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flyceo

Ausländische Verluste und Verlustvortrag

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flyceo

Hallo zusammen,

 

ich hatte im Jahr 2018 in einem ausländischen Depot relativ hohe Verluste. Diese stehen jetzt in meiner Steuererklärung Anlage KAP Zeile 15-18 drin und übersteigen alle positiven Kapitalerträge bei weitem, sodass selbst nach der zum Teil möglichen Verrechnung noch jede Menge übrig bleibt.

Jetzt möchte ich den Rest  als Verlustvortrag fürs kommende Jahr übernehmen. Meine Frage ist dazu nun, muss ich das gesondert beim Finanzamt beantragen oder reicht es, dass die Verluste dann im Bescheid stehen? Ich muss das ja dann in die Erklärung für 2019 übertragen ....

 

Danke!

MfG
Roland

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Taxadvisor

Das Finanzamt wird einen Verlust feststellen (separater Bescheid), der automatisch bis zum Verbrauch auf die Folgejahre vorgetragen wird.

 

Gruß

Taxadvisor

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XXyZZ

Hallo,

 

dazu passend noch eine andere Frage: Kann der Wert in Zeile 15 auch negativ sein?! Wäre bei mir nämlich im Auslandsdepot der Fall...

 

Danke vorab! 

 

 

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MeinNameIstHase

Die KAP Zeile 15 (ausländische Kapitalerträge, die nicht dem inlänidschen Steuerabzug unterlegen haben) kann auch negativ sein. Entsprechende Verluste stammen dann aus "Veräußerungsverlusten", die in Zeilen 17 (nicht aus Aktien) oder 18 (aus Aktien) ohne Vorzeichen einzutragen sind.

 

Verluste aus Einkünften nach §20 Absatz 1 (Zinsen, Dividenden) gibt es nicht, denn da dürfen keine Werbungskosten abgezogen werden. Negative Dividenden sind denklogisch ausgeschlossen. Selbst wenn die Spesen der Dividendenabrechnung höher sind als die Dividende selbst (zumindest in der Theorie möglich), gilt die Dividende als Ertrag, die Spesen sind nicht abziehbare Werbungskosten.

Negative Zinsen sind "nicht abziehbare Werbungskosten", die mit dem Sparerpauschbetrag abgegolten sind. Gilt auch für Strafzinsen bei Einlagen (Minuszinsen). Die werden behandelt wie Kontogebühren.
 

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XXyZZ

Danke für die schnelle Antwort! Mein Steuerprogramm war nur offenbar überfordert mit dem negativen Vorzeichen...

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