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Baumstumpf

Anlage KAP

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Baumstumpf

Hallo guten Tag. Ich habe eine Verständnisfrage zur neuen Anlage KAP INV . Ich habe einen luxenburgischen Fonds in meinen Union Investmentdepot im Inland. Dieser Fonds hat im Dezember 2017 aufgrund der zukünftigen Änderung der Investmentbesteuerung in Deutschland einen ausschüttungsgleichen Ertrag generiert. Diesen sollte ich in der Steuererklärung 2017 in der Anlage KAP angeben. Dies habe ich auch getan. Der Fonds ist weiterhin im Union Depot hier im Inland und ist auch nicht verkauft worden. Ein ausländisches Depot habe ich nicht. Meine Frage ist , muss ich diese neue Anlage KAP INV ausfüllen?

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chirlu
vor 22 Minuten von Baumstumpf:

Ein ausländisches Depot habe ich nicht. Meine Frage ist , muss ich diese neue Anlage KAP INV ausfüllen?

 

Nein.

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Baumstumpf

Vielen Dank für die Antwort. Ich hätte aber noch eine Frage. Im nachrichtlichen Teil meiner Steuerbescheinigung steht folgendes : Altanteile im Sinne des § 56 Abs 2 Satz 1 InvSTG 2018 die keine bestandsgeschützten Altanteile im Sinne des § 56 Abs 6 InvSTG sind, wurden veräußert und ein Gewinn / Verlust nach § 56 Abs 3 Satz1 InvSTG erzielt ( ohne Fälle der Ersatzbemessungsgrundlage ).

 

Weiter unten ist dann tabellarisch der Fonds aufgeführt, die Anzahl der Anteile die verkauft wurden und dann der Gewinn von 77 Euro bei mir.

 

Meine Frage ist muss ich den Gewinn in der Anlage KAP irgendwo eintragen. Ich würde es wenn überhaupt in Zeile 8 der Anlage KAP eintragen. Oder muss ich nichts eintragen, da nur nachrichtlich?

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Matthes2010
vor 13 Minuten von Baumstumpf:

Vielen Dank für die Antwort. Ich hätte aber noch eine Frage. Im nachrichtlichen Teil meiner Steuerbescheinigung steht folgendes : Altanteile im Sinne des § 56 Abs 2 Satz 1 InvSTG 2018 die keine bestandsgeschützten Altanteile im Sinne des § 56 Abs 6 InvSTG sind, wurden veräußert und ein Gewinn / Verlust nach § 56 Abs 3 Satz1 InvSTG erzielt ( ohne Fälle der Ersatzbemessungsgrundlage ).

 

Weiter unten ist dann tabellarisch der Fonds aufgeführt, die Anzahl der Anteile die verkauft wurden und dann der Gewinn von 77 Euro bei mir.

 

Meine Frage ist muss ich den Gewinn in der Anlage KAP irgendwo eintragen. Ich würde es wenn überhaupt in Zeile 8 der Anlage KAP eintragen. Oder muss ich nichts eintragen, da nur nachrichtlich?

Muss du nicht eintragen. Der Gewinn ist in den anderen Zeilen schon enthalten.

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