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Randa-Michi

Maxblue Depot: Ausl. TH ETF in Steuerbescheinigung nicht enthalten

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Randa-Michi

Hallo zusammen,

 

ich habe einen ausländischen thesaurierenden ETF (ISIN: LU0322253906, Altbestand! => Vor 2008 gekauft) in meinem Maxblue-Depot.

Dieser hatte zum 08.03.2018 eine Ertragsthesaurierung über die ich auch eine Abrechnung erhalten habe.

 

In der Steuerbescheinigung für 2018 taucht aber keine Steuerabfuhr für diese Thesaurierung auf.

Warum?

 

Die Deutsche Bank müsste doch eigentlich die Vorabpauschale berechnen und die entsprechenden Steuern dazu abführen und ausweisen, oder? (das war doch u.a. der Sinn der Steuerreform zum 1.1.2018?!?)

 

Lt. Hotline liegen der DB die Zahlen des ETF noch nicht vor und ich würde dann, wenn diese vorlägen, eine gesonderte Bescheinigung über die zu versteuernden Kapitalerträge erhalten. => Das kann ich mir aber schwer vorstellen, denn die DB benötigt doch die Zahlen garnicht, weil die Vorabpauschale doch anhand des ETF-Typs berechnet wird. Oder habe ich da ein falsches Verständnis?

Ich hatte auch kurz überlegt, ob es daran liegt, dass der ETF zum Altbestand gehört, aber auch für Altbeständs-ETF sind Zinsen und Dividenden etc. doch auch direkt über die Vorabpauschale zu versteuern. Oder nicht?

 

Wie seht ihr das?

Ich würde meine EkSt-Erklärung gerne abschicken...

 

Danke und Grüße

Michi

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PeterGriffin

Es dürfte sich hier doch um die Endthesaurierung für 2017 (wegen Systemwechsel) handeln. Die Vorabpauschale fließt erst in 2019 zu. Ergo musst du die Endthesaurierung angeben.

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chirlu
vor 2 Stunden von Randa-Michi:

Dieser hatte zum 08.03.2018 eine Ertragsthesaurierung über die ich auch eine Abrechnung erhalten habe.

 

Ergibt keinen Sinn. Wahrscheinlich ist es eine Thesaurierung zum 31. 12. 2017, die nur erst im März abgerechnet wurde. Die gehört dann steuerlich nach 2017.

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Matthes2010

Steuerlicher Zufluss war der 31.12.2017, daher gehört das in die Erklärung von 2017. (Wenn nicht angegeben, berichtigen lassen)

 

Vorabpauschale wird ja erst ab 2019, für das Vorjahr, berechnet. Da der Fonds aber 2018 eine negative Performance hatte, beträgt die Vorabpauschale hier 0.

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Randa-Michi
vor 8 Minuten von Matthes2010:

Steuerlicher Zufluss war der 31.12.2017, daher gehört das in die Erklärung von 2017. (Wenn nicht angegeben, berichtigen lassen)

Wo kann ich das nachlesen?

Auf der Ertragsthesaurierungsbenachrichtigung steht's nicht dabei. Wäre hilfreich sowas... :blink:

 

Danke für eure Antworten! :)

Michi

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vanity
vor 40 Minuten von Randa-Michi:

Wo kann ich das nachlesen?

Im Bundesanzeiger, Veröffentlichungsdatum 23.04.2018, da steht u. a.:

Zitat

 

Xtrackers MSCI Europe Small Cap UCITS ETF 1C
Thesaurierung

Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis 31.12.2017

ISIN: LU0322253906

Steuerlicher Zufluss: 31.12.2017

 

(1,0179703 USD/Anteil)

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Randa-Michi

Hi,

 

Jaein.

Ich hatte mir die Zahlen im eBundesanzeiger angeschaut. Und, ja, die ausschüttungsgleichen Erträge/Anteil stimmen mit meiner Abrechnung überein (1,0179703 $/Anteil). Aber eine zweifelsfrei eindeutige Referenz ist für mich was anderes...

Sei es drum. Ich lass es mal so stehen: Gehört nach 2017.

Interessant wäre es dennoch zu wissen, wie man das eindeutig referenzieren kann.

 

Noch eine Frage:

Sieht so aus, als würden seit der Steuerreform 2018 keine Besteuerungsgrundlagen zu den ETFs mehr im eBundesanzeiger veröffentlicht.

Ist dem so?

Was machen die Leute mit einem ausländischen Depot? Werden von den ausl. Banken die Daten bereitgestellt und diese werden vom deutschen Fiskus anerkannt?

 

Grüße

Michi

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chirlu
· bearbeitet von chirlu
vor 15 Minuten von Randa-Michi:

Aber eine zweifelsfrei eindeutige Referenz ist für mich was anderes...

 

In meinen Thesaurierungsbelegen stand das Datum drin. Scheint also eine Besonderheit von Maxblue zu sein, daß die das nicht machen.

 

Wenn es in der Jahressteuerbescheinigung 2017 aufgetaucht ist und nicht in der 2018, finde ich das trotzdem ausreichend eindeutig.

 

vor 15 Minuten von Randa-Michi:

Was machen die Leute mit einem ausländischen Depot? Werden von den ausl. Banken die Daten bereitgestellt und diese werden vom deutschen Fiskus anerkannt?

 

Nein, die relevanten Daten (Kurse am Jahresanfang und -ende, Ausschüttung, Teilfreistellungssatz) mußt du dann selbst besorgen und in der Anlage KAP-INV entsprechend angeben. Ausschüttungsgleiche Erträge nach früherem Recht interessieren nicht mehr.

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