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Flipp147

Geldwerter Vorteil bei Firmenwagen mit Elektro/Hybrid-Antrieb

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Flipp147

Hallo zusammen,

 

seit dem 01.01.2019 gibt es eine Neuregelung für Elektro- und Hybrid-Fahrzeuge als Firmenwagen. 

Hier nochmal zum Hintergrund:

Zitat

Anstatt von 1% des Brutto-Listenpreises müssen Arbeitnehmer dann nur noch 0,5 Prozent steuerlich geltend machen. Auch die Zuschläge (z.B. für den Arbeitsweg) werden halbiert.

Die Begünstigung gilt für Autos, die ab dem 1. Januar 2019 als Firmenwagen genutzt werden und ist (zunächst) auf drei Jahre angesetzt (also 31.12.2021)

 

Meine Frage ist nun: Gilt die steuerliche Regelung für den Firmenwagen dann bis zum Auslauf des Leasings oder muss das Fahrzeug dann ab dem 01.01.2022 wieder mit einem 1% versteuert werden?

 

Viele Grüße

 

Flipp

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Cai Shen
· bearbeitet von Cai Shen
Zitat

bei Anschaffung nach dem 31. Dezember 2018 und vor dem 1. Januar 2022 nur zur Hälfte anzusetzen; bei extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen muss das Fahrzeug die Voraussetzungen des § 3 Absatz 2 Nummer 1 oder 2 des Elektromobilitätsgesetzes erfüllen.

EStG §6, irgendwie eindeutig, oder? 

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