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Mombi84

Nichtveranlagungsbescheinigung Eheleute, wenn einer nicht arbeitet?

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Mombi84

Hallo liebe Gemeinde,

 

habe mich nun extra für diese Frage angemeldet zum Thema "Nichtveranlagungsbescheinigung".

 

Ich bin arbeitstätig und verdiene recht gut und meine Frau arbeitet nicht. Kann Sie einen Antrag auf Nichtveranlagungsbescheinigung stellen oder geht das nicht, weil wir verheiratet sind?

Die Idee, die ich habe ist folgendes: Meine Frau spekuliert an der Börse und muss bei Gewinnen nichts abführen an Abgeltungssteuer wegen dem Nichtveranlagungsbescheinigung, da Sie ja nicht arbeitet.

 

Hat da jemand Erfahrungen?

 

Danke Euch.

 

Viele Grüße

Mombi

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Ramstein

Getrennt oder zusammen veranlagt?

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Mombi84

Wir sind zusammen veranlagt.

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Portfolio2055

Meines Wissen geht es nicht, auch nicht bei getrennter Veranlagung. 

Mich lasse mich aber gerne eines besseren belehren.

 

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Taxadvisor
vor einer Stunde von Mombi84:

Hallo liebe Gemeinde,

 

habe mich nun extra für diese Frage angemeldet zum Thema "Nichtveranlagungsbescheinigung".

 

Ich bin arbeitstätig und verdiene recht gut und meine Frau arbeitet nicht. Kann Sie einen Antrag auf Nichtveranlagungsbescheinigung stellen oder geht das nicht, weil wir verheiratet sind?

Die Idee, die ich habe ist folgendes: Meine Frau spekuliert an der Börse und muss bei Gewinnen nichts abführen an Abgeltungssteuer wegen dem Nichtveranlagungsbescheinigung, da Sie ja nicht arbeitet.

 

Hat da jemand Erfahrungen?

 

Danke Euch.

 

Viele Grüße

Mombi

Die Nichtveranlagungsbescheinigung geht von den "voraussichtlichen Einkünfte" aus. Wer mit einer NV-Bescheinigung umfangreiche Kapitaleinkünfte erzielt, begeht Steuerhinterziehung!! uch mit NV-Bescheinigung ist es Aufgabe des Steuerpflichtigen nach Ablauf des Veranlagungszeitraums zu prüfen, ob die Erleichterung zu Recht in Anspruch genommen wurde.

 

Gruß

Taxadvisor

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Mombi84
vor 30 Minuten von Taxadvisor:

Die Nichtveranlagungsbescheinigung geht von den "voraussichtlichen Einkünfte" aus. Wer mit einer NV-Bescheinigung umfangreiche Kapitaleinkünfte erzielt, begeht Steuerhinterziehung!! uch mit NV-Bescheinigung ist es Aufgabe des Steuerpflichtigen nach Ablauf des Veranlagungszeitraums zu prüfen, ob die Erleichterung zu Recht in Anspruch genommen wurde.

 

Gruß

Taxadvisor

Gut, dass ich nochmals gefragt habe. Vielen Dank. :-)

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Quailman

Würde in eurer Konstellation sowieso die Erklärung machen. Du bekommst auf deine Einkünfte 2x den GFB angerechnet - deinen eigenen und den deiner Frau mangels eigener Einkünfte. Dürfte ne schöne Erstattung geben.

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beamter97
vor einer Stunde von Quailman:

Dürfte ne schöne Erstattung geben

Nicht unbedingt!

Die 2 Grundfreibeträge und 1 Werbungskostenpauschbetrag wurden doch schon beim Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber berücksichtigt. Genau dafür ist die Lohnsteuerklasse 3 geschaffen worden.

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

Getrennt oder zusammen veranlagt?

Warum kommt eigentlich immer wieder diese Frage (im Voraus)? Das steht doch noch gar nicht fest.

 

Zitat

Würde in eurer Konstellation sowieso die Erklärung machen. Du bekommst auf deine Einkünfte 2x den GFB angerechnet - deinen eigenen und den deiner Frau mangels eigener Einkünfte. 

Die Frau hat aber Einkünfte ...

Außerdem siehe #8.

 

Stefan

 

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Portfolio2055

Was auch nicht vergessen werden darf, sie wird ja nicht immer Gewinn machen, sondern auch Verlust. Bei einer NA werden aber keine Verlusttöpfe gebildet, dh dann jedes Jahr eine Verlustbescheinigung anfordern und erst wenn die NV nicht mehr greift kann ggf. dieser geltend gemacht werden. Das wurde mir als Nachteil einer NA beschrieben. Auch gibt es bei Dividenden keine Anrechnung von Quellensteuer. Ein Quellensteuertopf wird auch nicht geführt. Das war der zweite Nachteil. 

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Quailman
vor 18 Stunden von beamter97:

Nicht unbedingt!

Die 2 Grundfreibeträge und 1 Werbungskostenpauschbetrag wurden doch schon beim Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber berücksichtigt. Genau dafür ist die Lohnsteuerklasse 3 geschaffen worden.

Habe bisher nirgends was von Steuerklasse III gelesen, bin daher vom Regelfall Steuerklasse iV ausgegangen ;)

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Mombi84
vor 46 Minuten von Quailman:

Habe bisher nirgends was von Steuerklasse III gelesen, bin daher vom Regelfall Steuerklasse iV ausgegangen ;)

Hallo,

sind Steuerklasse 3/5, da sie nicht arbeitet/arbeitslos ist. Also dann lasse ich das lieber sein mit dem Nichtveranlagungsbescheinigung. Scheint ja mehr Nachteile als Vorteile zu haben.

Ich dachte mir, dass ich in Ihrem Namen spekuliere mit einigen Aktien und nur diese verkaufe die eine gute Rendite abwerfen ohne Abgeltungssteuer. Aber wie ich das so lese, geht es nicht so einfach. :-(

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HaRaS1983

das wäre ja eine Lücke im System, wenn das gehen würde ... dann heirate ich noch Morgen!

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Taxadvisor

Morgen ist Feiertag, da hat kein Standesamt auf ;-)))

 

Gruß

Taxadvisor

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

Habe bisher nirgends was von Steuerklasse III gelesen, bin daher vom Regelfall Steuerklasse iV ausgegangen

Der Regelfall ist aber 3/5, wenn man das Gesetz genau nimmt sogar Pflicht.

 

Stefan

 

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bobby13
Zitat

§ 38b Lohnsteuerklassen

(1) Für die Durchführung des Lohnsteuerabzugs werden Arbeitnehmer in Steuerklassen eingereiht. Dabei gilt Folgendes:

3. in die Steuerklasse III gehören Arbeitnehmer,

a)die verheiratet sind, wenn beide Ehegatten unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben und der Ehegatte des Arbeitnehmers auf Antrag beider Ehegatten in die Steuerklasse V eingereiht wird,

 

5. in die Steuerklasse V gehören die unter Nummer 4 bezeichneten Arbeitnehmer, wenn der Ehegatte des Arbeitnehmers auf Antrag beider Ehegatten in die Steuerklasse III eingereiht wird;

 

Wo liest du denn da eine Pflicht heraus?

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reckoner

Hallo bobby13,

 

oh, wann wurde das denn geändert?

 

Früher stand im Gesetz jedenfalls:

Zitat

3. in die Steuerklasse III gehören Arbeitnehmer,
a) die verheiratet sind, wenn beide Ehegatten unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben und
aa) der Ehegatte des Arbeitnehmers keinen Arbeitslohn bezieht oder
bb) der Ehegatte des Arbeitnehmers auf Antrag beider Ehegatten in die Steuerklasse V eingereiht wird,

 

Stefan

 

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chirlu
vor 3 Stunden von reckoner:

oh, wann wurde das denn geändert?

 

1. 1. 2018.

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bobby13

Ok, dann war mir das auch jahrelang nicht bewusst :o

 

Das macht aber auch keinen Sinn den arbeitenden Ehegatten in Steuerklasse 3 zu zwingen. Dadurch wird doch zu wenig Lohnsteuer abgeführt.

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reckoner

Hallo bobby13,

 

Zitat

Das macht aber auch keinen Sinn den arbeitenden Ehegatten in Steuerklasse 3 zu zwingen. Dadurch wird doch zu wenig Lohnsteuer abgeführt.

Jein.

Wenn es wirklich die althergebrachte Hausfrau ist (bzw. der Hausmann), dann kommt das schon hin. Problematisch waren aber immer Lohnersatzleistungen, da kommt es mit Steuerklasse 3 fast immer zu Nachzahlungen, und das sogar obwohl die Leistungen doch eigentlich steuerfrei sind (Progressionsvorbehalt) - Laien ist das manchmal schwer zu erklären.

 

Aber egal, ist ja jetzt geändert.

 

Stefan

 

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bobby13

Ich habe das mit einem Verdienst von 50.000€ durchgerechnet.

 

ESt sind dann ca 8.000€

Mit LSt Klasse 3 werden aber nur 5.300€ abgeführt

 

Mit Klasse 4 wären es 9.300€

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

ESt sind dann ca 8.000€

Warum?

Eigentlich sollte es nämlich ungefähr hinkommen, wenn das Klasse-3-Einkommen das einzige ist. Also, was gibt es sonst noch?

 

Stefan

 

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