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SimonD

Norwegische Quellensteuer komplett rückerstattbar?

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

muss ich dann alle meine Zinseinkünfte erklären, oder reicht da einen Teil anzugeben.

Du musst mindestens soviel erklären das es zum Verrechnen ausreicht. Und einzelne Banken immer komplett.

Und im Zweifel lieber alles, schaden kann das nicht.

 

Zitat

Schweden ist bei maxblue absolut problemlos.

Richtig, Schweden ist einfach(er).

Es mag aber Banken geben die auch Norwegen machen, daher konnte ich es nicht hundertprozentig sagen.

 

Stefan

 

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juliusjr
· bearbeitet von juliusjr

Danke euch. Ja, alles zu erklären hat mich bisher davon abgehalten, aber eigentlich würde es ja nicht schaden.....

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Sapine
Am 21.6.2024 um 19:18 von Sapine:

Ich lass mir 10 % der QS von Norwegen erstatten (über meine Bank). Die restlichen 15 % werden auf die deutsche Kapitalertragssteuer angerechnet. Der Solizuschlag auf diese 15 % entfällt. Eine Erstattung durch das deutsche  Finanzamt kenne ich nicht. Das muss natürlich nicht heißen, dass es das nicht gibt. Insgesamt zahle ich 15 % (ohne Soli) an Norwegen und 10 % mit Soli an das deutsche Finanzamt.

So jetzt habe ich die Steuerunterlagen noch mal gewälzt und meine Beschreibung stimmt fast bis einschließlich 2022. Tatsächlich hat die Bank bis dahin die Quellensteuer angerechnet und in der Steuerbescheinigung entsprechend ausgewiesen. Ab 2023 rechnet maxblue nun keine norwegische Quellensteuer mehr an. Grund genug für mich, gleich heute die Erstattung anzuschieben, weil jetzt wesentlich mehr Steuern zurückgeholt werden können. Ab 2023 geht es also um deutlich höhere Erstattungsbeträge. 

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Dandy

Seltsames Verhalten von Maxblue. Meinem Verständnis nach ist das keine freie Entscheidung der Bank gewesen sondern Vorgabe des Finanzamts, die norwegische Quellensteuer nicht gleich mit der Kapitalertragsteuer verrechnen zu dürfen. Consors macht das schon immer so und das entspricht wohl auch den Vorgaben.

 

Eine Vorabbefreiung für Norwegen oder was in der Art hast du bei Maxblue nicht beantragt, oder?

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Sapine
vor 5 Stunden von Dandy:

Seltsames Verhalten von Maxblue. Meinem Verständnis nach ist das keine freie Entscheidung der Bank gewesen sondern Vorgabe des Finanzamts, die norwegische Quellensteuer nicht gleich mit der Kapitalertragsteuer verrechnen zu dürfen. Consors macht das schon immer so und das entspricht wohl auch den Vorgaben.

Nachvollziehen kann ich die Vorgehensweise auch nicht. 

vor 5 Stunden von Dandy:

Eine Vorabbefreiung für Norwegen oder was in der Art hast du bei Maxblue nicht beantragt, oder?

Nein, ich habe auch nicht nachgefragt, ob es möglich ist, da mir die geänderte Situation erst jetzt bewusst wurde. Meine letzte Erstattung war 2023 für die Zeit einschließlich 2022. 

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juliusjr
· bearbeitet von juliusjr

Ich bin ja leider nach der Erstattung mit meinen norwegischen Aktien zur dkb gewechselt. Vor der Erstattung wurden mir glaub über 50% abgezogen bzw nichts angerechnet. Bei der Erstattung, beauftragt man aber die Bank die Quellensteuer zurückzuerstatten(und ich glaub auch für die Zulunft?). Evtl gehört da eine Anrechnung  der Quellensteuer dazu. Bzw hat dazugehört. Aber alles meine Vermutung.....

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alkali

Ich wollte mich jetzt auch mal mit dem Thema Rückerstattung für meine MPC Dividenden befassen. Empfohlen wird ja die 15/10 Methode und nicht die komplette Rückerstattung. Was ich irgendwie noch nicht so wirklich verstehe: Bei meiner Depotbank (Finanzen Zero) wurden grundsätzlich immer 25% QSt abgezogen. Die 10% Erstattung über NO sind mir relativ klar. 
Kann ich aber die 15% für 2020-2022 überhaupt noch zurückbekommen, da ich die Steuererklärungen schon wieder habe oder ginge das nur noch für 2023?

 

ansonsten wäre ja die 25% Variante besser obwohl ich dann einen höheren Soli bezahle?

 

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Dandy

Probier es mit der Begründung, dass man zur Rückerstattung einen Nachweis für die ausbezahlten 10% der Quellensteuer durch die norwegische Finanzbehörde für die Anrechnung der restlichen 15% Kapitalertragsteur über die Steuererklärung. Da dies für mehrere Jahe in die Vergangenheit möglich ist, kann auch erst danach die Erklärung in der deutsche Steuererklärung erfolgen. Vermutlich Ermessenssache des Bearbeiters.

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MartinB
· bearbeitet von MartinB
vor 32 Minuten von alkali:

Ich wollte mich jetzt auch mal mit dem Thema Rückerstattung für meine MPC Dividenden befassen. Empfohlen wird ja die 15/10 Methode und nicht die komplette Rückerstattung. Was ich irgendwie noch nicht so wirklich verstehe: Bei meiner Depotbank (Finanzen Zero) wurden grundsätzlich immer 25% QSt abgezogen. Die 10% Erstattung über NO sind mir relativ klar. 
Kann ich aber die 15% für 2020-2022 überhaupt noch zurückbekommen, da ich die Steuererklärungen schon wieder habe oder ginge das nur noch für 2023?

 

ansonsten wäre ja die 25% Variante besser obwohl ich dann einen höheren Soli bezahle?

 

Es gibt für Einzelpersonen in Norwegen nicht die Möglichkeit, sich die kompletten 25% erstatten zu lassen. Es ist nur die Erstattung von 10% möglich, vgl. direkt bei der norwegen Steuerbehörde: https://www.skatteetaten.no/en/person/taxes/get-the-taxes-right/shares-and-securities/about-shares-and-securities/reduced-withholding-tax-on-dividends/

 

Da die Monatsfrist (Widerspruch) für die alten Steuererklärungen in Deutschland bereits abgelaufen und die Bescheide somit formal rechtskräftig sind (so jedenfalls meine Vermutung), wird das schwer, noch etwas zu ändern. Ich empfehle dazu am besten den StB seines Vertrauens anzufragen, welche praktischen Möglichkeiten es dann hier noch gibt. 

 

 

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

Da die Monatsfrist (Widerspruch) für die alten Steuererklärungen in Deutschland bereits abgelaufen

Das dürfte in diesem Fall unbedeutend sein, weil es eine neue Tatsache ist (siehe §173 AO).

 

Erst wenn der norwegische Fiskus die 10% erstattet hat (und damit das Verfahren geklärt ist) können die Quellensteuern in Deutschland angerechnet werden. Bis dahin hätte man ja theoretisch noch die Möglichkeit, die 25% zu wählen (das es praktisch keine 25% sind wurde ja schon gesagt - ich nenne es aber trotzdem mal so).

Und damit scheidet auch das "grobe Verschulden" aus, man hat nämlich gar keine andere Wahl.

Der Staat muss sich schon entscheiden: Entweder sofort anrechnen lassen, oder später auch bei bestandskräftigen Bescheiden (innerdeutsch ist das auch oft so, ich bekomme beispielsweise immer mal wieder geänderte Bescheide für lange zurückliegende Jahre).

 

Einzig nicht ganz klar ist mir, in welches Jahr es dann gehört. Ich tendiere zwar stark zu den einzelnen Jahren der Dividendenzahlungen, denn da wurde ja auch die Quellensteuer abgeführt.

Allerdings kann ich mir gut vorstellen, dass gerade in kleinen Fällen niemand etwas dagegen hat, wenn es in einer Summe ins aktuelle Jahr genommen wird (=in das Jahr der Zahlung aus Norwegen, oder das Jahr des Antrages). Ich argumentiere da mit der Wirtschaftlichkeit, und mehrere alte Steuererklärungen wieder aufzumachen ist da bestimmt schlechter (das läuft nicht automatisch, sondern kostet wirklich Personal).

Noch deutlicher übrigens bei Fällen mit reiner Abgeltungsteuer (also keine Günstigerprüfung, und immer deutlich über dem Sparerpauschbetrag), da ist unterm Strich das Jahr völlig egal.

 

Stefan

 

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MartinB
· bearbeitet von MartinB
Am 4.7.2024 um 16:28 von reckoner:

Hallo,

 

Das dürfte in diesem Fall unbedeutend sein, weil es eine neue Tatsache ist (siehe §173 AO).

 

Ich glaube nicht, dass hier § 173 AO greift. Eine Änderung nach § 173 Abs. 1 AO setzt voraus, dass die Tatsachen bei Erlass des zu ändernden Bescheids bereits vorhanden waren und vom Finanzamt hätten berücksichtigt werden können. Das ist hier ja nicht der Fall, denn zum Zeitpunkt des Steuerbescheides gab es diese Umstände ja noch nicht. ME. ist das vielmehr ein nach dem Zeitpunkt der Steuerfestsetzung entstandene Tatsache, also ein rückwirkendes Ereignis. Dann wäre § 175 Abs.1 Nr.2 AO einschlägig.

Festsetzungsfrist nach § 174 Abs.1 S.2 AO -> § 171 Abs.1 10 AO.

 

 

 

 

Am 1.7.2024 um 21:25 von juliusjr:

Ich bin ja leider nach der Erstattung mit meinen norwegischen Aktien zur dkb gewechselt. Vor der Erstattung wurden mir glaub über 50% abgezogen bzw nichts angerechnet. Bei der Erstattung, beauftragt man aber die Bank die Quellensteuer zurückzuerstatten(und ich glaub auch für die Zulunft?). Evtl gehört da eine Anrechnung  der Quellensteuer dazu. Bzw hat dazugehört. Aber alles meine Vermutung.....

Wie ich inzwischen erfahren habe, bietet die ConsorsBank das Rückerstattungsverfahrens für Norwegen an. Kostenlos. Wer also zu faul ist, das online selbst zu beantragen, kann auch diesen Dienst nutzen. Dazu muss man das ausgefüllte Formular an den Support von Consors schicken. Das Formular stammt vom Support von Consors und wurde mir am 08.07.2024 übersandt. Ich füge das PDF einmal anbei.

Formular_norwegische_Quellensteuer.pdf

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alex2014

Hallo Community,

ich brauche eure Hilfe.
Ich habe nur eine norwegische Aktie im Depot. Wegen doppelter Besteuerung musste Anlage KAP ausgefüllt werden.
Norwegen behält bei der Dividenden 25% Quellensteuer. Die 10 % habe ich von Norwegen erstattet bekommen. Um weitere 15% Quellensteuer zurückbekommen, hat mein Steuerberater die Anlage KAP eingereicht und in der Zeile 41 "Anrechenbare, aber noch nicht angerechnete Quellensteuer" den zu erstattenden Betrag ausgefüllt.
Ausserdem hat er in der Zeile 17 "In Anspruch genommener Sparer-Pauschbetrag, der auf die in der Anlage KAP nicht erklärten Kapitalerträge entfällt" 0 eingetragen.
In der Anlage KAP-INV in der Zeile 4 wurde die Summe der Dividenden für diese Aktie eingetragen.

Als Folge der Finanzamt diese Dividenden als Einkünfte besteuert. Ich glaube, mein Steuerberater hat die Anlagen KAP und Anlage KAP-INV falsch ausgefüllt.
Sollte er überhaupt ausser Zeile 41 in Anlage KAP noch andere Zeilen ausfüllen? Wie sollte man es richtig machen?

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chirlu
vor 41 Minuten von alex2014:

Wie sollte man es richtig machen?

 

Schwer zu sagen, wenn man deine Situation nicht kennt. Wenn es sich tatsächlich (auch steuerlich) um eine Aktie und keinen Fonds handelt, war es jedenfalls falsch, überhaupt etwas in KAP-INV einzutragen.

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

Ich glaube, mein Steuerberater hat die Anlagen KAP und Anlage KAP-INV falsch ausgefüllt.

So wie du es beschreibst mit Sicherheit. Entweder hast du oder der Steuerberater irgendetwas deutlich missverstanden.

 

Erstmal gehe ich wirklich von einer Aktie aus. Und dann ist Anlage KAP-INV schon mal Quatsch.

Außerdem hast du doch bestimmt die Bruttodividenden auch versteuert, oder? Wenn es eine inländische Bank ist sind sie in Z7 enthalten, und bei einer ausländischen Bank muss man sie in Z19 erklären. Ist eins davon erfolgt?

 

Der 15%-Anteil der Quellensteuer gehört aber in Z41, das war korrekt.

 

Die Z17 ist für das Problem ohne Belang.

 

Zitat

Sollte er überhaupt ausser Zeile 41 in Anlage KAP noch andere Zeilen ausfüllen? Wie sollte man es richtig machen?

Ich würde einzelne Banken immer komplett erklären, also nicht nur einen Teil.

Das bedeutet in deinem Fall, dass du die Steuerbescheinigung der Bank bei welcher die besagten norwegischen Aktien liegen so wie sie ist übernimmst (incl. Z16), und nur den Betrag für Z41 um den 15%-Anteil der norwegischen Quellensteuer erhöhst (in der Regel sollte da auf der Steuerbescheinigung auch Null stehen, da musst du dann nicht einmal rechnen).

 

Stefan

 

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derbe
· bearbeitet von derbe

Moin zusammen,

 

ich bin etwas ratlos was die Steuererstattung aus Norwegen angeht. Dieses Forum ist aber tatsächlich die Beste Quelle, die ich gefunden habe, deshalb möchte ich euch gern um eure Meinung bitten.

 

Ich habe dieses Jahr 2 Mal Dividenden aus Norwegen erhalten. Tatsächlich musste ich dieses Jahr aber aber keine Steuer Zahlen, da ich genug im Verlusttupf hatte, so dass nicht einmal der Freistellungsauftrag aufgebraucht wird. Wenn ich das ganze hier richtig verstanden habe, dann kann ich zwar die 10% aus Norwegen zurückfordern, die restlichen 15% über das deutsche Finanzamt werde ich aber nicht bekommen, weil ich ja keine Kapitalertragsteuer gezahlt habe. Richtig?

Und die komplette Rückerstattung der 25% über die "Shielding Deduction" wird für privatpersonen in Norwegen nicht angeboten, auch richtig?

Also werde ich mindestens 25% AbgSt. (in meinem Falle als Verlusttopf Reduktion) und 15% nicht erstattbare Quellensteuer zahlen?

 

Ein Fall der ja vermutlich auch bei Minderjährigen öfter relevant ist, da diese den Freistallungsauftrag vielleicht auch nicht ausschöpfen.

 

Liege ich richtig, oder welche Möglichkeiten habe ich nach eurer Meinung?

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Sapine

Die anrechenbare Quellensteuer ist verloren denke ich. Bin aber kein Steuerfachmann. Wenn Deine Kapitalerträge unterhalb des Freistellungsauftrags liegen, ist es besser Du vermeidest ausländische Dividendenzahlungen mit Quellensteuern. 

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reckoner

Hallo,

 

richtig gedacht, die Quellensteuer wird nur angerechnet, nicht erstattet. Und wenn da nichts ist worauf angerechnet werden kann, dann verfällt es.

 

Aber die Rede ist ja von "dieses Jahr", da können doch noch Gewinne produziert werden.

 

Zitat

Und die komplette Rückerstattung der 25% über die "Shielding Deduction" wird für privatpersonen in Norwegen nicht angeboten, auch richtig?

Ich hab' da keine sicheren Informationen, weil mir die 10% reichen.

Was ich aber gelesen habe ist, dass es gar keine 25% zurück gibt, sondern irgendeinen individuellen Satz (vielleicht vom Gesamteinkommen abhängig?). Hier im Thread steht glaube ich auch schon was dazu

 

Stefan

 

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Dandy

Shieleing Deduction wird angeblich für Privatpersonen seitens der norwegischen Finanzbehörde nicht mehr akzeptiert, meine ich mal gelesen zu haben. Tollerweise ist das wohl die Begründung dafür, dass das deutsche Finanzamt die Quellensteuer nicht automatisch anrechnet, wie bei anderen Ländern mit DBA.

Erstattet wird schon was von der norwegischen Finanzbehörde, nämlich der Satz oberhalb der 15%. Rest dann auf die Kapitalertragsteuer in Deutschland, falls geflossen.

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WOVA1
vor 3 Stunden von Dandy:

Shieleing Deduction wird angeblich für Privatpersonen seitens der norwegischen Finanzbehörde nicht mehr akzeptiert,

Mindestens auf der Skatteetaten - Seite wird es als Möglichkeit auch für Privatpersonen angeboten. 

Man kann sich auch dort berechnen lassen, wie hoch der Risiko-freie Betrag ist, den man nicht zurück erhält. 

 

Hab die Berechnung mal  probiert - Haken dabei ist, dass man die Anschaffungskosten in NOK eingeben müsste. 

 

Wenn ich dies mal ignoriere und einfach den Euro -Wert angebe, bekomme ich folgendes: 

Angaben: 

grafik.png.517a9cdb31bc2d1d79f4713603a8517f.png

 

führen dann zu folgendem: 

 

grafik.png.4682eba9a02e2b8d57da9c12b2a290fa.png

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reckoner

Hallo,

 

und nur diese "Deduction for risk-free return" wäre dann die Steuer, oder wie?

 

Stefan

 

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WOVA1
· bearbeitet von WOVA1

Ja, so ist es wohl gedacht .  Genauer: das, was man nicht erstattet bekommt von der abgezogenen Quellensteuer. 

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chirlu
vor 9 Minuten von reckoner:

und nur diese "Deduction for risk-free return" wäre dann die Steuer, oder wie?

 

Nein, das ist der steuerfreie Betrag, der von den Dividenden abgezogen werden kann. Wenn du z.B. 1000 Kronen Dividenden bekommst und der Abzug für den risikofreien Ertrag z.B. 300 Kronen beträgt, zahlst du nur auf 700 Kronen die Quellensteuer von 25%; also 175 Kronen Steuer (statt 250 Kronen).

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reckoner

Hallo,

 

ok, so herum hatte ich auch schon gedacht.

 

Aber warum reden wir dann überhaupt darüber? Das scheint doch nur für inländische Aktionäre relevant zu sein denke ich.

Wir - Ausländer - fahren mit den 10% immer besser.

 

Oder?

 

Stefan

 

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chirlu
vor 22 Minuten von reckoner:

Aber warum reden wir dann überhaupt darüber? Das scheint doch nur für inländische Aktionäre relevant zu sein denke ich.

Wir - Ausländer - fahren mit den 10% immer besser. Oder?

 

Kommt sicherlich darauf an: auf den relevanten Zinssatz, auf die Höhe der Dividenden und auf die individuelle Situation. Wenn es etwa keine deutschen Steuern gibt, auf die die 15% angerechnet werden könnten, und die Shielding-deduction-Erstattung hoch ist, kann das besser sein. In jedem Fall macht allein die Existenz dieses zweiten Weges die Sache komplizierter, weil sie die automatische Anrechnung der Quellensteuer durch die Bank verhindert.

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Dandy

Ich weiß nicht mehr, wo das war, aber ich hab gelesen, dass die das nur bei institutionellen Investoren durchgehen lassen. Dass es die Option im Formular gibt, weiß ich. Hat aber nichts zu bedeuten. Kann gerne jemand ausprobieren. Norwegen nervt jedenfalls.

 

Übrigens würden mir bei der letzten Steuererklärung die Quellensteuer für drei Jahre rückwirkend angerechnet. Hängt wohl vom Sachbearbeiter ab und wie man argumentiert. Hab halt geschrieben, dass man das in Norwegen drei Jahre rückwirkend beantragen kann und erst danach die Kapitalertragsteuer deklariert werden kann. 

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