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*Teufel*

Werbungskosten Steuererklärung

Empfohlene Beiträge

*Teufel*

Guten Tag;)

 

Ich hänge gerade über unserer Steuererklärung: Verheiratet seid sep 18

 

Ich komme auf <1000€ Werbungskosten bei knapp 40k Brutto.

meine Frau kommt aber bei ca 2000€ raus für ihr Studium und Nebenjob (sieh hat erst Krankenschwester gerlernt ,dann ein Studium abgebrochen , und ist jetzt in ihrer Endephase beim aktuellen Studium(Medizin)

 

kann ich das so eintragen? oder wird das abgelehnt?

 

Sieh hat 2018 kanpp 6k Brutto verdient (20% Stelle Krankenschwester)

Steuerklasse 5

 

Fahrkosten werden eigentlich im Semesterticket bezahlt , dazu könnte man wohl Verpflegungspauschale gelten machen?

 

 

(hab vorher nie Werbungskosten angegeben da ich unter 1000€ lag nun könnte es sich aber lohnen?)

 

 

was wäre euer Tip?

 

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Ramstein
vor 7 Minuten von *Teufel*:

Guten Tag;)

 

Ich hänge gerade über unserer Steuererklärung: Verheiratet seid sep 18

 

Ich komme auf <1000€ Werbungskosten bei knapp 40k Brutto.

meine Frau kommt aber bei ca 2000€ raus für ihr Studium und Nebenjob (sieh hat erst Krankenschwester gerlernt ,dann ein Studium abgebrochen , und ist jetzt in ihrer Endephase beim aktuellen Studium(Medizin)

 

kann ich das so eintragen? oder wird das abgelehnt?

 

Sieh hat 2018 kanpp 6k Brutto verdient (20% Stelle Krankenschwester)

Steuerklasse 5

 

Fahrkosten werden eigentlich im Semesterticket bezahlt , dazu könnte man wohl Verpflegungspauschale gelten machen?

 

 

(hab vorher nie Werbungskosten angegeben da ich unter 1000€ lag nun könnte es sich aber lohnen?)

 

 

was wäre euer Tip?

 

 

Wir sind hier im Wertpapierforum. Was von deinen Angaben hat damit zu tun?

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*Teufel*

sorry dachte die frage darf ich hier stellen: Forum Steuern, Recht.....

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Cai Shen
· bearbeitet von Cai Shen

Vernünftiges Steuerprogramm kaufen, den roten Faden entlang hangeln und abschicken. 

 

Da wird nichts "abgelehnt" solange die Werbungskosten korrekt angegeben sind.

Was z. B. soll eine Verpflegungspauschale sein?

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Portfolio2055

Verpflegungspauschalen gibts auf Dienstreisen. 

Entweder Steuerprogramm oder Lohnsteuerhilfeverein.

Werbungskosten könnte vieles sein: Lehrbücher, Computer und co.

Eintragen kannst du vieles - ob es anerkannt wird? 

Wenn deine Frau Medizin studiert und als KS arbeitet, so könnte gar ein Arbeitszimmer gehen, da sie sicherlich als KS in der Klinik keins hat. Manchmal lohnt sich ein versierter Steuerberater um es zu lernen.. 

Steuern zu sparen- eine Passion, die gelernt sein will 

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Wertpapiernoob

Für einen Student gibt es sehr viele Pauschalen (Kontoführungsgebühr, Fachliteraturpauschale, Arbeitsmittelpauschale) die man angeben kann. Selbst ein Smartphone und der Möbelkauf ("Arbeitszimmer") kann eingetragen werden. Semesterbeiträge sollten auch nicht vergessen werden. Mach dich schlau und trag einfach alles ein - aber Schwindel nicht. Wenn etwas abgelehnt wird dann wird es halt abgelehnt bzw. es gibt eine Rückfrage. Die Steuerbeamten sollen ja Ihre Arbeit machen und dafür sind die dann auch da. Meistens wird sowieso alles durchgewunken. Ist Sie denn studentisch Pflichtversichert? - Wenn ja dann trage die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung auch mit ein. Ein Bekannter ist da ziemlich pfiffig unterwegs.

 

Aber aufgrund des geringen Verdienstes sollte Sie eigentlich soweiso nicht viel zurückerstattet bekommen. Und mal so nebenbei: Steuerprogramm oder Lohnsteuerhilfe sind eigentlich überflüssig.

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*Teufel*
· bearbeitet von *Teufel*

Stimmt Verpflegungspauschale gibt es nicht max für die Famulatur die sie gemacht hat (in den Semesterferien)

ich hab es nun mit 2 Steuerporgammen mal durch gerechnet durch den Steuerklassenwechsel bei der Heirat im Sep. stehen >1800€ Rückerstattung aus.

 

mal sehen was es wird

 

das wichtigste war die Fahrtkosten, + das sie freiwillig versichert ist  (da über 25 Jahre und nicht über mich in der GKV ist) verdienst zu hoch

Werbungskosten für Arbeitsmaterial fehlen leider viele Belege da wird es wohl auf die Pauschale von 110€ hinaus laufen

 

Lohnsteuerhilfeverein: die 150€ würde ich mir gerne dafür sparen

 

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beamter97
vor 20 Stunden von *Teufel*:

was wäre euer Tip?

Tante Gugel fragen: "Studium nach erster abgeschlossener Berufsausbildung als Werbungskosten geltend machen"

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Hansolol

Also ich habe da auch die Kilometer eingetragen, die ich gependelt bin. Das Semesterticket bezahlt man ja auch selbst. Ich habe des Weiteren alle Ausgaben für Bücher, Büromittel und Ausdrucke angegeben und ebenso 50% der Ausgaben für das Internet zu Hause. Falls du dir in der Zeit einen Laptop gekauft hast, kannst du den auch angeben, ebenso Kontoführungsgebühren. Bei mir wurde jedenfalls nichts beanstandet.

 

Das ganze einzutragen macht aber nur Sinn, wenn du Abzug der Werbungskosten noch über dem Grundfreibetrag liegst. 

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stagflation
· bearbeitet von stagflation
vor 1 Stunde von Hansolol:

alls du dir in der Zeit einen Laptop gekauft hast, kannst du den auch angeben.

 

Soso. Ein Notebook für 1.500 € kaufen? Und den dann ohne Berücksichtigung von Abschreibungsregeln und ohne eines Abzugs für den privaten Nutzungsanteil in der Steuererklärung angeben? Du gibst ja tolle Tipps! Hoffentlich macht das niemand! :(

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Hansolol
vor 16 Stunden von stagflation:

 

Soso. Ein Notebook für 1.500 € kaufen? Und den dann ohne Berücksichtigung von Abschreibungsregeln und ohne eines Abzugs für den privaten Nutzungsanteil in der Steuererklärung angeben? Du gibst ja tolle Tipps! Hoffentlich macht das niemand! :(

 

Meine Internetkosten habe ich mit 50% angegeben. Bei einem Laptop hätte ich es ähnlich gehandhabt. Das ist vielleicht nicht ganz klar geworden.

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whister
vor 22 Minuten von Hansolol:

 

Meine Internetkosten habe ich mit 50% angegeben. Bei einem Laptop hätte ich es ähnlich gehandhabt. Das ist vielleicht nicht ganz klar geworden.

Ich weiß ja nicht wieviel dein Laptop gekostet hat, jedoch auch dann muss in der Regel eine Abschreibung erfolgen. Zudem darf ein Laptop nur dann von der Steuer abgesetzt werden sonfern kein Computer vom Arbeitgeber gestellt wird. Alles andere wäre Steuerhinterziehung.

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Hansolol
vor 1 Stunde von whister:

Ich weiß ja nicht wieviel dein Laptop gekostet hat, jedoch auch dann muss in der Regel eine Abschreibung erfolgen. Zudem darf ein Laptop nur dann von der Steuer abgesetzt werden sonfern kein Computer vom Arbeitgeber gestellt wird. Alles andere wäre Steuerhinterziehung.

Es geht doch um die Kosten während des Studiums. Mag sein, dass es Studenten gibt, die im Nebenjob einen Laptop gestellt bekommen. 

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phlp112

Sämtliche Studienkosten sollten detailliert als Werbungskosten angegeben werden, da sie als Zweitstudium unbeschränkt abzugsfähig sind. Inbesondere für die Jahre, in denen sie studiert und gleichzeitig wenig verdient hat und ihr nicht verheiratet wart, kann das interessant werden - Stichwort: Verlustvortrag. Voraussetzung dafür ist natürlich, dass für sie noch keine Steuererklärung in den letzten Jahren abgegeben wurde.

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