Zum Inhalt springen
Bambusstab

Abgabe Anlage KAP notwendig

Empfohlene Beiträge

Bambusstab

Hallo ich habe eine Frage zur Abgabe Anlage KAP. Ich habe alle meine Depots im Inland. Meine Kapitalerträge lagen immer unter dem Freibetrag, so dass ich außer letzten Jahres nie eine Anlage KAP abgeben mußte. Für das Jahr 2017 musste ich eine Anlage KAP abgeben, da mein einziger luxenburger Fonds der eigentlich ausschüttend ist, wegen der Reform der Investmentbesteuerung plötzlich einen ausschüttungsgleichen Ertrag hatte. Für das Jahr 2018 hatte ich wieder Kapitalerträge unter dem Freibetrag. Lediglich durch ungeschickte Verteilung meines Freibetrages habe ich rund 8 Euro Kapitalertragssteuer incl. Soli gezahlt. Ich persönlich würde mir den ganzen Aufwand mit der Anlage KAP sparen und auf die 8 Euro verzichten. Meine Frage ist , erwartet das Finanzamt für 2018 von mir auch eine Abgabe Anlage KAP, da ich für 2017 auch eine abgegeben habe, oder kann ich mir die sparen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
domkapitular

Keine Angabe der KAP ist doch Normalfall.

Warum sollte die FA-Software da Erwartungen hegen ?

Also keine unnötigen Bedenken.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
magicw

dafür gibt es doch das Kreuzchen "unter 801EUR" oder so ähnlich. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Bambusstab
vor 1 Stunde von domkapitular:

Keine Angabe der KAP ist doch Normalfall.

Warum sollte die FA-Software da Erwartungen hegen ?

Also keine unnötigen Bedenken.

Ich hatte Bedenken, weil ich letztes Jahr eine abgeben musste. Die erste nach 25 Jahren. Deshalb dachte ich dass ab jetzt immer eine Anlage KAP von mir erwartet wird. Ich habs mir aber überlegt, die Steuerbescheinigungen sind schnell rausgesucht und 8 Euro sind 8 Euro, selbst wenn der Sachbearbeiter daduch mehr Arbeit hat.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
west263
vor 7 Minuten von Bambusstab:

selbst wenn der Sachbearbeiter daduch mehr Arbeit hat.

bis auf das letzte Jahr, wo ich meine Steuerbescheinigungen nachreichen musste, waren der Steuerbescheid und mein Steuer Sparbuch Software gleich.

Von daher gehe ich mittlerweile davon aus, wenn das abgegebene logisch erscheint, wird der Bescheid einfach so durch gewunken.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
MeinNameIstHase
vor 4 Stunden von Bambusstab:

Ich habe alle meine Depots im Inland.

Wenn alle Depots bei einer in Deutschland ansässigen Bank geführt werden, besteht keine Notwendigkeit eine Anlage KAP oder Anlage KAP-INV im Rahmen der Steuererklärung einzureichen. Die Banken erheben für Dich die Abgeltungssteuer, auch wenn dort ein Luxemburger  Fonds im Depot ist.

 

Wenn allerdings der Sparerpauschbetrag nur bei einer Bank geltend gemacht wurde und dort nicht voll ausgeschöpft wurde, sowie bei anderen Banken auch Kapitalerträge anfielen, dann lohnt sich das Ausfüllen der Anlagen KAP. Nur so kann man den Pauschbetrag bankübergreifend dann voll nutzen. 

Z.B. kannst du hingehen, von drei deutschen Banken nur zwei in der Anlage KAP einzutragen. Z.B. die eine, wo der Pauschbetrag nicht voll ausgeschöpft wurde, die zweite, wo hinreichend Erträge zur Vollauschöpfung des Sparer-Pausch-Restbetrags vorliegen. Die dritte ignorierst du einfach, die ändert am Ergebnis dann nichts, bläht nur die Zahlen auf und macht zusätzlich Rechenarbeit. Methodisch sauberer ist es natürlich, man führt dann alle Banken auf. Das macht die Arbeit im Folgejahr meist etwas einfacher, wenn man die alten Unterlagen dann noch mal sichtet.

Das FA verlangt immer dann nach extra Belegen, wenn sich etwas im Vergleich zum Vorjahr besonders geändert hat oder wenn man das Pech hat, in einer Stichprobe zu landen, die intensiver geprüft wird. Das nennt sich risikoorientierte Sachbearbeitung/Prüfung. Umgekehrt heißt das, dass man aus einer Beleganforderung im Vorjahr noch lange nicht darauf schließen muss, dass es im laufenden Jahr wieder so ist. Das passiert dann in der Regel nur, wenn die erklärten Zahlen hinten und vorne nicht gestimmt haben und du quasi bei denen als unzuverlässig (aus welchem Grund auch immer) "bekannt" bist. B-)
Es gibt dann auch noch Fälle, wo beim FA ein ganz neuer Sachbearbeiter (in Ausbildung) dran sitzt und er alles über-korrekt abarbeitet, weil er noch von seinem Chef "an der kurzen Leine geführt" wird. B-)

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
monopolyspieler
vor 19 Stunden von MeinNameIstHase:

Das FA verlangt immer dann nach extra Belegen, wenn sich etwas im Vergleich zum Vorjahr besonders geändert hat oder wenn man das Pech hat, in einer Stichprobe zu landen, die intensiver geprüft wird. Das nennt sich risikoorientierte Sachbearbeitung/Prüfung. 

In NRW ist die Finanzverwaltung so freundlich und veröffentlicht die intensiver zu prüfenden Felder. B-)

Guckst Du:

https://www.finanzverwaltung.nrw.de/sites/default/files/asset/document/20190401_-_liste_internet.pdf

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
eugenkss

Wenn es so ist, wie du beschreibst, dann ist deine Erklärung bzw. Abgabe der Anlage KAP freiwillig.

 

Es ist nicht gesagt, dass du Belege einreichen musst, wenn du den Freibetrag ungünstig verteilt hast.

Wenn es gut läuft, kriegst du die Erstattung, ohne Belege einreichen zu müssen.

 

Selbst wenn das FA dich auffordert, die gezahlte Abgeltungssteuer zu belegen, kannst du die Steuerbescheinigung evtl. digital zu deiner Finanzverwaltung hochladen.

Jedenfalls ging das bei mir so via https://finanzamt-bw.fv-bwl.de/,Lde/Startseite/Service/Kontaktformular/

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...