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Günther F.

Freistellungsauftrag bei Bankwechsel und gemeinsamer steuerlicher Veranlagung

Empfohlene Beiträge

Günther F.

Moin,

Ich bin aktuell in der Situation, dass ich bei zweierlei Banken ein Depot führe, wobei ich nun beabsichtige, das eine, nennen wir es A, zu schließen, da mir die Konditionen zu ungünstig geworden sind. Aktuell habe ich bei dem Institut von Depot A einen Freistellungsauftrag mit voller Ausschöpfung meines Freibetrags (801€) laufen, bin aber mit meiner Frau steuerlich gemeinsam veranlagt, wobei ihr Freibetrag aktuell nicht ausgeschöpft wird. Meine Frage ist, ob ich jetzt bei der Bank, bei der ich das Depot erhalten möchte, mit meiner Frau gemeinsam einen Freistellungsauftrag über (ihre) 801€ stellen kann, ohne dass das Finanzamt Probleme macht. Oder muss ich bis zum neuen Jahr warten und bis dahin volle Steuern auf mein Depot zahlen?

 

Über entsprechende Ratschläge würde ich mich sehr freuen!

 

Viele Grüße 

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Someone
· bearbeitet von Someone
Ergänzung:

Hallo,

wir haben eine Reihe von Konten/Depots, sind gemeinschaftlich veranlagt und habe unsere Freistellungsaufträge "kreativ" (eher lustlos im Aufräumen von Altkonten) über diverse Banken verteilt. Insgesamt habe ich, glaube ich, Freistellungsaufträge über ca. 2500 EUR gestellt, von denen aber nur 801 EUR tatsächlich auch in Anspruch genommen werden (Ein Sparbuch mit 800 EUR Freistellungsauftrag aber 0,0 EUR Zinserträgen schöpft ja nichts aus).

Unsere Erträge liegen insgesamt über den 1602 EUR Freibetrag. Das Finanzamt hat die Erträge aufaddiert, den Freibetrag abgezogen und die ermittelte Abgeltungsstuer und die gezahlte Abgeltungssteuer verglichen. Zuviel gezahlte Steuer wurde zurückerstattet... Ich kann mit diesem zinslosen Kredit and das Finanzamt bis zu meiner Steuererklärung gut leben.

Grüße Someone

 

Kleine Ergänzung: Soweit ich weiss, melden die Banken nur die tatsächlich ausgeschöpften (Frei)beträge an das Finanzamt. Ich vermute, es wäre ein Problem, wenn die Summe der Meldungen der Banken für uns über 1602 EUR lägen (was bei uns bisher aber noch nicht der Fall war).

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chirlu

Ihr habt nicht jeder 801 Euro, sondern ihr habt gemeinsam 1602 Euro. Beantwortet das die Frage?

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whister
vor 2 Stunden von Someone:

Kleine Ergänzung: Soweit ich weiss, melden die Banken nur die tatsächlich ausgeschöpften (Frei)beträge an das Finanzamt. Ich vermute, es wäre ein Problem, wenn die Summe der Meldungen der Banken für uns über 1602 EUR lägen (was bei uns bisher aber noch nicht der Fall war).

Das ist richtig. Trotzdem ist diese Vorgehensweise nicht zulässig.

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Someone
vor 54 Minuten von whister:

Das ist richtig. Trotzdem ist diese Vorgehensweise nicht zulässig.

Da würde mich eine Referenz zu interessieren (wir reden nur davon dass die ausgenutzten Freiberträge in Summe unter 801/1602 EUR bleiben).

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whister
vor 19 Minuten von Someone:

Da würde mich eine Referenz zu interessieren (wir reden nur davon dass die ausgenutzten Freiberträge in Summe unter 801/1602 EUR bleiben).

Beim Erteilen des Freistellungsauftrags gibst du unter Anderem folgende Erklärung ab: "Ich versichere / Wir versichern, dass mein / unser Freistellungsauftrag zusammen mit Freistellungsaufträgen an andere Kreditinstitute, Bausparkassen, das BZSt usw. den für mich / uns geltenden Höchstbetrag von insgesamt 801 € / 1.602 € nicht übersteigt."

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chirlu
vor 18 Minuten von whister:

Beim Erteilen des Freistellungsauftrags gibst du unter Anderem folgende Erklärung ab:

 

Solange das Ändern eines Freistellungsauftrags bei vielen Banken/Genossenschaften so aufwendig ist, wie es das derzeit ist, ist mir das egal …

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Someone
vor 40 Minuten von whister:

Beim Erteilen des Freistellungsauftrags gibst du unter Anderem folgende Erklärung ab: "Ich versichere / Wir versichern, dass mein / unser Freistellungsauftrag zusammen mit Freistellungsaufträgen an andere Kreditinstitute, Bausparkassen, das BZSt usw. den für mich / uns geltenden Höchstbetrag von insgesamt 801 € / 1.602 € nicht übersteigt."

... dann mache ich mich mal (langsam) ans aufräumen ... danke.:unsure:

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DerAnleger47

Auch wenn das Thema schon älter ist, bezüglich des FSA hab ich nun auch mal bei meinem Finanzamt nachgefragt.

 

Die haben gesagt wie man den FSA verteilt ob gemeinsam oder als Einzelauftrag das wäre völlig egal, Hauptsache man kommt insgesamt nicht über die Summe von 1602€.

 

So mache ich das nun auch und wenn die dann irgendwann meckern sollten bekommen die die Mail vorgelegt.

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