schicht.

Ich konnte es leider nicht nachvollziehen, weil ich mit "FDL" nichts anfangen kann.

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vanity
vor 33 Minuten schrieb Knacker:

Wir haben hier ja auch schon diskutiert, dass eine Riester-Rente bei schädlicher Kündigung nach der 12/62er-Regelung wie ein Rente der Schicht drei versteuert wird.

Wird sie nicht. Der Ertrag aus der förderschädlich gekündigten Riesterrente unterliegt der vollen Steuer nach § 22 Nr. 5 Satz 2 Buchst. c EStG (s. BMF vom 21.12.2017, BStBl I 2018, 93, Rz. 225 sowie Beispiel 1 in Rz. 226).

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Knacker
· bearbeitet von Knacker
vor einer Stunde schrieb vanity:

Wird sie nicht. Der Ertrag aus der förderschädlich gekündigten Riesterrente unterliegt der vollen Steuer nach § 22 Nr. 5 Satz 2 Buchst. c EStG (s. BMF vom 21.12.2017, BStBl I 2018, 93, Rz. 225 sowie Beispiel 1 in Rz. 226).

Du hast offensichtlich den § 22 Nr. 5 Satz 2 Buchst. c nicht gelesen. Dort wird auf den § 20 Absatz 1 Nummer 6 Satz 2 verwiesen und in dem steht nichts anderes als

Zitat

Wird die Versicherungsleistung nach Vollendung des 60. Lebensjahres des Steuerpflichtigen und nach Ablauf von zwölf Jahren seit dem Vertragsabschluss ausgezahlt, ist die Hälfte des Unterschiedsbetrags anzusetzen.

Aber Du musst Dich nicht wundern, es scheint kaum jemand zu wissen, sonst würde es doch viel häufiger publiziert werden.

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TheBit

Dem Ganzen wäre noch hinzuzufügen:

Bei förderschädlicher Kündigung müssen auch die gewähren Steuervorteile während der Ansparzeit zurückgezahlt werden.

Das betrifft dann alle Steuerrückerstattungen durch die Angabe der Riester in den Steuererklärungen und die gewährten Zulagen ebenfalls.

Das ist die grobe Zusammenfassung dessen was im Kleingedruckten in meinem Riestervertrag steht.

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moonraker
vor 1 Stunde schrieb TheBit:

Dem Ganzen wäre noch hinzuzufügen:

Bei förderschädlicher Kündigung müssen auch die gewähren Steuervorteile während der Ansparzeit zurückgezahlt werden.

Das betrifft dann alle Steuerrückerstattungen durch die Angabe der Riester in den Steuererklärungen und die gewährten Zulagen ebenfalls.

Das ist die grobe Zusammenfassung dessen was im Kleingedruckten in meinem Riestervertrag steht.

Das bestreitet hier keiner, das ist in der Rechnung enthalten. Die erstatteten Steuern und die Zulagen haben aber in der Zwischenzeit zusätzliche Erträge erwirtschaftet. Und diese muss man eben nur teilweise zurückzahlen.

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Knacker
vor 8 Minuten schrieb moonraker:

Das bestreitet hier keiner, das ist in der Rechnung enthalten. Die erstatteten Steuern und die Zulagen haben aber in der Zwischenzeit zusätzliche Erträge erwirtschaftet.

Und das ist neben der Flexibilität ein weiterer Vortei den Riester gegenüber einer anderen Rente hat.

vor 10 Minuten schrieb moonraker:

Und diese muss man eben nur teilweise zurückzahlen.

Diese muss man nur versteuern, wobei es hier um den Vorteil der hälftigen Versteuerung geht.

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chocobo
vor 7 Stunden schrieb Knacker:

OK. Wir haben hier ja auch schon diskutiert, dass eine Riester-Rente bei schädlicher Kündigung nach der 12/62er-Regelung wie ein Rente der Schicht drei versteuert wird. Entweder ist das nicht so, oder weiß es kein Mensch, denn nirgendwo wird für dieses Modell geworben. Der Vorteil gegenüber einer RV der Schicht 3 wäre die zinslose Nutzung der staatlichen Förderung zur Gewinnmaximierung.

Ich konnte es leider nicht nachvollziehen, weil ich mit "FDL" nichts anfangen kann.

 

Also, es geht mir nur um die technische Ausgestaltung des Tarifs.

Die aktuelle Riester Rente von Conti Leben hat eine feste und abnehmende Fondsquote zum Rentenalter hin.

Ich habe nichts von Steuern geschrieben oder von schädlicher Kündigung.

 

Der künftig neue Riester Tarif hat eine variable Fondsquote. Heißt schlecht Wetter = Fonds oder Teile davon gehen in den klassischen Deckungsstock, falls die Beitragsgarantie gefährdet ist. Börsenwetter verbessert sich = Deckungsstock wird sukzessiv in Fonds geswitcht. Das meine ich mit Riester Rente analog des RIG Tarifs bei der Conti.

Im Eingangsbeitrag hat der TE den VR3 FDL der Conti (heißt eigentlich jetzt RRG) angesprochen. Der Anhang FDL heißt Finanzdienstleister Tarif = Netto Tarif.

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Knacker
vor 44 Minuten schrieb chocobo:

Also, es geht mir nur um die technische Ausgestaltung des Tarifs.

Und genau da kann ich nicht dienen, weil ich mich als alter Knacker nicht mehr mit dieser Thematik auseinandersetzen möchte.

vor 47 Minuten schrieb chocobo:

Ich habe nichts von Steuern geschrieben oder von schädlicher Kündigung.

Es schadet sicher nichts, wenn Du darüber informiert bist.

vor 49 Minuten schrieb chocobo:

Der künftig neue Riester Tarif hat eine variable Fondsquote. Heißt schlecht Wetter = Fonds oder Teile davon gehen in den klassischen Deckungsstock, falls die Beitragsgarantie gefährdet ist. Börsenwetter verbessert sich = Deckungsstock wird sukzessiv in Fonds geswitcht. Das meine ich mit Riester Rente analog des RIG Tarifs bei der Conti.

OK, so etwas ähnliches bietet Union Investment mittlerweile auch an. Die Gurken haben meinen 2008 begonnenen Vertrag (wie auch den meiner Frau) nach einem kleinen Einbruch im Jahre 2011 unwiederbringlich in einen Rentenfonds umgeschichtet, mit der Folge, dass wir neben den Zulagen nur noch ca. 700 € Gewinne gemacht haben. Die guten Börsenjahre gingen an uns vorbei.

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chocobo
vor 36 Minuten schrieb Knacker:

Und genau da kann ich nicht dienen, weil ich mich als alter Knacker nicht mehr mit dieser Thematik auseinandersetzen möchte.

Es schadet sicher nichts, wenn Du darüber informiert bist.

OK, so etwas ähnliches bietet Union Investment mittlerweile auch an. Die Gurken haben meinen 2008 begonnenen Vertrag (wie auch den meiner Frau) nach einem kleinen Einbruch im Jahre 2011 unwiederbringlich in einen Rentenfonds umgeschichtet, mit der Folge, dass wir neben den Zulagen nur noch ca. 700 € Gewinne gemacht haben. Die guten Börsenjahre gingen an uns vorbei.

 

Musst du auch nicht. :) Die Info ging an den TE.

 

Die Besonderheiten bei Riester sind mir bekannt. 

 

 

 

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