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Invest86

Altersvorsorge für Selbstständige

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2. Basisangaben zur persönlichen Situation

 

2.1 Alter, Familienstand, Kinder, geplanter Renteneintritt

      32, verheiratet, 1 Kind, 2054

2.2 Berufliche Situation / Bruttojahreseinkommen / wieviel Geld bleibt bei Abzug aller Kosten im Monat übrig

       Selbstständig, ca.145.000 EUR, ca. 3800

2.3 mtl. reserviertes Kapital für Altersvorsorge insgesamt

      Ca.2400

2.4 Risikotyp / Risikobereitschaft / Umgang mit Verlusten

      Risikobereit

2.5 bisherige Risikovorsorge / Falls nicht: Personen und Sachversicherungen im Überblick

      SBU, Unfall, Risiko-LV, Haftpflicht vorhanden KV: GKV

 

3. Das 3-Säulenmodell und bisherige Ansprüche

 

3.1 Gesetzliche Rente

      12,2086 Rentenpunkte; 1878EUR Rente

3.2 kapitalbasierende, staatlich geförderte Rente wie Riester, Rürup, Eichel

       Riesterrente (UniProfiRente 13.700€ Deoptwert) 

3.3 Arbeitgeberfinanzierte Rente (bAV), AVWL-Zahlung möglich ?

       bAV (Allianz Direktversicherung Perspektive 351 Gesamtkapital)

 

 

Hallo zusammen,

 

als stiller Mitleser melde ich mich jetzt auch mal zu Wort. Ich benötige ein wenig Hilfe bei der Gestaltung meiner Altersvorsorge. 

Ein paar Daten habe ich schon angegeben. Für mich stellt sich die Frage, in welchem Umfang ich als selbstständiger in welches Rentensystem einzahlen soll. Ich bin erst seit Mitte letzten Jahres als Freiberuflicher Ingenieur selbstständig. Vorher war ich in Anstellung, sodass ich in der gesetzlichen Rentenversicherung schon Ansprüche habe.

 

Aktuell ist meine Aufteilung wie folgt:

GRV:                     1246,20EUR

ETF Depot:            1000,00EUR

Riester:                   162,00EUR

 

Das ETF Depot hat eine 30/70 Aufteilung und bespart den Comstage MSCI EM (ETF 127) und den Lyxor MSCI World (LYX0AG).

 

Da ich in der GRV zur Zeit nicht mehr pflichtversichert bin würde am ende des Jahres die Riesterrente rausfallen. Diese würde ich beitragsfrei stellen, da diese durch die Umschichtungen der UI leider eher Verluste macht.

 

Meine frage ist nun wie ich mit der GRV umgehen soll. Sollte ich hier wirklich den vollen Satz einzahlen oder weniger und dafür mehr in das ETF Depot? Macht die Steuerersparnis über die Sonderausgaben mehr sinn als die zu erwartende Performance des ETF-Depots? 

 

Vielen Dank.

 

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etherial
· bearbeitet von etherial
vor 2 Stunden von Invest86:

Meine frage ist nun wie ich mit der GRV umgehen soll. Sollte ich hier wirklich den vollen Satz einzahlen oder weniger und dafür mehr in das ETF Depot? Macht die Steuerersparnis über die Sonderausgaben mehr sinn als die zu erwartende Performance des ETF-Depots? 

Kann man die freiwillige Einzahlung in die GRV als Sonderausgaben absetzen? Das wäre ja ein netter Bonus.

 

Aus meiner Sicht sollte die Altersvorsorge möglichst diversifiziert sein. Die GRV ist sensibel gegen demographische Änderungen oder politische Entscheidungen, allerdings vergleichsweise robust gegen Inflation oder Marktschwankungen. D.h. obwohl sie eine geringere Rendite aufweist, kann die Kombination von beiden Vorsorgearten dich für die Zukunft robuster aufstellen. Wieviel Anteil GRV jetzt wirklich gerechtfertigt ist kann ich nicht sagen ...

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chirlu

Eine Option, die du vielleicht nicht auf dem Schirm hast: die Antragspflichtversicherung. Als Selbständiger kannst du (in den ersten fünf Jahren nach Aufnahme der Selbständigkeit) beantragen, in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig zu werden. Damit wirst du im wesentlichen behandelt wie ein Arbeitnehmer: Du hast Ansprüche auf eine Erwerbsminderungsrente, (früher) auf Reha-Leistungen u.a. Auch Riester-zulagenberechtigt bist du damit. Du bist dann aber bei der Beitragszahlung weniger flexibel und hast nur die Wahl zwischen einem einkommensbasierten Beitrag (in deinem Fall Höchstbeitrag – es sei denn, du verdienst künftig mal weniger) und dem sogenannten Regelbeitrag, knapp die Hälfte des Höchstbeitrags (derzeit 579,39 Euro in Westdeutschland). Die Beitragszahlung einzustellen, geht dann nicht, außer bei Aufgabe der Selbständigkeit.

 

vor 9 Minuten von etherial:

Kann man die freiwillige Einzahlung in die GRV als Sonderausgaben absetzen?

 

Ja; für 2019 zu 88%, jährlich zwei Prozentpunkte mehr. Gilt ebenso als Altersvorsorge wie Pflichtbeiträge oder eine Basisrente.

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Columbus83
vor 10 Minuten von chirlu:

Eine Option, die du vielleicht nicht auf dem Schirm hast: die Antragspflichtversicherung. Als Selbständiger kannst du (in den ersten fünf Jahren nach Aufnahme der Selbständigkeit) beantragen, in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig zu werden. Damit wirst du im wesentlichen behandelt wie ein Arbeitnehmer: Du hast Ansprüche auf eine Erwerbsminderungsrente, (früher) auf Reha-Leistungen u.a. Auch Riester-zulagenberechtigt bist du damit. Du bist dann aber bei der Beitragszahlung weniger flexibel und hast nur die Wahl zwischen einem einkommensbasierten Beitrag (in deinem Fall Höchstbeitrag – es sei denn, du verdienst künftig mal weniger) und dem sogenannten Regelbeitrag, knapp die Hälfte des Höchstbeitrags (derzeit 579,39 Euro in Westdeutschland). Die Beitragszahlung einzustellen, geht dann nicht, außer bei Aufgabe der Selbständigkeit.

 

 

Ja; für 2019 zu 88%, jährlich zwei Prozentpunkte mehr. Gilt ebenso als Altersvorsorge wie Pflichtbeiträge oder eine Basisrente.

Da wäre ich vorsichtig, denn da kann die dt. Bürokratie zurückschlagen, indem sie ein Statusfeststellungsverfahren einfordert, ob er überhaupt selbstständig ist. Im Regelfall wird die GRV probieren, ihn als nicht Selbstständigen, damit er die Maximalbeiträge bezahlen muss. Also gut überlegen, ob man schlafende Hunde wirklich wecken möchte.

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chirlu
vor 10 Minuten von Columbus83:

da kann die dt. Bürokratie zurückschlagen

 

Hä, zurückschlagen? Wogegen denn?

 

Ich bin im übrigen von tatsächlicher Selbständigkeit ausgegangen. Wenn Scheinselbständigkeit vorliegen sollte, hat nicht der Arbeitnehmer (vermeintlich Selbständiger) etwas zu befürchten, sondern der Arbeitgeber (vermeintlich Auftraggeber) …

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Invest86

Vielen Dank für die Rückmeldungen. 

Ja, der Gedanke der Versicherungspflicht auf Antrag ist mir auch schon gekommen. Nicht nur wegen der EMR. Ich meine, dass auch die Witwenrente von der EMR abhänt, die ja bei freiwilliger Zahlung irgendwann wegfällt. Und Hinterbliebenabsicherung ist mir wichtig.

Mit der Scheinselbstständigkeit habe ich mich auch beschäftigt. In meinem Bereich ist es nicht unüblich, dass Ingenieure nur bei einem Auftraggeber tätig sind. Ist auch schon durch den Workload von >40h in einem Projekt nicht anders machbar. Zudem bekommt man den Auftrag nicht direkt vom Konzern, sondern über einen Dienstleister, bin somit Subunternehmer. Da ich noch ein Gewerbe und einen anderen Beruf als Freelancer habe, würde ich nicht als Scheinselbstständig, sondern als Arbeitnehmerähnlich gelten. 

 

Das mit der Riesterrente habe ich auch schon überlegt. Aber von der UPR bin ich nicht mehr überzeugt. 

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Columbus83
vor 29 Minuten von chirlu:

 

Hä, zurückschlagen? Wogegen denn?

 

Ich bin im übrigen von tatsächlicher Selbständigkeit ausgegangen. Wenn Scheinselbständigkeit vorliegen sollte, hat nicht der Arbeitnehmer (vermeintlich Selbständiger) etwas zu befürchten, sondern der Arbeitgeber (vermeintlich Auftraggeber) …

Na gegen seinen Antrag auf Versicherung bei der GRV als Selbstständiger und dein letzter Satz stimmt eben nicht. Es läuft dann für den Selbstständigen auf eine Pflichtversicherung in der GRV raus und genau darum geht es der GRV. Mehr Beiträge für die GRV!

vor 2 Minuten von Invest86:

Vielen Dank für die Rückmeldungen. 

Ja, der Gedanke der Versicherungspflicht auf Antrag ist mir auch schon gekommen. Nicht nur wegen der EMR. Ich meine, dass auch die Witwenrente von der EMR abhänt, die ja bei freiwilliger Zahlung irgendwann wegfällt. Und Hinterbliebenabsicherung ist mir wichtig.

Mit der Scheinselbstständigkeit habe ich mich auch beschäftigt. In meinem Bereich ist es nicht unüblich, dass Ingenieure nur bei einem Auftraggeber tätig sind. Ist auch schon durch den Workload von >40h in einem Projekt nicht anders machbar. Zudem bekommt man den Auftrag nicht direkt vom Konzern, sondern über einen Dienstleister, bin somit Subunternehmer. Da ich noch ein Gewerbe und einen anderen Beruf als Freelancer habe, würde ich nicht als Scheinselbstständig, sondern als Arbeitnehmerähnlich gelten. 

 

Das mit der Riesterrente habe ich auch schon überlegt. Aber von der UPR bin ich nicht mehr überzeugt. 

Überleg es dir ganz genau! Wenn einmal der Prozess bei der GRV angestossen wurde, kommst du dort nicht mehr raus und mach dich darauf gefasst, dass die GRV erstmal probieren wird, mit der Maximalforderung ("scheinselbstständig") durchzukommen und dann kommst du nur mit einem Anwalt da raus, selbst wenn sehr viel mehr für Selbstständigkeit spricht, als dagegen. Das ist die Erfahrung von zig Freiberuflern und das sind wahrlich keine Einzelfälle. Google dazu einfach mal nach Benno Grunewald. Habe fertig!

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driller
· bearbeitet von driller

zum Thema Geldmittelzufluss für später oder gleich:

bieten sich neben vielen weiteren Möglichkeiten -->> Stillhaltergeschäfte mit Aktien-Option an.

Meine Erfahrung ( inzw. 7 Jahre nur diese Art von Geschäft; und es gibt sehr viele Methoden)
erbrachte Geldmittelrückflüsse zw. 10 und 22 % vom Umsatz ( Stück * Kaufkurs Aktien) p.a.
nach Steuern.
Beispiel 100 K€ * 1% p.Monat ---> 1000 € pro Monat = 12 % p.a. = 12 K€.

 

>>>Durchführung der Geschäfte -->> nur Selbst (Wissen, Kosten, Vererbung etc., Absicherung,...)

Aufwand.......: max. 1 std. pro Woche Aufwand - später 1 std p.M.

Stress...........: kein Adrenalin Ausstoss
Absicherung..: Absicherung auch im Sterbefall - Aktien vererben sich kostengünstig u. einfach :-)
Auswahl........: DAX30 Aktien mit kont. Dividenden Zahlung..etc
Buch zum Reinlesen obs zur eigenen Persönlichkeit passt:
Strategisch Investieren mit Aktienoptionen v. Dr. Peter Putz
Empfehlung -> mach was draus :-)

 

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HnsPtr

zum Thema Geldmittelzufluss für später oder gleich:

bieten sich neben vielen weiteren Möglichkeiten -->> LOTTOGEWINNE an.

Meine Erfahrung ( inzw. 7 Jahre nur diese Art von Geschäft; und es gibt sehr viele Methoden: Lotto, Eurojackpot, u.v.a.m.)
erbrachte Geldmittelrückflüsse zw. 1000 und 22000 % vom Umsatz ( Anzahl Kästchen * Kaufkurs je Kästchen) p.a.
STEUERFREI IM ERSTEN JAHR.
Beispiel 1 K€ * 100% p.Monat ---> 1000 € pro Monat = 1200 % p.a. = 12 K€.

 

>>>Durchführung der Geschäfte -->> nur Selbst (Wissen, Kosten, Vererbung etc., Absicherung,...)

Aufwand.......: max. 5 Minuten pro Woche Aufwand - später Abo = 0 Minuten, man kassiert nur noch die Lottogewinne.

Stress...........: kein Adrenalin Ausstoss; voll automatisiert und emotionsfrei durch Abo!
Absicherung..: Verlustrisiko ist auf den Einsatz begrenzt!
Auswahl........: Zufällige Zahlen mit kont. Gewinnen (staatliche Garantie für die Auszahlungen)..etc
Buch zum Reinlesen obs zur eigenen Persönlichkeit passt:
Wie Du in der Lotterie gewinnst!: Leitfaden und detaillierte Strategie für Leute mit wenig Geld oder Spieleinsatz v. Siegfried Krüger
Empfehlung -> mach was draus :-)

 

 

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chirlu
vor 2 Stunden von Invest86:

Ich meine, dass auch die Witwenrente von der EMR abhänt, die ja bei freiwilliger Zahlung irgendwann wegfällt. Und Hinterbliebenabsicherung ist mir wichtig.

 

Für Hinterbliebenenrenten ist nur Voraussetzung, daß man insgesamt mindestens fünf Jahre an Beiträgen hat. Das können auch freiwillige Beiträge sein.

 

Für die Erwerbsminderungsrente braucht man dagegen drei Jahre mit Pflichtbeiträgen in den letzten fünf Jahren vor der Erwerbsminderung. D.h. nach spätestens zwei Jahren ohne Pflichtbeiträge ist die Voraussetzung nicht mehr erfüllt.

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Invest86
vor 50 Minuten von chirlu:

Für Hinterbliebenenrenten ist nur Voraussetzung, daß man insgesamt mindestens fünf Jahre an Beiträgen hat. Das können auch freiwillige Beiträge sein.

Ok, vielen Dank für den Hinweis. Das wusste ich auch noch nicht. Habe nur gelesen, dass die Witwenrente prozentual vom EMR Wert berechnet wird. 

 

vor 3 Stunden von Columbus83:

Überleg es dir ganz genau! Wenn einmal der Prozess bei der GRV angestossen wurde, kommst du dort nicht mehr raus und mach dich darauf gefasst, dass die GRV erstmal probieren wird

Ja, sollte man mit Vorsicht ran gehen. Aber kann es nicht eh irgendwann dazu kommen, dass die von sich aus prüfen? Machen die das nicht alle paar Jahre? 

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