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Gast240214

Umzug ins Ausland: Was ist mit Riester?

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Gast240214

Hallo zusammen,

 

ich habe einen DWS RiesterRente Premium der gute fünf Jahre alt ist. Ich werde vermutlich dieses Jahr ins Ausland ziehen und quäle mich gerade durch alle Verträge, die ich so habe. Ich kann leider noch nicht sagen, wann bzw. ob ich zurück nach Deutschland ziehe.

 

Kann ich den Vertrag "einfrieren" oder ganz kündigen? Wenn ja, welche Auswirkungen hat das?

Kann/soll ich aus dem Ausland weiter in den Vertrag einzahlen?

Macht es einen Unterschied, ob ich innerhalb der EU bleibe oder aus der EU wegziehe (Stichwort Brexit)?

 

Ich bin 35 Jahre alt, habe keine Kinder, ein sehr gesundes Einkommen und viel angespart (>500.000€). Auch vor dem Hintergrund die Frage: ist es eine gute Idee, den Vertrag weiter laufen zu lassen? Ich bin leider noch etwas ratlos.

 

Vielen Dank

Carsten

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Nutzer

Bei Umzug in nicht EU Ausland:

Du kannst den Vertrag behalten, musst aber den Anbieter DWS und die Zulagenstelle informieren.

Falls du nicht planst wieder nach Deutschland zu ziehen wuerde ich den Vertrag kuendigen. Wegen Zinsen die du auf die Zulagen und Steuervorteile and die BRD zahlen musst (6% p.a.).

 

Bei Umzug in ein EU Ausland ist alles deutlich einfacher.

 

 

Fairr erklaert das Prozedere ganz gut:

https://www.fairr.de/assets/media/rundum-fairriester.pdf#page=23

 

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whister
vor 30 Minuten von Nutzer:

Falls du nicht planst wieder nach Deutschland zu ziehen wuerde ich den Vertrag kuendigen. Wegen Zinsen die du auf die Zulagen und Steuervorteile and die BRD zahlen musst (6% p.a.).

Wobei man nur 15% der Riester-Rentenzahlung zur Rückführung der Förderung und Zinsen aufbringen muss. Defacto bekommt man also im nicht EU-Ausland nur 85% der Rente ausgezahlt. Weiß Jemand was mit der Restschuld passiert wenn man stirbt? Wird die dann erlassen oder ist diese von der Erbmasse zu zahlen?

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chirlu
· bearbeitet von chirlu
Am 28.6.2019 um 16:51 von CarstenXYZ:

Macht es einen Unterschied, ob ich innerhalb der EU bleibe oder aus der EU wegziehe (Stichwort Brexit)?

 

Mal genauer zum Ausland, entscheidend ist EWR oder Nicht-EWR; zum EWR gehören außer den EU-Staaten noch Island, Norwegen und Liechtenstein (aber nicht die Schweiz). Dort gelten die erleichterten Bedingungen.

 

Wenn es konkret um Großbritannien geht (also das Vereinigte Königreich), gilt leider: Nichts Genaues weiß man nicht – es kommt völlig darauf an, ob es ein Austrittsabkommen geben wird und was da ggf. zum künftigen Status drinsteht. Nur für Altfälle, die vor dem Austrittsreferendum schon mit Riestervertrag in Großbritannien saßen, gibt es eine Sonderregelung. Solange der Brexit nicht vollzogen ist, bleibt es natürlich bei der EWR-Mitgliedschaft.

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