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einnutzer

BU-Antrag: Zusatznutzen des Patientenakten-Einholens als PKV-Patient?

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einnutzer
· bearbeitet von einnutzer

Hallo,
vor dem Abschluss einer BU scheint generell tendenziell dazu geraten zu werden die eigenen Patientenakten (bei den in letzten 5-10 Jahren besuchten Ärzten) einzuholen um seine Krankengeschichte aufzuarbeiten und die Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß zu beantworten (und so späteren Problemen vorzubeugen falls Ärzte Verdachte hatten, diese jedoch nur der Patientenakte mitteilten (und nicht dem Patienten), Abrechnungsbetrug begingen, oder man selber einfach etwas vergessen hat).
Als Privatpatient erhält man ja ambulant zunächst selbst die Rechnung, Abrechnungsbetrug ist also eher unwahrscheinlich, oder? Auch habe ich öfter die Diagnose selbst vermerkt gesehen.
Wenn noch alle Rechnungen vorhanden sind(/zur Not über die KV erhältlich sind) und man die dort aufgeführten Diagnosen nicht für abwegig hält wie groß ist dann der Zusatznutzen noch alle Patientenakten einzuholen?


(Hintergrund ist das einige Ärzte Patientenakten-Anforderungen wohl eher negativ sehen, und z.B. darum beten die entsprechende Versicherung selbst zu Nachfragen zu animieren. Mir ist klar dass man einen Rechtsanspruch auf die Patientenakte hat und denke auch nicht, dass die Durchsetzung dieses (mit evtl. zeitlicher Verzögerung eben wg. zunächster Verweigerung/Rückfragen) das Problem ist, sondern eher das mir an einem guten (/neutralen und nicht-negativen) Verhältnis mit den Betroffenen liegt, da ich sie auch weiterhin immer mal wieder besuchen möchte.)

 

Danke im Voraus für jegliche Hilfe

 

 

EDIT: (In dem obrigen Text ist evtl. einiges durcheinander geraten/falsch. Ich kann nicht mehr sagen ob die Diagnosen auch auf den Rechnungen standen oder separat lagen (und habe den Ordner in nächster Zeit auch nicht bei mir), jedoch lagen auch Zettel bei mit Diagnosen + weiß nicht ob man in der GKV tatsächlich keine Rechnung erhält (hatte das nur mal so gehört). Für den Fall das jemanden das Beschriebene also Falsch erscheint liegt er/sie vmtl richtig (= handelt sich nicht um Spezialfall), ich wäre aber trotzdem sehr an einer Beantwortung der Titelfrage interessiert.)

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Perma
· bearbeitet von Perma

Hallo,

 

ich war schon in beiden System versichert und kenne es folgendermaßen:

 

1. Private KV: die Rechnung geht an den Patienten, dieser reicht die Rechnung bei der Krankenkasse ein, d.h. der Patient kennt alle Rechnungen, die an die KV gehen. Bei mir stand immer die Diagnose drauf, ich weiss aber nicht, ob das so sein muss.

Man kann den direkten Kontakt Arzt-Versicherung erlauben (z.B. bei großen OPs, damit der Patient nicht alles zwischenfinanzieren muss) <--- Hörensagen, den Fall hatte ich persönlich nie

Wenn so etwas nicht passiert ist, dann müsste alles über deinen Tisch gegangen sein.

 

2. Gesetzliche KV: man hat als Patient keine Ahnung, was der Arzt abrechnet und welche Diagnosen an die Krankenkasse gemeldet werden, man kann entsprechende Aufstellungen bei der KV anfordern (oft nicht aktuell, weil die Abrechnung eine gewisse Zeit dauert) oder man muss den Arzt fragen (Patientenakte).

 

 

Das ist übrigens das, was ich am "Privatpatientenstatus" am meisten vermisse, diese Kontrolle, was eigentlich mit mir gemacht wurde und welche Diagnose am Ende steht (und wieviel die einzelnen Punkte kosten)

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